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Vera Bunse

Petition gegen das Leistungsschutzrecht – dann müssen wir wohl

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Wochenlang gab es viel Kritik für die, nun ja, nicht ganz ausgefeilte Petitionseinreichung des Piraten Bruno Kramm. Trotzdem rufen nun die großen Blogs auf, doch mit zu unterschreiben. Und schnell – am 10.10. läuft die Frist ab.

05.10.2012 | 

Auf Carta findet sich eine ganze Reihe von Texten zum Leistungsschutzrecht. Seit dem 12.09. gibt es eine Petition, die dieses völlig unsinnige Gesetz verhindern will. Die letzte Kritik daran von Tobias Schwarz auf Carta stört sich an der Form der Eingabe, trotzdem meinte er, der Inhalt sei unterstützenswert.

Dieser Meinung haben sich mittlerweile einige große Blogs angeschlossen. Die Kehrtwende ist ein bisschen irritierend, weil ein großer Teil der Netzmenschen zunächst der Meinung war, man könnte diese Angelegenheit aussitzen und Popcorn essend abwarten, bis die Sache vor die Wand läuft (ich fand das auch).

Aber:
Zu einem Sachverhalt können zwar mehrere Petitionen abgegeben werden, allerdings werden sie dann unter einer Art Leitantrag zusammmengefasst:

7.1 Erfassung der Eingaben
(1) Jede Eingabe wird grundsätzlich gesondert erfasst.
(2) Bei Mehrfachpetitionen wird eine Petition als Leitpetition geführt.
(3) Massenpetitionen werden als eine Petition (Leitpetition) für die Bearbeitung geführt. Die einzelnen Petitionen werden gesammelt und zahlenmäßig erfasst.
(4) Öffentliche Petitionen werden als eine Petition (Sammelpetition) bearbeitet. Es gelten die Verfahrensgrundsätze, soweit die “Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen” nichts anderes vorsieht.

Damit ist eine öffentliche Anhörung jedoch nicht gewährleistet. Es bedarf einer Stimmenzahl von insgesamt 50.000 Mitzeichnern, um die publikumswirksame Diskussion im Petitionsausschuss zu ermöglichen.
Es gibt außerdem keine zweite Chance. Wurde nämlich einmal über eine Petition entschieden, dann werden weitere quasi nur noch abgeheftet:

8.4
[...]
(2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2 Abs. 3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird vierteljährlich darüber berichtet.
[...]

Außerdem kann auch der Bundesrat wenig ausrichten, weil es sich um ein Einspruchsgesetz handelt.

Daher gebe ich Sascha Lobo Recht, wenn er aufruft:

Zeichnet die Petition mit, auch wenn sie getextet ist wie von marsianischen Katasteramtsleuten. Zeichnet sie mit, damit ein Symbol entsteht, damit die wütenden Worte sich in wuchtige Wirkung verwandeln. Ja, auch ihr seid davon betroffen, wenn Euch ein wesentlicher Teil der Informationswirkung des Netzes amputiert wird – weil ihr zum Bürgerkrieg in Syrien keine professionellen Artikel mehr finden könnt auf Google. Sondern nur noch wirre Verschwörungstheorien in seltsamen Foren. Zeichnet die Petition mit, um die Regierung davor zu bewahren, sich dem Druck der Springer-Presse zu beugen. Zeichnet sie mit – nicht, weil Google betroffen ist, sondern obwohl Google betroffen ist. Zeichnet sie zähneknirschend mit, obwohl sie aus einem misslungenen piratigen Alleingang entsprungen ist – aber zeichnet sie mit.

Bei Netzpolitik.org meint André Meister:

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage gefährdet das offene Internet und muss verhindert werden. Der Pirat Bruno Kramm hat eine ePetition gestartet, die netzpolitik.org kritisiert hat. Doch das Scheitern der Petition wäre ein fatales Signal.

Der CCC findet:

Die Gesetzgebung darf nicht käuflich sein. Schon gar nicht, wenn dadurch Mechanismen im Netz auf den Kopf gestellt werden und der Gesetzestext und die Entscheidungsfindung weder nachvollziehbar noch logisch sind. Das Leistungsschutzgeld ist der in einen Gesetzentwurf gegossene feuchte Traum der Lobbyisten des Axel-Springer-Konzerns, den die Regierung nun tatsächlich in Kraft setzen will. Für die Verbreitung von Presseerzeugnissen soll danach künftig ein Entgelt an die Verlage gezahlt werden.

Daß sich kommerzielle Partikularinteressen Gesetze erschleichen, gehört mittlerweile leider zum Alltag der Politik. Jetzt reicht es aber echt.

Und Martin Weigert fasst es ganz knapp:

Petition braucht in sechs Tagen 40.000 Unterzeichner

Das bedeutet: Zur Zeit (5.10., 0:26 Uhr) stehen unter der Petition 12.242 Unterschriften, die 40.000 müssen also noch dazukommen, um eine öffentliche Anhörung (8.2.1) zu gewährleisten.

Hier geht’s zur Petition
Mit herzlichem Dank an Sabine Engelhardt für die Klärung bezüglich der “Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden”

Mehr zu : | | | | | | | | | | | |

CARTA Kaffeekasse

10 Kommentare

  1. Bachpirat |  05.10.2012 | 06:39 | permalink  

    Die Erkenntnis, dass es nichts bringt, eine gute und notwendige Aktion wegen ihrer ungeschickten Formulierung zu ignorieren, kommt reichlich spät. Der Sascha-Lobo-Effekt reißt die Kurve noch einmal nach oben, aber es wird verdammt knapp. Es sind noch 4 Tage Zeit! Und noch ein Appell an alle Netzaktivisten: unterstützt die Piraten, auch wenn Ihr manche Auswüchse noch so seltsam findet. Betrachtet sie als Euren politischen Arm; eine solche Chance wie bei der nächsten Bundestagswahl wird so schnell nicht wieder kommen. Ohne die Präsenz der Piraten in den Parlamenten werden die etablierten Parteien die Bemühungen um eine anständige Netzpolitik ad acta legen.

  2. @petmobbb |  05.10.2012 | 08:05 | permalink  

    Die Erläuterungen zu den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages sind leider nicht ganz korrekt.

    1. Der Petitionsausschuss kann eine öffentliche Ausschusssitzung mit Mehrheit auch dann beschließen und durchführen, wenn eine Petition das Quorum von 50. 000 Unterschriften nicht erreicht hat. Dies ist in der Vergangenheit mehrfach geschehen. Das Quorum 50 000 verpflichtet allerdings zu einem Beschluss über eine ÖA.
    Die Fixierung auf die Zahl 50 000 halte ich ohnehin für falsch. Eine Petition ist nicht nur dann erfolgreich, wenn eine ÖA stattfindet. Sie ist u.a. auch dann erfolgreich, wenn sie in die politische Willensbildung einfließt eine breite öffentliche Auseinandersetzung zum Thema anstößt. Dies ist zumindest in Ansätzen bei dieser Petition bereits geschehen.

    2. Korrekturen am Petitum oder auch ein erweitertes Vorbringen können auch während eines laufenden Petitionsverfahrens vom Petenten zur Petition eingebracht werden. Lediglich eine Korrektur des bereits veröffentlichten Petitionstextes auf der ePetitionsseite des Bundestages ist während der laufenden Unterschriftensammlung naturgemäß nicht möglich.

    3. Während oder nach Abschluss des laufenden Petitionsverfahrens können selbstverständlich weitere eigenständige Petitionen zum gleichen Themenkomplex eingereicht werden, die dann auch als eigenständige Petitonen laufen. Es darf sich nur nicht um das gleich Anliegen handeln. Wird aber beispielsweise ein ersichtlich erweitertes Vorbringen vorgetragen oder haben sich grundsätzlich neue Tatsachen ergeben (z.B.das LSR wurde beschlossen), dann kann dies als neue Petition gewertet werden.
    Aber auch Petitionen, die dem ursprünglichen Anliegen inhaltlich zu ähnlich sind und einer Leitpetition zugeordnet werden, fließen aber selbstverständlich inhaltlich auch in den Meinungsbildungsprozess des Parlamentes ein und werden dort auch zur Kenntnis genommen und bewertet.

    Die Kramm Petition war in der Tat “marsianisch” formuliert und politisch desaströs vorbereitet. Aber noch ist nicht aller Tage Abend. Damit sich aber Nacht über das LSR senkt – zeichnet mit!

  3. da]v[ax |  05.10.2012 | 10:52 | permalink  

  4. Matthias Schwenk |  05.10.2012 | 10:58 | permalink  

    Gut wäre es, wenn dieser Artikel hier nicht nur alle möglichen anderen Quellen, sondern in erster Linie gut sichtbar die Petitions-Seite des Bundestags verlinken würde. Bei Martin Weigert habe ich den richtigen Link (gleich im ersten Absatz seines Textes) gefunden und dann auch gleich mitunterzeichnet. Das “Alsdann” ganz unten hier finde ich nicht optimal platziert.

  5. Maik |  05.10.2012 | 13:12 | permalink  

    @petmobbb: So einfach mit neuen Petitionen zum gleichen Thema ist das leider nicht. Die lehnen auch schon mal Petitionen mit dem Hinweis ab, das eine gleichartige Petition bereits existiert, obwohl das Anliegen in die komplett andere Richtung geht: http://stigma-videospiele.de/wordpress/2011/11/07/petition-blockiert-burokratie-gegen-burgerbeteiligung/

    @da]v[ax: Ja und?

  6. Bitte unterschreiben Sie hier. Petition gegen das Leistungsschutzrecht. | Ach komm, geh wech! |  06.10.2012 | 14:07 | permalink  

    [...] Carta: Petition gegen das Leistungsschutzrecht – dann müssen wir wohl [...]

  7. Aktuelles 9. Oktober 2012 — neunetz.com |  09.10.2012 | 07:01 | permalink  

    [...] Petition gegen das Leistungsschutzrecht – dann müssen wir wohl — Carta "Es bedarf einer Stimmenzahl von insgesamt 50.000 Mitzeichnern, um die publikumswirksame Diskussion im Petitionsausschuss zu ermöglichen. Es gibt außerdem keine zweite Chance. Wurde nämlich einmal über eine Petition entschieden, dann werden weitere quasi nur noch abgeheftet" [...]

  8. dosentelefon.eu - Mit “kollektivem Blog” auf Leistungsschutzrecht antworten |  09.10.2012 | 08:01 | permalink  

    [...] Petition gegen das Leistungsschutzrecht – dann müssen wir wohl, carta.info, 5.10.12 [...]

  9. Hat das Netz seine Kraft verloren? — Carta |  11.10.2012 | 00:39 | permalink  

    [...] einmal die Hälfte der benötigten 50.000 Unterschriften wurde erreicht, trotz zahlloser Aufrufe und Bitten von bekannten Blogs, Clubs, Aktivisten und Follower-starken Twitterern. Woran lag’s? [...]

  10. dosentelefon.eu - Leistungsschutzrecht: Worüber Presseverlage, Blogger, Google & Co. eigentlich diskutieren |  16.10.2012 | 06:18 | permalink  

    [...] Petition gegen das Leistungsschutzrecht – dann müssen wir wohl (carta.info, 5.10.12) [...]

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