Redaktion Carta | 16 Kommentar(e)
Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm spricht sich in einem Diskussionsbeitrag für ein von ARD und ZDF unabhängiges öffentlich-rechtliches Internetangebot aus. Zehn Prozent der künftigen Haushaltsabgabe sollen dafür abgezweigt werden.
01.05.2012 |
Unter dem Titel „Von der Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe: Die historische Chance für Demokratie, Pluralismus und kulturelle Vielfalt!“ hat die AG Dokumentarfilm einen interessanten Vorschlag in die Netzdebatte eingebracht: Unabhängiges öffentlich-rechtliches Internetfernsehen. Carta dokumentiert das Papier der AG Dok in voller Länge:
“Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland zählt zu den besten Rundfunksystemen der Welt. Über Jahrzehnte hinweg hat er zur Entwicklung und Stabilisierung demokratischer Gesellschaftsstrukturen beigetragen, den öffentlichen Diskurs befördert und einen wesentlichen Beitrag zur demokratischen Willensbildung geleistet. Klare rechtliche und finanzielle Bestandsgarantien haben in den letzten Jahren immer wieder sichergestellt, dass er diesen zentralen Aufgaben gerecht werden kann.
Deshalb kann und will dieser Text das bestehende öffentlich-rechtliche Rundfunksystem in keiner Weise in Frage stellen.
Vielmehr kommt es darauf an, die Grundidee öffentlich finanzierter und dadurch frei zugänglicher Informationsquellen als Grundlage der demokratischen Willensbildung ins Internet- Zeitalter hinein weiterzudenken und weiter zu entwickeln. Wir wollen damit die Akzeptanz öffentlich finanzierter Medienangebote insbesondere unter jungen Menschen erhöhen. Nur, wenn es gelingt, die bereits heute von Erosionsprozessen bedrohte Gebühren-Akzeptanz auf Dauer zu festigen und sie dort, wo sie in Frage gestellt wird, wieder herzustellen, wird es auch gelingen, das Modell eines öffentlich finanzierten Rundfunks auf Dauer zu sichern.
Die schlüssigste und zugleich überzeugendste Begründung dieser Notwendigkeit lieferte der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Paul Kirchhof, als er seinen Vorschlag einer allgemeinen „Haushaltsabgabe“ damit begründete, dass ein demokratisches Gemeinwesen nur funktionieren kann, wenn alle Bürger diskriminierungsfrei „an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information“ teilhaben können. Dahinter steht der richtige Gedanke, dass ja auch diejenigen, die den Rundfunk nicht nutzen, von dessen demokratiefördernder Wirkung profitieren. Die allgemeine Zahlungspflicht soll also ganz allgemein dazu dienen, demokratieerhaltende bzw. -fördernde Angebote zu finanzieren. Und zwar, wie Prof. Kirchhof weiter ausführte, „in Unabhängigkeit von Einschaltquoten und ohne Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität“.
Medienlandschaft im Wandel
Ein solcher Paradigmenwechsel ist mehr als eine Anpassung an die finanziellen Bedürfnisse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – er eröffnet die Chance, das System kollektiver Rundfunkfinanzierung zukunftsfähig zu auszugestalten.
Denn alle Statistiken belegen es: das Internet steht mit immer rasanteren Zuwachsraten im Begriff, Radio und Fernsehen als Leitmedien unserer Gesellschaft abzulösen. Die Programme von ARD und ZDF ins Internet hinein auszuweiten und sie durch neue jugendaffine Angebote zu ergänzen, war deshalb ein wichtiger Schritt. Doch wer die Dynamik des Internet kennt, weiß auch: die öffentlich-rechtlichen Senderketten stehen dort längst nicht mehr allein. Im Netz sind die gebührenfinanzierten Telemedien nur noch ein Angebot unter vielen – und keineswegs das Wichtigste. Sie haben dort nicht einmal mehr den Vorteil einer privilegierten, in vielen Jahren gefestigten Marktposition.
Damit gerät allerdings auch der traditionelle Begründungszusammenhang des gebührenfinanzierten Rundfunks ins Wanken. In Zeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols und auch noch in der Phase des dualen Systems bedurfte die Notwendigkeit öffentlich-rechtlich strukturierter nicht-kommerzieller Radio- und Fernsehangebote im Interesse der Meinungsvielfalt und zur Verhinderung monopolitischer Strukturen keiner weiteren Erklärung.
Doch ihre Funktion eines “Bollwerks” gegen Monopolstrukturen haben ARD und ZDF im Internet verloren. Das politische Ziel, Konzentrationsprozessen und einer privatwirtschaftlich gesteuerten Verengung von Zugangsmöglichkeiten im Internet entgegenzuwirken, lässt sich nicht mehr durch die Unterstützung eines einzelnen Anbieters oder einer bestimmten Anbieter-Gruppe- in diesem Fall des öffentlich-rechtlichen Rundfunks- erreichen.
Wenn Rundfunk Internet ist, dann ist Internet Rundfunk
Glücklicherweise haben die öffentlich-rechtlichen Sender selbst zur Klärung dieser Frage beigetragen, indem sie in den letzten Jahren konsequent auf die Anerkennung ihrer Internet- Angebote als “Rundfunk” hingearbeitet haben. Sowohl der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als auch das Bundesverfassungsgericht haben diese Rechtsauffassung bestätigt.
Wenn allerdings die Verbreitung öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehbeiträge im Internet als “Rundfunk” anzusehen ist, dann muss diese Bezeichnung logischer Weise auch für andere, vergleichbare Internet-Angebote gelten. Auch das haben ARD und ZDF mit Blick auf die Internet-Aktivitäten deutscher Zeitungs- und Zeitschriftenverlage gutachterlich klären lassen und bestätigt bekommen.
Aus diesen Feststellungen, die durch die beiden öffentlich-rechtlichen Senderketten selbst untermauert wurden, ergeben sich nun einige sehr interessante Schlussfolgerungen:
- Wenn die Argumentation der öffentlich-rechtlichen Sender zutrifft -und daran haben wir keinen Zweifel- dann sind natürlich auch andere staatsfern organisierte, nicht-kommerzielle und werbefreie Internet-Angebote, soweit sie von pluralistisch besetzten Gremien beauftragt und einer Qualitätskontrolle unterworfen sind, zwangsläufig Varianten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu würden zum Beispiel die meisten Produkte öffentlicher Filmförderung zählen, wenn sie frei zugänglich und kostenlos im Internet abrufbar wären. Denn auch sie entstehen durch die Mitwirkung pluralistisch beaufsichtigter staatsferner Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Dort werden sie von unabhängigen Vergabe-Gremien nach kulturellen Qualitätsgesichtspunkten ausgewählt.
- Wenn solche Produktionen im Internet verbreitet werden, erfüllen sie mithin alle Anforderungen, die auch für die bestehenden Sender gelten. Sie wären damit eine neue, bislang unbekannte Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daraus folgt zugleich, dass ARD und ZDF nicht mehr die einzigen öffentlich-rechtlichen Anbieter im Internet wären.
Diese Feststellung gewinnt in gleichem Maße an Bedeutung, wie ARD und ZDF sich in Andienung an den vermeintlichen Massengeschmack aus ihrer Verantwortung für eine ganze Reihe gesellschaftlich wichtiger Themen, künstlerischer Formen und Inhalte zurückziehen. Dass insbesondere das öffentlich-rechtliche Fernsehen, aber auch der Hörfunk in seiner heutigen Form keineswegs „in Unabhängigkeit von Einschaltquoten und ohne Ausrichtung des Programms auf Massenattraktivität“ handelt, ist vielfach nachgewiesen und kritisiert worden. Insbesondere die unabhängige Filmproduktion und hier vor allen anderen der zur Ausformung einer pluralistischen Weltsicht und zur politischen Willensbildung besonders wichtige Dokumentarfilm werden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zunehmend an den Rand gedrängt.
Eine neue Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der Begriff des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss also neu gedacht, neu definiert und auf weitere Anbieter ausgeweitet werden. Ist das verfassungsrechtlich zulässig? Wir sagen: ja. Alle seitherigen Rundfunkurteile bestätigen den hohen verfassungsrechtlichen Rang der Rundfunkfreiheit in Deutschland und stützen damit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Idee und als System. Aber sie schreiben an keiner uns bekannten Stelle fest, dass diese Idee ausschließlich in den bestehenden Strukturen von ARD und ZDF umgesetzt werden darf.
Es geht bei unserem Vorschlag also nicht um den Aufbau einer neuen „Förderung“, sondern um die Herstellung voll finanzierter Auftragsproduktionen für ein neues, fernseh-unabhängiges öffentlich-rechtliches Internet-Angebot.
Als zeitgemäße Erweiterung des gesellschaftlich definierten öffentlich-rechtlichen Programmauftrags unterliegt das Modell deshalb auch nicht dem Zertifizierungszwang, dem Förderprogramme nach EU-Recht unterworfen sind.
Zehn Prozent der Abgabe für die Produktion fernsehunabhängiger Inhalte
Wir schlagen vor, neben der fortlaufenden Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks künftig zehn Prozent der Haushaltsabgabe zur Finanzierung frei produzierter Internet-Inhalte einzusetzen. Diese zehn Prozent entsprechen in etwa den Mehreinnahmen, die nach Ansicht unabhängiger Medienbeobachter bei der Umstellung auf die Haushaltsabgabe zusätzlich in die Kassen der GEZ fließen.
Alle künstlerischen, journalistischen oder anderweitigen Produktionen, die aus dieser Abgabe finanziert werden, müssen der Allgemeinheit auf Dauer, zumindest aber für einen klar definierten Zeitraum, kostenlos im Internet zugänglich gemacht werden.
Dafür braucht es weder personalintensive Sendeanstalten noch eine aufwändige technische Infrastruktur. Die entstehenden Produktionen werden nach ihrer Fertigstellung und Abnahme von den unabhängigen Programmproduzenten selbst ins Netz gestellt und damit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Weil sich der Verwaltungskostenabzug dadurch allein auf das Vergabeverfahren beschränkt, kann das Geld nahezu ungeschmälert in die Produktion neuer Inhalte fließen. Da es zudem in frische Ideen für ein neues Medium investiert wird, wird das Modell einen gewaltigen Kreativitätsschub in Deutschland auslösen. Es wird gewährleisten, dass Urheber und Produzentenleistungen im Fernsehbereich endlich wieder marktgerecht bezahlt werden und durch die Konkurrenz zweier öffentlich-rechtlicher Systeme (nämlich des traditionellen und des neuen, Internet-basierten) wird erstmals ein wirklicher Markt für anspruchsvolle Informations- Kultur- und Bildungsprogramme entstehen.
Wie soll das Geld verteilt werden?
Die Mittel können über bereits existierende, demokratisch und staatsfern verfasste Organisationen (wie zum Beispiel Landesmedienanstalten oder bestehende Filmförder- Einrichtungen) verteilt werden, ohne dass die verfassungsrechtlichen Prinzipien der Rundfunkfreiheit beeinträchtigt werden. Um so mehr, als diese Institutionen bereits über entsprechende Praxis und einen reichen Erfahrungshintergrund verfügen: schon seit Jahrzehnten setzen die Landesmedienanstalten Rundfunkgebühren für Zwecke ein, die nicht unmittelbar den Interessen beiden großen öffentlich-rechtlichen Senderketten zugeordnet sind – die Spannweite dieser Maßnahmen reicht von technischen Versuchsprojekten (z.B. DAB) über medienpädagogische Angebote bis zur Unterstützung regionaler Filmförderung. Auch offene Kanäle und lokale Rundfunkanbieter werden zur Stärkung regionaler Medienvielfalt finanziert, ohne dass daraus bislang verfassungsrechtlichen Bedenken erwachsen wären.
Die Verteilung der verfügbaren Mittel sollte durch Vergabegremien erfolgen, zusätzlich lässt sich ein erfolgsabhängiges Referenzmodell schaffen, das besonders attraktive Internet-Inhalte belohnt.
Wer bekommt das Geld?
Unabhängige Produzenten, die gesellschaftsrechtlich nicht mit öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern oder mit privaten Medienkonzernen verflochten sind, können sich mit Konzept, Kalkulation und Fähigkeitsnachweisen um die Finanzierung ihrer Projekte bewerben.
Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich an Antragsteller, deren Ideen zu Information, Bildung, Pluralität der Meinungen und zu kultureller Vielfalt deutschsprachiger Internet-Seiten beitragen. Der Funktionsauftrag ist also der gleiche wie der des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – allerdings kann er hier wesentlich präziser und schärfer gefasst werden.
Perspektiven
Was wir hier exemplarisch für den Bereich des fernsehunabhängig produzierter Filme entwickelt haben, ist selbstverständlich auch auf Web 2.0-Seiten, enzyklopädische Datenbanken (wie Wikipedia), Archivprojekte und Material-Sammlungen, Online-Diskussions-Runden, Interview- Projekte, Bücher, Musik, Performances, pädagogisch anspruchsvolle Spiele, virtuelle Ausstellungen, oder ambitionierte journalistische Projekte und engagierte Blogs übertragbar.
Schon heute trägt ja eine beträchtliche Zahl derartiger Internet-Angebote zur Weiterentwicklung unseres Begriffes von Öffentlichkeit sowie zur Meinungs- und Willensbildung bei.
Fazit
Es handelt sich also um ein sich selbst regulierendes System – durch die Gesellschaft und die Bürger finanziert, kontrolliert und am Leben gehalten. Damit gewährleistet es nicht nur die Weiterentwicklung der Idee eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die digitale Zukunft hinein, es eröffnet zugleich der freien Meinungsäußerung, der politischen Willensbildung und der kulturellen Vielfalt neue, ungeahnte Perspektiven. Das Modell ist realistisch, tragfähig und zukunftsträchtig – und löst ganz nebenbei noch einen großen Teil aktueller medienpolitischer Probleme.
Lassen Sie uns diese einmalige Gestaltungsmöglichkeit zur Förderung und Weiterentwicklung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und damit unserer Demokratie im digitalen Zeitalter gemeinsam nutzen!”
Lesen Sie dazu auch: Es ist Zeit für ein Netzmedien-Fördergesetz





Diesen Denkansatz kann ich zu hundert Prozent unterschreiben.
“Wenn Rundfunk Internet ist, dann ist Internet Rundfunk”
Kann man mal sehen, wie tief das intellektuelle Niveau bei Leuten gesunken ist, die für den öff-r Rundfunk arbeiten.
Jeder Euro, der nicht in die öffentlich-rechtlichen Spaß- und Quatschprogramme fließt, ist ein guter Euro.
“Sowohl der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als auch das Bundesverfassungsgericht haben diese Rechtsauffassung bestätigt.” Zumindest bei letzterem wollen die Autoren noch mal nachlesen. Da es sich um eine einfach zu falsifizierende Tatsachenbehauptung handelt. Ab dort habe ich nicht mehr weitergelesen.
Der vorliegende Text könnte noch mal gegengelesen werden, da er stilistisch (gehäuftes Auftreten von “ja” und “auch”), vor allem aber sachlich die Niveauverteilung von Carta.info nach unten erweitert.
Im Übrigen empfiehlt es sich, die Überprüfung der Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem Grundgesetz abzuwarten, bevor man über eine Weiterverteilung der Einnahmen sinniert. Sicher ist momentan nur eines: Es wird ein 14. Rundfunkurteil oder ein Einknicken vor den Wutbürgern geben.
@Falk D: Dokumente, z.B. die Emser Depesche, sollte man nicht redigieren. Schreibfehler mal ausgenommen.
@W. Michal: Na dann fehlen nur 21 x sic!
@Falk D. :-)
Wir melden uns schon mal an mit Litradio.net (betrieben von Studierenden des Studiengangs “Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus” der Universität Hildesheim). Im Zuge der Diskussion um die geplanten Reformen in den Radioprogrammen des WDR, insbesondere bei WDR3, lautete kürzlich eine Forderung von WDR-Redakteure gegenüber Intendantin Monika Piel und Hörfunkdirektor Wolfgang Schmitz, dass mehr innovative Konzepte “wie Litradio” entwickelt werden müssten. Die Überlegungen hier sind nur die logische Folgerung aus diesen Forderungen.
Ein Promille der Deutschen will auf Kosten von 99,9 Prozent “Filme” für das Internet produzieren, die niemand braucht. Da wäre es doch billiger, diesen “Kulturschaffenden” dafür Geld zu geben, dass sie nichts herstellen.
Das ist wirklich immer wieder beeindruckend, was es für prima Ideen beim Verteilen des Geldes der anderen gibt. Es soll sogar schon Leute gegeben haben, die wollten Mittel des (europäischen) LEADER-Programmes für Filmchen im Netz verwenden. Zum Glück hat das da niemand abgesegnet.
Die Reihenfolge müsste eine andere sein. Erstens: Eine endgültige Obergrenze für die Belastungen, die öffentlich-rechtliche Medienhäuser der Gesellschaft für ihren Betrieb und die üppigen Pensionen auferlegen. Die könnte bei etwa einem Drittel der jetzt geplanten Rundfunk(Geld)-Beiträge liegen, um die Fernseh-Verzichter nicht noch stärker zu diskriminieren. Zweitens: Demokratische Mitbestimmung bei den Inhalten. Und wenn eine Mehrheit verlangt, dass da nur Pornos und Fussball gesendet wird, ist das auch ok. Denn es gibt genug andere Möglichkeiten, sich zu informieren und anspruchsvoll zu unterhalten.
Nur mit dem immer unverschämteren Abkassieren muss endlich mal Schluss sein!
Die Argumentation ist stellenweise skuril:
“In Zeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunkmonopols … bedurfte die Notwendigkeit nicht-kommerzieller Radio- und Fernsehangebote … zur Verhinderung monopolitischer Strukturen keiner weiteren Erklärung. Doch ihre Funktion eines ‘Bollwerks’ gegen Monopolstrukturen haben ARD und ZDF im Internet verloren.”
Dann bräuchte man also im INternet auch keine ÖR Angebote.
Aber egal ob antimonopolitisch oder anti-monopolistisch – die Erinnerung daran, dass die öffentlich-rechtliche Sphäre eigentlich auch Binnen-Konkurrenz zulässt, finde ich hoch interessant. Schließlich war ja schon das ZDF als Konkurrent der ARD gegründet worden.
Warum jetzt also nicht eine Allgemeine Deutsche Internet-Anstalt?
Spontan meldet sich aus 2 Gründen Unbehagen:
1.) kommt dieser Vorschlag fatalerweise von Leuten, die die finanziellen Nutznießer dieser Idee wären. Da sucht jemand nach einer neuen Finanzierungslösung für seine ihm lieb gewordene Tätigkeit. Logisch dass dann alle möglichen sendungsbereiten Podcaster sich ebenfalls melden würden … warum sollten nicht auch Blogger, Maler und Literaten aus öffentlich eingetriebenen Geldern direkt “beauftragt” werden?
2.) würde diese Allgemeine Deutsche Internetanstalt was produzieren? Gremienfilme! Da sitzen Insider, Bürokraten, gesellschaftliche Gruppen bis hin zu den Kirchen auf den Multimillionen – lieber Himmel, man möchte sich das mit den Vergaberichtlinien, Vergabeausschüssen, Vergabegeklüngel gar nicht ausmalen. Das ist in seiner Behäbigkeit derartig dem alten Fernsehen verwandt, dass es zum Internet exakt nicht passt.
Tatsächlich ist das Beste, was das Fernsehen bietet, seine Fähigkeit zu dokumentieren. Diese Fähigkeit zum Dokumentieren hat das Internet aber schon lange – viel leichter, viel schneller, viel billiger und oft auch viel eindrücklicher als das, was der durchschnittliche Dokumentarfilmer hinkriegt, wenn er mit seiner großen Maschinerie anreist und einen großen, von irgendeinem Gremium beauftragten Film “realisiert”.
Ich würde trotzdem dafür plädieren, diesen Beitrag nicht ad acta zu legen. Er hat momentan Züge von fantastischem Denken, enthält aber einen Denkanstoß.
Öffentlich-rechtliche Konkurrenz zum Öffentlichrechtlichen-Altsystem ist eine Idee, wenn dabei tatsächlich “internet-affin” gedacht wird, statt nur eine Überlebensreservat für Dokumentarfilmer zu schaffen, die auf ihre gute alte Art weiter machen wollen, obwohl wir, wenn man mal auf die Uhr guckt, gar nicht mehr 1980 haben. Alexander Kluge mit seinem dctp-tv ist da ja schon weiter. Man sollte eher nach solche Nukleiden gucken und dann überlegen, ob sich daraus nicht ein Zusammenhagng basteln lässt, der dann schließlich in eine Internet-Konkurrenz zum ÖR mündet, mit Anspruch auf ÖR-Gelder. Denn immerhin ist ja richtig: Mit der Haushaltsabgabe bezahlen wir ja auch dafür, dass wir im Internet TV gucken …
@Fritz Iversen (#11)
Denn immerhin ist ja richtig: Mit der Haushaltsabgabe bezahlen wir ja auch dafür, dass wir im Internet TV gucken …
Da gibt es noch immer Menschen (und Firmen), die zwar Haushaltsabgabe, Autoabgabe, Nebenwohnungsabgabe und Betriebsstättenabgabe zahlen “dürfen” aber an ihrem Standort noch immer kein schnelles Internet zu vernünftigen Konditionen bekommen können, geschweige denn eines, über das man TV via Internet sehen könnte.
Sollte man nicht erst einmal darüber nachdenken, diesen Misstand zu beseitigen, bevor man über neue Geldtöpfe und Verteilungen für Inhaltsproduktion nachdenkt?
Sie deuten dies an. Meiner Meinung nach aber nicht in der gebotenen Schärfe. Von mir aus könnte man dem TV alle Frequenzen wegnehmen und sie für die Netzversorgung via Funk bereitstellen. Und dann überlegen, ob es einen Teil öffentlich-rechtlich finanzierter und organisierter Inhalte dort geben muss. Allerdings mit deutlich geringerem Budget als den heutigen 8 Milliarden Euro pro Jahr. Die nötige Konkurrenz-Situation wird heutzutage so ja schon über das Budget der Privat-Haushalte zerstört. Also an der Quelle.
@ Peter Dein technisches Problem hat eigentlich nichts mit den terristrischen Frequenzen des Fernsehens zu tun (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/29565/0/DSL-Alternative-auf-dem-Land-Internet-per-Funk). Höchstens damit, dass der Stadt sich auf keiner Ebene infrastrukturell fürs Internet besonders zuständig fühlt.
In den USA wird mal wieder alles einfach privat geregelt:
“Insgesamt 200 Mio Dollar will der Webkonzern (Google) in Produktion und Promotion von qualitativ hochwertigen Inhalten auf seinem Videoportal stecken, verkündete Content-Chef Robert Kyncl auf einer Galaveranstaltung in New York. Gleichzeitig lud er die Kreativen dazu ein, ihre besten Ideen künftig zu YouTube zu bringen. … Die Anwesenheit von Stars wie Jay-Z und Schauspielprominenz wie Julia Styles und Jennifer Garner bedeutet jedoch nicht, dass Hollywood jetzt Einzug hielte auf YouTube: Selbst Mitwirkende am YouTube-Kanal WIGS … sollen für einen Hungerlohn arbeiten. In den neuen Produktionen für WIGS werden alle Mitwirkenden, vom Schauspieler bis zum Produktionsteam, 15 Dollar die Stunde pauschal verdienen. Die neuen Eigenproduktionen sollen dennoch gängigen TV-Inhalten das Wasser reichen können. ‘Wir haben vom Fernsehen gelernt’, sagte Kyncl mit Blick auf die Werbungtreibenden und Buchungsagenturen.”
Das wird also werbefinanziertes Internet-TV … and the whole wide world is watching.
Wer ist der Nächste? Amazon TV?
@ Fritz Iversen (#139
Es war weniger die Beschreibung eines technischen Problems als vielmehr ein Vorschlag, die gesellschaftliche Kommunikation anders zu denken.
dass der Stadt sich auf keiner Ebene infrastrukturell fürs Internet besonders zuständig fühlt. … aber derselbige Staat den Gerichtsvollzieher losschickt, wenn sich jemand länger weigert, seinen “Rundfunkbeitrag” zu entrichten, ist der erste Mißstand, den es zu beenden gilt.
Es sowohl eine Frage der Finanzen als auch eine Frage der ebenfalls in staatlicher Hand liegenden Frequenzverteilung. Durch den Wechsel von TV terrestrisch analog zu TV terrestrisch digital sind Frequenzen frei geworden. Wenn ich den Vorgang richtig verstanden haben, hat dies Internet via LTE überhaupt erst möglich gemacht. Mit noch weniger Frequenzen für TV wären noch mehr Standarts und die entsprechenden Endgeräte möglich. Und damit eine bessere Netzanbindung in jeder Ecke.
Das setzt allerdings den politischen Willen voraus, ein System zu unterstützen, in dem der Nutzer weit mehr Einflussnahme und Auswahlmöglichkeiten hat als beim dummen TV, in dem er nur berieselt wird. Das jetztige System, inclusive ÖR-TV, ist hochgradig strukturkonservativ. Daran würde der Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm überhaupt nichts ändern, es sei denn, sie würden vorschlagen, dem ÖR-TV Mittel wegzunehmen UND generell eine Obergrenze für die Mittel des ÖR-TV endgültig festzulegen. Das werden die aber niemals wagen, denn sie sind selbst Profiteure der Umverteilung, wenn auch mit kleiner Marge. Im Moment sieht es so aus, als ginge es darum, nur noch eine weitere Begründung für noch mehr “Beitragspflicht-Tatbestände” zu schaffen, ähnlich der unseligen Diskussion um einen eigenen ÖR-Jugendsender.
LTE ist durch Enteignung (Vorzeitiges Ende der 800Mhz-Frequenzzuteilung) der etwa 200.000 Funkmikrofonbesitzer, also Veranstaltern und Restaurants, Kirchen, Vereine aber auch Universitäten und Schulen möglich geworden. Die haben nun Kosten von 200 bis 1000 € pro Mikrofon. Entschädigung 0,-. Einnahmen des Bundes 4,3 Mrd. €.
Die ÖR-Sender brauchen den Gerichtsvollzieher gar nicht losschicken, da sie auf den kostenfreien Vollstreckungsapparat der Verwaltungen zurückgreifen können. Das mag kleinlich klingen, aber im Gegensatz zum privaten Kläger können die ÖR-Sender ihre Vollstreckungsbescheide einfach ausdrucken, ohne dass diese noch mal geprüft werden.
Es ist diese Form der Sicherheit, die ÖR-Sender zu reinen Wirten und so innovativ und Neuerungen gegenüber offen werden/sein lässt, wie die Pius-Brüder.
Allerdings wird mit zunehmender Auflösung des “digital gap”, das politische Gewicht des Rundfunks allgemein und die Reichweite bis hin zur Nichterfüllung der Grundversorgung abnehmen.
Der Prozess ist schon lange sichtbar und es ist eher die Frage ob man über 5, 10 oder 20 Jahre redet, bis der ÖRR keine gesellschaftliche Relevanz mehr entfaltet, weil seine Funktionen von anderen dislozierten Trägern übernommen wurden und er mit seinen Strukturen und Einschränkungen durch die Lizenzpflichten und Landesrundfunkanstalten einfach abgehängt wird.
@Falk D. (#15)
Danke für den Hinweis. Das macht es nur noch dringender, diesem Moloch endlich Grenzen zu setzen.