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Stefan Rosinski

„Persönlichkeitsrechte“ als Eigentum an sich selbst in der Öffentlichkeit

Stefan Rosinski | 20 Kommentar(e)


Das “Persönlichkeitsrecht” wird zunehmend als positives Eigentum verteidigt, als Copyright an sich selbst in der Öffentlichkeit. Die neue Maxime heißt: Lasse dich oder dein Eigentum nicht ablichten! Deshalb dürfen jetzt auch Straßen nicht fotografiert werden. Die Öffentlichkeit, so hat man den Eindruck, soll vor der Öffentlichkeit verborgen werden.

20.08.2010 | 

Als ich an diesem Abend gegen 20 Uhr meine Kamera zücke und mit dem Objektiv auf die drei Sicherheitsleute im Haupteingang des Paul-Löbe-Haus ziele, löse ich statt einer Verschlusszeit einen mittelschweren Alarm bei den von einer Ablichtung bedrohten Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung aus.

Aus dem friedlichen, von der Abendsonne sanft belächelten Szenario der synchron in backsteindicke Paperbacks vertieften Gruppe, die sich neben den Durchleuchtungsapparaten in andere Welten liest, wird im Nu ein mehrköpfiger Drachen, der mit seinen Ausstülpungen feuerrot auf mich zuspringt. Ich könne hier nicht fotografieren, ob ich „schon mal etwas von ‚Persönlichkeitsrechten’ gehört“ habe?

Das, muss ich zugeben, war mir neu. Es ging ja keineswegs um ein Ablichtungsverbot von Sicherheitsmaßnahmen, sondern ein in der Öffentlichkeit lesender Mensch wollte nicht fotografiert werden. Und zwar nicht (wie ich dem Gespräch mit ihm entnehmen konnte), weil er etwas Geheimes, Verbotenes oder Unsittliches vollziehen würde, sondern weil er „seine Persönlichkeit schützen“ müsse.

Der Kollege war nicht sehr artikuliert, aber seine tägliche Boulevardzeitung hatte er sorgfältig gelesen: genauso wenig wie seinen Vorgarten müsse man sich selbst von irgendjemandem fotografieren lassen. Ja, die Maxime heißt sogar unbedingt: Lasse dich oder dein Eigentum nicht ablichten!

Das klingt wie das, was Kant einen „kategorischen Imperativ“ genannt hat – als striktes Mandat, das „eine Handlung als für sich selbst, ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als objektiv-notwendig vorstellt“. Davon sei der „hypothetische Imperativ“ als eine Handlungsanweisung, die „wozu anders als Mittel gut wäre“, genau zu unterscheiden.

In der Tat kann weder in den bürgerlichen Feuilletons noch an den Stammtischen deutlich gemacht werden (und schon gar nicht durch Kommuniqués des Bundesinnenministeriums), welchem Zweck ein Ablichtungsverbot des Offenbaren, dieses Bilderverbot auf der Agora dienen soll als nur sich selbst – mit dem mysteriösen Hinweis auf „die Rechte an der eigenen Person“.

Da bleibt man stehen, im persistenten Beharren auf einen Eigentumsvorbehalt, den Kant als „metaphysisch“ disqualifiziert hätte. Denn da es sich bei Persönlichkeitsrechten ja nur um Freiheitsrechte handeln kann, können auch sie nur – folgt man dem Königsberger Philosoph – Ideen der Vernunft sein. Soll heißen: Persönlichkeitsrechte lassen sich so wenig wie Freiheitsrechte substantiell definieren. Wir dürfen allenfalls voraussetzen, dass es „Freiheit“ gibt, da sich sonst ein freier Wille, der für moralische Handlungen zwingend ist, nicht denken lässt.

Frei, schreibt Kant in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (einem – so viel Werbung muss sein dürfen – der großartigsten Werke, die in deutscher Sprache verfasst wurden!), wäre ein Wille, der unabhängig von fremden ihn bestimmenden Ursachen wirkend sein kann. Wo aber ein Persönlichkeitsrecht wie die Gebotstafel vom Berge Sinai als Katalog von Sollen und Nicht-Sollen gemeißelt wird, hat das eher mit Polizei zu tun als mit der Freiheit eines vernünftigen Einzelwesens.

Mit der Diskussion um Google Street View und einem Copyright an der eigenen Person, so weit sie sich in der Öffentlichkeit bewegt, hat sich Kants Konzept des freien Willens in das gerade von ihm nicht Gemeinte verkehrt: statt das Persönlichkeitsrecht als das Recht „frei zu denken“ (d.h. sich keinem Zweck als Mittel unterwerfen zu müssen) zu schützen, soll hier die Persönlichkeit als positives Eigentum verteidigt werden. Damit geht es gar nicht um „Persönlichkeit“, sondern dahinter verbirgt sich die allbekannte Eigentumsfrage, die tatsächlich jegliches Persönliche verschwinden lässt, weil dieses sich niemals über ein ihm zugeordnetes Eigentum definieren lässt.

Eine Ideologie, die vor allem von der Partei vertreten wird, die sich als besonders „freiheitlich“ versteht und damit heute immer das Recht auf Eigentum meint.

Insofern handelte es sich keineswegs um einen kategorischen Imperativ, den der Sicherheitsbeamte mir mit preußischer Wut an den Kopf warf, sondern um den im sicheren Wissen um einen Common Sense formulierten hypothetischen Selbstbefehl, man wolle sich nicht fotografieren lassen, da sonst die Gefahr bestehe, sich selbst als Eigentum zu verlieren. Doch das von ihm angesprochene „Persönlichkeitsrecht“ kann ja kein „Recht“ meinen, eine Persönlichkeit zu sein (was ich ihm natürlich von Herzen gönne), sondern nur eines, eine Persönlichkeit zu werden. Nur leider hat das wesentlich mit einem Bildungssystem zu tun, das heute weniger denn je dazu angetan ist, den von Kant gemachten feinen Unterschied zwischen „gelehrten“ und. „aufgeklärten“, d.h. selbständig denkenden Geistern zu reflektieren.

Eine Straße nicht fotografieren zu dürfen, weil sich dort Menschen bewegen, die sich als ihr Eigentum definieren, das zu schützen oder dessen Nutzungsrecht nur gegen eine Abgabe zu erwerben ist, diese Verdikt entspringt der gleichen Verwertungslogik wie die schwarzen Burkas, die der verhüllten Person vor allen ihr Recht darauf absprechen, eine öffentliche Person sein zu können. Ja, überhaupt eine „Person“ zu sein – deren von Familie und Clan abstrahierter Status erst eine Gleichheit mit anderen, gleichermaßen abstrahierten „Personen“ herstellt.

Schon für die attische Demokratie war die Unterscheidung von Privat und Öffentlich konstitutiv, und eine Häuserfassade war genauso wenig privat wie das Rumlümmeln auf dem Marktplatz (man lese etwa von den Lehren der Kyniker) – immer aber hieß es: Gesicht zeigen! Was sich dagegen hinter den Fassaden abspielte, ging in der Tat niemanden etwas an als die Betroffenen.

Mag sein, dass es auch niemanden etwas angeht, was sich direkt hinter der gläsernen Fassade des Bundestagkomplexes unter aller Augen abspielt; was von allen gesehen wird – aber von niemand mehr fotografiert werden soll. Nicht zuletzt auch durch die Wankelmütigkeit der Bundesregierung in dieser Frage hat sich offenbar in die deutschen Köpfe wie in eine Leerstelle die Vorstellung gesenkt, ein harsches Bilderverbot sei das Gebot der Stunde.

Die Öffentlichkeit, so hat man den Eindruck, soll vor der Öffentlichkeit verborgen werden. Da fragt man sich doch: Wofür schämen wir Deutschen uns eigentlich so? Etwa für unser Eigentum?

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20 Kommentare

  1. spoxx |  20.08.2010 | 14:25 | permalink  

    In einem beinahe turbulenten Video-Interview anlässlich der re:publica 2010 warnt Jeff Jarvis eindringlich vor den Gefahren einer schleichenden Erosion von “Öffentlichkeit”:

    “What is public is owned by the public, and when people reduce what is public, it is stolen from us, the public…” (time-stamp 3:20)

    Gesamtlaufzeit: 8:27, dctp.tv http://www.dctp.tv/#/republica-2010/republica-privacy-jarvis

  2. jo |  20.08.2010 | 15:35 | permalink  

    Das ist nun ziemlich viel Geschwurbel Philosophie für einen grundsätzlich einfachen Sachverhalt. Abgesehen von ein paar Ausnahmen (“Personen der Zeitgeschichte”, “Personen als Beiwerk”, “Bei Aufzügen, …”) gilt:

    Nein, man darf nicht einfach so Leute knippsen, die müssen das schon wollen. Stichwort “Recht am eigenen Bild”.

  3. Sebastian |  20.08.2010 | 15:42 | permalink  

    Sehe ich fast wie @jo. Man muss sich zwar fotografieren lassen. Aber das Bild darf nicht veröffentlicht werden. Und damit ist es wertlos. Aber das weiß jeder Fotograf und neu ist das überhaupt nicht. Fragt man einfach die Leute höflich um Erlaubnis und schon geht es in über 90% der Fälle gut.
    Was zur Hölle hat das mit Street View zu tun?

  4. Andreas Krey |  20.08.2010 | 15:56 | permalink  

    @2: So einfach ist es doch nicht. Das Recht am eigenen Bild kontrolliert die *Veröffentlichung*, nicht das Fotografiertwerden als solches.

  5. jo |  20.08.2010 | 15:56 | permalink  

    @Sebastian: Man muss sich nicht einmal fotografieren lassen. In Zeiten, wo Bilder bevorzugt im Internet landen, dürfte man schließlich regelmäßig Anlass zur Sorge haben, dass das Bild veröffentlicht wird.

    Das reicht, um einer Aufnahme zu widersprechen oder eine Löschung der einer bereits getätigten Aufnahme zu verlangen. Im Zweifel entscheidet Team Green. Und zwar durchaus regelmäßig gegen den Knippser. Und dann gibt’s halt noch den Umweg direkt über das allgemeinen Persönlichkeitsrecht: http://archiv.twoday.net/stories/5262563/

  6. jo |  20.08.2010 | 15:57 | permalink  

    @Andreas Krey: Mittlerweile gibt es 2 Bonuslevel. Siehe oben.

  7. Christian Edom |  20.08.2010 | 16:02 | permalink  

    1. Ist das Sicherheitspersonal des Bundestages der Polizei hinsichtlich Fotos juristisch gleichgesetllt?

    2. In Athen gab es nicht kulturelle Distinktionsmerkmale und Merkmale der Leistung, da alles durch Statushierachien klar geregelt war. Gab es dort “Differenzierung” im Sinne der Soziologie von Tönnies und Luhmann? Gab es in Athen Vorgärten? Gab es Marken? Sind vom Personal gepflegte Pferde wie das eigene Auto?

    3. Vielleicht ist das Vertrauen in die Medien und “die Öffentlichkeit” eine Ursache

    4. Könnte das gesunkene Vertrauen der Bürger miteinander einen Anteil haben?

    5. Hannah Arendt trennt in “Vita activa” Eigentum und Besitz.

    6. “Common sense” hat mit Kant und Maximen wenig gemein.

    7. Ist es treffend, dass es um Eigentum geht und nicht um Bildrechte und ihre Verwertung?

    8. Warum geben die Menschen nicht mehr freiwillig Preis?

    9. Was gibt man heute noch Umsonst?

    10. Die Öffentlichkeit ist ein Raum für Diskurs, kein Ort. Es gibt spezielle Orte wie Markt, Plätze, Forum oder Agora.

  8. Corenn |  20.08.2010 | 16:08 | permalink  

    Langsam beschleicht mich das Gefühl, dass bei dem Thema manche allmählich einen an der Klatsche haben (sry für die Formulierung).

    Muss ich demnächst, wenn ich bspw. in Berlin als Touri den Reichstag knippse, die ganze Schlange dort um Erlaubnis fragen? Oder wenn du im eigenen Garten Bilder von einer Feier machst, musst du vorher das Nachbarhaus abdecken?
    Bei dem Hang in Deutschland die Dinge maßlos zu übertreiben, würde mich so etwas gar nicht mehr überraschen.

    Das hat schon was von der digitalen Papiertüte auf dem Kopf.

  9. jo |  20.08.2010 | 16:17 | permalink  

    @Corenn: Nein, wenn du den Reichstag fotografierst, dürften die Menschen in der Schlange regelmäßig Beiwerk sein. Dann muss du nicht fragen. Für Details siehe http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/recht-am-eigenen-bild-beiwerk/

    Wenn du fremde Häuser von öffentlich nicht zugänglichen Standpunkten fotografierst (dein Garten dürfte ein solcher sein), kannst du dich nicht auf die Panoramafreiheit berufen. In der Realität hast du spätestens ein Problem, wenn du die Persönlichkeitsrechte deiner Nachbarn tangierst.

  10. spoxx |  20.08.2010 | 16:29 | permalink  

    - hm.
    Diskutieren wir hier technische Fragen des Persönlichkeitsrechts oder grundsätzliche (medien- oder kulturpolitische) Fragen zum Verhältnis von Öffentlichkeit und Privatheit?

  11. Corenn |  20.08.2010 | 16:49 | permalink  

    @jo: (ironie) Dumm nur, dass du die Welt nicht an deiner Grundstücksgrenze abschneiden kannst und den Lichtstrahlen von dort nicht den Zutritt zu deiner Kamera verbieten kannst. (/ironie)

    Es mag sich theoretisch anhören, aber IRL werden täglich überall Bilder gemacht und diese werden immer öfter irgendwo im Netz abgelegt. Praktisch zu Ende gedacht würde es in aller letzter Konsequenz auf ein Bilderverbot hinauslaufen, weil jeder mir, dir, sonst jemandem das fotografieren/filmen verbieten könnte.
    Landschaftsfotos sollen aber auch schön sein.

    Vielleicht wäre hier einfach etwas gesunder Menschenverstand angebracht.

  12. peter |  20.08.2010 | 16:53 | permalink  

    - Wachpersonal vor einem öffentlichen Gebäude ist Beiwerk wenn das Gebäude abgelichtet wird.
    - Aus dem Recht am eigenen Bild kann kein generelles Fotografierverbot abgeleitet werden, schon gar nicht auf öffentlichen Plätzen.
    - Wer sich auf öffentlichen Plätzen bewegt, muss damit rechnen, fotografiert zu werden.
    - Haben Polizisten und generell Wachpersonal ein Recht aufs eigene Bild solange sie ihren Dienst ausüben und sich erkennbar in der Öffentlichkeit bewegen? Oder überwiegt hier das Interesse der Öffentlichkeit, über die Tätigkeit von Polizei und Wachpersonal informiert zu werden und damit deren Tätigkeit zu kontrollieren?

    Ich meine, hier überwiegt in jedem Fall das Interesse der Öffentlichkeit.

    In diesem konkreten Fall hat Wachpersonal im Dienst gelesen und möchte sich nicht ablichten lassen, damit nicht aufkommt, dass sie sich mit nichtdienstlichen Angelegenheiten befassen. In diesem Fall könnte es von erheblichem öffentlichen Interesse sein, dass dieses Bild gemacht wird – und auch veröffentlicht – als Beweis, dass hier Wachpersonal seine Arbeit nicht gewissenhaft erledigt und somit die Mitglieder des Bundestags gefährdet. Wenn wir hier das Recht auf das eigene Bild über das Recht der Öffentlichkeit auf Information stellen, dann können wir Journalismus als unabhängige Kontrollgewalt abhaken.

  13. Uwe |  20.08.2010 | 21:13 | permalink  

    Und dann gibt es noch die Gefahren der Genpatente. Immer wieder werden Genabschnitte entschlüsselt, und dann patentiert. Und dann kann es tatsächlich so sein, dass man Rechte an SEINEM EIGENEN ERBGUT und damit über seine Körperfunktionen verliert. Das wäre auch so was wie ein Verlust der Persönlichkeitsrechte.
    (Muss man dann jeden Beischlaf beantragen? Weil man ja das Copy-right in Anspruch nimmt? Und gerade als Mann geht das in die Millionen…)

    Aber wenn ich mir Ihre Schilderungen so durchlese, erscheinen mir die wie die Beschreibungen von Ethnologen, die primitive Völker ablichten wollen, die was aber dagegen haben, weil die meinen, dass man ihnen so ihre “Seele” stiehlt.

  14. jo |  20.08.2010 | 21:36 | permalink  

    @corenn: Sicherlich wird auf einer Party im Normalfall niemand etwas sagen. Du hattest allerdings nach den Grenzen gefragt.

    @Peter: Ganz gleich, ob Wachpersonal oder lustwandelnder Bürger. Wenn du jemandem mit einer Kamera auf die Pelle rückst, ist er kein Beiwerk mehr. Und ja, auch Polizisten im Dienst haben ein Recht am eigenen Bild. In der Theorie wirst du Polizisten in Deutschland zwar fotografieren dürfen (In Großbritannien solltest du es besser lassen), ob das auch in der Praxis klappt, ist eine andere Sache.

    Und sorry, dein Ehrgeiz und deine Phantasie beim Einsatz für vermeintlich öffentliche Interessen in Ehren, aber: Ob das Wachpersonal im konkreten Fall seine Arbeit gewissenhaft erledigt hat, können wir beide nicht beurteilen. Gut möglich, dass sich Arbeit darin erschöpft, den Durchleutungsautomaten zu bedienen. Sonst Pause. Wir wissen es nicht. Die Chancen, dass du dir mit einer eigenmächtigen VÖ deiner “Beweise” Ärger einhandelst, stehen imo hingegen recht gut.

  15. Michael |  21.08.2010 | 21:02 | permalink  

    Die Analyse ist viel zu kompliziert. Die Medienreaktion auf Google Streetview in Deutschland ist viel einfacher zu erklären.

    Erstens sehen sich die Medien massiv von Google bedroht und wollen Gesetze durchsetzen, die ihnen einen Sonderstatus geben und auch ihre Stellung gegenüber Autoren verbessern. Stimmung gegen Google zu machen hilft, Gesetze, wie das “Leistungsschutzgesetz” politisch durchzusetzen.

    Zweitens ist es im Interesse der Medien und von Politikern wenn nur noch rechtlich anerkannte Medien und der Staat Bilder aufnehmen und veröffentlichen können. Medien entledigen sich dadurch dem unbequemen Wettbewerb von Bloggern und neuen Medien, und Politiker und der Staat können sich unbequemer Fragen und Kontrolle durch Bürger entziehen.

    Das Recht der vollständigen Kontrolle über die eigenen Daten ist eine in Deutschland geschaffene anti-demokratische Fiktion, die jetzt für politische und wirtschaftliche Interessen ausgenutzt wird. Demokratie benötigt öffentliche Räume und Austausch vieler Informationen, die Personen lieber verbergen würden.

  16. Michael |  21.08.2010 | 21:05 | permalink  

    “Und ja, auch Polizisten im Dienst haben ein Recht am eigenen Bild”

    In Deutschland mag das so sein, aber das ist aus sicht eines demokratischen Rechtsstaates sehr bedenklich. Deutschland steuert immer mehr auf eine geheime Justiz und eine geheime Polizei zu, unter dem Vorwand des Datenschutzes.

  17. Jens Best |  22.08.2010 | 16:23 | permalink  

    Danke für die philosophischen Reflektionen. Diese sind wichtiger denn je, denn sie bilden den geistigen Rückhalt, wenn sich der Pöpel auf den Strassen überschlägt.

    Dennoch, da ich mich was dieses Thema angeht im “Verteidigungs- & Provokationsmodus” befinde, weise ich in aller Kürze auf die Koordinationsgruppe hin, die ALLE gepixelten Häuser in Deutschland nachfotografieren und mit Geo-Daten unter CC-Lizenz online stellen und mit Streetview verbinden wird.

    http://www.streetview.mixxt.de

    Öffentliches muss öffentlich bleiben, Häuserfassaden sind keine Menschen.

    Ich freue mich auf das Geschrei der Idioten (verstanden in seiner attischen Konnotation als die Nicht-zur-Öffentlichkeit-Dazugehörigen).

    Abseits davon können wir gerne diskutieren, wie wir im Detail zukünftig mit den Daten von Personen in der (digitalen) Öffentlichkeit umgehen wollen. Da gibt es sicher Gestaltungsbedarf, abgestimmt in einer sachlich geführten Debatte.

  18. Peter |  23.08.2010 | 01:14 | permalink  

    @jo (seine Einlassungen in Gesamtheit)

    Offenbar sind das in Ihren Augen alles schädliche Irre, die Kameras produzieren und Objektive, die fotografieren, die veröffentlichen. Oder täusche ich mich da?
    Sie verteidigen die Position jener Primitivlinge, die täglich nichts zu sagen haben, aber endlich mal einen gefunden haben, den sie mal so richtig gründlich und am liebsten gewalttätig auf ihr “Recht am eigenen Bild” aufmerksam machen können. Davon zeugt auch eine Formulierung wie “Im Zweifel entscheidet Team Green” – hach, da haben wir uns aber mal wieder stark gefühlt gegen diesen schrecklichen “Knippser”!
    Das Bild, auch das fotografierte, ist aber ein Mittel der Erkenntnis. Das ist nicht a priori etwas schlechtes. Das Foto, auch das vermeintlich zu einem Eingriff in die Rechte anderer geeignete, ist wie die Kamera erst einmal Eigentum das Fotografen und da haben andere, auch die Polizei, erst mal überhaupt nichts zu verlangen.
    Wer eine Veröffentlichung nicht wünscht, muss dies unmissverständlich zum Ausdruck bringen, wenn er den Eindruck hat, es handele sich um einen Profi. Dann kann er gegen eine Veröffentlichung vorgehen mit den Mitteln, die der Rechtsstaat bietet.
    Derjenige, der im Sinne des Presserechts für die Veröffentlichung verantwortlich zeichnet, ist der Ansprechpartner der Leute, die ihr “Recht am eigenen Bild” verletzt glauben und nicht etwa der Fotograf.
    Herrn Jo würde ich empfehlen, der Versuch zu unternehmen, einem Privatdetektiv die Speicherkarte aus der Kamera zu nehmen. Das wäre dann (hoffentlich) die letzte “Äußerung” des Herrn Jo zu diesem Thema.

  19. Wittkewitz |  28.08.2010 | 12:06 | permalink  

    Es hätte schon Vorteile, wenn man negative von positiver Freiheit abgrenzen könnte. Auch Willensfreiheit von Handlungsfreiheit extensional und intensional abzugrenzen, könnte bei dieser Diskussion hilfreich sein.

    Aber operative Hektik und aufgeregtes Krakeelen lesen wir doch lieber im Schirrmacherschen oder Diekmannschen Machwerk – da erwarten wir solchen Schmock.
    Mal so als Hinweis: Es kann ein Geschmäckle bekommen, wenn man eine Freiheitsdiskussion mit Kant führen will, ich erinnere nur an die natürliche Unterlegenheit der Frau bei Kant. Es gäbe da noch 12637 andere Punkte in seinen Kritiken, die mit unserem Freiheitsbegriff praktisch und theoretisch unvereinbar sind…

  20. Ist unser eigenes Abbild unser "Besitz"? |  08.09.2010 | 12:52 | permalink  

    [...] “Besitz”? Geschrieben von Stefan Rosinski, Carta, 20/08/2010.Übersetzt von Admin. Hier der Original-Artikel auf DeutschDer Artikel wurde auch übersetzt auf: Wer auf “Google Street View” Fotos von [...]

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