#Beschluss

Bundeskabinett beschließt gegen alle Vernunft Leistungsschutzrecht

von , 29.8.12

Die Presseverlage streben durch ein Leistungsschutzrecht die Möglichkeit an, gegenüber gewerblichen Dienste von Drittanbietern, die “die Inhalte entsprechend aufbereiten”, einen Vergütungsanspruch geltend machen zu können. Bei diesen Diensten handelt es sich vornehmlich um Suchmaschinen und sogenannte News-Aggregatoren, weshalb der Gesetzesentwurf als “Lex Google” Bekanntheit erlangte.

Initiator des Leistungsschutzrechtes ist Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer für Public Affairs bei der Axel Springer AG, der die Idee zuerst seinem Arbeitgeber und dann der deutschen Presseverlagslandschaft schmackhaft machte. In den letzten Jahren bearbeiteten sie die schwarz-gelben Regierungsparteien so lange, bis diese das Leistungsschutzrecht in den Koalitionsvertrag aufgenommen und heute, trotz breiter öffentlicher Kritik in den letzten Monaten, beschlossen haben.

Der Einfluss der Verlagslobby liest sich schon aus dem Entwurfstext heraus:

Heute sehen sich (..) Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht.

Verlage sollen außerdem die Möglichkeit bekommen, noch einfacher gegen widerrechtlich verwendete Texte vorgehen zu können. Dass die Presseverlage von der Verlinkung und den kleinen Teasertexten profitieren, wird allerdings durch die Verlage verschwiegen.

Nach einer Studie der Online-Marketing-Beratung The Reach Group GmbH (TRG) zu Folge verdient Google in Deutschland über eine Milliarde Euro im Jahr, vor allem durch die Google Adwords-Werbung auf Seiten. Aber nur 1,1 Prozent dieser Webung stehen auf Seiten der Presseverlage. Die Studie zeigt, dass 92,5 Prozent der Suchergebnisse auf Google.de zu keinem deutschen Presseverlag gehören, die ohnehin lediglich 8,3 Prozent der Ergebnisse auf der wichtigen Google-Ergebnisseite 1 ausmachen.

Dies stärkt die Zweifel am Sinn des heute beschlossenen Leistungsschutzrechts und an dem Vorgehen der Presseverlage. Fest steht, dass eine zweistelllige Prozentzahl der Nutzer über Google-Dienste erst zu den Verlagsseiten kommen, teilweise bis zu 40 Prozent. Wenn Google jetzt sein Google-News-Angebot in Deutschland abschaltet und die Inhalte der Presseverlage aus den Suchergebnissen herausfiltert, wird das zu drastischen Einnahmeverlusten für die Presseverlage führen.

Es wirkt, als ob die deutschen Presseverlage mit einem international einmaligen Gesetz den Ast, auf dem sie sitzen, absägten. Ein ähnlicher Vorgang konnte letztes Jahr in Belgien beobachtet werden. Die Verwertungsgesellschaft Copiepresse hatte vor Gericht erstritten, dass Google Belgien ohne Genehmigung keine Ausschnitte aus Inhalten der durch den Verband vertretenen Verlage veröffentlichen darf. Google entfernte daraufhin sämtliche Inhalte aus seinen Suchergebnissen, nicht nur die Textausschnitte und Bilder auf Google News, worum es Copiepresse hauptsächlich ging. Es dauerte nur wenige Wochen, bis Copiepresse eine Garantie abgab, dass sie Google wegen Verweisen auf die Zeitungen in seinen Suchergebnissen nicht belangen werden. Die Erkenntnis, dass viele Leser über Google-Dienste auf die Seiten der Presseverlage kamen, musste erst auf die harte Tour gelernt werden. Vergleichbares steht nun den deutschen Presseverlagen bevor.

Google-Sprecher Kay Oberbeck zeigte sich grundsätzlich besorgt:

Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland. Das geplante Gesetz trifft jeden InternetnutzerDas Suchen und Finden im deutschen Netz wird massiv gestört. Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel.

Ein Leistungsschutzrecht bedeute seiner Meinung nach

weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit.

Die Reihe der Kritiker des heutigen Beschlusses ist aber noch viel länger. Der Hauptgeschäftsführer des BITKOM, Dr. Bernhard Rohleder, sorgte sich um die Signalwirkung des Gesetzes, dass “gegen die grundsätzliche Kritik von Unternehmen, Bloggern und Internetexperten” durchgesetzt werden solle.

Der Gesetzentwurf lässt offen, welche Dienste gemeint sind. Diese Rechtsunsicherheit wird dazu führen, dass innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden. Es gibt weder einen gesellschaftlichen noch einen politischen Konsens über die Notwendigkeit dieses neuen Schutzrechtes.

Auch die Digitale Gesellschaft e.V. zweifelte den Sinn an:

Wir sind der festen Meinung, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage keinen Sinn ergibt und nur zur Rechtsunsicherheit beiträgt. Es ist unnötig, strukturell falsch und wird nicht für mehr Pressefreiheit sorgen. Wenn das Geschäftsmodell der Verlage im Netz so nicht mehr funktioniert, kann man nicht einfach eine Subvention von Privaten an Private anordnen – das ergibt keinen Sinn. Zudem fügt es ein weiteres Element der Verkomplizierung zum ohnehin schon viel zu komplexen Urheberrecht hinzu, statt es zu modernisieren und wieder verständlich zu gestalten.

Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes der Grünen, bewertet den Beschluss des Bundeskabinetts ähnlich:

Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts ist ein Zeugnis politischer Ignoranz. Der Beschluss ist rückwärtsgewandt und schafft mehr Unsicherheit denn Klarheit.

Die Grünen lehnen daher das Leistungsschutzrecht für Presseverlage konsequent ab, wie Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Dr. Konstantin von Notz, Sprecher für Innenpolitik der grünen Bundestagsfraktion erklärten:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wird auch mit dem dritten Entwurf nicht besser. Dieses Gesetz schießt weiterhin am Ziel der Bundesregierung vorbei. Es wird klamme Presseverlage nicht retten und Journalisten kaum Einnahmen bescheren, stattdessen aber die Vielfalt im Netz einschränken.

Petra Sitte, technologiepolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schloss sich der Kritik der Grünen an:

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage bleibt auch nach der dritten Überarbeitung unnötig wie eine Ampel auf der Autobahn. Wir werden ihn im Bundestag ablehnen.

Auch die SPD werde ablehnen, wie der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil auf Twitter ankündigte:

Noch ist es nicht zu spät, dass Leistungsschutzrecht zu stoppen. Der Gesetzesentwurf wird jetzt im Bundestag diskutiert werden; falls er dort angenommen wird, auch noch einmal im Bundesrat, in dem SPD und Grüne eine Mehrheit gegenüber den Regierungsparteien haben.
 
Der Text steht unter einer CC BY-SA-Lizenz (PDF). Zum Blog von Tobias Schwarz bitte hier entlang »

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