Helmut Hartung | 55 Kommentar(e)
Robert Schweizer, Rechtsvorstand bei Burda, erklärt noch einmal das Leistungsschutzrecht: Über die gesetzliche Einführung eines neues Geschäftsmodells, ausschließliche Verwertungsrechte, das nicht vorhandene Zitatrecht von Suchmaschinen und die unternehmerische Leistung der Presseverlage.
05.08.2010 |
Helmut Hartung: Herr Schweizer, was ist der Sinn und Zweck des von den Verlagern angestrebten Leistungsschutzrechts?
Robert Schweizer: Kurz formuliert: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll die von den Verlagen oftmals unter hohem finanziellen Risiko erbrachten unternehmerischen Leistungen für Print- und elektronische Werke anerkennen.
Also unternehmerische Leistungen wie insbesondere:
- „oberste geistige Führung“, wie es in Rechsprechung und Literatur heißt,
- Aufbau und Erhaltung von Redaktion und Marke,
- technische Herstellung,
- Werbung und Vertrieb,
- Verwaltung.
Die Verleger formulieren mit anderen Worten auch, dass Schutzgegenstand die wirtschaftliche und organisatorische Leistung ist, die der Presseverleger für die Herstellung des Presseerzeugnisses erbringt. Dieses Verständnis wirft – wie nahezu jede Definition – durchaus noch Einzelfragen auf. So sind Begriffe wie „Presseverleger“ und „Presseerzeugnis“ zu konkretisieren. Die Verleger haben – weitgehend gemeinsam mit den Journalistengewerkschaften – auch insoweit bereits vorgearbeitet.
Wie soll das Leistungsschutzrecht im Kern gesetzlich definiert sein?
Die Verleger schlagen im Kern eine Gesetzesformulierung vor, die zur Vereinfachung weitgehend die Formulierung bereits bestehender Leistungsschutzrechte übernimmt: „Der Presseverleger hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“
Heißt „ausschließlich“, dass außer dem Verleger niemand mehr Rechte hat?
Nein. Das Adjektiv „ausschließlich“ haben die Verleger in ihrem Vorschlag aus den eingeführten Definitionen bereits anerkannter Leistungsschutzrechte übernommen. Aus einer ganzen Reihe von Gründen war und ist es notwendig, bei dem vom Gesetzgeber schon immer verwendeten Ausdruck zu bleiben.
Allerdings, der Ausdruck wird zur Zeit öfters missverstanden. So wird zu Unrecht angenommen, Autoren dürften ihre Texte nach dem Entwurf der Verleger selbst dann nicht mehrfach verwerten, wenn sie dem Verlag kein Exklusivrecht eingeräumt haben; und es wird aus dem Adjektiv „ausschließlich“ beispielsweise eine – von den Verlegern nicht gewollte – Monopolisierung der Sprache abgeleitet. Beides stimmt nicht.
Das Leistungsschutzrecht betrifft nur die konkrete redaktionell gestaltete Festlegung. Die Passage ist vielleicht besser verständlich, wenn diese so gelesen wird: „Der Presseverleger und nur er hat das Recht, sein Presseerzeugnis oder Teile aus seinem Presseerzeugnis …“.
Können Sie in wenigen Sätzen den Unterschied zwischen Leistungsschutzrecht und Urheberrecht klarstellen?
Das Urheberrecht der Journalistinnen und Journalisten schützt die geistige Schöpfung. Das Leistungsschutzrecht ist dagegen kein Urheberrecht, sondern dem Urheberrecht nur verwandt. Es schützt die verlegerische Leistung und besteht unabhängig von der Schöpfungshöhe.
Die Rechte ergänzen sich. Das Urheberrecht schützt die geistige Leistung der Journalisten bis zu einem gewissen Grade. Das Leistungsschutzrecht der Presseverlage schützt dagegen die unternehmerischen Leistungen der Verlage, die das Urheberrecht der Journalisten nicht im Sinn hat.
Oder aus anderer Sicht: Der Journalist benötigt grundsätzlich den Verlag, um seine Leistung zur Geltung zu bringen und der Verlag kommt, wie noch zu zeigen sein wird, ohne den Schutz seiner Leistung nicht aus.
Besteht der Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Klartext nicht lediglich darin, an Geld zu kommen?
Nein. Die Einnahmen bilden eine Konsequenz aus der sachlich gebotenen, aber noch fehlenden Anerkennung des Leistungsschutzrechts.
Es ist richtig, dass ständig (und mit Recht) beklagt wird, die Verlage könnten ihre großen Erfolge im Internet nicht refinanzieren. Vertriebserlöse fehlen weitgehend und mit Werbung verdienen die Verlage im Internet für sich zusammen nur 200 Millionen Euro, obwohl sie frühzeitig und innovativ ins Netz gingen, neue Zielgruppen erreichen und die großen Angebote wie Chip-, Bild-, Spiegel-, Focus- und Welt-Online durchschnittlich jeweils Reichweiten von 10 Millionen Unique Usern pro Monat erzielen. Chip Online hatte schon bei der ersten AGOF-Zählung in diesem Jahr 12,17 Unique User.
Dennoch arbeiten die allermeisten journalistischen Webseiten finanziell mit Verlusten. Von diesen Leistungen der Verlage profitieren andere, insbesondere die Suchmaschinen um ein Vielfaches mehr als die Verlage; und dies alles entwicklungsbedingt bei ständig zurückgehenden Vertriebserlösen und Werbeeinnahmen im Printbereich.
Aber die missliche finanzielle Situation darf nicht zu der irrigen Annahme führen, es gehe nur ums Geld. Die finanzielle Situation veranschaulicht „lediglich“, dass die technikbedingte Entwicklung verlangt, sich mit dem Leistungsschutzrecht zu befassen.
Aber es werden von Verlagen doch immer wieder Rekordergebnisse gemeldet?
Die elektronischen Presse wird noch quersubventioniert. Quersubventioniert wird vor allem mit nichtjournalistischen Digitalgeschäften wie E-Commerce, Bewertungsportalen, Vermarktungen und Portalen für Werberubriken. Der Journalismus läuft Gefahr, dass die Subventionierung aus wirtschaftlichen Gründen und mangels Anerkennung journalistischer Leistungen nach und nach eingeschränkt wird.
Den privaten Fernsehsendern hat das Bundeskartellamt schon entgegengehalten, ihre Sendungen seien ein „Werbebegleitprogramm“. Es kann nicht Ziel des Journalismus sein, dies versteht sich von selbst, in einem abwertenden Sinne teilweise Begleitprogramm für die subventionierenden Digitalgeschäfte der Verlage zu sein.
Wieso verbessert das Leistungsschutzrecht die Situation der Presseverleger?
Wer ein Leistungsschutzrecht verletzt, muss in Form einer angemessenen Vergütung Schadensersatz leisten; das heißt im Ergebnis eine Lizenzgebühr entrichten.
Das heißt – letztlich wird recht einfach gesetzlich ein Paid Content eingeführt: Ist erst ein Leistungsschutzrecht für Verlage gesetzlich verankert, tut derjenige, der Presseerzeugnisse gewerblich nutzen will, gut daran, mit der Presse eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Der Verlag kann, verfügt er erst über ein Leistungsschutzrecht, gegen die Nutznießer seiner Leistung grundsätzlich ohne größere Hindernisse vorgehen. Folglich empfiehlt sich für die Nutzer, sich mit den Verlagen im vorhinein zu einigen.
Bei der Anhörung des Bundesjustizministeriums am 28. Juni in Berlin haben Sie – wohl als erster – das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in einen gesamthistorischen Zusammenhang gestellt. Wie sieht dieser Ansatz aus, und welche Erkenntnisse ergeben sich aus ihm?
Am besten verständlich wird die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, wenn diese Forderung zunächst im historischen Zusammenhang gesehen wird. Seit wann gibt es überhaupt Leistungsschutzrechte? Leistungsschutzrechte wurden erst nach und nach eingeführt, je nachdem, wann sich durch eine – meist technische – Entwicklung eine Lücke zur Wahrung berechtigter Interessen von Werkmittlern aufgetan hat. Es begann im Wesentlichen mit Leistungsschutzrechten für Tonträger.
Solange Dirigenten, Musiker und Sänger nur original zu hören waren, bestand kein Bedarf für ein Tonträger-Leistungsschutzrecht. Erst als die Leistungen der ausübenden Künstler mit Tonträgern einer Vielzahl von Personen vermittelt werden konnten, entstand ein berechtigtes Interesse, neben den Urhebern die Tonträgerhersteller zu schützen.
Historisch kann es nicht überraschen, wenn der neue Verbreitungsweg Internet in diesem Sinne ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage nach sich ziehen muss.
Leistungsschutzrechte für die Presse sollen insbesondere eingreifen, weil die technische Entwicklung über die rein analoge Welt hinweggegangen ist und eine Anpassung verlangt, um die öffentlichen Aufgaben der Presse weiterhin erfüllen zu können. So etwa die öffentliche Aufgabe, mit einem Qualitätsjournalismus die für einen demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierende Pressefreiheit zu realisieren.
Wird der von Ihnen genannte Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechts dadurch konterkariert, dass mit dem Leistungsschutzrecht das Netz als freier Diskussionsraum endet?
Sicher nicht. Es reicht bereits aus zu bedenken: Zum einen soll die private Nutzung nicht durch das Leistungsschutzrecht behindert werden, und zum anderen wird gegenüber gewerblichen Nutzern mit der angemessenen Vergütung nur ein fair share angestrebt. Insbesondere wird die wirtschaftliche Grundlage der Suchmaschinen sicher nicht in Frage gestellt.
Selbst Blogger können unter bestimmten Voraussetzungen das Leistungsschutzrecht für sich beanspruchen. Das Leistungsschutzrecht für Verlage umfasst Presseerzeugnisse und Presseerzeugnis ist auch, was allein digital verbreitet wird. Einem Blogger soll nach den bislang vorgesehenen Definitionen ein Leistungsschutzrecht für journalistische Beiträge zustehen, die redaktionell gestaltet sind und periodisch unter einem Titel erscheinen.
Wird jedoch das Zitatrecht eingeschränkt?
So oft dieser Einwand immer und immer wiederkehrt, so unzutreffend ist er. Noch nie haben die Verlage geäußert, das Zitatrecht solle eingeschränkt werden. Eine Einschränkung würde gar nicht dem verfolgten Zweck entsprechen.
Da nur ein gesetzgeberischer Rückstand aufgeholt werden soll, versteht es sich von selbst, dass presserechtliche Institute wie das Zitatrecht fortbestehen.
Das Thema „Zitatrecht“ gehört zu der Frage, ob das Leistungsschutzrecht die Schrankensystematik des Urhebergesetzes aufheben oder erweitern will. Die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes sollen grundsätzlich bestehen bleiben; eben auch das Zitatrecht.
Wer einwendet, das Zitatrecht solle abgeschafft werden, missversteht vielleicht das Zitatrecht. Er denkt vermutlich, News-Aggregatoren und Suchmaschinen würden doch generell nur zitieren. Wer so denkt, irrt. Zitiert wird im Rahmen urheberrechtlich geschützter Werke. News-Aggregatoren und Suchmaschinen stellen jedoch keine urheberrechtlich geschützten Werke her.
Die Hauptkritik ist, die Verleger seien einfallslos und verfügten nicht über die Phantasie, neue Geschäftsmodelle zu finden.
Der Vorschlag, ein Leistungsschutzrecht einzuführen, ist kein Zeichen der Einfallslosigkeit und des Fehlens eines Geschäftsmodells. Nein, ganz im Gegenteil: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stellt das Geschäftsmodell dar, welches das Gesetz bereits vorgegeben hat.
So, wie für die Vermittlung von Leistungen durch Tonträger ein Leistungsschutzrecht ein angemessenes Geschäftsmodell war und ist, bildet nun ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein Geschäftsmodell. Historisch und methodisch ist es das Beste, dieses Geschäftsmodell zu wählen.
Die Einheit der Geschichte, die Einheit der Rechtsordnung und die Klarheit der Systeme verlangen, das Geschäftsmodell des Leistungsschutzrechts zu übernehmen. Etwas Anderes wäre erst gerechtfertigt, wenn insgesamt das System der Ordnung mit Leistungsschutzrechten abgeschafft und durch ein neues System ersetzt werden könnte und müsste. Daran wird jedoch nirgends gedacht. Warum sollte es auch anders sein.
Wer will denn die Meinung vertreten, die Leistungen der Werkmittler seien erwünscht, ja sogar erforderlich, aber die Werkmittler hätten kostenlos zu leisten – und das insbesondere bei Leistungen, welche für den demokratischen Rechtsstaat schlechthin konstituierend sind.
Dies ist eine gekürzte Fassung des Interviews von Helmut Hartung mit Prof. Dr. Robert Schweizer, Vorstand Recht (Assoziiertes Mitglied) bei Hubert Burda Media. Es erschien unter dem Titel „Letztlich wird gesetzlich ein Paid Content eingeführt“ im medienpolitischen Fachmagazin promedia, Ausgabe 08/2010, das mit Carta kooperiert.







[...] This post was mentioned on Twitter by Carta, Malte Steckmeister, Sebastian S., Robin, Carta and others. Carta said: Burda-Vorstand: Leistungsschutzrecht ist “letztlich gesetzlich eingeführter Paid Content” http://goo.gl/fb/5BE8J [...]
[...] geführt – mit nahezu unveränderten Argumenten. Eben las ich auf Carta.info den Auszug eines Interviews mit Robert Schweizer. Dort sagt er: Wer einwendet, das Zitatrecht solle abgeschafft werden, [...]
Zum Begehren der Verlage wurde bereits vielfach ausgeführt. Ohne Zweifel: Das Interview ist geschickt gegeben. Beim Überfliegen könnte man meinen, dass die Argumente für ein Leistungsschutzrecht ganz schlüssig vorgetragen wurden. Worte wie methodisch und historisch untermauern die Argumentation. Cleveres Interview, in der Sache hakt es aber.
„Oder aus anderer Sicht: Der Journalist benötigt grundsätzlich den Verlag, um seine Leistung zur Geltung zu bringen und der Verlag kommt, wie noch zu zeigen sein wird, ohne den Schutz seiner Leistung nicht aus.“ heißt es.
„Grundsätzlich“ bedeutet unter Juristen immer, dass es Ausnahmen gibt. Herr Schweizer stellt nachfolgend einen Bezug zum Online-Journalismus her. Hier kann langfristig die Regel die Ausnahme sein, d.h., der Verlag wird beim Online-Journalismus gar nicht benötigt, um Presseerzeugnisse im Web zu verbreiten. Blog-Systeme sind gratis, soziale Netzwerke ebenso. Urheber können selbst publizieren. Die Regel, die im Interview aufgestellt wird, ist im Netz nicht allgemeingültig, es müsste stärker differenziert werden. Der sprachliche Kniff überzeugt nicht.
Einen historischen Bezug zur Musikbranche herzustellen klingt gut, ist es aber nicht. Das Tonträgergeschäft wird nicht die Zukunftsbranche sein. Emi und Co. haben ihre Probleme. Der Online-Verkauf wächst. Die gute alte Plattenfirma wird ihr Geschäftsmodell zu überarbeiten haben.
Es kann nicht sein, dass bei einem historischen Vergleich der Tonträger als Vergleichselement herangezogen wird, wenn der jetzige Entwicklungsstand ein anderer ist. Der Vergleich mit Presseerzeugnissen hinkt.
Auch methodisch kann einem Leistungsschutzrecht nichts abgewonnen werden. Hier wurde bereits – ohne die Verwendung sprachlicher Tricks – viel Sinnvolles zu geschrieben.
„Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stellt das Geschäftsmodell dar, welches das Gesetz bereits vorgegeben hat.“ heißt es.
Der vorbezeichnete Satz ist ein Knaller.
Erstens gibt es „das Gesetz“ noch nicht. Zweitens würde das bedeuten, dass jedwede Leistung per Gesetz schutzwürdig sein kann; jede Branche ihr Geschäftsmodell auf einem gesetzlich verankerten Leistungsschutzrecht aufbauen kann. Wo kommen wir denn da hin? Warum sollen marktwirtschaftliche Grundsätze ausgehebelt werden, wenn es anders geht?
Bei den Fragen zum Zitatrecht wird ausgewichen: „Wer einwendet, das Zitatrecht solle abgeschafft werden, missversteht vielleicht das Zitatrecht. Er denkt vermutlich, News-Aggregatoren und Suchmaschinen würden doch generell nur zitieren. Wer so denkt, irrt. Zitiert wird im Rahmen urheberrechtlich geschützter Werke. News-Aggregatoren und Suchmaschinen stellen jedoch keine urheberrechtlich geschützten Werke her.“
Zu den Suchmaschinen hat der BGH, wenn diese Entscheidung, hab sie nicht parat, als Grundsatzentscheidung angesehen werden würde, zugunsten einer Suchmaschine entschieden. Dieser Part ist geklärt. Die eigentliche Frage, inwieweit Textausschnitte von Dritten verwendet werden dürfen, wird umschifft.
Usw., usw.
@noName (#3)
Angenommen, ein Touristikanbieter beauftragt einen freien Fotografen, eine Fotoserie von 30 schönen Plätzen einer Region zu erstellen und erwirbt das Recht, die Serie mittels einer bestimmten Website öffentlich zu machen, selbstverstädnlich in einem bestimmten Kontext, in einer bestimmten Form.
Dann stellt sich heraus, das die Fotos wie auch deren Beschriftung so gut sind, das andere Touristikwebsites, Foren, spezielle Suchmaschinen, Bewertungsportale usw., usf. auf die einzelnen Fotos oder Fotogruppen ( je nach Anordnung ) verlinken und damit ihr Angebot aufwerten, z.B. bessere Chancen beim Verkauf von Online-Werbung haben.
Es könnte sein, das der freie Fotograf das überhaupt nicht lustig findet, weil Kontexte entstehen, die seiner Intention widersprechen.
Es könnte sein, das eben der selbe freie Fotograf eine zusätzliche Vergütung haben möchte, da dritte mit seinem Werk Geld verdienen, die ihn nicht gefragt haben.
Es könnte sein, das eben der selbe freie Fotograf keine Aufträge mehr bekommt, da jeder potentielle Auftraggeber nun darauf wartet, das andere gute Bilder ins Netz stellen, auf die er dann verlinken kann, um die Kosten zu sparen.
Und nun sage bitte niemand, die “kostenlose Eigenwerbung” würde das ausgleichen.
Also es gibt schon Problemfelder, es gibt ungeklärtes, auch ohne auf Verlage zu sehen.
Um Presserzeugnisse im Web zu verbreiten, wird tatsächlich kein Verlag benötigt.
Aber man benötigt solche Konstruktionen wie Verlag und Redaktion, um sie zu erstellen. Von Schlauscheißen, Abschreiben, Zusammenfassen und In-Beziehung-Setzen mal abgesehen. Wo aber womöglich noch in kurzer Zeit mit beachtlichen Kosten recherchiert werden muss, man vielleicht mehrere Journalisten an einem Thema braucht, um zügig zu Ergebnissen zu kommen, bedarf es der Leute, die das organisieren und vorfinanzieren. Das sind nun mal die bösen Verleger.
@Peter, Ihrem Beitrag entnehme ich, dass Sie für eine kostenpflichtige Verlinkung zulasten gewerblicher Nutzer sind. Würde es dem Web nicht viel nehmen, wenn Links kostenpflichtig werden? Der Verlinkte profitiert häufig ebenfalls. Was ist denn schon ein Link? Bei der direkten Bildnutzung durch einen Dritten wäre der Fotograf bereits jetzt geschützt. Kostenpflichtige Links würden dem freien Austausch schaden, das Netz würde verkompliziert und stärker kommerzialisiert werden. Die ‘starken Verleger’ haben ein Interesse daran, ihre Pfründe zu sichern und sich im Netz so zu positionieren wie sie es bei Analog-Medien gewöhnt sind. Das ist bequem, aber gesellschaftspolitisch nicht sinnvoll, abgesehen davon, dass es für eine Gruppe, die der Verleger, keinen Grund gibt, sie gegenüber anderen Branchen zu bevorzugen. Das Qualitätsargument ist ein Scheinargument…
>Einem Blogger soll nach den bislang vorgesehenen Definitionen ein Leistungsschutzrecht für journalistische Beiträge zustehen, die redaktionell gestaltet sind und periodisch unter einem Titel erscheinen.
:-D
Was Polit- und Medienbonzen hier gerade ausklüngeln ist eine absolute Unverschämtheit, nichts anderes.
Politiker und Medienhäuser behaupten zwar gerne das Gegenteil, entwickeln sich aber zunehmend zu Feinden der Demokratie.
Die Zeit der Medien-Oligopole und der Verleger-Meinungs-Macht ist vorbei, das sollten insbesondere die Politiker bedenken.
Das Internet gibt dem Bürger sehr viel Macht zurück, die “gelenkte Demokratie” die Politiker und Medienhäuser so sehr lieben wird auch mit einem Leistungsschutzrecht nicht aufrecht zu erhalten sein.
@noName “kostenpflichtige Verlinkung zulasten gewerblicher Nutzer” ist mir zu einfach formuliert. Im Grunde sind die Links die eigentliche Stärke des Netzes, sie alle pauschal mit Kosten zu belegen, wäre erst recht ein falscher Weg. Da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Ich wollte zunächst einmal andeuten, das da noch Probleme offen sind.
Starke Verleger, die ihre Pfründe sichern, müssen nicht unbedingt etwas schlechtes sein. Es kann sein, das die Demokratie solche Leute, solche Unternehmen mehr braucht als “bildblog.de” oder “ichweissesbesser.info”.
Dabei geht es nicht darum, die einen gegen die anderen auszuspielen. Letztere sind eine Bereicherung, aber Basis sind immer Journalisten, die an Ort und Stelle filmen, fotografieren, beobachten, mitschneiden und vor allem Fragen stellen, die richtigen Fragen.
Wenn der Verlinkte wirklich profitiert, kann er auf der Homepage schreiben, Verlinkungen seien ausdrücklich erwünscht und kostenfrei. Wenn ich mich recht erinnere, war das in den 90ern im WWW weit verbreitet, zumindest der Verweis auf den Wunsch nach Verlinkung.
Es wird eine Diskussion über Kosten für Links geführt, anstatt über das wirklich wichtige Problem zu sprechen: Die sog. Störerhaftung. Kein Disclaimer rettet den Websitebetreiber vor Rechtsverfolgung, wenn über seinen Link Inhalte zu erreichen sind, die justiziabel sind. Da kann man noch immer übel in Haftung genommen werden und gegen den dann zu erwartenden Stress sind die Forderungen der Verleger eine Lachnummer. Das Gericht argumentiert, durch die Verlinkung habe sich der Websitebetreiber die rechtswidrigen Angebote der verlinkten Site “zu eigen gemacht”.
Eine kommerzielle Nutzung der Leistungen von Redaktionen und Verlagen durch dritte ohne Rückvergütung an die Verlage gab es schon immer.
Fragen sie in einer durchschnittlichen Fernsehnachrichtenagentur nach, woher die so ihre Themen bekommt. Dort werden allmorgendlich die Lokalzeitungen gelesen, ein paar vermutlich geeignete Themen abgeschrieben und dem Landesfunkhaus vorgeschlagen. Dann geht es los. Die Honorare sind ordentlich, viel besser als bei jenen Journalisten, die eine Geschichte zu erst an die Öffentlichkeit brachten. Kein Wunder, ist ja ein hoch subventionierter Markt.
Und damit sind wir beim nächsten Problem: Wenn es keinen Grund gibt, die Verleger gegenüber anderen Branchen zu bevorzugen, wieso gibt es dann Gründe, Fernsehen und die Webangebote der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten gegenüber anderen Branchen zu bevorzugen? Zu einer funktionierenden Demokratie gehört immer auch der freie Journalismus, dessen Geschäft es ist, eben nicht Posten für Politker bereit zu halten. Das Öffentlich-Rechtliche Anstaltensystem ist auch eine Branche: Mit Bestands- und Entwicklungsgarantie, mit Unterhaltungsauftrag, mit stetig steigenden Kosten, mit “Haushaltsbeitrag” ab 2013, kurz gesagt: Im Paradies.
In der Vor-Internet-Zeit haben die Redaktionen und Verlage mehr zur demokratischen Entwicklung beigetragen als das ÖR-System. Im Internet begegnen sich beide “Branchen”. Dort sollten die Verleger dann zumindest gleiche Bedingungen vorfinden. Das ist nicht der Fall. Und das Qualitätsargument gilt für die ÖR-Anstalten noch viel weniger, denn das meiste Geld geht für die überflüssige, oberflächliche Unterhaltung drauf.
Schlechtere Bedingungen, die Verleger in Folge politischer Entscheidungen vorfinden, reichen sie an die Autoren, an die Journalisten in irgendeiner Form weiter.
Das schadet letztlich allen.
Deshalb wäre es unklug, die Argumente der Verleger völlig von der Hand zu weisen. Das Problem beginnt bei der Abgrenzung, ab wann eine Nutzung “gewerblich” wäre.
Vielleicht ist ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein Gedanke, dessen praktische Umsetzung sich als so kompliziert erweist, das er zur Lösung des Problems nicht taugt. Dann muss ein anderer Weg gefunden werden. Aber öffentlich-rechtlicher Journalismus als einziger, der übrig bleibt und ansonsten nur 100% Werbefinanziertes, das ist eine Welt, in der ich nicht leben möchte.
@Peter, #7, Ihre Gedanken gefallen mir und auch Ihr Satz „Deshalb wäre es unklug, die Argumente der Verleger völlig von der Hand zu weisen.“ aber, wie Sie dann weiter ausführen: „Das Problem beginnt bei der Abgrenzung, ab wann eine Nutzung “gewerblich” wäre.“ sehe ich anders. Sie haben vorher schon einige wichtige Aspekte angesprochen. Also zurück zu der oder den Kernfragen, die aber erst gefunden werden müssen:
(1) Sie sprachen an, wie wichtig Journalismus für die Demokratie ist. Dito. Können wir uns darauf verständigen, dass nur der Qualitätsjournalismus gemeint ist? Boulevard meinen wir nicht. Damit würden wir den Schutzbereich der schutzwürdigen Werke und die damit verbundenen Vertriebsleistungen erheblich eingrenzen. So macht es Herr Prof. Schweizer auch, indem er sagt: „Selbst Blogger können unter bestimmten Voraussetzungen das Leistungsschutzrecht für sich beanspruchen.“
(2) Daraus folgt, dass analog und digital gleichwertig sind. Punkt. Das Medium ist bei unserer Diskussion unerheblich.
(3) Nun könnten wir das Fass öffentlich-rechtlicher Rundfunk aufmachen. Die ÖR werden kräftig gesponsert, auch bei mangelnder Qualität. (Über Hansi Hinterseer und Co. kann kräftig gestritten werden. Vielleicht sind Folklore-Programme wirklich besser bei Lokalsendern aufgehoben.)
Internet = Rundfunk heißt es laut Gutachten von Herrn Papier nun. Die Webauftritte der ÖR werden über die GEZ bezahlt, damit konkurrieren diese Angebote mit denen der Verlage im Web. So what? Hier hakelt es gewaltig. Die Kirchhof- und Papier-Gutachten beziehen sich vermutlich auf konkrete Fragebestellungen innerhalb der bestehenden Systeme.
Vom Gefühl her könnte man sagen, dass die Ergebnisse der Gutachter merkwürdig erscheinen. Die Rechtsgelehrten helfen sich mit neuen Definitionen, damit’s einigermaßen passt. Ihr Ansatz, das Thema großzügiger, weiter zu behandeln, ist richtig. Ein Gutachter hat sich nach seinem Auftrag zu richten. Ein Auftrag kann derart formuliert werden, dass eine weitergehende Fragestellung nicht im Gutachten zu erörtert ist, alles andere wäre unsystematisch. D.h., die richtige Frage wäre zu stellen.
(4) Eine weiter gefasste Frage könnte beispielsweise diese sein: Wie ließe sich der Informationsanspruch der Bürger in einer Demokratie erfüllen und die Meinungspluralität fördern? (Die Frage wäre zu verfeinern, kulturelle Aspekte spielen auch eine Rolle etc.)
(5) Wie schon mehrfach geschrieben, eine „Anstalt der öffentlich-rechtlichen Medien“ könnte helfen. Die Grundsätze, die bei den ÖR gelten, sind ja nicht verkehrt, sie dienen gerade dem Zweck der Information, Meinungsbildung etc. Warum tun sich nicht Verleger mit echten Qualitätsangeboten mit den ÖR zusammen und formen eine neue, eine zeitgemäße Anstalt des öffentlichen Rechts. Dies allerdings nur in dem beschränkten Maße, dass die freie Presse sich stark entfalten kann. Damit wären wir wieder beim Thema, beim Anliegen der Verleger:
(6) Im Web müssen Verleger auch Geld verdienen, richtig. Fragt sich „nur“ wie? Hierzu gibt es Anregungen, dass beispielsweise ein geschlossenes Portal verschiedener Verlage errichtet wird, dessen Inhalte grundsätzlich kostenpflichtig (Ausnahme: Härtefallregelung) abzurufen sind. Dazu werden unterschiedlichste Konstellationen diskutiert. Hierüber könnte die Bezahlung für Online-Inhalte gesichert werden. Das Online-Angebot der ÖR darf nicht zu stark sein, muss eingeschränkt werden! Hierzu könnten allgemeine Richtlinien (Zeichenbegrenzung pro Thema, Befristung der Veröffentlichung) verfasst werden; Selbstverpflichtungen sind in diesem Bereich Käse.
Der Satz von Herrn Schweizer, „Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage stellt das Geschäftsmodell dar, welches das Gesetz bereits vorgegeben hat.“ geht gar nicht. Zunächst sind die richtigen Fragen zu stellen, bevor überhaupt der Gesetzgeber zu bemühen ist, um ein Geschäftsmodell festschreiben (unglaublich) zu lassen. Wirtschaftliche Einengung (anderer) kann nur von Nachteil sein.
Kurzum: Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn Herr Papier und Herr Kirchhof sich an einen Tisch setzen, den ÖR und Verlegern eine allgemein gefasste Frage, die die Probleme der Verleger angemessen berücksichtigt, vorschlagen, die sodann gutachterlich zu erörtern wäre. Zu einem Leistungsschutzrecht der Verleger als Lösung würde man vermutlich nicht gelangen. Ein solcher Schnellschuss hätte viel zu viele negative Konsequenzen…
Was ist das denn für ein unerträglich brav geführtes Interview?
@noName (#8)
(1) Ich stimme Ihnen zwar zu, finde aber beim besten Willen keinen Weg, wie man gesetzlich Qualtitätsjournalismus von Boulevard unterscheiden will. Die Grenzen sind fließend. Ich vermute mal, das es auch für Qualitätsjournalismus einen zahlungsfähigen Markt und damit eine ehrliche Zukunft gäbe, wenn er nicht allerorten verschenkt würde. Aber dann müsste man noch Lösungen für Leute ohne Geld finden, z.B. Studenten.
(2) Stimme ihnen vollkommen zu.
(3) Vermutlich sind wir hier annähernd gleicher Meinung. Welche Rechtsprechung auch immer dahinter stehen mag, die Bürgerbespaßung muss der Staat wirklich nicht regeln. Das führt immer zu extremen Ungerechtigkeiten (siehe Fernsehbezahlung durch Fernsehverzichter ab 2013 verstärkt).
(4) Das ist genau das Problem. Die Fragestellung ist nicht gelöst und sie ist aktuell.
(5) Hier stimmen wir nicht überein. Die Grundsätze sind Theorie, aber nicht Praxis der ÖR. Wenn man die Mittelverteilung sieht, hat man den Eindruck, es ginge eher um Ablenkung vom wirklichen Leben. Das ganze erinnert fatal an “Brot und Spiele”.
Fragen sie z.B. Rundfunkredakteure anspruchsvoller Kulturformate, was die erleben, wenn sie von den fast 8 Milliarden Euro jährlich auch mal was bekommen wollen.
Ich denke, das System Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk kann in sich nicht funktionieren. Die Kontrolle ist entweder populistisch oder politisch abhängig. Zur Zeit hat der ÖR ja sogar beide Nachteile erfolgreich integriert. Quotengläubigkeit und Politikerabhängigkeit. Wie sollte man eine andere Kontrolle organisieren?
(6) Das ist genau mein Ansatz. Allerdings dürfte dieses Portal nicht nur für Verlage offen sein. Auch ein unabhängig von solchen agierender Autor ( oder eine Autorengruppe ) müsste die Chance haben, seine Werke in einem solchen Portal auffindbar, aber nur gegen Bezahlung sinnvoll nutzbar ( vollständig lesen, sehen, hören, downloaden) zu hinterlegen. Natürlich wäre er dann auch einzeln haftbar. Schon deshalb wären die Einzelautoren dort für Verlage keine Bedrohung, sondern willkommene Ergänzung. Allerdings: Gegen ein erst zwangsbezahltes, dann verschenktes Angebot hätte ein solches Portal eben wesentlich schlechtere Chancen. Das ist eines der Probleme, die das gegenwärtige ÖR-System schafft.
Zumindest scheinen mir die Problemlage jetzt etwas genauer umschrieben. Das ist ja sicher auch der Sinn eines solchen öffentlich geführten Disputs.
@Peter, Ihre Kritik an den ÖR teile ich. “Brot und Spiele” trifft‘s. Die wenigen Sendungen, die die Politik versuchen zu durchleuchten (Monitor, Panorama, Frontal21 etc.) sind nur ein kleiner Lichtblick; manche Themen werden allerdings erst spät gebracht. Unliebsame Redakteure werden rausgehievt (ZDF), angenehme rein (ZDF) und wieder andere werden von der Politik abgeworben (ZDF). Sie fragen danach, wie eine andere Kontrolle organsiert werden kann. Sorry, da muss ich passen, müsste mich einlesen. ;)
Stimmt, ein „Portal“ müsste offen sein, die Autoren müssten dieselben Rechte haben wie die Verleger.
In 10 Jahren wird es den klassischen Verleger, wenn der Gesetzgeber sich von Schnellschüssen nicht einnehmen lässt, wahrscheinlich kaum noch geben. Um hier einen historischen Vergleich herzustellen, der Musikverleger druckt schon lange schwerpunktmäßig keine Noten mehr. Die GEMA will nach ihren Bedingungen weiterhin gedruckte Noten sehen, um einen Musikverlag anzuerkennen.
Systeme sind an die Zeit anzupassen, nicht umgekehrt. Das gilt auch für das obige Thema, um, weg von der Methodik, mit der Historie zu argumentieren. ;)
Profit durch Kapitalausschöpfung als die Leistung durch Unternehmen mit Teilhabern und der kreative Status von Benefit durch Schöpfung durch einen Unternehmer, an dessen Früchten alle durch Entgeld teilnehmen können, sind zwei verschiedene Sachverhalte. Der Hiatus ist unüberbrückbar. Die Hoheit über das Begriff des Werkes liegt nicht beim auf römischen Recht basierenden Urheberrecht, sondern bei den alten Griechen. Das müsste Hubert Burda dank Friedrich Kittler eigentlich ahnen.
Aufschlussreiche Zitate in so brav geführtem Interview: “gesetzlich verordneter Paid Content”, “Der Journalist braucht grundsätzlich einen Verlag, um …”
http://twitter.com/AmirKassaei/status/20461850513 sei dazu am Rande zitiert.
Pro Kulturflatrate – 5 simple Bedingungen…
Das Gerede um die Kulturflatrate sollte schleunigst ein Ende haben. Die Verlage passen sich den Marktgegebenheiten der Öffentlich-Rechtlichen an und bekommen ihre Flatrate auf GEZ-Niveau. Punkt. Hier die Bedingungen, simpel, klar, natürlich alternativl…
Die euphemistische Verbrämung des geforderten Leistungsschutztrechts anhand der einleitenden Worte von Hr. Schweizer könnte auch klarer zusammengefasst werden:
Eine spezielle Branche fordert für sich die Einführung absoluter Sonderrechte, indem das unternehmerische Risiko von Verlagen durch ein Geldgenerierungsautomatismus auf Kosten der Allgemeinheit/Gesellschaft ersetzt wird.
Da ist sie wieder, die Sozialisierung von Risiken.
[...] Hinterlasse einen Kommentar » Die Verleger winden sich windig gegen die Verstrickung. Die Neuzeit beginnt mit der Kreativität der Renaissance. Die „Organisationsgesellschaft“ der Hochmoderne ist die Ausnahme. Folger Kommentar aus Anlaß eines im Medienmagazin CARTA publizierten Interview mit einem Vertreter … [...]
@Peter (#4):
1)
Zu Ihrem „was sein könnte“:
Bei sonnigem Wetter könnte man auch von einem vom Himmel fallenden Eisklumpen erschlagen werden. Oder ein Ersttipp könnte 6 Richtige mit Zusatzzahl treffen.
Das könnte sein – ausschließen kann man das nicht.
2)
Selbst wenn sich abseits solcher konstruiert wirkender Beispiele gewisse Einzelfälle aufführen ließen dürften die deutliche Überzahl an Links auf “Urheberrechtsprodukte” eher kostenlose Werbung darstellen. Dafür auch noch Geld zu fordern ist geradezu hanebüchen.
3)
Dass es Fälle geben könnte, wo der Urheber gewisse Links auf seine Produkte ausschließen möchte, mag ja so sein. Dies würde evtl. ein Recht ableiten, ebendies zu unterbinden – daraus jedoch einen Grund für ein Leistungsschutzrecht zu konstruieren ist eine „Argumentation“, die mit „gruselig“ noch euphemistisch umschrieben ist.
4)
Ihr letzter Absatz erweckt den Eindruck, als ginge es darum, Verlage abzuschaffen. Tatsächlich aber ist das Thema eine dreiste Forderung ebendieser nach Sonderrechten, das eigene unternehmerische Risiko auf Kosten einer Allgemeinheit abzuschaffen.
@Logos (#17)
zu 1) und 2) Kostenlose Werbung bitte für was? Für die kostenlose Rezeption des Werkes an anderer Stelle? Werbung macht doch erst dann Sinn, wenn man am Verkauf des beworbenen Produktes verdient. Die Rezeption ist bereits der Verbrauch. Auch wenn der im WWW unbegrenzt oft ohne “Abnutzung” des Produktes erfolgen kann, einmal entstehen eben doch Kosten: Wenn das Werk erstellt wird.
Deswegen gehörte an jedes Werk ein “erster Preis”, der die Urheber zufrieden stellt. Kann aber von allen anderen dann kostenlos verlinkt oder kopiert werden, will niemand diesen “ersten Preis” zahlen, sondern lieber warten, bis es der andere tut. Für Nachrichtenagenturen wird das noch ein großes Problem. Erste Ausläufer sind zu beobachten. (Rheinische Post und WAZ bestellten dpa ab).
Und nun kommen Sie mir bitte nicht mit Onlinewerbung! Wenn der Heddesheim-Blog Herrn Prothmann einen Dienst-Benz bezahlbar macht, können wir darüber reden.
zu 3) Wie bitte wollen sie dieses Recht durchsetzen? Soll er all die Trolle persönlich anschreiben, von denen er nicht verlinkt werden möchte? Ich rede von Werken, nicht von der Homepage mit den Wasserstandsmeldungen.
zu 4) Genau darum geht es. Verlage sollen durch die ökonomische Hintertür auf ein bedeutungsarmes Maß begrenzt werden, denn die können unbequem für die Herrschenden aller Art werden, wie in den 50er, 60er, 70er Jahren in der BRD erwiesen. Für die Öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ist das unternehmerische Risiko auf Kosten DER ALLGEMEINHEIT bereits seit langem abgeschafft. Und sie begegnen sich auf einem “Markt”: Dem Internet. Wer hat also hier längst die Sonderrechte? Wer ist dreist und kassiert für Bürocomputer Rundfunkgebühr?
Vielleicht kaufen die Menschen weiter ein so “veraltetes Produkt” wie die Zeitung, weil sie begreifen, das deren Existenz mehr für die Demokratie leistet als die Flimmerkiste. Vielleicht erkennen sie es aber auch nicht. Auf letzteres wird von einigen gehofft.
Hoffen sie etwa mit?
Super Konzept: Die Zahlung ist unabhängig von der Schöpfungshöhe. D.h. zukünftig bekommt der am meisten Geld der möglichst schnell möglichst viel produziert, unabhängig von der Qualität.
Was kommt eigentlich als nächstes? Warenschutzrecht? –
Ich stelle meine Waren kostenlos zum mitnehmen an den Straßenrand, aber niemand will was zahlen. Das ist ungerecht! Verdammte Kostenlosmentalität. Ich verlange ein Warenschutzrecht für meine Produkte, das mir unabhängig von der Produktqualität ein Einkommen garantiert!
Leistungsschutzrecht – für was? Für de 1:1-Übernahme von Agenturmeldungen unter Auslassung der zwei Stunden später veröffentlichten Richtigstellung? Ungeprüftes copy & paste von Web-Räuberpistolen frei nach dem Motto “Hauptsache Erster”? Artikel-Recherche, bei denen das unkritische Querlesen von Wikipedia-Artikeln schon das Ende der Fahnenstange darstellt?
Und wieder wurde die wichtigste Frage “vergessen”: Wenn die Bereitstellung beim Onlineauftritt nicht kostendeckend arbeitet und ein Problem darstellt, WARUM WERDEN DIE INHALTE DANN ÜBERHAUPT ONLINE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT?
Mann, es kann doch nicht so schwer sein, ein einziges verschissenes Mal diese simple Frage zu stellen – sofern man denn wirklich mal kritisch anstatt weichgespült, angepasst und gleichgeschaltet fragen will…
@Mickie, die Kernfrage, wow! :)
Wer Qualität liefert braucht auch kein Leistungsschutzrecht. Der sogenannte “Qualitätsjournalismus” liefert aber in den letzten Jahren vermehrt Schrott, kein Wunder das die Kunden davon laufen.
“‘oberste geistige Führung’, wie es in Rechsprechung und Literatur heißt”
vielleicht lese ich ja zuwenig, aber mir ist dieser absurde anspruch oberster geistiger führung, durch die presse zumal!, noch nirgendwo unterhggekommen.
das ganze interview ist eine faktische bankrotterklärung der verlage — allerdings fehlt mir die allereinfachste frage:
wer hat die verlage gezwungen, in’s netz zu gehen bzw ihre inhalte dort frei anzubieten? und weshalb soll diese unternehmerische entscheidung (die wirtschaftlich, angeblich!, nicht tragfähig ist) durch eine eigenes gesetz geschützt werden?
niemand ausser ihrem eigenen drang dabeizusein, hat die verlage in’s netz getrieben und die these vom tode der papierzeitungen wird ja auch von den verlagen massgeblich vorangetrieben ohne vernünftige belege dafür zu präsentieren (könnte es womöglich schlicht an der mangelhaften qualität liegen, die sich durch digitalisierung nicht einfach verbessern wird?), aber auf eben der grundlage wird nach anstrengungslosen einnahmen geschrien (“spätrömische dekadenz” würd westerwelle sagen — wenn’s nicht gerade seine klientel wäre).
@Peter (#18):
Im Sinne der Wahrheit dürfen Ihre Bemerkungen nicht unwidersprochen stehen bleiben
1)
Ich schrieb von Links auf “Urheberrechtsprodukte” (meint Presseerzeugnisse). Selbstverständlich stellen diese i.A. kostenlose Werbung dar (und sei es allein dadurch, dass ein bestimmter[s] Verlag[sprodukt] Ziel des Links ist]. Wenn diese Verlage nicht in der Lage sind, aus ihrem Onlineauftritt einen Mehrwert durch auf der Seite integrierte Online-Werbung zu generieren, dann ist das deren Problem. Andere Unternehmen müssen schließen, wenn ihr Geschäftsmodell nicht tragfähig ist – warum sollen dann Verlage vor diesem unternehmerischen Risiko ausgeschlossen werden? Dass die Erstellung von „Presseprodukten“ i.d.R. Kosten verursacht hat niemand in Abrede gestellt. Aber wenn Verlage unfähig sind, ein tragfähiges Geschäftsmodell aufrecht zu erhalten, warum soll dann die Allgemeinheit zur Beseitigung dieses Missstandes herangezogen werden?
Ihr „deswegen“, welches den Eindruck von Folgerichtigkeit erweckt, könnte kaum weiter davon entfernt sein: niemand zwingt die Verlage zu kostenlosen Onlineauftritten! Entweder diese machen die Angebote ihres Onlineauftrittes [z.T.] konkret kostenpflichtig und müssen dann damit leben, dass dies evtl. nicht kostendeckend angenommen werden oder sie treffen die Entscheidung, Angebote für die Internetnutzer doch kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dann dürfen sie sich allerdings nicht über die Folgen der eigenen Entscheidung beklagen, indem dann Kosten von der Allgemeinheit eingefordert werden.
3)
Auch (berechtigte) Abmahnungen müssen konkret ausgesprochen werden. Eine folgerichtige Reaktion auf den Sachstand, dass dies evtl. umständlich und mit Aufwand verbunden ist, kann definitiv nicht darin liegen, pauschal alle abzumahnen.
4)
Ihre These erscheint alles andere als schlüssig, weil sie einen inneren Widerspruch beinhaltet: Auf der einen Seite deuten sie implizit mit „sollen“ eine Absicht an. Hinter dieser Absicht stehen ihrer Ansicht nach „die Herrschenden“ – i.d.R. also die Regierung. Wie aber bringen sie ihre Annahme mit der Tatsache in Einklang, dass ebenjene allem Anschein nach ein Leistungsschutzrecht (LSR) einführen will?
- Wenn ihre These korrekt wäre, dann müssten „die Herrschenden“ die entschiedensten Gegner dieses dreisten und unangemessenen LSR sein . De facto treten aber in erste Linie die Megakonzerne (Großverlage) und die Regierung für das LSR ein.
- Wenn ihre These korrekt wäre, dann müssten sich Bürgerrechtler und Freunde einer unabhängigen kritischen Berichterstattung für ein LSR einsetzen. Auch das ist so nicht erkennbar – im Gegenteil!
Es ist korrekt, dass eine freie [und kritische] Presse als 4. Macht einen fundamentalen Bestandteil jeder Demokratie darstellt. Allerdings scheint die „offizielle“ Presse zunehmend weniger kritisch gegenüber hinterfragenswerten/ demokratiefeindlichen Bestrebungen/Gesetzen der Regierung/EU (Enfopol, FP7, Indect, Vorratsdatenspeicherung, online-Durchsuchung, „Internetsperren“ etc.) zu reagieren (nicht umsonst erwähnten sie die 70er Jahre als späteste). Der Umstand, dass vom sog. „Qualitätsjournalismus“ viel zu oft nur eine beschämende Stille oder allenfalls verhaltene Kritik auszumachen war, wo ihre Pflicht in einem Sturm der Entrüstung und des Protestes bestanden hätte, spricht Bände.
Die Position der kritischen „4. Macht im Staat“ nehmen doch zunehmend mehr unabhängige Stellen wie wikileaks und freie Blogs ein! Folgerichtig ist daher doch die These viel wahrscheinlicher, dass Bestreben von Regierungen und Großverlagen (aka „die Herrschenden“ in ihrer Diktion) darin liegt, Vorgenannte [per LSR] auf ein bedeutungsarmes Maß zu begrenzen.
Zum Thema Öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (ÖRR):
der ÖRR ist ein anderes Thema – sie haben Recht, dass dieser Sonderrechte genießt. Aber ist der nahe liegende Schluss dann wirklich, auch den „Konkurrenten“ diese Sonderrechte zu verleihen oder nicht vielmehr, dieses Sonderrecht auf ein vernünftiges Maß zurück zu schneiden? Soll einem Unrecht dadurch begegnet werden, in dem dieses verallgemeinert bzw. auf eine größere Basis gestellt wird?
Ist DAS wirklich ihre These?
Ich bin ganz bei Ihnen, wenn sie die Dreistigkeit von Rundfunkgebühr für Bürocomputer kritisieren. Diesbzgl. gehe ich sogar noch weiter, indem ich diese Kritik nicht auf Büro-PCs beschränke. Allerdings liegt IMO eine folgerichtige Reaktion darauf in der Bekämpfung dieses Missstandes und gerade nicht darin, diesen Irrsinn per Leistungsschutzrecht noch weiter zu verbreiten.
Fazit: ihre Ausführungen haben mich noch mehr von der Ablehnung eines Leistungsschutzrechts überzeugt, als ohnehin schon
Hm, die Allgemeinheit soll nun für Inhalte zur Kasse gebeten werden, die Unternehmen ungefragt, ungeschützt und kostenlos im Internet zur Verfügung stellen?
Ausreichende Schutzmaßnahmen sind doch bereits heute vorhanden. Wer hindert die Verlage daran Inhalte nur noch gegen Gebühr preiszugeben? Wer hindert Verlage daran Suchmaschinen von der Website auszuschließen?
Wie kann es sein, dass Bild.de für den Suchbegriff “Kachelmann” kostenpflichtige Werbung bei Google schaltet, während der Springer Verlag zu den Befürwortern des Leistungsschutzrechts gehört.
[...] Statt sich zusätzlich zu gründlicher journalistischer Ausbildung mit Gestaltung, Typographie, Design und Wahrnehmung auseinander zu setzen, um mit handfesten Kenntnissen im Team neue Ideen der medialen Gestaltung umzusetzen, passiert wenig bis nichts. Als ob es HTML5, Tablet-PCs und Multimedia nicht gäbe, setzen Verlage immer noch überwiegend auf Print – und verweigern sich weitgehend dem Ausprobieren und Basteln, wo’s doch dringend nötig wäre, um die eigene Existenz zu sichern: Denn das “Ei des Kolumbus” hat bislang keiner gefunden. Stattdessen wird über ein Leistungsschutzrecht der Verleger debattiert; “letztlich wird recht einfach gesetzlich ein Paid Content eingeführt”, formuliert Burda-Vorstandsmitglied Professor Robert Schweizer in einem Interview zum Thema. [...]
@Logos (#18)
Natürlich ist DAS nicht meine These. Mich wundert nur immer wieder, wie sehr man sich über das eventuell kommende Unheil ereifert, während man das bereits vorhandende hinnimmt, eben weil es schon immer da ist.
Wenn Zwangsgebühr, dann für Außenpluralismus und nicht für den Innenpluralismus der ÖR, der vermutlich auch noch enge Grenzen hat! Aber am liebsten natürlich keine Zwangsgebühr. Zumindest da sind unsere Meinungen nicht ganz so weit auseinander, vermute ich.
Doch wie gesagt: Im Moment kommen mir alle, die über das LSR der Verlage diskutieren vor wie Leute, die im Wald prophylaktisch nach Brandherden suchen, während zu Hause in aller Ruhe die Wohnung abfackelt.
Eine unternehmerische Leistung ohne Risiko ist keine unternehmerische Leistung. Und ohne Risiko gibts nunmal keine Rendite.
Konsequent wäre also, im Gegenzug für die Einführung des Leistungsschutzrechtes von den Verlagen zu verlangen, ihre “unternehmerische Leistung” ebenso verzinsen zu lassen, wie eine sichere Anlage in Form einer 10-jährigen Bundesanleihe. Das wäre dann eine Rendite von 2,5%. Das, was mehr abfällt, könnte man dann ja an den Staat abführen. Oder an die Mitarbeiter.
Und wieso eine Alimentierung durch die Politik die Demokratie fördert anstatt gefährdet (wer zahlt schafft an), hat mir auch noch niemand erklären können.
@_Flin_ (#29)
Es geht nicht um eine Alimentierung durch die Politik schlechthin. Das ist zu einfach.
Die Politik alimentiert einen Bereich der Publizistik extrem stark. Das sind die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. (Beim Rundfunk sind die Kosten dagegen marginal). Dies ist zugleich ein Bereich, auf den sie extrem viel Einfluss hat und auch ausübt. Würde diese Alimentierung unterbleiben, wir also alle in Zeiten eines ohnehin vorhandenen Überangebots der Informationen und Unterhaltungen, die vom ÖR geliefert werden, diesen unsäglich teuren Rundfunkbeitrag sparen, verlangte vermutlich kein Verleger mehr ein Leistungsschutzrecht, denn dann hätten auch Bezahlangebote im Web eine Chance.
Aber für Otto Normalverbraucher ist Journalismus nicht unbedingt das wichtigste auf der Welt. Der bezahlt nicht gern 2 x für eine Sache.
Der feine Unterschied, das Öffentlich-rechtlicher Journalismus niemals wirklich freier Journalismus sein kann, entgeht den meisten.
@Peter (#28):
Auch wenn ihr allgemein gehaltenes „man“ eine anderen Eindruck impliziert, so existieren durchaus Initiativen http://gez-abschaffen.de/ und Parteien, die für die Abschaffung der GEZ eintreten http://www.piratenpartei.de/node/183,
http://www.tagesspiegel.de/medien/fdp-will-gez-abschaffen/1658322.html .
Ein sinnvoller Kompromiss könnte in einer Reduzierung auf 5 € liegen – das würde die Beschränkung der Angebote der ÖR, insbesondere im Internet, auf jenes bewirken, was ihr eigentlicher Auftrag ist: Die Sicherstellung einer Grundversorgung.
Ansonsten liegt es in der Natur der Sache, sich mehr gegen ein Übel aufzulehnen, das noch in Planung ist, als gegen ein Bestehendes, weil ersteres mehr Aussicht auf Erfolg verspricht.
Aber selbst wenn ich entschieden gegen jegliche Zwangsgebühr einträte würde ich aus der Tatsache, dass nun mal eine GEZ-Gebühr existiert, andere Konsequenzen ziehen als sie:
Sie behaupten zwar, dass wäre „natürlich nicht ihre These“ – de facto aber treten sie genau dafür ein: einem Unrecht ([zu hohe] GEZ-Gebühr) durch Ausweitung und Sozialisierung [ebenjenes] zu begegnen. In ihrem ersten Beitrag erwähnen sie GEZ nicht einmal und in ihrem 2. Beitrag treten sie mitnichten für die Abschaffung der GEZ-Gebühr ein, sondern sie reden einem LSR das Wort. Dieser Umstand kratzt an ihrer Glaubwürdigkeit.
(#30).
Simplifiziert erscheinen vielmehr ihre Darstellungen:
Glauben sie tatsächlich, ohne „diesen unsäglich teuren Rundfunkbeitrag verlangte vermutlich kein Verleger mehr ein Leistungsschutzrecht“? Ist das wirklich ihr Ernst?
Möchten sie ihre These noch einmal überdenken?
Viel wahrscheinlicher ist doch, dass Verlage Morgenduft wittern, mit hanebüchenen Pseudoargumenten in der Politik ein offenes Ohr zu finden, um ihr unternehmerisches Risiko auszuschalten und sich einen stetigen Geldfluss auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern.
Allein der Umstand, dass sich selbst die Pseudoargumentation der Verlage nicht auf die GEZ beruft, steht ihrer These entgegen. Aber vielleicht irre ich mich auch – dann wäre ich für einen dementsprechenden Beleg dankbar.
@Logos (#31)
Bitte, bitte lesen sie doch, was sie da verlinken! Da steht nichts von Abschaffung, nur die Namen will man ändern! Es ist doch völlig egal, ob das nun Rundfunkbeitrag, Haushaltsbetrag, GEZ-Gebühr oder sonstwie genannt wird und es ist auch völlig egal, wie das Geld eingetrieben wird, Hauptsache, es kann sich niemand entziehen.
Auch ein Bundesverfassungsgericht kann mal irren. Die Notwendigkeit einer “Grundversorgung” setzt Mangel voraus. Den gibt es nicht. Es gibt bestenfalls einen Mangel an UNABHÄNGIGER Information. Aber da sind wir uns doch einig, das die Seilschaften und Proporzräte des ÖR die bestimmt nicht gewährleisten, oder?
Vergessen sie den Traum von den 5 €! Sofort würde in diesen fetten Apparaten das Geld nicht mehr reichen und den Herrschaften fiele wieder etwas neues ein, vielleicht die Beitragspflicht von Haustieren, es würde mich längst nicht mehr wundern.
Das Problem ist, das sie und viele andere hier nicht begriffen haben, das da längst ein Krebsgeschwühr gewachsen ist, das sich nicht mehr so einfach, bitte, bitte schrumpfe doch mal, reduzieren läßt!
Den Boden des Marktes haben die Verlage nicht verlassen, vor allem die deutschen Verlage nicht. Da ist man in anderen Ländern schon viel weiter. Ob das eine gute Sache ist, ist eine ganz andere Frage.
Das die Diskussion und die Forderungen um eine Unterstützung der Einnahmebasis der Verlage per Gesetz läuft, also rent seeking betrieben wird, hat zwei Gründe: Journalismus, gerade im Lokalen und Regionalen, wird zunehmend zum meritorischen Gut. Am Rande: Die Fernsehnachrichtenagenturen, die ihre Filme an die ÖR verkaufen, klauen sich die Ideen allmorgendlich aus den Lokalzeitungen. Fragen Sie die Praktikanten, deren Aufgabe ist es, sämtliche Lokalblätter der Region zu durchforsten!
Der zweite Grund: Der große Mitspieler am Markt hat das so für sich eingefordert!
Was hier so lauthals von den Verlagen gefordert wird, ihre Angebote doch so einfach mal nicht mehr ins Netz zu stellen oder kostenpflichtig zu machen, warum bitteschön verlangt das niemand von den ÖR????? Die könnten doch im Web ausschließlich Angebote gegen Bezahlung bereit halten und mit Hilfe der Einnahmen dann die Gebühr oder Beitrag oder wie auch immer diese ekelhafte Abzocke für kickende Millionäre und Wildecker Herzbuben heißt reduzieren. Und wenn die sooo toll sind, die ÖR, dann kann man sie ja auch locker privatisieren und mit dem Geld stattdessen schnelles DSL in jeden Haushalt bringen. Dann können die Leute auf den Homepages z.B. des Bundestages sich hervorragend informieren. Wäre übrigens auch viel preiswerter.
Den Verlagen ist auch klar, das man das Absaugen von Geld nicht mehr steigern kann. Ich z.B. habe nie einen Fernseher besessen, soll demzufolge ab 2013 DAS DREIFACHE!!! bezahlen und kann mir deshalb womöglich mein Zeitungsabo nicht mehr leisten. Da ich aber Zeitungen gut finde, im Fernsehen aber vorallem organisierte Verblödung und Zeitverschwendung sehe, da die Dichte der Informationaufnahme geringer ist, bin ich natürlich nahe daran, vor Wut zu explodieren über diese Frechheit, die sich da Leute haben einfallen lassen, die mehrere 100 000 € im Jahr kassieren. Ich traue den ÖR auch zu, das sie mit ihren Videoangeboten das Netz verstopfen. Wenn Netzneutralität aufgegeben wird, können die es sich ja leisten, für schnellere Durchleitung gerade ihrer Pakete mehr beim Provider zu bezahlen.
Die Forderungen nach Transparenz haben bereits ein wenig Wirkung gezeigt. Einige ÖR-Intendanten haben ihr Jahresgehalt öffentlich gemacht. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und zeigt, man kann etwas erreichen. Allerdings sind die Intendanten nicht die Spitzenverdiener.
Sie schreiben: “Viel wahrscheinlicher ist doch, dass Verlage Morgenduft wittern, mit hanebüchenen Pseudoargumenten in der Politik ein offenes Ohr zu finden, um ihr unternehmerisches Risiko auszuschalten und sich einen stetigen Geldfluss auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern.” Ja, welche andere Chance haben sie denn, wenn von anderer Stelle der Markt gründlich verzerrt wird? Die publizistische Macht der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist längst größer als die der Verlage. Bei der Rundfunkgebühr, die bald Rundfunkbeitrag heißen wird, wird eine Minderheit zu Gunsten einer Mehrheit ausgebeutet. Deswegen schielen die ÖR ja so sehr auf Quote. In einer solchen Konstellation hat eine Negativargumentation keine Chance.
Sie können also nur argumentieren: Wenn ihr schon soetwas macht, müsst ihr uns einbeziehen!
Im Grundgesetz steht eben nicht nur die Freiheit von Funk und Fernsehen, sondern auch die der Presse. Aber einige hätten letztere gern ausgehebelt: Durch die ökonomische Hintertür.
Aber es ist nicht nur die Gerechtigkeit, weshalb man sich eher mit den Verlegern verbünden sollte, anstatt ihre Forderungen zu bekämpfen.
Vergessen Sie erst mal Blogger. Für tagelange Recherchen in ganz Deutschland hätten die niemals die Puste, so lange es im Netz alles so läuft, wie es jetzt läuft.
Verlage sind Außenpluralismus, ÖR wäre, wenn man es denn kontrollieren könnte, gerade mal Innenpluralismus. Ersteres ist immer besser für eine demokratisch verfasste Gesellschaft.
Es ist vor allem der Charakter des jetzigen ÖR-Systems, den ich glaube mit dem Vergleich Krebsgeschwühr treffend beschrieben zu haben. Wenn es so weiter geht wie bis jetzt, bestimmen die oberen Etagen des ÖR in ein paar Jahren nicht nur welche Kultur stattfindet, sondern auch, ob überhaupt welche stattfindet.
Denn die haben es ja gut. Die haben ja eine “Bestands- und Entwicklungsgarantie”.
Warum eigentlich gerade die?
@Logos — Ergänzung: Mit http://gez-abschaffen.de/ haben sie natürlich einen richtigen Link gesetzt, aber das ist eine Privatinitiative.
Allerdings kann man dort nachlesen, wie ein Krebsgeschwühr riecht, wenn man es aufschneidet. Vor allem ein inzwischen sehr, sehr großes.
Ein so ekelhaftes Gebahren ist typisch für ein pervertiertes System.
@Peter (#33):
Bitte sparen sie sich ihre Mutmaßungen, was ich ihrer Ansicht nach angeblich nicht begriffen haben könnte. Dies ist nicht das Einzige, wo sie komplett daneben liegen.
Es steht außer Frage, dass „diese Krebsgeschwür“ (ÖR) nicht auf bloßes Bitten hin schrumpft. Sie aber scheinen nicht nur das Krebsgeschwür, sondern direkt den ganzen Organismus entsorgen zu wollen. Ich plädiere nicht für die Abschaffung des ÖR, sondern für eine gesetzlich verbindliche Reduzierung ein nötiges Minimum.
Wenn sie mir in dieser Hinsicht mangelnden Realismus unterstellen, sollten sie diesbzgl. zuerst mal ihre eigene Position hinterfragen.
Eine ÖR-Grundversorgung und kostenpflichtige Angebote stehen sich entgegen. Zwar bin ich bei Ihnen, dass heutzutage weniger denn je der ÖR für unabhängigen Journalismus steht. Das alles jedoch führt vom eigentlichen Thema LSR weg.
Was ihre ganze Position in Frage stellt: Während ein kleiner Hain brennt, behaupten sie im Verlauf der Debatte, die Löschung dieses Brandes sei der richtige Weg, propagieren allerdings in Wahrheit dafür, den ganzen Wald abzufackeln – um mal ihr Bild aufzugreifen.
Selbst wenn sie mit ihrer Kritik am ÖR (dem ich sogar in weiten Teilen folgen kann) noch so Recht hätten, dann liegt eine folgerichtige Konsequenz doch niemals darin, dem LSR das Wort zu reden, wie sie es tun.
Auf der einen Seite beschweren sie sich (zu recht!) über ständig steigende GEZ-Gebühren um auf der anderen Seite für eine gesetzliche Verlagsbezuschussung einzutreten, die auf Kosten der Allgemeinheit abverlangt wird. Das ist doch absurd.
Die Forderung einer gesetzlichen Reduzierung der ÖR-Gebühr auf 5 €, die Abschaffung der GEZ und die Ablehnung eines LSR bildet im Gegensatz zu ihrer Haltung ein stringentes Gesamtpaket
BTW:
Multiple Fragezeigen machen eine Frage nicht fragender, sondern allenfalls lächerlicher.
@Peter – Nachtrag:
der Bezug von #34 ist selbstredend #32.
Bzgl. multipler Satzzeichen:
http://sockenseite.de/__oneclick_uploads/2006/10/ausruf.html
(Vielfache Ausrufungszeichen kommen noch schlechter weg)
@Logos (#34)
Gesetzliches Reduzierung auf 5 € im Monat für die nächsten 20 Jahre fest geschrieben? Unabhängig von Inflation, Energiekosten usw.?
Da bin ich ganz bei Ihnen. Das wäre ja ein wunderbar stringentes Gesamtpaket, da haben sie vollkommen recht.
Und sollte man dann dieses Geld nur noch für Radio ausgeben, könnten sogar die Krankenkassenbeiträge sinken, denn man müsste seinen Hintern mal etwas mehr bewegen, um “unterhalten” zu werden. .
Und sollte man dieses Geld nur noch für Bildungs- und Informationsprogramme ausgeben, könnte sogar die durchschnittliche Allgemeinbildung steigen. Das ist ein wichtiger Standortfaktor.
Sie wir da auch beieinander?
Nur in einem gebe ich Ihnen nicht recht: Ich denke, die Diskussion um das LSR lenkt von der viel wichtigeren Diskussion um den Rundfunkbeitrag ab und nicht umgekehrt.
Und sicher möchte ich den Organismus entsorgen, eben weil es inzwischen ein Organismus geworden ist, der seine Eigendynamik entwickelt, die in keine gute Richtung mehr gehen kann. Auf Privatfernsehen kann ich übrigens auch gut verzichten. Das war ja der wilkommene Anlaß für die ÖR, mit der Quotengläubigkeit jeden noch so teueren Schmalz zu begründen.
Ein System, das eben nicht wuchert und entartet, ist an die Stelle des ÖR mit den Zwangsbeiträgen zu setzen.
@Logos Ergänzung: Der Disput um die Fragezeichen ist echt Krümelkackerei, sorry
@Logos noch eine Ergänzung: Und auf ähnliches wäre dann selbstverständlich auch bei den Verlagen zu achten, keine Frage…
@Peter (#36)
Sollten sie wirklich nicht realisiert haben, dass sie argumentativ kein Bein auf den Boden bekommen, indem sie mir Dinge in den Mund legen, die ich nicht geschrieben habe?
Nun ausgerechnet Inflation und Energiekosten als vermeintlichen Einwand anzuführen … … wie war das mit Krümelkackerei? Nur ihre soll sogar noch eine inhaltliche Widerlegung darstellen, während es sich bei mir nur um einen wohlmeinenden hint handelte. Wenn sie diesbzgl. gerne weiter ihre Seriosität untergraben wollen: bitte schön, ich habe bestimmt kein Problem damit.
Zurück zur Sache: einen Betrag von 5 € an Inflation und Energiekosten zu binden ist von so nachrangiger Bedeutung und im Vergleich zu den bisherigen Steigerungen derart lächerlich, dass ich in der Tat nicht in Betracht zog, jemand könnte ernsthaft versucht sein, ausgerechnet dies als vermeintliche Widerlegung anzuführen. Sie haben mich eines Besseren belehrt.
Wie bringen sie den Umstand, dass sie auf der einen Seite angeblich dafür eintreten „ein System, das eben nicht wuchert und entartet, … an die Stelle des ÖR mit den Zwangsbeiträgen zu setzen.“ mit dem Fakt in Einklang, dass sie auf der anderen Seite einem LSR mit Zwangsbeiträgen das Wort reden?
Dieser Widerspruch wird dadurch verschärft, dass die Abschaffung des ÖR noch weit unrealistischer ist, alles alles, was sie mir zu recht vorwerfen können, der ÖR weiter wuchert und sie das LSR mir dem Hinweis auf ebenjenes zu begründen versuchen. Demnach hätten wir demnächst 2 Krebsgeschwüre, die sich noch gegenseitig in ihrer Wucherungen verstärken. Sie propagieren nicht, den Teufel mit Beelzebub auszutreiben, sie versuchen eine Erkältung durch eine schwere Lungenentzündung zu heilen.
BTW:
Apropos „Krümelkackerei“: kleiner hint => „BTW“. Sagt ihnen augenscheinlich nichts. Das Internet bietet Möglichkeiten, diesem Unwissen abzuhelfen
@logos (#39) Nun doch mal langsam: Das war ein Beispiel! Die werden immer einen Grund finden, die Kosten wieder zu erhöhen. Das sollte damit gesagt werden, nichts anderes. Es geht einfach darum, auf welcher Basis diese 5 € berechnet werden. Ich glaube auch nicht, das irgendein Gesetz genau 5 € festschreiben wird, auch wenn es mich freuen würde, denn da könnte ich ja jetzt schon über ein paar Cent mehr wieder frei entscheiden.
Wie ich bereits geschrieben hatte (die zweite Ergänzung #38) “Und auf ähnliches wäre dann selbstverständlich auch bei den Verlagen zu achten, keine Frage…”
Man kann aber nicht über LSR der Verlage diskutieren, ohne alle Formen der staatlichen Subvention von Publizistik angesichts neuer, weit verbreiteter technischer Möglichkeiten zu hinterfragen, auf Sinnhaftigkeit, Berechtigung, auch Berechtigung im heutigen und künftig steigendem Ausmaß.
Was verlangen denn die Verlage genau? Wie hoch sind denn die Kosten? Wer hätte sie zu tragen? Könnte es sein, das es sich dabei um Lächerlichkeiten handelt gegenüber fetten 8 Milliarden pro Jahr bei den ÖR?
@Peter (#40)
Unbestritten werden „die immer Gründe finden, die Kosten wieder erhöhen“ ZU WOLLEN – so wie praktisch jeder Andere. Nur: Das Parlament, wo sich die Abgeordneten selbst die Diäten erhöhen, mag ein Selbstbedienungsladen sein. Eine gesetzlich festgeschriebene ÖR-Gebühr ist es nicht!
Im Übrigen haben sie mit ihrer Bemerkung unfreiwillig ein weiteres Argument GEGEN ein LSR vorgebracht – denn dort wäre das doch kein bisschen besser. Im Gegenteil – der 2fache Wahnsinn, den sie propagieren, schaukelt sich noch gegenseitig hoch!
Selbst wenn es Lächerlichkeiten wären (was ich nicht glaube), wird es doch gemäß ihrer eigenen Worte nicht dabei bleiben. Merken sie nicht, wie sehr sie sich immer mehr in den Sumpf ihrer widersprüchlichen Pseudoargumentation hinein reiten?
Solange sie nicht aufhören, für ein LSR zu plädieren, sind ihre Forderungen nach Abschaffung der ÖR und der Wucherungen ebenjener Gebühren schlicht weg unglaubwürdig. Mehr noch: ihr Eintreten für das LSR konterkariert ihre Behauptung, die Frage der ÖR wäre vorrangig.
Selbst wenn sie sich auf den Kopf stellen werden sie diesen Widerspruch nicht auflösen können, solange sie am LSR festhalten.
Sie sollten sich also genau überlegen, ob sie noch einen Rest an Glaubwürdigkeit behalten wollen und endlich vom LSR abrücken, ob man besser beraten ist, jegliche Ihrer Beteuerungen und Kritik am ÖR keinen Glauben zu schenken.
Allerspätestens jetzt sollten sie eine weitere Antwort genau durchdenken!
@Logos (#41)
Jetzt habe ich ja schon richtig Angst.
@Peter (#42)
Wow, Argumente von fulminater Überzeugungskraft.
SO werden sie im Handumdrehen Alle vom LSR überzeugen.
Mit dieser “argumentativen Kompetenz” sollten die Verlage sie zum Sprecher in Sachen LSR ernennen.
Kommt noch irgend etwas von Substanz? Oder wars das?
Darf man ihr konsequentes Nichteingehen auf den mehrfach thematisierten Widerspruch aus ihrer Forderung nach Abschaffung der ÖR, der Verurteilung wuchernder Gebühren sowie der Ablehnung von Zwangsgebühren und ihrem Eintreten für das LSR, welches alles Vorgenannte konterkatriert, als unfreiwilliges, indirektes Eingeständnis werten, dass sie diesen nicht auflösen können und ihre Darstellungen durch und durch inkonsequent sind (und das ist noch euphemistisch formuliert)?
@Logos (#43)
“Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. ” – Art. 5, Grundgesetz.
Deswegen folgendes: Entweder kein LSR der Verlage, dann auch kein Rundfunkbeitrag oder doch Rundfunkbeitrag, dann auch LSR für die Verlage.
Aber nichts dazwischen.
Beides oder keines von beiden.
ok?
Nein, nein und nochmals nein (tatsächlich sind´s noch mehr)!
1. Nein:
Zwar versuchen sie mit „deswegen“ Folgerichtigkeit zu konstruieren, tatsächlich aber kann davon nicht entfernt die Rede sein: ein faktischer Zusammenhang zwischen Pressefreiheit, ÖR-Gebühren und LSR für gewinnorientierte Unternehmen ist nicht erkennbar.
(Nochmals nein) Im Übrigen schmeißen sie ständig etwas durcheinander: LSR fordern Verlage/Unternehmen, die Gewinn erzielen wollen – ÖR-Gebühren hingegen gewährleisten prinzipiell den Betrieb eines Journalismus, der nicht von einem auf Gewinn orientierten Unternehmen getragen wird. Auch wenn Ihnen der ÖR noch so sehr nicht passt: diesen signifikanten Unterschied müssen sie endlich einmal realisieren! Oder wollen sie das nicht, weil sie sich damit die Basis ihrer Pseudoargumentation entziehen?
2. Nein:
Auch wenn manche Menschen schlecht damit zurecht kommen: die Welt genügt keiner schwarz/weiß-Vorgabe. Tatsächlich bedingt die Komplexität der Realität eine große Variation an Graustufen. Letzteres versuchen sie par ordre de mufti auszuschließen.
3. Nein:
Da ist nichts ok. Gar nichts. Im Gegenteil: ihre wenigen Sätze trotzen nur so vor Unlogik, Inkonsequenz und innerem Widerspruch.
Zum allerletzen Mal: Falsch ist falsch und bleibt falsch. Wenn die Wucherungen des ÖR als falsch erkannt werden dann liegt die folgerichtige Konsequenz darin, diesen Missstand zu bekämpfen und nicht darin, den noch auszuweiten! Und insbesondere ist der Widerstand gegen einen in Planung befindlichen Wahnsinn, der sich mit dem vorhandenen nur noch weiter aufschaukeln würde, angezeigt, sinnvoll, logisch und konsequent.
Wie beurteilen wohl hinreichend Intelligente die Forderung:
Ich lehne zwar Krebs total ab, wenn er aber schon mal an der Hand auftritt, dann gemäß dem Motto „entweder/oder bzw. ganz oder gar nicht“: „jetzt auch Krebs für den ganzen Rest des Körpers“?
Inkonsequent? Widersprüchlich? Unlogisch? Krank?
@Logos (#45) Zitat Logos: “– ÖR-Gebühren hingegen gewährleisten prinzipiell den Betrieb eines Journalismus, der nicht von einem auf Gewinn orientierten Unternehmen getragen wird”
Soll ich Ihnen mal aufschreiben, wie viele an Gewinn orientierte Unternehmen am ÖR-Wahnsinn mitwirken? Kennen Sie die Strukturen dort? Kennen Sie die Finanzströme? Ist Bayern-München etwa keine AG? Unterhielt Sabine Christiansen nicht eine eigene Firma?
@Peter (#46)
*Facepalm*
U N D ?
Ihre Bemerkungen werden ja immer verworrener und widersprüchlicher:
Sein sie doch froh, dass es so ist! Dass der ÖR nicht alles selber macht (z.B. zum Kamera-Hersteller wird, weil diese benötigt werden), sondern sich freier Unternehmen bedient – sonst wäre der Moloch doch noch viel größer!
Wenn ihre Ausführungen korrekt wären (Gott sei dank, dass sies nicht sind), kämen morgen Privatschulenbetreiber und würden hohe Zuschüsse verlangen, weil die öffentlichen Schulen ja auch von Steuern finanziert werden, übermorgen treten Privatkrankenhäuser auf den Plan und fordern staatliche Unterstützung mit vorgenanntem Pseudoargument ein und danach fährt die gesamte restliche Industrie auf mit dem Verweis auf ebenjene drei Branchen.
Genial!
Bedauerlich ist, dass sie meinen Rat, mal ihre Antwort genau zu durchdenken, derart wenig umsetzten.
@Logos (#46)
Schulen in freier Trägerschaft erhalten erhebliche staatliche Zuschüsse und in meiner Region werden fast alle Krankenhäuser von privaten Gesellschaften betrieben.
Die freien Unternehmen sind Bestandteil des Molochs, denn deren Einkommen stammt z.T volllkommen, z.T überwiegend, z.T. in beachtlichem Umfang ( Bayern-München – Fernsehübertragungsrechte ) von den ÖR-Anstalten.
Eigentlich wäre jedes weitere Eingehen auf die Peters Äußerungen reine Zeitverschwendung, da dieser bis dato trotz mehrfacher Aufforderungen immer noch nicht den inneren Widerspruch seiner Behauptungen auflöst hat. Etwas Neues von Substanz, was einer kritischen Belastung stand hält, ist von seiner Seite auch nirgends auszumachen.
Weil jedoch gerade heute im Zuge der Diskussion um die Lobbyismus-Propaganda eines Krings zwei Beiträge mit schlüssiger und stichhaltiger Argumentation einen sehr schönen Kontrast zur Peters Pseudoargumentation bilden soll hiermit auf diese verwiesen werden:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Guenter-Krings-Welt/forum-185522/msg-19108800/read/
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Selten-so-viel-Unsinn-gelesen/forum-185522/msg-19109803/read/
BTW:
1) Der Staat unterstützt die Gründung und bedingt den Betrieb von Privatschulen. Dennoch können diese insolvent gehen. http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E1FDA6DF2AC9F499F92EF855BF341EB4E~ATpl~Ecommon~Scontent.html
2) Die Existenz oder gar Zunahme von Privat-Krankenhäusern steht außer Frage. Das Thema ist eine geforderte Ausschaltung des unternehmerischen Risikos durch eine existenzsichernde Bezuschussung gewinnorientierter Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit.
3)
Hint: Bestandteil vs. Lieferant? http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/automobilzulieferer-verfeinerte-methode-328132/
Wollen Sie etwa behaupten, die Vielzahl an Automobil-Zulieferenten (Z.B. Bosch, Kiekert, Delphi) von z.B. VW seien Bestandteil dieses Konzerns?
Eine Begrenzung der GEZ-Gebühr auf 5€ würden sie ganz schnell erkennen lassen, wie viel von ihrem angeblichen Bestandteil übrig bliebe.
@Logos (#49)
Während in der Bloggerszene noch eifrig diskutiert wird, welch vernichtende Wirkung ein Leistungsschutzrecht für Verlage auf das geistige Leben überhaupt haben könnte, macht die andere Seite längst Nägel mit Köpfen: http://carta.info/33932/gez-reform-von-gutachten-und-denksportaufgaben/
Trotzdem danke für die Links, ich habe es gelesen. Sicherlich müsste man genau darauf achten, wie so ein LSR ausgestaltet ist. Ich glaube allerdings nicht, das es jemals kommt. Die es beschließen müssten, haben kein Interesse.
[...] Hubert Burda Media, eine offene Mail zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschrieben. Da das von ihm gegebene Interview, für mich, mehr Fragen aufwarf als es beantwortete, formulierte ich diese mit der Bitte um [...]
@Peter
hier noch einige bemerkenswerte Artikel:
http://www.netzpolitik.org/2010/verleger-leistungsschutzrecht-soll-sprache-monopolisieren/
http://www.telemedicus.info/article/1824-Zehn-Gruende-gegen-ein-Presse-Leistungsschutzrecht.html#extended
http://carta.info/34241/der-streit-geht-weiter-wirtschaftsverbaende-stellen-sich-gegen-leistungsschutzrecht/
http://prothmann.posterous.com/die-blodsinnige-mar-von-der-kostenloskultur
[...] Blick zurück und das Bewahren des Althergebrachten regiert, gerade deswegen kommt Verlagen ihre angenommene Bedeutung (“Der Journalist benötigt grundsätzlich den Verlag, um seine Leistung zur Geltung zu [...]
[...] hatte er ein Interview für das medienpolitische Fachmagazin promedia gegeben, welches gekürzt auf Carta erschien. Nun habe ich eine sehr ausführliche Antwort von ihm erhalten. Im Gegensatz zu Antworten, [...]
[...] Beiträge repostet, um bei Google News besser platziert zu werden, das man auf der anderen Seite bekämpft. Wenn man eine Meldung über den Tod von Dirk Bach mit einer Klickstrecke versieht, die nach je [...]