Robin Meyer-Lucht | 9 Kommentar(e)
Die Rundfunkpolitik prüft, ob sie Apple zur Öffnung von iPad und iPhone zwingen kann. Dabei gibt es entsprechende Regeln längst über das allgemeine Wettbewerbsrecht.
05.06.2010 |
Apples Geschäftspraktiken werden zum Thema für die deutsche Medienpolitik. Nach Informationen des Spiegel sondiert die Rundfunkkommission der Länder, ob Regeln für einen offenen Plattformzugang – wie sie für den Rundfunk gelten – auch auf Apples iPad und iPhone angewendet werden können. Apple müsste dann einen diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Geräten gewährleisten.
Apple hat in der Vergangenheit bekanntlich nicht nur erotische Inhalte aus dem App-Store verbannt, sondern auch politische Karikaturen. “Die inhaltliche Einflussnahme von Apple ist ein Verstoß gegen die Presse- und Meinungsfreiheit, den wir so nicht hinnehmen können”, sagte Nikolas Hill, Hamburgs Staatsrat für Medien, dem Spiegel.
§ 53 des Rundfunkstaatsvertrags fordert etwa von Kabelbetreibern die Bereitstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs für die Inhalteanbieter (Hervorhebungen Carta):
Anbieter von Diensten mit Zugangsberechtigung, die Zugangsdienste zu Fernsehdiensten herstellen oder vermarkten, müssen allen Veranstaltern zu chancengleichen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen technische Dienste anbieten, die es gestatten, dass deren Fernsehdienst von zugangsberechtigten Zuschauern mit Hilfe von Dekodern, die von den Anbietern von Diensten verwaltet werden, empfangen werden können.
Nach Angaben des Spiegel prüft die Rundfunkkommission, ob diese für Kabel- und Set-Top-Boxen-Betreiber geschaffenen Regeln auch auf Apples iTunes-Store anwendbar sind.
Dabei kommt allerdings erschwerend hinzu, dass der Geschäftssitz von iTunes gar nicht Deutschland ist, sondern Luxemburg. Apple “sendet” also von Luxemburg aus nach Deutschland – so wie einst RTL.
Auch in den Staatskanzleien werden die Chancen auf eine Regulierung des iTunes-Stores durch Rundfunk(!)-Gesetze offenbar als mäßig eingeschätzt. Zu Recht: Denn iTunes ist weder Rundfunk, noch ein Angebot mit Sitz in Deutschland.
Doch die Pläne zeigen: Plattformregulierung im Internet – also der diskriminierungsfreie Zugang zu iPad, iPhone oder Google-Ranking – wird sicher in der nächsten Zeit ein großes Thema werden.
Die Interessen von deutschen Medienunternehmen und der Regierung sind hier nämlich nahezu identisch – alle wollen mehr Regulierung der internationalen Internetsupermächte AppleGoogleFacebook. Die Medienindustrie fordert von der Politik eine Absicherung ihrer Marktzugänge und die Politik greift populistisch gerne den US-Online-Imperialismus an. Die regulierungsfreudige Rundfunkpolitik ist aufgewacht. Ein politisches Traumpaar.
Immerhin: Apple verlangt nach Angaben eines Axel-Springer-Sprechers bereits seit einigen Tagen nicht mehr, dass nackte Busen im Bild-PDF abgedeckt werden – ein Sieg für die Meinungsfreiheit, wenn auch eher von prinzipieller Natur.
Dabei könnte am Ende nicht die Rundfunkregulierung, sondern das allgemeine Wettbewerbsrecht Apple zu einer Öffnung der iPad-Plattformen zwingen. Apple ist nämlich unstrittig auf dem Weg zu einem marktbeherrschenden Unternehmen im Tablet-Markt – und als ein derart starkes Unternehmen darf es den Wettbewerb nicht verfälschen.
Entsprechende Gesetze gegen Diskriminierung gibt es also längst. Die Rundfunkpolitik versucht trotzdem sich zu profilieren – und der Spiegel dreht diesen kleinen Vorgang als Nachricht.
Zu auch zum Thema Regulierung / iPad auf Carta:
- Robin Meyer-Lucht: Abgabenrepublik Deutschland: iPad 15 Euro teurer durch Urheberrechtsabgabe



Fürsorgliche Belagerung, oder?
Aktuell geistert eine Meldung durch den im Grunde bereits sehr stromlinienförmigen, sich zunehmend selbstzensierenden Medienwald, nach der die “Rundfunkreferenten der Bundesländer” prüfen wollen, ob das Geschäftsgebaren von Apple bezüglich der dort, im App-Store zugelassenen Inhalte für iPhones, iPads etc. rechtens ist. Was für ein Schwachsinn, diese “Prüfung”.
OK, einen Vorteil hätte der ggf. damit einhergehende Medienhype. Auch intellektuell etwas zu kurz gekommene MitbürgerInnen und (potentielle) NutzerInnen können darüber nun (theoretisch) auf eine gewisse Zensur schließen, dessen was ihnen da im Apple-Store angeboten wird. In eigenem Interesse sicherlich, denn neben den gefilterten Nackten könnten so manche der eher gesellschaftspolitischen Inhalte – gern auch Karikaturen, Satire etc. – das unbedarfte, reine Wesen des freudigen App-Konsumenten schon mal verwirren. Apple weiss natürlich, was für seine Kunden gut ist, betreibt nichts anderes als eine wohlmeinende Fürsorge.
Und die rechtliche Dimension? Dies zu prüfen, ggf. in realen Verfahren versuchsweise durchzusetzen könnte zwar einige, auf derartigen Schwachsinn spezialisierte Anwälte und andere “Sachverständige” etwas reicher machen, mehr aber wohl nicht. Der partiell noch vorhandene, gesunde Menschenverstand dürfte das bereits entschieden haben. Ein privater Unternehmer darf in seinem privaten, ohne stattliche Zuschüsse, Beteiligungen, Auflagen etc. betriebenen “Laden” verkaufen was er will; oder eben auch nicht verkaufen. Die Grenze liegt bestenfalls – und das wäre/ist auch gut so – bei Dingen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen – wo der Jugendschutz, eine ggf. verbotene Gewaltverherrlichung, Diskriminierung oder zu unterlassende “Dritte Reich”-Symbolik etc. nicht entsprechend beachtet werden.
Der generelle Ausblick mag “erfreulich” sein, das segensreiche Wirken von Zensursula(s) zukünftig nicht einmal mehr notwendig. Und Apples kastriertes (sorry for that) Equipment wäre gar erste Wahl als Arbeitsgerät im (katholisch)- kirchlichen Umfeld. Für selbst recherchierende Politiker und (angebliche) Sachverständige natürlich ebenfalls. DNS- oder gar IP-gesteuerte Stoppschilder sind da überhaupt nicht mehr nötig. Mehr noch, einmal angemeldet könnte im Sinne des Delinquenten sofort eine Verzweigung erfolgen, zum (eigenen) Therapeuten oder anderen, zielführenden Dienstleistern; die beinahe als Abfallprodukt damit einhergehende Registrierung des “Applers” als “Gefährder” ist dann natürlich ebenfalls fürsorgliche Realität zum Schutze der reinen, sauberen Volksgemeinschaft.
@ebertus: Es stimmt schon, dass jeder Händler sich sein Sortiment selbst zusammenstellen kann wie er will. Dennoch kann etwas öffentlicher Druck auf Apple nicht schaden, den deren Umgang mit dem App Store wirkt doch bisweilen etwas merkwürdig und selbstherrlich.
Richten wird es am Ende der Wettbewerb, wenn neben iPhone und iPad auch andere Geräte, etwa auf Basis von Google Android, am Markt sind und als Kaufkriterium dann auch die Sortimentsgestaltung in den jeweiligen Märkten für Applikationen Wirkung entfalten.
Speziell die Medien und Verlagshäuser schießen sich aktuell selbst ins Knie, wenn sie einerseits den Hype um Apple mitbefeuern und eigene Entwicklungen für den App Store prominent ankündigen, andererseits dann aber vor der Zulassungspraxis zittern müssen….
Dass Apple “unstrittig auf dem Weg zu einem marktbeherrschenden Unternehmen im Tablet-Markt” wäre, scheint mir keineswegs klar. Zumindest müsste man zuvor auch noch präzisieren, wie man diesen Markt abgrenzt, denn bei der hier erörterten Angelegenheit geht es ja wohl nicht um den Markt für “Tablets” (also die Hardware, die sich Enduser kaufen), sondern um einen Großvertriebsmarkt aus der Sicht der Medienanbieter (Verleger, Rundfunkveranstalter), vergleichbar vielleicht den Pressegrossisten oder den Plattformbetreibern im Digitalfernsehen. Es geht also um die Übermittlung von Content an Endnutzer – und ob da der Weg über das iPad (bzw eher: über den iTunes-Store) überhaupt einen gesonderten Markt darstellt, bedürfte jedenfalls näherer Prüfung.
In manchen Aspekten scheint mir die Sache auch vergleichbar mit der Rechtssache Bronner (Urteil des EuGH vom 26.11.1998, C-7/97); im Unterschied zum Bronner-Sachverhalt ist Apple allerdings nicht selbst am Contentmarkt (marktbeherrschend) aktiv.
Wer bitte wird denn durch Apple diskriminiert? iTunes ist zudem nicht einmal Sender von irgendetwas, schon gar kein Rundfunksender. Ganz komische Heilige sind das die da durch ihren Neid auf Apples Erfolg aufgefressen werden.
Im obigen Artikel ist unter dem Stichwort “Allgemeines Wettbewerbsrecht” der Gesetzestext des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verlinkt. Ich denke aber, dass dort wohl vielmehr das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemeint ist. Denn es geht ja eher um eine kartellrechtliche Annäherung, wenn von einer “marktbeherrschenden Stellung” die Rede ist, wie sie auch in § 19 GWB behandelt wird. Kann das sein?
In Bezug auf Kartell- und Wettbewerbsrecht geht es begrifflich schnell mal etwas durcheinander: Was wir in Deutschland als “Kartellrecht” bezeichnen und hier vorwiegend im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) regeln, wird auf europäischer Ebene meist als “Wettbewerbsrecht” bezeichnet. Das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) befasst sich hingegen eher mit unlauteren Geschäftspraktiken und nicht primär mit Kartellrecht.
Ganz richtig und im gleichen Atemzug verpflichten wir die Verlag alle ihnen angebotenen Bücher zu veröffentlichen. Kann doch nicht angehen, dass die Verlage bestimmen was auf den Markt kommt. Recht vor Qualität, Recht vor Wirtschaftlichkeit.
[...] Carta verweist dagegen auf den Aspekt, daß vermutlich schon das “stinknormale” Wettbewerbsrecht greifen könnte, das Behinderung der Konkurrenz bei monopolähnlicher Marktbeherrschung verbietet. [...]
[...] den Anbietern von Diensten verwaltet werden, empfangen werden können.Robin Meyer-Lucht weist auf Carta darauf hin, dass der App Store einerseits kein Rundfunk sei, andererseits aber auch gar nicht aus [...]
[...] Meyer-Lucht weist auf Carta darauf hin, dass der App Store einerseits kein Rundfunk sei, andererseits aber auch gar nicht aus [...]