Timo Ehmann

Offener Brief an die Bundesjustizministerin: 6 Fragen zum Leistungsschutzrecht

Timo Ehmann | 17 Kommentar(e)


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen. Dies wirft viele Fragen auf: Wie passt das Leistungsschutzrecht zur in der Rede dargestellten zentralen Rolle des Urhebers in der kommenden Urheberrechtsnovelle? Welche Konsequenz wird aus dem BGH-Urteil zur Bildersuche gezogen?

16.06.2010 | 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich muss zugeben, Sie haben mich verwirrt: Im Laufe Ihrer ausgewogen erscheinenden Rede haben Sie so oft betont, dass der Urheber im Zentrum unserer Aufmerksamkeit stehen muss, dass ich schon fest mit einer Absage an das Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerechnet habe. In einer überraschenden Wendung hieß es dann plötzlich, auch die Leistung der Vermittler müsse geschützt werden und es bestehe insoweit eine Schutzlücke. In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir einige Fragen:

1. Welche Lücke schließen Sie als nächstes?

Schließen wollen Sie eine vermeintliche Lücke durch einen Schutz für Presseverleger. Anders als anderen Werkvermittlern, wie z.B. Sendeunternehmen und Tonträgerherstellern stehe Ihnen derzeit kein Schutzrecht zu. Hierzu ist anzumerken, dass gleiches für den Buchverleger (auch wenn sie selbst kein Schutzrecht für sich beanspruchen), den Suchmaschinenbetreiber, Aggregatoren und für viele andere Branchen rund um die Themen immaterielle Leistung und Vermittlung immaterieller Leistungen gilt. Müssen nun (nach dem Gleichheitsprinzip) alle geschützt werden, weil einige bereits geschützt sind oder ist es nicht eher so, dass jedes Schutzrecht aus sich selbst heraus gerechtfertigt werden muss?

2. Was wird überhaupt geschützt?

Auch ein immaterieller Schutz braucht sichtbare Grenzen. Allein aus diesem Grund schützt auch das Urheberrecht nicht den Werkgenuss, der sich regelmäßig im Privaten vollzieht, sondern knüpft an das (bis vor kurzem) sichtbare Vervielfältigen und Verbreiten an. Aus dem gleichem Grund wurde die Privatkopie durch eine vergütungspflichtige Schranke erlaubt. So wird ein Schutzgegenstand definiert, der die Grenzen zwischen Verbotenem und Erlaubtem erkennbar macht.

Die verlegerische Leistung erfährt dagegen keinerlei Verkörperung. Allenfalls das Layout bietet eine Anknüpfung, doch dieser Schutz ist wirkungslos, wie man in Großbritannien sieht. Ohne Verkörperung wird das Recht diffus bleiben. Niemand wird wissen, was genau erlaubt und verboten ist. Die entstehende Grauzone werden diejenigen nutzen, die für die Rechtsunklarheit eintreten und die sich Gerichtsverfahren leisten können. Die fehlende Verkörperung unterscheidet im Übrigen die verlegerische Leistung ganz erheblich von der Leistung des Tonträgerherstellers, der ein Masterband hervorbringt, dessen Herkunft durch die Qualität der Aufnahme feststellbar ist. Diese Aufnahme ist das, was teuer ist. Sie ist zurecht geschützt.

3. Wie trennen Sie die verlegerische Leistung von der des Urhebers?

In ihrer Rede haben Sie den Urheber als zentrale Person des Urheberrechts dargestellt. Was bleibt davon, wenn Sie das Urheberrecht durch ein Leistungsschutzrecht entwerten? Das Nebeneinander verschiedener Leistungen ist das eine, doch die Verkörperung erfolgt regelmäßig in einem Produkt. Wer dieses verwerten will, wird nun zwei Lizenzen benötigen. Wird der Urheber ein nach § 38 oder § 41 oder § 42 UrhG an ihn zurückgefallenes Recht nicht mehr nutzen können, ohne Zustimmung des Verlegers?

4. Ist das Leistungsschutzrecht nicht eine Subvention?

Sie geißeln die Kulturflatrate mit guten Argumenten als „Zwangskollektivierung“. Auch weisen Sie zurecht darauf hin, dass der Wettbewerb die Antwort darauf geben muss, welche Produktions- und Vertriebsmethoden sich künftig durchsetzen. Wie passt das zum Leistungsschutzrecht? Was ist das Leistungsschutzrecht anderes als eine Subvention – eine Kulturflatrate für einen Teilmarkt?

Das Leistungsschutzrecht soll, soviel ist geklärt, zu zusätzlichen Einnahmen über eine neu zu gründende Verwertungsgesellschaft VG Presse online führen. Die Zeche zahlt der Nutzer und er hat dabei keine Wahl. Er kann sich nicht für oder gegen einen entgeltlichen Vertrag entscheiden, weil Sie ihm die Entscheidungskompetenz absprechen. Das ist nicht liberal. Für den Nutzer ist es egal, ob er mehr Steuern zahlt oder ob eine Subvention für Presseverleger in seinem Internetanschluss eingepreist ist. Stand die FDP nicht einmal für Steuersenkungen?

5. Warum mehr Geld für die Aktionäre der Axel-Springer AG und warum nicht mehr Geld für Autoren?

Da es beim Leistungsschutzrecht unstreitig darum geht, mehr Geld in den Markt für Tagesinformationen zu pumpen, stellt sich auch hier die Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit, die Sie an anderer Stelle, nicht aber beim Leistungsschutzrecht bemüht haben. Wollen Sie „Snippets“ vergütungspflichtig machen, so wäre dies einfacher über das Urheberrecht darstellbar. Dann würde die Verteilung über die VG Wort zu einer Quote 70:30 für die Autoren erfolgen. Mehr Geld für Autoren wäre immerhin ein legitimes Ziel, denn Journalisten verdienen zu wenig. Die für das Leistungsschutzrecht an vorderster Front kämpfende Axel-Springer AG liefert dagegen ein Rekordquartal nach dem anderen. Wem hilft es, wenn wir über die Gebühren von Internetanschlüssen die Aktionäre der Axel-Springer AG reicher machen?

6. Was ist mit der Einwilligung?

Es wurde bereits unzählige Male geschrieben: Verleger können Google ausschließen. Und es ist rechtlich relevant, wenn sie das nicht tun, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 28.4.2010 zweifelsfrei entschieden hat. Niemand kann gleichzeitig etwas erlauben und für einen vermeintlichen Eingriff kassieren. Denn das wäre widersprüchliches Verhalten, dessen gesetzgeberische Anordnung seinerseits widersprüchlich wäre. Hier krankt das Konzept an seinen Wurzeln. Das ist nicht lösbar, ohne das Recht als solches zu verbiegen.


Frau Ministerin, diesen Knoten lösen Sie nur, indem Sie ihn durchschlagen. Wir brauchen ein reformiertes Urheberrecht für unsere Zukunft im internationalen Wettbewerb. Wir brauchen kein Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Wir brauchen unser aller Wissen im Netz, für die bestmögliche Nutzung dessen, was Sie als Schwarmintelligenz bezeichnen, und gleichermaßen für individuelle Schöpfungen. Die Wege sind gezeichnet, an Experten mangelt es nicht. Die Wittem-Group hat einen Vorschlag gemacht – warum folgen wir Lobbyisten statt unseren besten Köpfen?

Mit freundlichen Grüßen,
Timo Ehmann


Gastbeitrag von Timo Ehmann. Er ist Rechtsanwalt in München, promovierte am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum zum Schutz von Datenbanken und gründete 2009 das juristische Internetportal JUSMEUM.

Ergänzung: Ein ausführlicher Beitrag zur “Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger” von Timo Ehmann und Emese Szilagyi ist in Ausgabe 2/2009 der Zeitschrift Kommunikation und Recht erschienen. (via)

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17 Kommentare

  1. Tweets that mention Offener Brief an die Bundesjustizministerin: 6 Fragen zum Leistungsschutzrecht — CARTA -- Topsy.com |  16.06.2010 | 17:03 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by Carta, herr bee. herr bee said: RT @carta_: Offener Brief an die Bundesjustizministerin: 6 Fragen zum #Leistungsschutzrecht — Carta http://bit.ly/bcp3uv #lsr #korb3 [...]

  2. Stefan Engeln |  16.06.2010 | 17:17 | permalink  

    Während sich auf der ordnungspolitischen Ebene sicher Parallelen zwischen einer Kulturflatrate und dem Leistungsschutzrecht ziehen lassen, so meine ich doch – ergänzend zu Frage 4 -, dass das Leistungsschutzrecht hier sogar noch die schlechtere Lösung ist: Während eine Kulturflatrate Handlungen legalisiert, die sich ohnehin nicht kontrollieren und unterbinden lassen, und im Umkehrzug dafür die Urhebern vergütet werden, ist das Leistungsschutzrecht als Verbotsrecht ausgestaltet. Zusätzlich zu den ordnungspolitischen Bedenken und anders als bei einer echten Kulturflatrate gilt also gegen das Leistungsschutzrecht, dass “die Verlage ein Verbotsrecht erhalten, mit dem sie bereits gegen die Übernahme von banalsten Informationspartikeln (etwa einzelne Wörtern oder Satzfetzen) vorgehen könnten“.

  3. Wolfgang Michal |  16.06.2010 | 18:41 | permalink  

    6 wichtige Fragen, deren Beantwortung bislang erstaunlich auffällig ausbleibt.

    Ehmann schreibt:
    “Niemand wird wissen, was genau erlaubt und verboten ist. Die entstehende Grauzone werden diejenigen nutzen, die für die Rechtsunklarheit eintreten und die sich Gerichtsverfahren leisten können.”

    Das heißt: Die Abmahnrepublik wird weiter ausgebaut.

  4. vera |  17.06.2010 | 00:25 | permalink  

    @Timo, wo kann ich das unterschreiben?!

  5. Timo Ehmann |  17.06.2010 | 15:49 | permalink  

    Das nächste Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter (http://bit.ly/bOmbYP) wird auch schon geprüft. Damit der FC Bayern endlich mit Real Madrid mithalten kann… auch eine Angelegenheit von nationalem Interesse ;-)

  6. Tweets that mention http://carta.info/29093/offener-brief-an-die-bundesjustizministerin-6-fragen-zum-leistungsschutzrecht/comment-page-1/#comment-15401?utm_source=pingback -- Topsy.com |  17.06.2010 | 16:18 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by . said: [...]

  7. Christoph Kappes |  17.06.2010 | 23:22 | permalink  

    Sehr guter Artikel.

    Zu Frage 4, das LSR als Subvention, würde ich noch die Frage ergänzen, was sich im Ergebnis wirtschaftlich ändern wird.

    Ich gehe jdf davon aus, dass Google sich so weit an die neue Rechtslage anpassen würde, dass keine Zahlungen anfallen müssen.

    Das Ergebnis sind dann nicht mittelbare Subventionen, sondern einfach nur Kosten und Ressourceneinsatz durch einem weitgehend überflüssigen Gesetzgebungsprozess.

  8. Timo Ehmann |  17.06.2010 | 23:55 | permalink  

    @Christoph Kappes: ich gehe davon aus, dass Computer und Internetanschlüsse auch eine Abgabe zahlen sollen. Da könnten schon substantielle Beträge zusammenkommen. Fiedler vom BDZV hat ja mal den Betrag 1 Mrd. Euro in den Raum gestellt (http://www.ustream.tv/recorded/2571326 ; 1:40), das wäre ungefähr das Volumen der GEMA.
    Wie Google reagiert kann man nicht absehen. Das ist auch eine rein strategische und (für Google) keine ökonomische Frage.

  9. links for 2010-06-17 « Sikks Weblog |  18.06.2010 | 02:09 | permalink  

    [...] Offener Brief an die Bundesjustizministerin: 6 Fragen zum Leistungsschutzrecht — CARTA Carta, bzw. Timo Ehmann ist (wie sicherlich viele andere) etwas irritiert von der Rede Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers zum Urheberrecht. In einem offenen brief stellt er der Ministerin sechs Fragen zu den Widersprüchen, in die sich die gute Frau verwickelt. Und diese betreffen nur dieses seltsame Leistungsschutzrecht für Verleger. Ähnliche Fragen könnte man auch zu den Grundrechten der Benutzer stellen, Netzneutralität, Three-Strikes-Modell, etc. (tags: wrb Urheberrecht Leistungsschutzrecht) [...]

  10. Tharben |  18.06.2010 | 12:30 | permalink  

    Im Großen und Ganzen ein gelungener Text, dem ich mich bis auf eine Sache gerne anschließen möchte.

    Sie geißeln die Kulturflatrate mit guten Argumenten als „Zwangskollektivierung“

    Ich halte es in diesem Punkt eher wie Markus Beckedahl. Wir können digitalisierte Informationen in einer vernetzten Welt in letzter Konsequenz weder verknappen, noch sonst irgendwie kontrollieren, so dass Urheber in jedem Fall vergütet werden. Dies kann nur eine Kulturflatrate leisten und augenscheinlich wissen das auch die Presseverleger nur zu gut.

    Deswegen will ihnen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Presse-Kulturflatrate schenken. Vermutlich nicht weil sie das Problem erkannt hat – dann würde sie nicht so über die echte Kulturflatrate reden. Aber wir alle kennen ja die Redewendung von den sich gegenseitig waschenden Händen.

    Zur Vertiefung dieses Themas folgende Empfehlung. Medienradio 25: Perlentaucher mit Thierry Chervel. Es geht fast die komplette Länge der Sendung über um die Berliner Rede von SLS und (mal wieder) um das LSR im Besonderen und Immaterialgüter im Allgemeinen. Auf medienradio.org

  11. Timo Ehmann |  18.06.2010 | 12:43 | permalink  

    @Tharben, ich sehe die Kulturflatrate kritisch und sehe gute Argumente dagegen. Vor allem die drohende Verstaatlichung der gesamten Kulturlandschaft. Aber entgültig entschieden bin ich noch nicht,

  12. Tharben |  19.06.2010 | 14:10 | permalink  

    @Timo Ehmann

    Schauen Sie sich einmal diesen schönen Text von Jens Scholz an. Sie können seine Feststellungen auch einfach auf das, was ich oben gesagt habe, übertragen: Verleger, also Werkmittler, werden dank Internet nicht mehr benötigt. Das wissen die Verleger und wollen durch eine Subvention, aka Presse-GEZ, aka Presse-Kulturflatrate, aka Presse-Leistungsschutzrecht künstlich am Leben gehalten werden.

    Das Prinzip ist richtig, nur die Zielgruppe ist die falsche. Liz und Friede haben ausgedient, sie sollten nicht subventioniert werden, sondern (alle) Urheber.

  13. noName |  19.06.2010 | 14:37 | permalink  

    @Tarben: Sie haben geschrieben:„Verleger, also Werkmittler, werden dank Internet nicht mehr benötigt.“

    Stimmt und stimmt nicht, denke ich. Der ‚Nutzungsrechte-Verwerter‘ müsste seine Rolle allerdings ohne dieses überflüssige Leistungsschutzrecht neu definieren. Ich könnte mir vorstellen, dass da ganz interessante Modelle entwickelt werden, beispielsweise eine Mischform zwischen Businessangel, Vermarkter/Verwerter und kaufmännischer Geschäftsführer. D.h., der Nutzungsrechte-Verwerter ist auch Finanzierer und hält dem Urheber den Rücken frei. Der Urheber kann sich auf seine originären Aufgaben konzentrieren… Von der günstigen Kostenstruktur im Web profitieren Urheber und ‚Nutzungsrechte-Verwerter‘ gleichermaßen. In der Musikbranche geht sowas besser ohne GEMA. Im Print wären Verwertungsgesellschaften vermutlich auch eher hinderlich. Gibt was zum Tüfteln. :)

  14. Tharben |  19.06.2010 | 15:49 | permalink  

    @noName (#13)

    Natürlich habe ich zugespitzt. Aber sehen Sie es doch einmal so: Es gibt Blogs mit hervorragenden Texten, oft besser als vieles, was Sie auf den Online-Ablegern vieler Zeitungshäuser finden. Dank Open Source-Software (zumeist WordPress, wie carta.info) und Internet sind die Betreiber Ein-Mann-Verlagshäuser. Sie erstellen den Inhalt, gestalten die Publikation und bringen sie an den Leser. Es gibt weit und breit nirgendwo einen Werkmittler. Dieses Prinzip gilt ebenso für Musik, Bilder, ja sogar für Filme und Hörbücher unter einer freien CC-Lizenz.

    Auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Journalismus, der kostenintensiv recherchiert werden muss, der beispielsweise Korrespondenten benötigt, die vor Ort sind, oder für den Journalisten investigativ arbeiten müssen. Das muss finanziert werden, richtig. Ebenso wollen beispielsweise teure Konzertaufnahmen finanziert werden. Natürlich wollen Werkmittler (Plattenfirmen, Verlage) für das Finanzieren solcher Inhalte eine entsprechende Rendite erzielen.

    Aber wenn wir ehrlich sind, dann werden Werkmittler 1. diesem Anspruch, hochwertige (journalistische) Inhalte zu finanzieren, nicht gerecht und 2. kann und wird vieles, für das Medienkonzerne wie Springer oder die Bertelsmann-Töchter heute nach Subventionen rufen, von oben genannten Ein-Mann-Unternehmen geleistet.

    Nochmal: Wir sollten dafür sorgen, dass junge Autoren, selbstständige Journalisten, Netzmusiker, CC-Filmemacher usw. tatsächlich vergütet werden (Kulturflatrate – wer einen ähnlich guten Vorschlag hat, der auch nur annähernd der Digitalisierung und Vernetzung so gerecht wird, mag ihn mir gerne nennen). Dieser Wahnsinn, milliardenschwere, verkrustete Medienkonzerne mit einer Presse-GEZ zu mästen, geht in die falsche Richtung.

  15. noName |  19.06.2010 | 16:20 | permalink  

    @Tharben: Überwiegend treffend, was Sie schreiben.
    „Nochmal: Wir sollten dafür sorgen, dass junge Autoren, selbstständige Journalisten, Netzmusiker, CC-Filmemacher usw. tatsächlich vergütet werden (Kulturflatrate – wer einen ähnlich guten Vorschlag hat, der auch nur annähernd der Digitalisierung und Vernetzung so gerecht wird, mag ihn mir gerne nennen).“ haben Sie geschrieben.

    Existenzgründungsvorhaben von Urhebern oder Start-Ups sollten im Qualitätsmedienbereich über staatliche Maßnahmen (Fonds, Steuererleichterungen, Existenzgründungszuschüsse etc.) gefördert werden. Dann haben die Gewerkschaften angemessene (!) Vergütungsregelungen mit den bestehenden Verlagen auszuhandeln – und nicht diese miesen Zeilenhonorare, welche z.T. noch als Erfolg verbucht wurden.

    Gut, dass die Bundesjustizministerin das Urheberrecht schützen und stärken will. Hier muss den Urhebern (!) mehr Beweglichkeit verschafft werden. Der Urheber soll im politischen Fokus stehen und nicht der zweite in der Nahrungskette, der behäbige, satte Verwerter.

    Mit einer Kulturflatrate tue ich mich nach wie vor schwer. Wenn der Urheberschutz wirklich ernst genommen werden würde, und das hat die Bundesjustizministerin in ihrer Berliner Rede nun mehr als betont, dann müssten die Werkeschaffer/Urheber in unserem Land, welche die Kultur beflügeln und den Bürger mit Qualitätsinhalten informieren, finanziell besser gestellt werden. Ob sie nun ihre Werke selbst vermarkten oder mit einem Verwertungsprofi zusammenarbeiten, dürfte unerheblich sein.

    Ein (Leistungs-)Schutzrecht für eine überholte Struktur zu schaffen, um diese zu erhalten, schadet der Wirtschaft mittelfristig, unterstützt im Wesentlichen nur die Gesellschafter/Aktionäre der Medienkonzerne, denen es i.d.R. wirtschaftlich sehr gut geht.

  16. Tharben |  19.06.2010 | 17:47 | permalink  

    @noName (#15)

    Aber es bringt doch nun wirklich nichts, zu beklagen, dass Digitalisierung und Vernetzung dafür sorgen, dass das Prinzip des Ausschließlichkeitsrechtes – einige sprechen auch von Monopolrecht -, zu dem das Urheberrecht gehört und das sich auf die Verkörperlichkeit (Buch, Zeitung, Schallplatte, …) immaterieller Güter (Bild, Text, Musik, …) stützt, nicht mehr in die Lebenswirklichkeit passt. Da hilft es auch nichts, dieses Recht weiter zu verschärfen und zu versuchen die Wriklichkeit dem Recht anzupassen.

    Stattdessen sollten wir dankbar sein für die ungeheuer demokratisierende Wirkung, die die Verbreitung von Wissen und das Ausüben von Kommunikation für Jedermann durch Digitalisierung und Vernetzung hat.

    Falls Sie auf diesem Gebiet nicht so firm sind, habe ich in diesem Kommentar und in mehreren Kommentaren zu diesem Eintrag auf netzpolitik.org (#23 ist getränkt mit dem Frust über die SLS-Rede) versucht zu verdeutlichen, wieso wir uns daran orientieren sollten, die Urheber zu vergüten, anstatt an der Durchsetzung eines Rechtes festzuhalten, das wie ein Karpfen in der Wüstensonne nicht in die vernetzte Zeit passt.

  17. noName |  19.06.2010 | 18:00 | permalink  

    „Stattdessen sollten wir dankbar sein für die ungeheuer demokratisierende Wirkung, die die Verbreitung von Wissen und das Ausüben von Kommunikation für Jedermann durch Digitalisierung und Vernetzung hat.“ Ja, da stimme ich Ihnen zu, @Tharben. Danke für die weiterführenden Kommentare.

    Für ein Urheberrecht bin ich gleichwohl. Dass hier andere Auffassungen vertreten werden, ist bekannt und respektabel (Piratenpartei). Ja, das Urheberrecht muss der Lebenswirklichkeit angepasst werden.

    Der Urheber entscheidet nach herkömmlichem Recht grds. immer noch selbst, wie er seine Werke vermarktet oder vermarkten lässt. CC-Lizenzen stehen dem nicht entgegen…

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