Wolfgang Michal | 24 Kommentar(e)
Die Klage Bettina Wulffs gegen Google beschäftigt die Netzpolitik weit mehr als die Klage gegen Günther Jauch. Muss das Autocomplete-System der Suchmaschine demnächst abgeschaltet werden?
09.09.2012 |
Es gibt Menschen, die sich darüber ärgern, dass ihnen beim SMS-Schreiben permanent falsche Vorschläge gemacht werden, nur weil das automatische Prüfsystem einen ungewöhnlichen Namen oder ein ungewöhnliches Wort einfach nicht glaubt und frech verbessert. Daraus ist schon manche lustige Nachricht entstanden.
Das Handelshaus Amazon schlägt seinen Nutzern ständig etwas vor, nur weil man zu diesem oder jenem Thema mal etwas recherchiert hat. Journalisten können von der „aufmerksamen“ Amazon-Vorschlags-Blödheit „Das könnte Sie auch interessieren“ ein garstiges Lied singen.
Aber auch Google produziert mit seinem Autocomplete-System etwas Ähnliches. Es macht dem Suchenden, der ein Wort, einen Begriff oder einen Namen in die Suchmaske eingibt, zusätzliche Vorschläge, um die Suche einzukreisen. Und da Google nicht evil ist, sind diese Vorschläge meistens gut gemeint, in einigen Fällen aber auch hundsgemein.
Wie etwa im Fall Bettina Wulff oder in den Fällen anderer fast oder ganz Prominenter. Die Suchmaschine Google spiegelt hier einfach die Gehässigkeit, den Neid oder die Wut der Zeitgenossen auf die „besseren Kreise“. Das heißt, Google kann nichts dafür, wenn bei Google Böses passiert. Sagt Google.
Und darüber gibt es nun Streit.
Rechtsanwalt Thomas Stadler ist der Auffassung, dass Bettina Wulffs Verlangen, Google müsse das Autocomplete-Verfahren kontrollieren und von Verleumdungen frei halten, in letzter Instanz nicht durchkommen wird:
„Bei den Hamburger Gerichten, bei denen Frau Wulff erwartungsgemäß ihr Glück versucht, muss zwar prinzipiell mit allem gerechnet werden, dennoch wage ich bereits jetzt die Prognose, dass derartige Einschränkungen der Suchmaschinenfunktionalität höchstrichterlich nicht durchsetzbar sein werden.“
Völlig anderer Auffassung ist Professor Henning Ernst Müller vom beck-blog. Er sagt, Google greife auch in anderen Angelegenheiten in den Algorithmus des Autocomplete-Verfahrens ein, deshalb sei eine redaktionelle Betreuung oder die völlige Abschaltung dieser Technik erforderlich. Müller schreibt:
„Es ist keineswegs nur ein bloßer Algorithmus, der das Suchverhalten der Internet-User wiedergibt: Die Musikindustrie hat erreicht, dass Google die Namen bestimmter Plattformen, auf denen Musikdateien heruntergeladen werden können, bei der Suche nicht mehr automatisch vervollständigt. Auch werden andere Suchanfragen von Google bewusst vom Autocomplete ausgesperrt, so etwa das Wort “Bombe”. Wenn sich also die Google-Anwälte darauf berufen, das Autocomplete gebe eben nur die häufige Suche nach bestimmten Wortkombinationen objektiv wieder, dann argumentieren sie glatt an der Wahrheit vorbei. Redaktionelle Eingriffe finden statt, Google nimmt Einfluss.
Ich bin der Ansicht, Google sollte sein Autocomplete entweder komplett abschalten, oder dafür auch die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“
Dieser neue Rechtsstreit und die Argumentationen unterstreichen, was ich vor kurzem zur allmählichen Umwandlung der großen Internet-Plattformen in Verlage geschrieben habe: Das Recht zwingt die „neutralen“ Plattformen dazu, redaktionelle und verlegerische Aufgaben wahrzunehmen, also auszuwählen, zu filtern, zu ordnen, zu hierarchisieren und zu bewerten. Manche nennen das Zensur, andere sehen darin die Notwendigkeit zur Verantwortung. Die Grenzen sind hier fließend und werden noch zu vielen weiteren Konflikten führen.





Google hätte viel zu tun, wenn zu allen Suchanfragen die Autovervollständigung nur “politisch korrekte” Vorschläge machen dürfte. Jede Redaktion wäre damit praktisch überfordert, nicht zuletzt weil die Unterscheidung in vielen Fällen weitaus weniger eindeutig wie aktuell bei Bettina Wulff wäre: Was etwa ist davon zu halten, wenn zu Peter Altmaier der erste Vorschlag der Vervollständigung “schwul” lautet? Ist das noch hinnehmbar oder schon diskriminierend?
Noch komplizierter wird die Sache dadurch, dass die Autovervollständigung für User, die sich bei Google einloggen, individualisierte Vorschläge machen kann. Es gibt hier also eine gesellschaftliche und eine individuelle Komponente, die sich teils gegenseitig verstärken, teils gegenläufig wirken können.
Als Gesellschaft sollten wir lernen, damit zu leben und die Kirche im Dorf zu lassen. Das Problem von Bettina Wulff sind nicht Suchmaschinen wie Google, sondern die Menschen, die haltlose Behauptungen als Gerücht in die Welt setzen. Und an dieser Stelle sollte vielleicht darüber nachgedacht werden, ob nicht das Strafmaß in solchen Fällen verschärft werden sollte, weil sich in unserer digitalisierten Welt vorsätzlich gemachte Falschaussagen eben bis in die Autovervollständigung von Suchmaschinen vordringen können.
Lieber Matthias,
dass das schwierig ist, ist schon klar, aber ich vermute mal, dass das Gericht hier – wie in vergleichbaren Fällen – eine Verbreiterhaftung feststellen wird. Es nützt also nichts, wenn du sagst, es sind ja die User. Google trägt als “Medienkonzern” neuen Typs auch Verantwortung für das, was die User in Form von Autocomplete veröffentlichen. So sehen das jedenfalls die einschlägigen Gerichtsentscheidungen – gerade die des Hamburger Landgerichts.
Es ist die Rechtsprechung, die sogenannte neutrale Dienstleister in eine verlegerische Verantwortung zwingt.
Ich bin ausgebildeter Texttechnologe und arbeite als Programmierer und habe inzwischen mehrere Volltextsuchen für Verlage gebaut, daher kann ich – auch wenn ich nicht bei Google arbeite – mit wenigsten etwas handwerklichem Einblick sagen: Die Vorstellung, dass es soetwas wie eine “neutrale Suche” gibt ist naiv und kann nur mit dem Unwissen über die dahinterliegenden Techniken erklärt werden. Jede Form der Entwicklung qualitativer Algorhitmen über Texte IST redaktionelle Arbeit. Und je größer das Textkorpus wird, über das ich Suche, je größer der Stellenwert der Suche im Produktkontext ist, desto intensiver die Interpretationsleistung, die in den Code fließt.
Noch naiver ist nur die Vorstellung der Weltkonzern Google und dessen gesellschatlich hochrelevante Suchanwendung würde nicht seine eigenen Interessen in seinem Code abbilden, würde mit seinen Algorithmen keine Agenda verfolgen.
Gerade für mich als Techniker ist mit diesem Fall klarer denn je: Wir müssen die Verantwortung die aus Code erwächst annehmen und einfordern. Wenn die Autovervollständigung Menschen schadet, dann muss sie angepasst oder abgeschaltet werden. Da gibt es für mich gar keine Frage.
Viel eindringlicher finde ich noch das Beispiel der Fußballer-Namen, die von Google gleich um “schwul” ergänzt werden. Ich will mir gar nicht ausmalen unter welchem Druck sowohl die schwulen als auch die heterosexuellen Spieler stehen und dass eine solche Autovervollständigung da nur schaden kann, liegt offensichtlich auf der Hand.
Wenn dann jemand wir Robert Enke sich das Leben nimmt (aus welchen Gründen auch immer), sind alle ganz betroffen und reden von “Burnout”, als hätte als niemand etwa damit zu tun, als wäre das eine Krankheit, die wie eine Grippe über einen kommt.
Vom Schaden anderer profitieren und sich dann aus der Verantwortung stehlen: Das ist die Geisteshaltung der Bild-Zeitung.
Meine Meinung.
Wie die Gerichte entscheiden werden, darüber können wir heute nur spekulieren. Vielleicht macht man es sich in Hamburg einfach, vielleicht auch nicht.
Als Ausgangspunkt für die Autovervollständigung dienen die Sucheingaben aller Nutzer einer Suchmaschine. Diese Sucheingaben aber sind nicht öffentlich und stellen auch keine Meinungsäußerung dar. In erster Linie sind es Fragen (privater bzw. persönlicher Natur), auf die eine Antwort gesucht wird.
Die Autovervollständigung von Suchmaschinen ist im Grunde auch kein öffentlicher Vorgang, sondern wird individuell zu einem bestimmten Zeitpunkt einem einzelnen Nutzer angezeigt. Öffentlich wird die Sache meines Erachtens erst, wenn Vorschläge der Autovervollständigung thematisiert und einem breiteren Publikum zugänglich gemacht werden.
Dass dadurch letztlich ein öffentlicher Druck (auf einzelne Menschen) entstehen kann, will ich gar nicht bestreiten. Solche Vorgänge halte ich aber für ähnlich übertrieben wie die Fälle der Personalmanager, die jungen Leuten keine Stelle geben, weil sie bei der Namens-Recherche auf Google oder Facebook Party-Bilder finden…
@Matthias Schwenk “Die Autovervollständigung von Suchmaschinen ist im Grunde auch kein öffentlicher Vorgang, sondern wird individuell zu einem bestimmten Zeitpunkt einem einzelnen Nutzer angezeigt.”
Das stimmt nur teilweise, die Auto-Vervollständigung wird zusammengesetzt aus persönlich zugeschnittenen Vorschlägen und allgemeinen Vorschlägen.
Eine Verantwortung sehe ich auch bei Google. Allerdings ist das nicht ganz so einfach, denn auch ein Name, der mit den Begriffen “Prostituierte” oder “Schwul” verbunden ist, muss nicht so gewertet werden, dass der zusätzliche Begriff auf die Person zutrifft. Das ist erst mal nur eine relativ wertfreie Aneinanderreihung von Begriffen, und es eher ist relevant, worauf sie verweisen. Leider ist mir allerdings auch klar, dass viele Nutzer aus diesen Begriffen Zusammenhänge herstellen (wollen), die es nicht gibt.
Das Herausnehmen von bestimmten Begriffen aus dem öffentlichen Teil der Auto-Vervollständigung halte allerdings für zumutbar. Die Suche bleibt ja weiterhin verfügbar, der Nutzer muss dann nur etwas mehr tippen.
Aber mal abgesehen davon, das Buch von Frau Wulff wird sich durch diese Kampagne sicher gut verkaufen.
Auch wenn es im konkreten Fall um die ‚Autovervollständigung‘ geht, ist das Thema weiter:
Inwieweit dürfen Suchmaschinen Inhalte, welche Menschen in ihrer Würde herabsetzen, Nutzern schnell verfügbar machen?
Wenn gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen wird, muss es m.E. eine Beschwerdemöglichkeit des Betroffenen bei Google und anderen Suchmaschinenbetreibern geben, damit gewissen Suchwörter (oder Bruchteile) nicht mehr autovervollständigt werden und denunzierende Inhalte aus der Suchergebnisliste fallen.
Folgende Abfolge käme in Betracht:
(1) Beschwerde an Beschwerdestelle von Suchmaschinenbetreiber (Damit wird der Kreis der Fälle begrenzt. Der Schaden kann nur durch das aktive Tun des Betroffenen rückgängig gemacht werden. Nachteil: Ein Schaden kann bereits eingetreten sein.)
(2) Summarische Prüfung der Beschwerde, ggf. über die jeweilige Rechtsabteilung.
(3) Falls Schaden nicht in Betracht kommt: Beschwerde wird abgewiesen (Klageweg für Antragsteller).
(4) Falls Schaden in Betracht kommt (oder eingetreten ist): Beschwerde wird stattgegeben (Klageweg ggf. für Inhalteveröffentlicher) + Änderung des Suchalgorithmus hinsichtlich des jeweiligen Einzelfalls über entsprechende Verschlagwortungen (D.h., der Sachbearbeiter der Beschwerde gibt gewisse Wortkombinationen in eine Suchmaschinen-Beschwerdemaske ein, die die Autovervollständigung und den Auswurf der Ergebnisliste unterbinden, testet die Suchfunktion, dokumentiert das Ergebnis und teilt die Maßnahmen dem Betroffenen mit, welcher sich freut, dass ihm so unkompliziert geholfen wurde…
Sowas müsste wohl gesetzlich geregelt werden.
Ich habe noch von niemandem einen vernünftigen Vorschlag gesehen, was für Änderungen Google denn machen sollte. Der Vergleich mit den Eingriffen für Filesharing-Plattformen hinkt, denn hier geht es genau wie bei “Bombe” darum, dass ein einziger Terminus mit einer Bedeutung belegt ist, die Fragen über die rechtlichen Implikationen der Absichten des Suchenden aufwerfen. Genau das ist aber bei der Bettina Wulff-Abfrage nicht der Fall. Auch wenn einige Escort-Services als moralisch verwerflich ansehen (sonst wäre Wulff das ganze ja auch egal), so ist es doch ein legales Gewerbe. Die Interessen müssen daher wesentlich weitergehender abgewägt werden. Eine Unterbindung des Wortes “escort” allein würde zum einen etliche völlig harmlose englischsprachige Seiten ausschließen, zum anderen aber auch Auswirkungen auf die Auffindbarkeit von Escort-Services haben und damit deren Geschäft potentiell schädigen.
Auch das Beispiel mit den Fußballspieler-Namen und dem Terminus “schwul” hinkt. Zum einen ist auch hier die Frage einer Interessensabwägung: Ist es sinnvoll, derart vor grassierender Homophobie zu kapitulieren? Woher soll Google im Übrigen wissen, dass ein bestimmter Fußballspieler gemeint ist? Zu “Thomas Müller” hat Wikipedia so viele relevante Persönlichkeiten, dass eine eigene Begriffserklärungsseite zwischengeschaltet wurde.
Letztendlich ist eine Suchabfrage eine Kombination von Termini und keine Tatsachenaussage. Weder der Suchende noch Google trifft damit irgendeine Aussage über Frau Wulff sondern der Suchende bekundet Interesse an der Thematik. Das kann im Zweifelsfall auch zur journalistischen Recherche sein – oder zur Suche nach Gegenbelegen. Streng genommen ist sogar noch nicht einmal Frau Wulff gemeint oder ihre eigenen Aktivitäten sondern Seiten, in denen die individuellen Termini vorkommen – wobei bei der späteren Sortierung natürlich gewichtet wird, wie sehr sie zueinander im Kontext stehen. Wer sich aber mal die Suchergebnisse anschaut, der erkennt, dass diese Kontexterkennung relativ dumm ist. Denn z.B. eine Seite mit dem Text “Erotik-Services in München sind unter anderem “Big Booty Bettina”, “Wulff Escort”, “Leierkasten”…” würde genauso erkannt, obgleich Bettina und Wulff hier gar nicht zusammengehören. Satzzeichen ignoriert Google bei der textlichen Nähe ganz gerne.
Wenn ich nur “b” eingebe, kommt (nicht nur bei mir) auf unterschiedlichen Browsern und Zugangswegen:
“bild”,
“bahn.de”,
“bettina wulff prostituierte”,
“berlin tag und nacht”.
Andere Buchstabenkombinationen vervollständigt Google nicht, z.B. “selbstb”.
Google greift sehr wohl in seinen “neutralen” Algorithmus” ein, wenn es ihm beliebt.
@OliverH: Sie schreiben: “Letztendlich ist eine Suchabfrage eine Kombination von Termini und keine Tatsachenaussage.”
Die meisten Google-Experten verkennen leider, dass hier nicht nach Algorithmen, sondern nach dem Presserecht entschieden wird. Und das Hamburger Landgericht wird – gemäß seiner bisherigen Rechtsprechung – in diesem Fall pro Persönlichkeitsrecht urteilen. Es wird argumentieren: Durch die Autocomplete-Funktion “wird der Eindruck erweckt, dass…..” Und damit fällt der Fall Bettina Wulff in die Kategorie ‘falsche Tatsachenbehauptung’.
[...] Klage gibt es zwei unterschiedliche juristische Einschätzungen, wie Wolfgang Michal auf Carta schreibt: Rechtsanwalt Thomas Stadler ist der Meinung, die Klage dürfte und dürfe keinen Erfolg haben, [...]
@ben & A.G.
+1
Vielen Dank für die starken Beiträge. Deswegen lese ich carta-Diskussionen gerne. Hier wird auf einem anderen Niveau diskutiert….
SH
@Wolfgang Michal
Wenn die Richter am Hamburger Landgericht der deutschen Sprache nicht mächtig wären, dann wäre das in der Tat ein ernsthaftes Problem. “fill in the gaps” mag ein nettes Spielchen sein, aber eben nur da, wo auch tatsächlich ein Satz mit Lücken zu vervollständigen ist, mithin die einzelnen Worte sprachlich zu einer Gesamtaussage verknüpft sind. Ich habe ja hier noch nicht einmal ein zusätzliches verbindendes Element, wie ich es bei Bilduntertiteln im Fernsehen habe. Wenn dort Thomas Gottschalk gezeigt wird und drunter steht
Thomas Gottschalk
Moderator
dann weiss ich, dass das da steht, weil man mir sagen will, wer dieser Mensch ist und was er macht – weil das im Fernsehen so üblich ist. Er heisst “Thomas Gottschalk” und ist “Moderator”. Ich habe dabei aber auch schon eine Verknüpfung von “Thomas” und “Gottschalk” durch die Absetzung des dritten Wortes und ich habe das Bild als zusätzliches verbindendes Element.
Google zeigt eben NICHT ein Bild von Bettina Wulff und schreibt drunter
Bettina Wulff
Ex-Prostituierte
sondern es schlägt die isolierten Termini “Bettina”, “Wulff” und “Prostituierte” vor.
Im Übrigen vermisse ich immer noch den Vorschlag, welchen dieser Termini man doch bitteschön nicht bei Google finden sollte…
Google Insights filtert “Prostituierte” anscheinend aus den Statistik-Ergebnissen heraus, weil dem Statistik-Nutzer nicht zumutbar – mutet B. Wulff aber paradoxerweise zu, um “Prostituierte” ergänzt zu werden: http://vdsetal.wordpress.com/2012/09/09/die-such-spirale/
Das ist ja schon fast bigott.
@B. Onae
Nein, B. Wulff wird nicht um “Prostituierte” ergänzt, sondern “Bettina” und “Wulff” wird um “Prostituierte” ergänzt. Zwischen “Bettina” und “Wulff” einerseits und “Bettina Wulff” andererseits ist eben ein Unterschied.
@ben, ich schließe mich mal der meinung von stefan an.
“Texttechnologe”, das hat mich ja gerade wirklich vom stuhl gehauen.
als “Programmierer” scheint man ja eh ein anderes, offensichtlich rationaleres und vor allem differenziertes verständnis der dinge zu entwickeln (sag ich mal nach fast 30 jahren). etwas, das emotional gehetzte nicht-programmierer nicht so ganz zu verstehen scheinen, die ihr bauchgefühl mit einer profunden analyse des “ist” zu verwechseln scheinen.
@matthias
darf ich das mal in einfache worte übersetzen: schuld ist nicht google und sein autocomplete.system, das ist g*ttgegeben, schuld ist der mensch, der gehört – weil nicht g*ttgegeben – korrgiert, was sich sicher eh leichter machen läßt – und den zweiten teil übersetze ich mal (für mich) mit, “die sollen sich mal nicht so haben”.
habe ich etwas nicht verstanden???
@hardy
Das Argument war wohl eher: Würden die Menschen nicht danach suchen, würd’s das Google Autocomplete System auch nicht reflektieren. Google ist Mittler, nicht Urheber des Problems, wenn es denn überhaupt ein solches ist. Man könnte manchmal meinen, es ginge um die Suche nach “Bettina Wulff ist eine Mörderin”.
oliver,
fast so gut wie das argument, daß man die autocomplete funktion ja auch abschalten kann …
mir ist frau wulff als solche ziemlich schnurz. ich denke darüber nach, was geht und was nicht. wenn google die autocomplete funktion darauf “trainieren” kann, das wort “bombe” nicht zu vervollständigen, dann sollte das mit “bettina prostituierte” eigentlich auch ein klacks sein. es geht da wohl mehr um die frage, wer wieviel macht hat.
ansonsten akkzeptiere ich in dieser sache eingentlich mittlerweile als “argument” nur noch, daß die artikel, die man anklickt, einen eben darüber belehren, daß frau wulff offensichtlich keine prostituierte war.
in der sache selbst halte ich es für eine “machtfrage”. man kann – wenn die musikindustrie das wünscht – blogs mit links zu geklauter musik unterdrücken, man kann das wort “bombe” aus dem autocomplete nehmen. wenn man google klar machen kann, daß es das machen muss.
ich finde schon okay, daß frau wulff das gerichtlich klären lässt.
danach gucken wir mal weiter.
nachtrag: lustig fand ich im dlf gestern den satz der moderatorin, daß sie ja das “recht” auf solchen schweinkram hat und zensur doof findet. so wie jeder “bild der familie” leser ein recht auf paparrazi photos von caroline hat …
ich trag’ mal gerade den link zum podcast nach, ein interview mit thomas stadler.
ich trage noch mal zwei podcasts nach
Google und die Affäre Wulff und ein Gespräch mit Lutz Hachmeister
dann gebe ich zu, daß ich naiv bin – es geht nicht um “macht”. es geht um geld und wenn bettina w. einfach was bezahlt hätte in die kaffeekasse von google, dann sähe die sache anders aus …
und – am ende hole ich die nazikeule raus: wie fänden wir es eigentlich, wenn wir den buchstaben “J” eingeben würden und und google “juden kindermörder” vorschlagen würde, weil hier so viele ######## genau danach suchen würden?
ist natürlich nur ein kleiner denkanstoß …
@hardy
Ein kleiner Denkanstoß meinerseits: Ab und zu mal einen Blick ins StGB werfen. Und auf den Kalender. Es geht bei Frau Wulff nicht um den Vorwurf einer strafbaren Handlung – die Prostitution ist bei uns schon seit einiger Zeit legal.
Mit einem derartigen Vergleich zeugt man eher davon, dass es einem in der Diskussion überhaupt nicht um Persönlichkeitsrechte geht – denn wem das StGB egal ist, der ist als Verfechter von Persönlichkeitsrechten nicht besonders glaubwürdig.
lieber oliver,
ich war doch so lieb, zwei podcasts zu verlinken, deren inhalt du einfach mal so als meinen “kenntnisstand” betrachten könntest, auch in sachen termin und stgb.
ich hätte noch zwei weitere, ua. diesen beitrag aus forschung aktuell und – nicht zu vergessen, diesen beitrag von philip banse hinzufügen können, und – das sind nur vier von mehreren dutzend zum thema, die ich gehört und darüber nachgedacht habe. den rest kannst du ja auf meinem täglichen aber wortlosen radioblog nachrecherchieren.
mir ist egal, ob frau wulff “glaubwürdig” ist oder in sachen buch “berechnend” … das sind heute mehr oder weniger alle – von denjenigen, die nicht “so” sind, hört man halt so wenig.
guck, ich mag diesen “pipiprinzen” auch nicht: der kerl hat mir die frau weggeschnappt, von der ich in meiner jugend noch zu träumen hoffte – aber ich finde schon, daß caroline ein beachtliches urteil erstritten hat.
so sehe ich das mit bettina wulff: es ist ganz okay, daß das mal geklärt werden soll. weil ich weder die naivität besitze, zu glauben, daß die BLÖD mich nur “informieren” will oder daß google “gut” ist.
wie gesagt, wie würden wir reagieren, wenn “J” mit “ude kindermörder” auto-fullfilled würde? das ist für mich die “konsequenz”.
ach ja: ich bin mir übrigens auch darüber im klaren, daß sich am ende herausstellen könnte, daß bettina w.’s services ggfl. “anrüchig” waren.
es würde an meiner grundsätzlichen einstellung nichts ändern: zu sagen, der mob sagt das, also dürfen wir das auch, ist nicht das, wovon ich denke, daß uns das internet damit “klüger” machen würde: wir verrohen halt und die grenzen des “guten geschmacks” haben wir schon vor langer zeit hinter uns gelassen.
“wir” verkommen zu einem randalierenden sauhaufen, der jeden tag drei neue braucht, die er mit hohn hetzen kann …
@hardy
Danke, dass Du meine Punkte noch einmal bestätigst.
Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich: Kein einziger Deiner Vergleiche ist tatsächlich der Google-Situation ähnlich. Im Caroline-Fall geht es um das BEWUSSTE (Unterschied!) Aufstellen einer expliziten Tatsachenbehauptung (Unterschied!) – nicht um das automatische Zusammenbringen loser Suchtermini, die man als ehrenrührig ansehen KANN.
Und im anderen Fall geht es um die Erwähnung von schweren Straftaten (Unterschied!), im Kontext nicht nur einer Einzelperson, sondern einer religiösen Gruppe (Unterschied!) in einer Kombination, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Damit wären wir im Bereich von §130.
Solange Deine Argumentation auf die Trivialisierung von schweren Straftaten rausläuft, solltest Du Dir gut überlegen, ob es angebracht ist, andere als hetzenden Mob darzustellen.
Die Behauptung, “der Mob sagt das, also dürfen wir das auch” ist frei erfunden, denn erstens geht es nicht darum, was der Mob SAGT sondern darum, was er SUCHT – das ist durchaus ein relevanter Unterschied – und zweitens um die Frage, inwieweit das Handeln des Suchenden selbst rechtlich zu bewerten ist. Da ist es eben ein Unterschied, ob jemand Bomben basteln will, oder Artikel über eine Prominente lesen will.
Natürlich kann man sich die Diskussion schön einfach machen, indem man alle anderen als Mob, besser noch als Nazi-Mob hinstellt. Nur: eine besonders fundierte Debatte wird so nicht draus. Da hilft auch kein Verlinken von Podcasts.
lieber oliver,
wir sind ja heute alle “juristen”, wir haben internet. ich bin leider nur programmierer, ich höre zudem zu und versuche, mich bei meinen “urteilen” (ich habe immer noch keine in dieser sache) nicht zu sehr von meinen instinkten und meiner rechthaberei treiben zu lassen.
>> Natürlich kann man sich die Diskussion schön einfach
>> machen, indem man alle anderen als Mob, besser
>> noch als Nazi-Mob hinstellt.
ahem … ende der durchsage, lies, was ich schreibe, es hat nichts mit dem zu tun, was in deinem kopf ist.
[...] Michal, wer sonst***, impliziert auf Carta am 9.9., dass Google die eigenen Funktionen redaktionell begleiten müsse: Das Recht [...]