Netzlese
Wolfgang Michal | 13 Kommentar(e)
Um die offene Flanke Internet bei der Verabschiedung des Leistungsschutzrechts zu sichern, melden die Medien heute vorsorglich „Blogger müssen nicht zahlen“. Ob die Beruhigungspille etwas nützt?
29.08.2012 |
Im dritten Versuch soll es möglichst geräuschlos klappen: Der neueste LSR-Entwurf aus dem Justizministerium wird heute im Bundeskabinett zügig verabschiedet und dann in der Bundespressekonferenz möglichst ohne allzu kritische Nachfragen erläutert. Bleibt als offene Flanke das unberechenbare Web mit seinen leicht erregbaren Bloggern. Deshalb heißt es in vielen Medien heute (z.B. hier oder hier oder hier oder hier oder hier oder hier oder hier) äußerst fürsorglich: Blogger müssen nicht zahlen! Heribert Prantl verfasste sogar die Spitzenmeldung der Süddeutschen Zeitung auf Seite 1: „Blogger zahlen nichts“.
Hatten die vom Leistungsschutzrecht profitierenden Zeitungsverleger jahrelang jede kritische Auseinandersetzung mit dem Thema in ihren Blättern vermieden, so sind sie jetzt auffällig um sozialen Frieden bemüht:
„Blogger, Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer sollen auch künftig nichts zahlen müssen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.“
So lautet der erste Satz der heutigen SZ-Spitzenmeldung. Und im letzten Satz wird das noch einmal bekräftigt:
„Die Rechte von Bloggern, von anderen privaten und gewerblichen Nutzern werden ‚durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht nicht berührt’. Es soll hier beim derzeit geltenden Rechtszustand bleiben.“
Übersetzt heißt das: Beruhigt euch bitte! Ihr seid doch gar nicht betroffen. Regt euch bitte nicht wieder so auf!!





[...] Wolfgang Michal umschreibt das Ganze mit "Leistungsschutzrecht: Bitte, bitte kein Shitstorm!!": Im dritten Versuch soll es möglichst geräuschlos klappen: Der neueste LSR-Entwurf aus dem [...]
Die Überschrift “Neues Leistungsschutzrecht: Blogger müssen nicht zahlen” stammt von dapd. Hier liegt wohl die Ursache für die Häufung.
@Fiete Stegers: Schon klar, aber niemand muss Agenturmaterial übernehmen – schon gar nicht als Überschrift. Dass die Blogger so prominent in die Überschrift genommen werden, wird ihnen schmeicheln…
Private legen Privaten eine Steuer auf. Bescheuerter geht’s eigentlich kaum … die Frage ist auch nicht, ob diese Regierung voll überbordender Internet-Intelligenz irgendwie meint, dass Blogger schon nicht zahlen müssten, entscheidend ist, was das Hamburger Landgericht im Falle eines Falles entscheidet.
[...] aber auch Dienste wie Pocket (früher: Read It Later). Dass das Bundeskabinett heute erst den dritten Entwurf als Gesetzesgrundlage durchgewunken hat, beschreibt bereits das ganze Dilemma. Die Bundesregierung [...]
[...] bravo. Hoffen wir, dass es im Parlament zerpflückt wird, zumal nach den Zahlen, die TRG geliefert [...]
Unter “Netzlese” kann man es ja bei diesem kurzen Bericht belassen, aber thematisch steckt mehr drin:
- Die inhaltsidentische Wiedergabe des gleichen Berichts über diverse Qualitätsjournalismus-Nachrichtenseiten der Verleger,
- ohne kritische Gegenprüfung an Hand des Kabinettsbeschlusses (in dem Blogger in der Begründung durchaus noch auftauchen),
- mit einer eindeutig politischen Intention, wie ja mit der Überschrift dieser “Netzlese” auch klar erkannt,
- aber eben ohne den Kern des drohenden politischen Shitstorms erkannt zu haben (es geht nicht darum, ob Blogger zahlen müssen und trotzdem nicht vom Leistungsschutzrecht profitieren können, sondern darum, ob auch mittels Snippets frei verlinkt und alles auch aufgefunden werden kann),
und dies alles bei einem Thema, bei der es vorgeblich um “Qualitätsjournalismus” geht. Ironischerweise hat das Handelsblatt ja gestern genau die o.g Agenturmeldung wiedergegeben mit: “Erleichterung bei Bloggern … dürfen Texte in Zukunft gratis nutzen”. Da kann ich mich nur fragen, wer da mit wie vielen Bloggern gesprochen hat, um deren Erleichterung festzustellen, vor allem aber auch, wieso jetzt in diesem Beitrag pauschal jede Textnutzung durch Blogger als “gratis” bezeichnet wird.
@Stefan Engeln: Man hoffte, den Bloggern damit den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die interessengeleitete Berichterstattung beim LSR wäre sicher eine Untersuchung (oder gar eine Doktorarbeit) wert.
Das Leistungsschutzrecht sollte von Anfang an nie den einzelnen Blogger treffen, egal ob privat oder gewerblich. Gemeint war von jeher der Mittelsmann, nämlich der Blog-Provider. Genau so wie die GEMA auch nicht dem einzelnen YouTube-Uploader eine Rechnung schickt, sondern der Plattform YouTube (Google), waren als “Adressat” des Leistungsschutzrechts (abgesehen von den Suchmaschinen) von Anfang an die Dienstanbieter wie Facebook, Twitter, Blogger, WordPress und Co. im Visier, nicht die einzelnen Nutzer.
Insofern stimmt die Meldung, dass der einzelne Nutzer nicht finanziell betroffenen sein wird. Allenfalls wird er früher oder später in seiner Kommunikationsfreiheit beschnitten, wenn sich bspw. Twitter nicht mit den Verlagen einigt und stattdessen alle Tweets mit “Presseerzeugnissen” unterbindet.
[...] wie diese in der Zeitung landen); und Blogger (die tendenziell nur einem Herrn dienen) können oder brauchen nicht laut genug gegen das Gesetz [...]
[...] wie diese in der Zeitung landen); und Blogger (die tendenziell nur einem Herren dienen) können oder brauchen nicht laut genug gegen das Gesetz [...]
[...] Warum in der Berichterstattung einfach mal pauschal behauptet wurde, Blogger seien nicht betroffen, findet man übrigens bei Carta kurz erklärt: “Bitte, bitte kein Shitstorm!!” [...]
Schön das die Medien das sagen.
Komischerweise sagt jeder Anwalt den ich zu dem Thema befragt habe etwas anderes:
Das Leistungsschutzrecht spricht von kommerziellen Nutzern und laut den Anwälten die ich befragt habe sind auch ein Blogger der regelmäßig über ein Thema schreibt oder jeder der Werbung auf seinem Blog/seiner Webseite schaltet ein kommerzieller Nutzer und somit vom LSR betroffen.