#Flyer "Legal

Legal, sicher und fair – eher reine Propaganda!

von , 6.4.12

Herausgeber des Flyers ist der Bundesverband Musikindustrie e.V., Unterstützer sind der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Zukunft Kino Marketing GmbH, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Childnet International, Play Fair – Respect Musix, Pro Music und Respect Copyrights.

Zu den Zielen des BV Musikindustrie schaut  man am besten auf deren Webseite. Herausragend finde ich folgendes:

  • Die Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Urheberrechts
  • Die Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen für einen effizienten Schutz geistigen Eigentums
  • Die Stärkung der Musikindustrie als wesentliche Säule der wachsenden Kreativwirtschaft …
  • Gesamtvertragsverhandlungen mit der GEMA zu Lizenzvereinbarungen …
  • Syndication: Verhandlung über Lizenzbedingungen

Besonders großartig:

Koordination der Verfolgung von Tonträger- und Internetpiraterie

Der Zweck der GVU und des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ergeben sich ja aus den Namen. Die anderen Protagonisten sind mir tatsächlich neu. Also einfach mal schnell im bösen Internet nachgeschaut. Dort findet mach bei der Suche nach Zukunft Kino Marketing GmbH folgendes:

Träger der Kampagne „RESPE©T COPYRIGHTS – eine Initiative zum Schutz des Originals“ ist die Zukunft Kino Marketing GmbH, eine Tochtergesellschaft des HDF Kino e.V., des Multiplexverbandes Cineropa e.V. und des Verbands der Filmverleiher e.V. (VdF). Die Zukunft Kino Marketing GmbH wurde ins Leben gerufen, um Branchenkampagnen zur Erhöhung des Filmbesuchs in Deutschland zu entwickeln und durchzuführen. Das aktuelle Projekt gegen das Raubkopieren wird darüber hinaus unterstützt und begleitet vom Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. (BVV) und vom Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD). Darüber hinaus engagieren sich eine Vielzahl von Einzelunternehmen aus den Bereichen Video/DVD, Verleih und Kino für das Projekt. Die Kampagne wird gefördert mit Mitteln der Filmförderungsanstalt (FFA).

Ok, hat sich ja gleich Respect Copyrights auch mit geklärt. Childnet International zumindest wirkt mit dem Ziel, ein sicheres Internet für Kinder, erstmal unverdächtig. Irgendwie bin ich da aber noch sehr skeptisch, was genau man unter sicherem Internet versteht.  Schaut man sich Play Fair Respect Music mal genauer an, fällt einem doch wieder einer auf:

Die Initiative versteht sich als Gemeinschaftsprojekt der Hochschule für Musik und Theater Hannover, dem Verband Deutscher Schulmusiker und dem Bundesverband Musikindustrie. Neben weiteren Verbänden und Initiativen zählen auch musikpädagogische Verlage sowie Universitäten und Musikhochschulen zu den Projektpartnern.

Da ist ja wieder der Herausgeber. Bei Pro Music sprengt die Liste der Organisationen, die dahinter stehen, diesen Post, daher findet man die Details hier. Es ist auf jeden Fall ein Zusammenschluss auch von Rechteverwertern. Somit hätten wir erstmal geklärt, dass es hier nicht um neutrale Aufklärung, sondern klar um interessengesteuerte Propaganda Werbung geht.

Schauen wir uns nun mal den Inhalt dieses Flyers etwas näher an. Er beginnt wie folgt:

Es gibt viele Wege, ohne Risiko und völlig legal Musik, Videoclips, Filme, Serien, Bücher und Hörbücher aus dem Internet herunterzuladen oder diese online zu genießen. Was dabei zu beachten ist, wann man sich strafbar macht und was erlaubt ist, zeigt dieser Leitfaden.

Aha, tut er das? Wir werden sehen …

Wenn man bei Filesharing-Diensten urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme, Serien und Bücher anbietet, verbreitet oder herunterlädt, verletzt man das Gesetz, schädigt Kreative und Rechteinhaber und muss mit zum Teil ernsthaften Strafen rechnen.

Bei Minderjährigen gilt: Eltern haften für ihre Kinder!

Klingt irgendwie nach “Raupkopierer sind Verbrecher”.

Filesharing-Dienste wie BitTorrent-Systeme setzen die Nutzer dem Risiko aus, mit unerwünschten Inhalten wie Viren, Pornografie oder Gewaltdarstellungen in Berührung zu kommen. Darüber hinaus kann Filesharing-Software auf Dateien zugreifen, die auf dem eigenen Computer gespeichert sind und diese – darunter auch die legal erworbenen Inhalte – illegal online verbreiten.

Dieser Absatz klingt interessant. Also weil ich ein System wie bitTorrent nutze (hierüber werden z.B. auch diverse Linux-Installationsmedien völlig legal geteilt) ist mein Rechner gefährdet? Technisch gesehen muss man diesen Absatz schlicht als Panikmache beurteilen. Da kann man genau so gut argumentieren, wenn man den Rechner ans Internet anschließt, kann er von Fremden gehackt werden. Dass ich einstellen kann, was herunter- und was raufgeladen werden darf, scheint bewusst unterschlagen zu werden.

Urheberrechtswidrige Inhalte werden im Internet zunehmend nicht mehr von Einzelpersonen, sondern von organisierten Kriminellen angeboten. Zu deren illegalem Repertoire gehören Abzockfallen, der Missbrauch von Kreditkarten und Kontodaten (Phishing) sowie schwere Straftaten bis hin zu Kinderpornografie.

Als hätten wir sie nicht oft genug gehört; die Keule “Kinderpornographie” ist mehrfach widerlegt. Die anderen Punkte dieses Blocks sind dermassen allgemeingültig, dass sie zwar stimmen, aber auch auf alles andere im Internet wie Chats, Webseiten oder E-Mails zutreffen. Und wenn es der GVU nicht um die Kleinen ginge, warum werden diese dann so massiv mit Abmahnwellen und Unterlassungserklärungen gejagt?

Auf diese Angst schürenden Absätzen folgt eine Liste von legalen Angeboten. Es werden Online-Shops, Abo-Dienste oder Webseiten aufgezählt (dass MyVideo.de aufgezählt und Youtube.de unterschlagen wird, hat mit Sicherheit nichts mit dem Kostenstreit zwischen Gema und Google zu tun).

Die Frage “Darf man Musik oder Filme von einer CD oder DVD auf den Computer bzw. ein Abspielgerät kopieren?” wird auch beantwortet. Spannenderweise irreführend: Es sei in der Regel erlaubt, außer, man würde einen Kopierschutz umgehen. Genau damit ist es aber bei Bluerays und DVDs zwangsweise illegalisiert, da diese Medien immer einen Kopierschutz haben. Das Recht auf eine Privatkopie wird so praktisch ad absurdum geführt.

Verboten ist es, eine digitale Kopie anderen im Internet zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Hier drohen rechtliche Konsequenzen.

Nein, ist es pauschal nicht. Es hängt von den Rechten ab, die der Kunde mit dem Erwerb der Daten erhält. Es gibt durchaus Medien und Werke, deren Lizenz genau das erlaubt. Das sind jedoch in der Regel keine von Urhebern dieser Verbände.

Ist es erlaubt, gestreamte Musik aus Internetradios und Musik-Videos über eine spezielle Aufnahmesoftware dauerhaft auf dem eigenen Rechner zu speichern?

Hier wird dann eine rechtliche Grauzone angesprochen. Ja, die Zone ist grau, aber es ist keineswegs pauschal illegal. Hier fehlt einfach eine klare Gesetzeslage.

Ist das Nutzen von illegalen Filmstreaming – Angeboten wie kino.to erlaubt?

Schön gefragt, nicht war? Gleich mal das “illegal” betont. Hier wird ehrlicherweise gesagt, dass es keine höchstrichterliche Klärung gibt, ab wann eine Kopie anfängt. Die Auffassungen reichen hier von den Daten im Cache über Daten in Auslagerungsdateien bis hin zu keinem davon. Generell lässt sich die Frage also nicht beantworten. Spannend ist, dass vor Portalen mit der Endung .to oder Namensbestandteilen wie “Pirat” gewarnt wird. Dahinter verbergen sich laut den Autoren oft illegale Inhalte mit all den Gefahren, die wir oben schon mehrfach hatten.

Die folgende Passage über Filesharing-Dienste ist erstaunlicherweise nicht zu bemängeln.

Kurios wird es aber wieder beim nächsten Absatz. Hier wird korrekt darauf hingewiesen, dass nur, weil eine Seite Geld für etwas nimmt, es nicht zwingend legal sein muss. Was allerdings das Usenet da drin zu suchen hat, weiß ich nicht, ich zumindest habe dafür noch nie Geld bezahlt. Auch gilt erstmal, im Zweifel für den Angeklagten. Wenn er nicht deutlich erkennen kann, dass er illegal erstellte Werke erwirbt, kann ihm rechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Schließlich tauchen solche Werke auch regelmäßig bei Amazon oder Ebay auf.

Nun muss ich aber sagen, gut, dass ich grade nichts getrunken habe, das hätte ich unter lautem Prusten ausgespuckt.

Ist es legal, über Blogs auf digitale Inhalte zuzugreifen?

Nur in wenigen Fällen werden digitale Inhalte legal über Blogs zur Verfügung gestellt. In der Regel sind die Links in Blogs nicht rechtmäßig. Sie verweisen zumeist auf Inhalte, die bei sogenannten Cyberlockers gespeichert sind und nicht rechtmäßig im Internet veröffentlicht werden.

Ohne jetzt kleinlich sein zu wollen…wie bitte kann ein Blog oder ein Link nicht digitaler Inhalt sein? Also, wenn ich mir die Links in diesem Post anschaue, sind die demnach illegal? Sorry, ich weiß wirklich nicht, was ich über so einen Unsinn schreiben soll. Selbst, wenn man den Kontext des Flyers betrachtet, ist es immer noch totaler Schwachsinn. Die meisten Links, die ich kenne, verweisen auf legale Inhalte wie Youtube.de, Mediatheken oder Sonstige.

Nun kommt wieder das Tolle mit der Strafverfolgung…

Gibt es Strafen für das Filesharing von Filmen, Musik oder anderen Inhalten im Internet?

Man möchte fragen, gibt es Strafen für regelmäßige Falschaussagen?

Ja, es sind gravierende Strafen für diejenigen möglich, die Filme, Musik, Fernsehsendungen und Videos illegal per Filesharing hoch oder herunterladen. Eine Rechtsverfolgung ist sowohl zivil- als auch strafrechtlich möglich. Rechtsverletzer müssen unter anderem damit rechnen, dass sie den Rechteinhabern Schadensersatz leisten und die Kosten für die Rechtsverfolgung tragen müssen.

Also, zuerst einmal müssen wir klären, dass illegales Kopieren im privaten Umfeld ein Vergehen ist. Die Rechteverfolgung ist damit, anders als beim gewerbsmäßigen Handeln, eingeschränkt.Viele Staatsanwaltschaften weigern sich noch dazu, bei einzelnen Verstößen für die GVU in die Bresche zu springen und Anschlussinhaber zu ermitteln. Interessant ist auch folgender Artikel von heise.de hierzu. Soviel zu der Aussage, “Der Anschlussinhaber kann somit leicht ermittelt werden…”.

Warum nun besonders Kinder durch Filesharing der besonderen Gefahr durch Viren, Phishing und Kontodatenklau ausgesetzt sein sollen, hat sich mir nicht erschlossen. Auch funktioniert ein Virenscanner durchaus bei illegalem Download, schließlich weiss der ja nicht, was legal und was illegal ist.

Der Hinweis auf BSI für Bürger ist zu unterstützen.

Die Tipps für Eltern, für Lehrer und das Glossar bieten an sich nichts Neues. Sie wiederholen die oben genannte Drohkulisse des bösen Internets und der großen Gefahr durch illegale Downloads.

Fazit:

Der Flyer versucht dramatisierend Gefahren für Anwender und Nutzer zu skizzieren und verteidigt die Rechteverwerter, die sich nicht um neue, angepasste Geschäftsmodelle kümmern wollen. Er ist nicht grundsätzlich falsch, aber sehr einseitig und keineswegs neutral informierend. Er reiht sich in die Reihe der bekannten Kampagnen ein.

Crossposting von Vielgeisterei

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.