#Abmahnungen

JMStV: Klagen statt sperren!

von , 30.11.10

Blogs offline stellen soll die angemessene Antwort auf den Jugendmedienschutzstaatsvertrag sein? Wozu diskutieren wir denn seit Jahren über neue Formen der Öffentlichkeit im allgemeinen und Blogs im speziellen, über Meinungsfreiheit und Zensur, über neue Formen von Beteiligung und politischer Kommunikation? Die richtige Antwort ist: Weitermachen und sich gegenseitig helfen!

Grundrechte sind keine Schönwetterrechte, die man nur dann nutzt, wenn es einen warmen rechtlichen Rahmen dafür gibt, und ansonsten wegen der Möglichkeit einer Abmahnung zwar immer noch schätzt, aber bitte nur noch »alles in der Still’ und wie es sich schicket.«

Die Ankündigung der grünen Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag zuzustimmen (oder nun doch nicht?), scheint relevante Teile des Netzes in Schockstarre versetzt zu haben: Kristian Köhntopp und das VZlog haben schon angekündigt, offline zu gehen (und Yuccatree hat mehr), Jörg Kantel geht in den Untergrund, Thomas Knüwer fordert zum Nichtwählen auf, und auch bei Netzpolitik wird zwar gegen die Schließung von Blogs, aber doch für die strategische Sperrung wichtiger Netzressourcen aus Protest argumentiert (immerhin: man sucht nach Alternativen).

Die Wirkung von solch fatalistischen Trotzreaktionen wie offline genommenen Blogs sollte man nicht überschätzen: Mehr als ein Rückzug in die splendid isolation der inneren Emigration ist das nicht, die politische Wirkung dürfte überschaubar sein. Ich jedenfalls lasse mir den Mund nicht verbieten; mein Blog bleibt online, auch wenn es Artikel zu potentiell jugendgefährdenden Themen wie Drogenpolitik gibt, auch auf die Gefahr hin, daß das zu Abmahnungen führt. Was aber darüber hinaus tun?

Vor einiger Zeit wurde die Idee einer »Bloggergewerkschaft« diskutiert; ob es für eine derart heterogene Gruppe tatsächlich so etwas braucht, sei dahingestellt. Einen »Bloggerrechtshilfefonds« (vielleicht unter dem Dach des AK Zensur) bräuchte es jetzt aber, der den Einzahlenden juristische Gegenwehr gegen den JMStV finanziell ermöglicht: Auch wenn es gute Argumente (etwa bei Jens Ferner) dafür gibt, daß auch weiterhin freie Meinungsäußerung in Blogs möglich ist, ist es doch absehbar, daß der JMStV juristisch überprüft wird. Eine Abmahnung ist nur so lange (blog-)existenzbedrohend, wie man allein und nicht übermäßig solvent ist.

Was das Netz leistet, ist Vernetzung: Anstatt nun kollektiv aufzustampfen und die Netze zu zerreißen, sollte es darum gehen, in die zweite Runde zu gehen – und das wird nach Ratifizierung des JMStV der Rechtsweg sein. Für die eine oder andere Instanz sollte das Geld dafür doch aufzutreiben sein?

Crosspost.

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