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Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Dreistufentest, Netzneutralität, Street View

von , 26.7.10

Oberlandesgericht Düsseldorf: Freifahrtschein für Rapidshare
Das OLG Düsseldorf hat in dieser Woche erneut entschieden, dass der Sharehoster RapidShare nicht für die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch seine Nutzer haftet. Der Filmvermarkter Capelight hatte im vergangenen Jahr eine einstweilige Verfügung gegen RapidShare erwirkt. Die Düsseldorfer Richter widersprechen damit erneut den Grundsätzen der Hamburger Gerichte, die die Einhaltung strenger Prüfungspflichten durch Rapidshare als Störer für zumutbar erachten.

ARD: Alle Onlineangebote bestehen Dreistufentest
Die ARD hat am Dienstag die Ergebnisse ihres eineinhalb Jahre dauernden Dreistufentests vorgestellt. Die Rundfunkräte gaben bekannt, dass alle Angebote das Verfahren überstanden hätten. Die derzeitigen Telemedienangebote der ARD würden auf keinem der in Betracht kommenden Märkte zu nennenswerten Marktstörungen führen. Der Dreistufentest geht auf wettbewerbsrechtliche Beanstandungen der EU-Kommission zurück und wurde im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Jahr 2007 festgeschrieben.

Google Street View: 38 US-Bundesstaaten fordern Aufklärung
In den USA haben sich 38 Bundesstaaten zusammengeschlossen, um die Datenpannen rund um Google „Street View“ aufzuklären. Angeführt wird die Initiative vom Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Connecticut Richard Blumenthal. Vor kurzem erst musste Google eingestehen, im Rahmen seiner „Street View“ – Fahrten auch Mitschnitte offener Funknetzwerke angefertigt zu haben. Die Probleme um „Street View“ scheinen damit für Google nicht abreißen zu wollen.

Bund deutscher Kriminalbeamter will Verkehrsregeln fürs Internet
Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist diese Woche mit einem Vorschlag für ein 15-Punkte-Programm zum Kampf gegen Netzkriminalität in die Schlagzeilen geraten. Die Kriminalbeamten verlangen darin „klare gesetzliche Befugnisse für offene und verdeckte Ermittlungen im Internet“ und auch die Einführung eines verlässlichen Identitätsnachweises im Netz. Besonders skuril wirkt die Forderung nach einem „Reset-Knopf“ für das Internet, mit dem das Kanzleramt Deutschland im Ernstfall „sofort vom Netz nehmen könne“.

Telekom will höhere Entgelte von datenintensiven Diensten
Am Mittwoch wurden Pläne der Deutschen Telekom AG bekannt, von besonders datenintensiven Diensten wie Google und Apple künftig höhere Entgelte zu verlangen. Telekom – Chef Obermann rechtfertigt diese Bestrebungen in besonderer Netz- und höchster Übertragungsqualität, welche die Telekom bieten würde. „Ein gut gemachtes Netzangebot“ müsse am Ende auch kostenpflichtig sein und differenziert bepreist werden können, so Obermann. Die Telekom stellt damit wieder einmal das Prinzip der Netzneutralität in Frage.

Angela Merkel sieht Schwierigkeiten der Informationsgesellschaft
In einem Interview mit der Illustrierten „Bunte“ beklagte Bundeskanzlerin Angela Merkel unter der Woche, dass die Vielzahl der Kommunikationskanäle im Internet die Findung eines Gesamtmeinungsbildes für Politiker heutzutage erschweren würde. Es würde wegen des technologischen Wandels nicht bloß eine, sondern sogar mehrere Öffentlichkeiten geben, die ganz verschieden angesprochen werden müssten. Die westlichen Demokratien müssten erst einmal lernen, mit diesen Umständen richtig umzugehen.

Facebook erreicht eine halbe Milliarde Nutzer
Facebook-Gründer Marc Zuckerberg verkündete am Mittwoch in seinem Unternehmensblog, dass Facebook nun die magische Marke von 500 Millionen aktiven Nutzern erreicht hätte. Facebook ist und bleibt damit das weltgrößte soziale Netzwerk. Über 70 Prozent der Netzwerknutzer rekrutieren sich mittlerweile von außerhalb der USA.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Tobias Kläner.

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