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Wolfgang Michal

Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen

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In der Forensik scheint es üblich zu sein, Menschen zu begutachten, die man gar nicht persönlich kennt. Das erleichtert die Arbeit und fördert die Neigung zur Wegschließung.

23.12.2012 | 

In den Jahren 2001 bis 2004 muss der Nürnberger Bürger Gustl Mollath ziemlich verzweifelt gewesen sein.

Nachdem er mit seinem Anliegen, die örtliche ‘Schwarzgeld-Connection’ auffliegen zu lassen, nirgends Gehör fand, schrieb er immer weitschweifigere Anklage-Briefe – mit immer größeren Verteilern. Am 23. September 2004 schrieb er auch an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, Hasso Nerlich, der heute als Generalstaatsanwalt über das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath mitentscheiden kann. Er schrieb aber nicht nur an Nerlich, er schrieb auch an Generalbundesanwalt Nehm, an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier, an Bundeskanzler Schröder, an Ministerpräsident Stoiber, an Staatssekretär Steinmeier, an Bundespräsident Köhler und an den Hohen Kommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen.

Die Briefe aus dieser Zeit zeugen von einem unbedingten und unbeugsamen Gerechtigkeitswillen, die jeden Adressaten erst einmal auf Distanz gehen lassen. Manische Briefeschreiber nerven, und wenn man ihnen den kleinen Finger reicht, nerven sie umso mehr. Sie rauben einem die Zeit. Deshalb meiden Journalisten und Politiker in der Regel solche Menschen. Aber sind ihre Anliegen schon deshalb so absonderlich und gemeingefährlich, dass man sie für sieben Jahre wegschließen muss?

In Gustl Mollaths Brief an den Amtsgerichtspräsidenten Hasso Nerlich findet sich eine Passage, auf die vier Jahre später der psychiatrische Gutachter Prof. Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Berliner Charité, zurückkommen wird. Kröbers Gutachten basiert auf bloßem Aktenstudium. Persönliche Begutachtung? Fehlanzeige. Mollath verweigerte die Mitarbeit. Der beauftragte Gutachter sagte aber nicht: Tut mir leid, ich kann ein Gutachten nicht allein aufgrund von Akten erstellen, nein, er erstellte das verlangte Gutachten.

Ein Gutachten ohne lebendiges Gegenüber schreibt sich bekanntlich leichter: Man muss menschliche Regungen weder zeigen noch verarbeiten. Man kann schlüssig begründen. Man kann sich auf die Ergebnisse der Vorgutachter stützen. Man urteilt vielleicht auch ein Stück rücksichtsloser (jeder Journalist und jeder Internetkommentator weiß das). Ein abweichendes Gutachten ist unter solchen Voraussetzungen nicht zu erwarten. Man geriete schnell in Verruf in der kleinen, überschaubaren Zunft. Und der Arbeitsaufwand, ein Vorgutachten zu widerlegen oder zumindest stark in Zweifel zu ziehen wäre ungleich größer als ein Vorgutachten nur zu bestätigen. Die Briefe Mollaths und die Prozessakten sind Beweis genug. Da dreht jemand durch, der nirgends Gehör zu finden vermag. Ich zitiere eine Passage aus Mollaths Brief an Nerlich, der die fortdauernde Zwangsverwahrung mit begründen half (Schreibfehler inklusive):

„…Erfreulicherweise hat vor wenigen Tagen das Bundesverfassungsgericht, in Zusammenhang mit dem Schwarzgeldverschiebungsskandal der CDU in die Schweiz (wenigsten Hessen ist aufge-flogen, denn noch glimmt ein Funke „Rechtsstaat“), Recht gesprochen und das skandalöse Urteil der Berliner Richter aufgehoben.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sene Forderung nach einem Memtalitätswechsel in Deutschland wiederholt. Die Kritik richtet sich nicht nur an Sozialhilfeempfänger, sondern auch an die Mittel und Oberschichten, sagte Schröder der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Es sei nicht in Ordnung, dass Steuerhinterziehung „in weiten Bereichen“ nur als Kavaliersdelikt gesehen werde, betonte der Kanzler. Kritik übte er auch an Kapitalflucht ins Ausland (ZDF-Text Seite 135 am 22.9.04).

Ich werte auch diesen öffentlichen Gesinnungswandel als persönlichen Erfolg für meine Bemühungen, um das Wohl meines Geburts-und Lebens-Landes. Denn Schwarzgeldverschieber und Steuerhinterzieher verschärfen die Schere Arm und Reich und die Entwicklung zu Bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Siehe am 14.9.04: Berlin Mitte, Invalidenstraße. Ein über 60ig Jahre alter durchschnitts- Mann, protestiert gegen die Richterliche Ablehnung der Bezahlung seiner Operation, mit einer russischen Panzermine + Schußwaffe. 7,5 Kg TNT Sprengstoff dieser Mine, stellen die doppelte Sprengkraft dar, die bei dem Anschlag Lybischer Terroristen, in der Disco „LaBelle“ in Berlin, zur schrecklichen Wirkung kam.“

Das sind m.E. allgemeine Gedanken eines am Zeitgeschehen interessierten Lesers und Zuschauers. Offensichtlich wollte Mollath seine Suche nach Gerechtigkeit in einen größeren politischen Zusammenhang rücken und erwähnte deshalb zeitnahe Ereignisse, welche die Dringlichkeit seines Anliegens unterstreichen sollten. Vielleicht wurde ihm diese Passage aber auch als verklausulierte Drohung ausgelegt, sich ebenfalls zu bewaffnen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk sagte am 6. Dezember vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags:

„Der Gutachter Prof. Dr. Kröber schreibt mir mit Datum vom 3. Dezember 2012, ich zitiere: »Wenn Herr Mollath wusste, dass seine Ehefrau illegale Aktionen durchführte, muss ihn dies nicht vor dem Wahn schützen, diese Aktionen als Teil einer großen Verschwörung zu sehen, die, wie er erklärte, zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Deutschland führen werden.« Ende des Zitats.”

Die Justizministerin griff diesen Satz aus Kröbers Gutachten heraus. Sie löste ihn aus dem Zusammenhang. Dann führte sie weiter aus:

„Selbstverständlich haben unabhängige Gerichte die Unterbringung von Herrn Mollath schon bisher jährlich überprüft. Sie haben zwei Mal externe Gutachter beauftragt, obwohl das Gesetz dies nur alle fünf Jahre ausdrücklich vorsieht. Und zwar im April 2008 den Sachverständigen Prof. Dr. Kröber. Und im September 2010 den Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin. Bei beiden Gutachtern ist zu vermerken, dass sie nicht aus Bayern stammen, dass es beides renommierte und zertifizierte Sachverständige sind, dass beide Gutachter nicht mit der Behandlung von Herrn Mollath in der Psychiatrie, in der psychiatrischen Klinik, befasst waren und dass Prof. Pfäfflin von der Verteidigung des Herrn Mollath gewünscht war.“

Abgesehen davon, dass nicht Mollath, sondern Mollaths Pflichtverteidigung den Gutachter wünschte, und abgesehen davon, dass zwei für Mollath günstige Gutachten unerwähnt bleiben, fällt auf, wie Prof. Kröber die Textpassage so verkürzt, dass der Eindruck entstehen muss, Mollath habe gesagt, die Aktionen seiner Frau seien „Teil einer großen Verschwörung“, die zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen. Das ist eine unzulässige Verdrehung der Aussage. Mollath schrieb lediglich, dass die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft, also die wachsenden Unterschiede zwischen Arm und Reich zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen könnten, was als politische Einschätzung nicht jeder teilen mag, aber als Meinungsäußerung wohl zulässig ist. Jeder bessere Stammtisch dürfte in dieser Hinsicht problemlos mithalten können.

In Mollaths Schreiben zeigt sich ohne Zweifel eine erhebliche Renitenz (Mich brecht ihr nicht! Lieber sterbe ich! Gerechtigkeit oder Tod!!). Gleichzeitig zeigt sich eine enorme Angst (vor Folter oder falscher Ernährung). Drittens zeigt sich eine verblüffende Höflichkeit (“Ich bitte mir mitzuteilen wo und wie ich Antworten erhalten kann”). Doch ausschlaggebend für die negativen Gutachten ist vor allem seine Renitenz: Mollath weigert sich, die verordneten Neuroleptika zu schlucken, Mollath will seinen “Wahn” partout nicht einsehen. Sein Pech, dass alle maßgeblichen Personen die ‘verrückten Vorgänge’ in der Bank (teure Geldgeschenke, teure Reisen und hohe Erbschaften, die von Kunden an die netten Vermögensberater der Bank gehen) für total normal halten. Verrückte Welt!

 

Machen wir ein kleines Experiment

Ich kann verstehen, dass viele, die mit dem Fall Mollath zu tun bekommen, seine ‘zudringlichen’ und ‘wirren’ Briefe mit spitzen Fingern anfassen. Aber Ärzte? Dürfen sie Briefe, die vier oder sechs Jahre alt sind, als Beweis für ein aktuelles Gutachten anführen? Ist die fortgesetzte Kooperationsverweigerung Mollaths ein Wegschließgrund? Man kann der im Januar 2012 eingebrachten 29-seitigen Verfassungsbeschwerde des Freiburger Anwalts Michael Kleine-Cosack entnehmen, wie sehr sich die Gutachter anstrengen müssen, um Mollath noch zwölf Jahre nach seinem handgreiflichen Ehestreit eine fortgesetzte “Gemeingefährlichkeit” bescheinigen zu können.

Machen wir deshalb ein kleines gemeines Experiment. Ich verfahre bei der Beurteilung des Gutachters Hans-Ludwig Kröber einmal so wie ein “Papier-Gutachter” im Fall Mollath. Dann käme folgende ferndiagnostische Beweiskette aufgrund von Akten zustande: In seiner Studentenzeit war Hans-Ludwig Kröber aktives Mitglied des Kommunistischen Bunds Westdeutschland (KBW), also ein „gefährlicher Fanatiker“, der bürgerkriegsähnliche Zustände wahrscheinlich ebenso „unausweichlich“ herannahen sah wie das Gutachten-„Opfer“ Mollath im Jahr 2004. Wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ wurde Kröber verurteilt, gegen ihn liefen, wie er in einem Gespräch mit der FAZ zugab, zehn Strafverfahren. Später beriet Kröber den Vatikan beim Thema Pädophilie und kam zu dem vatikan-freundlichen Ergebnis, dass man eher vom Küssen schwanger werde als vom Zölibat pädophil. Auch den Terroristen Christian Klar wollte Kröber begutachten – doch der zeigte kein Interesse. Im Kachelmann-Prozess zerpflückte Kröber als Gutachter die Nebenklägerin. Wir haben es also mit einem Mann zu tun, der offensichtlich eine starke Neigung zu autoritären Strukturen besitzt und – zumindest zeitweise – Schwierigkeiten hatte, die Realitäten wahrzunehmen und darüber in einen „Schwarzgeld“-, pardon, in einen “paranoiden Klassenkampfwahn“ verfiel. Kröber gilt in der Öffentlichkeit als ausgesprochener Hardliner, als „Berlins härtester Psychiater“, manche Beobachter halten ihn für einen Zyniker. Er ist – nach eigener Aussage – ein “militanter Lutheraner” und sieht in katholischen Messen viel Hokuspokus. Wäre aufgrund dieser Ferndiagnose nicht auch eine fortdauernde Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung leicht zu begründen? Ließe sich mit etwas bösem Willen – rein nach Aktenlage – nicht ein zünftiges Negativ-Gutachten zusammenzimmern?

Nein, werden kritische Leser da völlig zu Recht einwenden. Denn Kröber habe seinem Wahn ja beizeiten abgeschworen, er habe “Krankheitseinsicht” gezeigt und sei – nach seinen Taten – zu einem nützlichen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft geworden. Mollath dagegen beharre stur auf seinem Wahn. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt, der im Fall Mollath umstritten ist: Es ist eben doch der “Wahn” (der “Schwarzgeldwahn”) und nicht – wie behauptet – die vor 12 Jahren begangene Beziehungstat, die Mollath den fortgesetzten Freiheitsentzug beschert. Er wird nicht wegen seiner Gemeingefährlichkeit festgehalten, sondern wegen seiner Verweigerungshaltung. Und deshalb sprengt das Vorgehen gegen Mollath die gebotene Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht sollten sich manche Gutachter der Forensik die Möglichkeit, eines Tages selbst in die Mühlen der Justiz und der forensischen Psychiatrie zu geraten, wenigstens in stillen Stunden einmal vor Augen führen.

Lesen Sie dazu auch Teil 1: Gustl for help: Darf man den Fall Mollath allein der Justiz überlassen?

P.S. Am 4.1.2013 erstattete Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Strafanzeige

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23 Kommentare

  1. Richard Albrecht |  23.12.2012 | 16:35 | permalink  

    @Herr Michal,

    erstens InfoDank, besonders für ein (belegbares?) Detail zur “Karriere” des Berliner Forensikpsycho. Und zweitens hier´n kleines Gedankenexperiment (in das Sie freilich auch diesen Herrn Ferngutachter einbeziehn können):

    Wie würden sich Angehörige einer „Machtelite“, ihnen zuarbeitende Staatsfunktionäre im Justizapparat und von denen beauftragte Forensikpsychos verhalten, die Herrn Mollath bewußt, strategisch und nachhaltig persönlich, politisch und moralisch zerstören wollten?

    Mit freundlichem Gruß

    Dr. Richard Albrecht

  2. Sabine Engelhardt |  23.12.2012 | 17:49 | permalink  

    Daß starke Autoritäten in dieser Branche üblich sind (und Hinterfragen nicht erwünscht), ist nicht ganz so neu und entspricht auch meinen persönlichen Erfahrungen mit Psychiatern (egal jetzt ob niedergelassen, klinisch-ambulant, klinisch-stationär oder als “Gutachter”). Persönliche Erfahrungen sind (dort wie auch allgemein) aber nicht akzeptabel, es muß schon wissenschaftlich sein, nicht wahr? Und damit hat sich der amerikanische Psychologe Bruce Levine befaßt:

    Warum antiautoritäre Menschen als psychisch krank eingestuft werden bzw. im Original: Why Anti-Authoritarians are Diagnosed as Mentally Ill. Diese Analyse paßt m.E. wie die Faust auf’s Auge auch auf den Fall Gustl Mollath.

  3. stimmviech |  23.12.2012 | 18:44 | permalink  

    Das eigentlich gefährliche an der Forensik ist, daß Kriminelle den psychiatrischen Unsinn als solchen erkennen und dann die Therapeuten belügen, um hochgefährlich schnell entlassen zu werden. http://www.amazon.de/Kriminelle-ihre-Therapeuten-austricksen-ebook/dp/B0065IRP90/ref=tmm_kin_title_0

  4. Tjalf Boris Prößdorf |  23.12.2012 | 18:56 | permalink  

    Faszinierend. Ich habe mir, nachdem ich zwei Diagnosen von seniler Demenz vom Alzheimer-Typ im engeren Umfeld habe erleben dürfen – im einen Fall waren die Demenzsymptome auf pflegefehlerbedingten Flüssigkeitsmangel zurückzuführen, im anderen auf einen Hirntumor – fest vorgenommen, dem nächsten Psychiater, den ich dabei erwische, wie er senile Demenz Typus Alzheimer diagnostiziert, ohne die lege artis gebotenen Differentialdiagnosen durchzuführen und zu dokumentieren, soviel Arbeit zu machen, daß es ihm fürderhin ökonomischer erscheinen dürfte, seine Arbeit mit der Sorgfalt durchzuführen, die man von jedem Klempner mit Haupt- oder Realschulabschluß wird erwarten zu dürfen.

    Dabei gibt es natürlich ein gesellschaftliches Problem, das im Falle der mutmaßlichen unglaublichen Gemeinheit gegen Herrn Mollath deutlich wird:
    erstens ist durchaus möglich, daß einer in der Sache Recht hat und gleichzeitig ein kranker Charakter ist,
    zweitens ist der Erste, der sich an eine berufsständische Kammer wendet, per Definition ein Querulant,
    beim Zweiten handelt es sich _stets_ um ein bedauerliches Versehen,
    erst ab dem Dritten wird das Kammermitglied ernsthaft um Erläuterung gebeten.

    Wegen dieses Mechanismus kommen viele Mietglieder von berufsständischen Kammern erstaunlich lange davon, bis sich auch nur ein „Erster“ findet, der das Odium des Querulantentums auf sich nimmt. Und Fälle wie die des Gustl Mollath erhöhen naturgemäß die Hemmschwelle.

  5. Dr. Richard Albecht |  23.12.2012 | 19:26 | permalink  

    @Sabine Engelhardt

    Vielen Dank, Frau Engelhardt, für Ihr Info und Ihre Eindeutschung des Kurztextes von Bruce Levine.

    Auch wenn mein Uni-Examen in wiss. Sozialpsychogie (bei Gisla Gnich und Martin Irle in Mannheim) nun gut vier Jahrzehnte zurückliegt, so hab ich doch nach Durchsicht sowohl des dt. Textes als auch des US-Originals diesen ganz schlichten Zusammenhang verstanden: die vor zwanzig Jahren (als F91.3, European Description) beschriebene „oppositional defiant disorder“ [wörtlich etwa: oppositionell-aufsässige Störung] unterscheidet sich in der Fachklassifikation durch z w e i wesentliche Merkmale von anderen Verhaltensstörungen (genannt werden Klauerei, Grausamkeit, Schikanieren, Tätlichkeit und Zerstörungswut): „oppositionell-aufsässige Störung“ kennt keine Gesetzesverletzungen und achtet die Grundrechte anderer:

    “The key distinction from other types of conduct disorder [Verhaltensstörung] is the absence of behaviour that violates the law and the basic rights of others, such as theft, cruelty, bullying, assault, and destructiveness.” (http://www.mentalhealth.com/icd/p22-ch05.html )

    Dieser Hinweis ist im (oberflächlich “Fall Mollath” genannten) bayrischen Justizskandal und der Rolle dieser Forensikpsychos wie dem hier kritisierten Herrn Klinikdirektor aus Berlin m.E. nicht unwichtig: eine „oppositionell-aufsässige Störung“ ist weder justiziabel noch psychiatriesierbar.

    Freundliche Grüße

    Richard Albrecht, 231212
    http://wissenschaftsakademie.net

  6. Dei rechtsanwaeldin |  23.12.2012 | 20:57 | permalink  

    Apropos Ferngutachten, apropos Bayern, apropos Tradition, apropos Ludwig ;-))))

    http://www.jurablogs.com/de/go/von-fern-kernfragen-gauweiler-das-verfahren-war-rechtens-causa-mollath-frage-kernseife-wars

  7. Deali |  23.12.2012 | 21:39 | permalink  

    Ich bin mir sicher das Kröber, wenn er gewusst hätte was aus seinem Gutachten wird, dieses niemals geschrieben hätte!
    Ja, da kann man nur sagen: dumm gelaufen.
    Aber zugeben das man Mist gebaut hat – niemals! Lieber irgendwelche Auswege suchen, auch auf Kosten von Anderen!

  8. Michael Haufe |  23.12.2012 | 23:06 | permalink  

    Das ganze Problem würde aufhören, wenn man den Psychatoren diese Macht nähme. Diese – auch bei AmtsÄrzten anzutreffende – MachtFülle erinnert an die düstersten Zeiten deutscher Geschichte… offensichtlich scheinen sie noch nicht ganz vorbei zu sein.

  9. gerhard wagner |  24.12.2012 | 09:07 | permalink  

    Ein Richter hat nicht den Sachverstand eine psychiatrische Krankheit zu erkennen und deren Auswirkungen einzuschätzen. Deshalb braucht er Gutachter. Dann kann er sich ohne schlechtes Gewissen zurücklehnen und in seiner Urteilsbegründung auf das Gutachten verweisen. Aber als Akademiker müsste er beurteilen können, ob ein Gutachten wirklich wissenschaftlich ist, d.h. ob der Proband wirklich gründlich untersucht wurde und ob das Urteil des Gutachters schlüssig ist.

    Im Zweifelsfall müsste er unbedingt weitere Gutachten einholen.
    Genau da liegt im Fall Mollath der Fehler. Der Richter hat ein offensichtliches Falschgutachten (siehe Kommentar der Menschenrechtsbeauftragen der bayrischen Ärztekammer) als Urteilsgrundlage genommen und andere für Mollath günstiger Gutachten gar nicht erwähnt.

    Dies spricht, wie auch andere bekannt gewordene Umstände (Anruf bei der Steuerfahndung) für eine starke Befangenheit des Richters Brixner.

    Die mögliche Befangenheit des Richters wird auch dadurch untermauert, dass er Mollaths Ehefrau Petra M., die jetzt nicht mehr als Bänkerin sondern als “Geisheilerin” tätig ist, als Hauptbelastungszeugin nicht einmal in den Zeugenstand berufen hat und auch die Ärztin, aus deren Praxis ein Attest über angebliche Veletzungen, welche Frau M. erlitten hat, ebenfalls nicht in den Zeugenstand berief.

    Wir dürfen gespannt sein, ob die Richter, die zukünftig über Mollath urteilen werden, den Spagat hinbekommen, ihren Richterkollegen nicht zu kritisieren und Mollath zu rehablilitieren.

    Ohne Internet und das jetzt erwachte Interesse der internationale Presse, würde Mollath wohl bis an sein Lebensende in der Psychiatrie verweilen.

  10. creezy |  24.12.2012 | 10:21 | permalink  

    Danke! In diesem Fall wird unglaublich viel falsch gemacht.

    Mich hat neulich auch diesesr Artikel in der taz sehr wütend gemacht, wird dort die Stellungnahme eines Psychiaters, der Mollath nie gesehen hatte, gebracht und letztendlich Stimmung gegen ihn gemacht.

  11. Campari |  24.12.2012 | 11:04 | permalink  

    [Satire an] Kröber hat seinem Wahn nicht abgeschworen. Seine Frau hat mir selbst gesagt, daß er seit Jahrzehnten im Untergrund abeitet, um die kapitalistische Weltverschwörung zu beseitigen.

    Deswegen will sie sich auch scheiden lassen, weils mit ihm mittlerweile unerträglich ist und wenn er auch nur einen Cent vom Vermögen behalten, von seinem Einkommen nicht mehr als die Hälfte abgeben und auch ihren Scheidungsanwalt nicht bezahlen will, wird sie ihn anzeigen. [Satire aus]

    Im übrigen hätte ich für die Netzgemeinde gern mal ein Beispielgutachten über Kröber geschrieben – aber es ist Weihnachten und da nehme ich mir die Zeit für etwas fröhlicheres.

  12. Rudi Nawratek |  24.12.2012 | 20:25 | permalink  

    Ausgezeichnet Herr Michal,
    wie auch bereits kommentiert sind solche Gutachter entsprechend mit gleichem Mass zu behandeln, den sie selber anlegen.
    Ich hoffe nun, dass mehr solcher Faelle ans Licht kommen. Eins finde ich sehr erschreckend: was waere gewesen, wenn der Bericht der Bank nicht erstellt und bekannt geworden waere?
    Wuerde heute irgendjemand Herrn Mollath und seinen Fall kennen, außer seine engsten Vertrauten ? Wuerde Herr Mollath fuer den Rest des Lebens in der Psychiatrie verbringen ? Und als gesunde Reaktion darauf mit der Zeit dort verrückt werden?
    Wieviele solcher Faelle gibt es in Deutschland ?
    Es wird z.b. geschaetzt, dass pro Jahr ca. 600 bis 800 Kinder und Jugendliche zwangsweise in Psychiatrien in Deutschland kommen, obwohl dies nicht erforderlich waere, die Betroffenen gesund sind, oder allenfalls ambulant betreut werden muessten.
    Es ist kaum zu erfahren wie in solchen Faellen mit Medikamenten umgegangen wird, welche Schaeden Betroffene erst durch den Psychiatrieaufenthalt erleiden.
    Es kommt der Eindruck auf, dass dies bisher ein Angst- und Tabuthema war.
    Nun wird es spannend und hoffentlich geht es gut aus fuer Hr Mollath.

  13. Rudi Nawratek |  24.12.2012 | 20:37 | permalink  

    Mir faellt grad ein: gaebe es heute Weihnachten, wenn diese Psychiatriesystem mit solchen Gerichten und Gutachtern bereits vor 2000 Jahren existiert haette?
    Frohes Fest

  14. Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie IV | gabrielewolff |  25.12.2012 | 14:49 | permalink  

  15. Hansgeorg Bankel |  25.12.2012 | 17:40 | permalink  

    Danke, Herr Michal, für die erhellende Analayse.
    Ihrem Experiment möchte ich ein weiteres Gedankenspiel hinzufügen. Nehmen wir einmal an, Herr Mollath hat die Wahrheit gesagt und wurde Opfer der Intrigen seiner Frau. Was würde dann mit allen Beteiligten passieren? Da ich kein Jurist bin, würde ich mir wünschen, wenn berufenere Experten Antworten auf folgenden Fragen geben könnten:
    1. Welche Konsequenzen hat es auf den Richter, wenn sich herausstellen sollte, dass er fahrlässig recherchiert hat oder befangen war? Hat er, obwohl schon Pension, finanzielle Nachteile zu erwarten, kann er für ein Fehlurteil zur Verantwortung gezogen werden?
    2. Was würde mit Mollaths damaliger Ehefrau geschehen? Kann sie verurteilt werden oder wären ihre Falschaussagen verjährt? Was würde passieren, wenn sie sich einer möglichen Verurteilung durch Flucht in ein fernes Land entzöge? Kann sie für die Folgen von Falschaussagen in Verantwortung gezogen werden?
    3. Was würde mit den Gutachtern passieren, wenn sich ein Fehlurteil nachweisen ließe? Können sie für die Folgen eines Fehlurteils zur Verantwortung gezogen werden?
    4. Was würde mit den Entscheidungsträgern der Hypovereinsbank passieren, wenn sich herausstellen sollte, dass durch die Zurückhaltung des Revisionsberichts Herr Mollath unschuldig in die Psychiatrie eingeliefert wurde?
    5. Welcher Schadenersatz würde Herrn Mollath per Gesetz zustehen? Welche zusätzlichen Schadenersatzforderungen könnte Herr Mollath an wen stellen?

    Könnte es nicht sein, dass wegen zu erwartender Schadenersatzforderungen weder die Justiz bis hinauf zur Ministerin, Frau Mollath, die zu seinen Ungunsten urteilenden Gutachter und die Hypovereinsbank kein Interesse an einer Aufklärung des Falles haben und ein Motiv, dazu nicht auszusagen?, weil sie sich selbst belasten würden?

    Auf Antworten von Juristen auf meine Fragen wäre ich sehr gespannt!

  16. dr.do |  25.12.2012 | 18:19 | permalink  

    Diesen kurzen Artikel finde ich absolut tiefgründig und brilliant.

  17. Dietmar Purschke |  26.12.2012 | 11:35 | permalink  

    Psychiatrische Ferndiagnosen = Charité-Berlin …
    Der Fall Gustl Mollath – kein Einzelfall

    (…)
    Wie in autoritären Systemen Gang und Gäbe neigt auch die Staatsführung der Bundesrepublik Deutschland im Fall der Fälle dazu, zu billigen, dass ihre Justizbehörden nicht im Mainstream schwimmende Rechtsgenossen psychiatrisch abzuklopfen sind. Bagatellstraftaten – wie hier – reichen dann freilich dazu aus, über den (Um-)Weg des § 20 StGB (völlige Schuldunfähigkeit) tatrichterlicherseits anzunehmen und mit Psychiaterhilfe den § 63 StGB (Gemeingefährlichkeit) zu bejahen. Abgesehen davon, dass das wenig leuchtende Vorbild Kröber zu Fragen gegenüber Probanden neigt, die mehr Ausforschungs-Charakter eines Kriminalbeamten tragen, steht es Psychiatern ohnehin nicht zu strafrechtliche Fragen wie jene der §§ 20, 21 und 63 StGB über die Ferne hinzu beantworten.
    (…)
    Die Worte des Autors von Fehlerquellen in orensisch-psychiatrischen Gutachten, Prof. Dr. med. Gunter HEINZ, selbst Psychiater, mögen das schlimme, verwerfliche Handeln der Charité-Psychiater in der Forensik zum Einhalt normativer Abstinenz zwingen: “Der Sachverständige ist nicht dazu da, Rechtsfragen zu lösen.” Ähnlich äußerte sich bereits in den frühen sechziger Jahren der Senatspräsident am BUNDESGERICHTSHOF Prof. Dr. jur. Werner Sarstedt: “… eine die Sachverständigen überhaupt nichts anzugehende Frage …” Schlimm genug, dass es amtierende Richter (wieder) gibt, die solchem frevelhaften Handeln von Charité-Bediensteten das Wort reden, indem sie unkritischst sich deren Meinung beugen und darauf ihr Urteil gründen.
    Herr Gustl Mollath gehört sofort entlassen; ein Wiederaufnahmeverfahren mihilfe des Hamburger Gerhard Strate sollte zum Freispruch kommen und ein Höchstmaß an Entschädigungszahlungen dem bedauernswerten Justizopfer zuteil werden! Das Verhalten aller am Einweisungsprocedere beteiligten Personen, die möglicherweise eine Geldelite decken wollten, ist skandalöse Ausuferung eines Rechtsstaates, wie ihn China und andere nicht besser pflegen könnten. Dabei hatte Mollath nur seine Pflicht getan, Zivilcourage gezeigt, wozu Bundespräsidenten immer wieder und gern aufrufen …
    Dietmar Purschke und Juristen
    30952 Ronnenberg, den 26.12.2012

  18. Wolfgang Michal |  26.12.2012 | 12:34 | permalink  

    Es gibt bei Carta Kommentarregeln. Bitte halten Sie sich daran. Beleidigende oder ausfallende Kommentare werden gelöscht.

  19. Hansgeorg Bankel |  26.12.2012 | 14:12 | permalink  

    Sehr geehrter Herr Michal,

    auf welchen Kommentar beziehen Sie Ihren Hinweis auf die Kommentarregeln, den ich eben per mail bekommen habe.
    Auf meinen Kommentar Nr. 15? Wenn ja, hätte ich gerne gewusst, gegen welche Regel ich verstoßen habe.

    Beste Grüße
    Hansgeorg Bankel

  20. Wolfgang Michal |  26.12.2012 | 14:47 | permalink  

    @Hansgeorg Bankel: Sie haben offenbar die Kommentare hier abonniert. Sie sind aber nicht gemeint. Löschungen werden durch (…) gekennzeichnet. Kritik ja, Beleidigungen von kritisierten Personen nein. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein.

  21. Froschs Blog » Blog Archive » Im Netz aufgefischt #92 |  30.12.2012 | 10:30 | permalink  

    [...] Carta: Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen (via [...]

  22. Der Fall Gustl Mollath: Rosenkrieg und Versagen von Justiz & Psychiatrie V | gabrielewolff |  01.01.2013 | 01:06 | permalink  

  23. Der Fall Mollath, der Fall Hoeneß und die Banken — Carta |  22.04.2013 | 11:46 | permalink  

    [...] Karibik, sondern im bodenständigen Nürnberg. Er zeigt, wie hemdsärmelig Justiz und Psychiatrie mit einem „Unbelehrbaren“ [...]

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