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Wolfgang Michal

Die neue Pest: AGB

Wolfgang Michal | 13 Kommentar(e)


Es gibt eine neue Pest, die sich analog und digital schnell verbreitet. Man nennt sie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB).

08.06.2011 | 

AGB ähneln den Beipackzetteln von Medikamenten. Wer sie liest, wird blass und nimmt das Medikament auf keinen Fall ein.

Also liest sie auch keiner. Egal, was man heutzutage tun muss – eine Software downloaden oder eine Versicherung abschließen – zunächst wird man genötigt, 30 winzig klein gedruckte Seiten AGB-Bestimmungen zu akzeptieren. Schon das Lesen solcher Bleiwüsten wäre ein Fulltimejob.

Die neue Pest hat auch die Vertragsbeziehungen zwischen den Autoren und den Verlagen (also zwischen Urhebern und Verwertern) vergiftet. Reichte früher eine mündliche Vereinbarung am Telefon, so ist man heute gezwungen, ziegelsteindicke Kataloge zu unterschreiben – sonst bekommt man keinen Marktzutritt oder das vereinbarte Honorar wird bis zur Unterschrift zurückgehalten. Wildwest-Manieren.

Deutschlands Medienpolitiker verschließen vor dieser Entwicklung die Augen. Sie glauben, das Urheberrecht sei dazu da, die Urheber zu schützen. Selten so gelacht. Die Vertragswirklichkeit hat das Urheberrecht in eine Kapitulationserklärung verwandelt. Die Verwerter rauben den Urhebern alle Rechte. Gäbe es richtige Verträge, so könnten beide Seiten ihre Interessen einbringen, und keine Seite wäre “unangemessen benachteiligt”. Bei den AGB aber diktiert eine Seite die Bedingungen ganz allein.

Die AGB der Verlage nennen sich meist „Rahmenverträge“. In den vergangenen Jahren haben alle großen Verlage damit begonnen, freien Autoren solche „Rahmenverträge“ unter die Nase zu halten.

Ausgebuffte Profis gehen natürlich ungeheuer souverän damit um. Sie behandeln die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” wie Medikamenten-Beipackzettel: Sie nehmen ihren Inhalt nicht zur Kenntnis. Wird schon nichts passieren. Sie wollen kein Gezerre um Paragraphen und keine Korinthenkackerei. Sie wollen „gute Geschichten schreiben“. Dass sich ihre Vertragsposition durch solche “Rahmenbedingungen” immer weiter verschlechtert, merken sie nicht – bis sie eines Tages ein Problem haben. Aber dann ist es zu spät.

Um den Lesern eine Vorstellung zu vermitteln, wie ein solcher „Rahmenvertrag“ aussieht, zitiere ich nachfolgend einen Auszug aus den AGB, die der Verlag Gruner & Jahr an die freien Mitarbeiter seiner Wirtschaftsmedien (Capital, Impulse, FTD usw.) verschickt. Es handelt sich um “ganz normale” AGB, nicht um blanke Unverschämtheiten, wie sie etwa das Nordost-Mediahouse vor einiger Zeit durchsetzen wollte.

Zwar scheitern allzu unverschämte AGB meist vor den Gerichten, aber die Verlage probieren es immer wieder. Denn die Gerichte kassieren in der Regel nur einzelne Bestimmungen, der Rest bleibt unbeanstandet. So basteln sich die Verlagsjuristen mit Hilfe der Gerichte Schritt für Schritt gerichtsfeste „Rahmenverträge“ zusammen, die nach außen “völlig normal” aussehen, den Urhebern aber praktisch alle Rechte nehmen (= total buy out):

„(2.1.) Der Vertragspartner (sic!) räumt den G+J Wirtschaftsmedien das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Beiträge im In- und Ausland auf sämtliche – auch im Zeitpunkt des Auftrags unbekannte – Nutzungsarten für sämtliche Zwecke zu nutzen. Die G+J Wirtschaftsmedien haben insbesondere das Recht, die Beiträge beliebig oft für redaktionelle, werbliche und gewerbliche Zwecke in Printmedien (insbesondere Zeitungen, Zeitschriften, Sonderausgaben und Sonderdrucken der Beiträge, Zeitungen und Zeitschriften, Büchern und Kalendern), in (Lizenz- und Merchandising-)Produkten der G+J Wirtschaftsmedien, in Rundfunk, Film, Fernsehen, im Internet, in Mobilfunknetzen, anderen Datennetzen, auf Datenträgern und in jeglicher sonstiger digitaler Form (alle Speicher-, Träger- und Übertragungstechniken und -geräte, z.B. als e-Paper, e-Magazine oder mobile Applikation) zu nutzen, die Beiträge in Datenbanken zur Recherche und zum Download bereitzuhalten, zu digitalisieren, zu archivieren und in Pressespiegeln sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung für die Medien und Produkte der G+J Wirtschaftsmedien zu nutzen. Die G+J Wirtschaftsmedien dürfen die Nutzungsrechte auf Dritte übertragen…

(3.1.) Mit der Zahlung des vereinbarten Honorars ist die beliebig häufige Nutzung der Beiträge im Sinne der Ziffer 2.1 für Publikationen, Internetauftritte und alle sonstigen (Lizenz- und Merchandising-)Produkte der G+J Wirtschaftsmedien im In- und Ausland, gleichgültig in welchen Medien sie erscheinen, die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für diese Medien und Produkte der G+J Wirtschaftsmedien, insbesondere im Handel und in allen Medien, die Nutzung durch Werbeagenturen und andere Dritte, die in diesem Zusammenhang für die G+J Wirtschaftsmedien tätig sind, sowie die (dauerhafte) Nutzung in Archiven und in Pressespiegeln, die durch die G+J Wirtschaftsmedien oder in ihrem Auftrag von Dritten geführt werden, abgegolten…“

Dieser Vertragstext geht natürlich noch ellenlang so weiter. Denn Verlagsjuristen sind bei “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” mit Paragraphen äußerst spendabel. Sie besagen: Du kleiner Piesepampel, du bist uns mit Haut und Haaren ausgeliefert. Friss oder stirb!

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13 Kommentare

  1. Gast |  08.06.2011 | 19:55 | permalink  

    Bei solchen Bedingungen sollte es auch für die Staatsanwaltschaft möglich sein ein Verfahren einzuleiten, anstatt dies nur den Vertragspartnern zu überlassen (unlauterer Wettbewerb, sittenwidriger Vertrag). Zur Zeit sind freie Journalisten (und viele andere quasi Selbstständige) der Willkür der Verlage fast machtlos ausgesetzt. Eine Einzelklage bedroht sowohl finanziell als auch was das Ansehen bei möglichen Arbeitgebern angeht die eigene Existenz.

  2. noName |  08.06.2011 | 21:00 | permalink  

    Zahlt G+J wenigstens anständige Honorare oder sind auch die unanständig?

    Welcher Straftatbestand soll denn bei den obigen AGB erfüllt sein, @Gast?

    Ich bin etwas verwundert, dass es sich um “Die NEUE Pest” handeln soll. In anderen Branchen sind AGB ein beliebtes Mittel der wirtschaftlich Stärkeren. Das, was der Gast im letzten Satz schreibt, ist besonders Uebel für die Text-Urheber und wohl branchenspezifisch. Was unternehmen die Verbände dagegen?

    Löblich wie Michal es auf den Punkt bringt – auch im Freitag.

    Als interessierte Konsumentin aergern mich die Anspruchshaltung der Verlage (Stichwort Leistungsschutzrechts) und umgekehrt die spaerlichen Zeilenhonorare. Hier scheint etwas gewaltig schief zu laufen. Der Stärkung des Urheberrechts wird im Koalitionvertrag weitaus mehr Gewicht verliehen als diesem überflüssigen Leistungsschutzrechts. Das scheinen die verantwortlichen Politiker vergessen zu haben. Oder sie haben schlichtweg keine Ahnung? Mir sagte mal jemand aus der Politik, dass im Bereich Medienpolitik nur die (Volksverteter) unterkommen, die nix anderes mehr gefunden haben.

  3. AGB: “Die neue Pest” » Von Richard Schnabl » Beitrag » Redaktionsblog |  10.06.2011 | 09:16 | permalink  

    [...] Autoren solche „Rahmenverträge“ unter die Nase zu halten“, schreibt Wolfgang Michal auf Carta.info. (Hervorhebungen und Links: [...]

  4. Für euch gelesen: Facebooks Datenschutzrichtlinie. Gesucht: AGB-Kunst | Basic Thinking |  10.06.2011 | 14:45 | permalink  

    [...] hat Wolfgang Michael auf dem leider vorübergehend pausierenden Lead-Award-Siegerblog Carta einen weiteren, sehr guten Text veröffentlicht: “Die neue Pest AGB”. Er beschreibt darin eher die gängige [...]

  5. klaus Krebs |  12.06.2011 | 09:15 | permalink  

    Von meinen Büchern habe ich mehrere bei großen und eines bei einem kleinen Verlag veröffentlicht.Tatsächlich ist bei den größen Verlagen der Spielraum hinterher gleich Null, da alles bis ins kleinste festgelegt ist. Als Autor können Sie für die eigenen Leser fst nichts mehr zusätzlich tun. Selbst Leseproben müssen detailliert abgesegnet werden.
    Bei dem kleinen Verlag reichten bisher telefonische Absprachen aus und wurden auch eingehalten. Das Dumme ist nur, wenn der Verlag klagen sollte, wie ist dann der Autor abgesichert. Also auch hier ist eine schriftliche Fassung, diesmal für den Autor, wichtig.

  6. Pirad |  13.06.2011 | 12:21 | permalink  

    Und das alles obwohl die Verlage an sich immer unwichtiger werden, weil jeder seine eigenen Sachen Verlegen kann. Das ist doch sehr paradox. Aber die großen Verlage versprechen halt die notwendige Aufmerksamkeit um einem Text den finanziellen Erfolg zu geben den er braucht. Eigentlich eine Marktposition, für die, nach meinem Verständnis, das Kartellamt zuständig ist.

  7. Sabine Engelhardt |  13.06.2011 | 19:11 | permalink  

    Damit geht es freien Journalisten nicht anders als Arbeitnehmern in so ziemlich allen Branchen. “Unterschreib den Arbeitsvertrag oder stirb” ist auf dem sogenannten freien Arbeitsmarkt doch auch normal. Wer Bedingungen wie unbezahlte Überstunden oder Bereitschaftsdienste, Wochenendarbeit etc. nicht akzeptiert oder mit dem viel zu niedrigen Stundensatz nicht einverstanden ist, bekommt den Job dann eben nicht. Es gibt ja genug andere, die sich für die paar Euro demütigen lassen (müssen).

    Damit möchte ich nicht zum Ausdruck bringen, daß beides oder eins davon in Ordnung wäre, sondern nur, daß die freien Journalisten in Sachen unfaire Verträge nicht alleine stehen. Das ist einfach “normales” Vorgehen vieler Arbeitgeber.

  8. Karin |  13.06.2011 | 22:52 | permalink  

    Agbs sind für Onlineshops die größte Abmahnfalle die es gibt!

  9. Tina |  15.06.2011 | 00:11 | permalink  

    Ich sehe es ähnlich – welche Möglichkeit gibt es denn sonst?

    Denn: Friss oder stirb hat sich hier ja nicht erst seit gestern, sondern seit langem durchgesetzt. Der Trend, dem eigentlich Schaffenden nach und nach sein Werk abzunehmen ist ja nicht neu, auch wenn das in der Krise der “alten Medien” in ihrem Stammrevier mittlerweile zur Dauertaktik wird.

    Auch die Veröffentlichung bei kleineren Verlagen ist kaum bzw. selten eine Lösung, da man sich hier zu oft vermeintliche Freiheiten mit einer Art Zuschussgeschäft erkaufen muss – heißt für mich: Hoffe ich auf den großen Wurf oder setze ich auf das (finanziell) sichere Pferd?

    Abgesehen davon sind die meisten AGB nicht so gut, wie manch Anwalt meint – so oft wie sich da etwas ändert, nur kommt es darauf an, eben aufgrund der nur partiellen Rücknahme der Gerichte, wer hier länger auf dem Klageweg durchhält (und auch hier ist die Antwort [leider] klar).

  10. „Die neue Pest“: Wie AGB unsere Rechte abgraben « The Dead Cat Bounce |  16.06.2011 | 14:46 | permalink  

    [...] Hier könnt ihr den Rest des Kommentars lesen. [...]

  11. Dinge, über die ich im Netz stolpere |  29.06.2011 | 08:38 | permalink  

    [...] die sich durch zukünftige technische Entwicklungen ergeben. Die von Wolfgang Michal konstatierte AGB-Pest in diesem Bereich findet sich durchaus auch in abgewandelter Form auf Portalen für [...]

  12. Sven |  07.07.2011 | 09:19 | permalink  

    Nicht nur im Urheberrecht, sondern auch im normalen Kaufvertrag sind die AGB eine Zumutung. Der Verkäufer ist gezwungen möglichst alle Eventualitäten aufzunehmen um sich überhaupt abzusichern, selbst Dinge die selbstverständlich sein sollten, müssen ausführlich erklärt werden. Und er muss sicherstellen, dass der Kunde diese AGB auch liest – am besten mit Beweismöglichkeit.

    Und das, obwohl JEDEM klar ist, dass wohl 99,9 % gar kein Interesse haben, sich die AGB durchzulesen (bei den Geschäften mit Privatpersonen).

    Wozu also etwas, das keiner will und bei Streitfragen eh immer als erstes vor Gericht verhandelt wird. Ohne AGB wäre die Welt auch nicht schlechter, aber von vielen Fußnoten und Kleingedrucktem befreit.

  13. Linksammlung: Urheberrecht, aktuelle Debatte |  28.11.2011 | 06:33 | permalink  

    [...] “Die neue Pest: AGB” (Wolfgang Michal auf Carta zum Thema Buy-Out-Verträge – mit umfänglichen Links im Text) [...]

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