Netzlese
Robin Meyer-Lucht | 11 Kommentar(e)
Adolf Sauerland geht gerichtlich gegen die vollständige Veröffentlichung eines Gutachtens vor, das er selbst zu Aufklärungszwecken in Auftrag gegeben hat.
18.08.2010 |
Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) geht gerichtlich gegen die vollständige Veröffentlichung eines Gutachtens zur Loveparade durch das Blog xtranews vor. Das Gutachten hatte die Stadt Duisburg selbst bei der Kanzlei “Heuking Kühn Lüer Wojtek” in Auftrag gegeben, um die “Zuständigkeiten” und “Auftragserfüllung” der Stadt zu untersuchen. Die Stadt selbst veröffentlichte schließlich die Zusammenfassung, die Anhänge aus Originaldokumenten von über 300 Seiten hingegen nicht.
Die Presse zitierte teilweise aus den Anhängen. So schrieb der Spiegel (via):
Mit guten Gründen hielten sie die Anlagen zu ihrem Bericht zunächst unter Verschluss. Aus diesen 338 Seiten ergibt sich ein ganz anderes Bild. Es zeigte eine Stadt, die offenbar ohne Rücksicht auf Verluste in letzter Minute fragwürdigste Sicherheitskonzepte abstempelte. Einen Oberbürgermeister, der wohl besser über das Planungschaos des Events informiert war, als er öffentlich zugibt.
Auch dem Portal DerWesten.de lagen die Dokumente vor – veröffentlichte die Anhänge aber nicht. Als sich die Fragen zu diesen Anhängen mehrten, entschied sich xtranews, diese zu veröffentlichen.
Daraufhin erhielt xtranews nach eigenen Angaben am Dienstag eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen die Veröffentlichung. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch ihren Oberbürgermeister Sauerland. Begründet wird der Unterlassungsanspruch mit Hinweis auf § 97 UrhG.
Der Oberbürgermeister hat hier also die vollständige Veröffentlichung eines Gutachtens gerichtlich unterbinden lassen: Ein Gutachten, das er selbst zum Zweck der Aufklärung in Auftrag gegeben hat und das mit städtischen Mitteln bezahlt wurde.
Kann man eigentlich noch unverfrorener gegen Presse- und Meinungsfreiheit und eine transparente öffentliche Verwaltung vorgehen?
Mir ist schleierhaft, wie ein Gericht hier Urheberinteressen höher bewerten konnte als das öffentliche Interesse nach Aufklärung. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, wird das Urheberrecht an der Stelle präzisiert werden müssen.
Die einstweilige Verfügung selbstredend ein weiteres PR-Desaster für den unheimlichen Herrn Sauerland. Die Dokumente gibt es – wenig überraschend – inzwischen andernorts im Internet. Ein Teil davon zum Beispiel hier. Dabei ist auch zu erkennen, dass die Dokumente teilweise gar nicht von der Stadt selbst stammen – die Veröffentlichung folglich auch ihre Urheberrechte nicht verletzt haben kann.
Die Stadt Duisburg hatte auf Anfrage von Marvin Oppong/Carta die Weitergabe von Unterlagen zur Loveparade nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigert.
Siehe auch:



[...] [...]
[...] Wie mehrfach nachzulesen, hat OB Sauerland dem Blog xtranews verbieten lassen, die Anlagen zum Bericht einer Anwaltskanzlei zur Loveparade-Katstrophe zu veröffentlichen. Aus, bitte festhalten, Urheberrechtsgründen. Was für ‘ne jämmerliche Ausrede. Egal, Folge ist, dass es die jetzt überall zum Download gibt. Dafür gibt es sogar einen Namen: Streisand-Effekt. [...]
Robin, das ist in der Tat unverfroren – aber leider ein weiterer Beleg dafür, wie versucht wird, das Urheberrecht dafür zu missbrauchen, die Veröffentlichung von Dokumente von öffentlichem Interesse zu unterdrücken. Aus dem Anlass möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), in Person seines Hauptgeschäftsführers Dietmar Wolff, erst vor Kurzem gegen iRights.info zivil- und sogar strafrechtliche Schritte erwogen hat, weil wir einen (internen) Entwurf zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht hatten. Grundlage seiner Ansicht nach: eine Urheberrechtsverletzung. Ein Aufschrei in den Leitmedien ist ausgeblieben – wie zu erwarten war, aber nicht weniger erschreckend. Man kann nur hoffen, dass es im Fall Sauerland gegen xtranews zu einem Verfahren kommt.
Kompliment, die Themen „Mauschel-Gutachten“ (?), Meinungsfreiheit vs. Urheberrecht als auch problematisches Verwaltungshandeln ( http://de.wikipedia.org/wiki/Subordinationstheorie ) hier zu bringen.
[...] Siehe auch: – spiegel.de | Duisburg verbietet Blogger-Veröffentlichung zur Love Parade – derwesten.de | Duisburg verklagt Blog wegen Loveparade-Dokumenten – carta.info | Duisburgs Oberbürgermeister geht gegen Gutachten-Veröffentlichung auf xtranews … [...]
… allerdings ist es nicht korrekt, aus einem Zwischenbericht ein Gutachten zu machen.
[...] über das Planungschaos des Events informiert war, als er öffentlich zugibt.“, schreibt Robin Meyer-Lucht auf [...]
Ein klarer Fall für Wikileaks!
[...] Desaster von Duisburg auch anderen Presseorganen zur Verfügung gestanden haben. Das Blog-Magazin Carta schreibt: “Auch dem Portal DerWesten.de lagen die Dokumente vor – veröffentlichte die Anhänge [...]
Die Dokumente gibt´s als Torrent unter http://thepiratebay.org/torrent/5770359 Sind 58 MByte und enthält 43 PDFs.
[...] Duisburgs Oberbürgermeister geht gegen Gutachten-Veröffentlichung auf xtranews vor —…: Wie man es nicht macht: Blog will Gutachten zur Loveparade veröffentlichen, Stadt Duisburg [...]