Robin Meyer-Lucht

“Gestapo 2.0″: BDK stellt Strafanzeige wegen Tweet von Tobias Huch

Robin Meyer-Lucht | 27 Kommentar(e)


Twitter-Auseinandersetzung um Vorratsdatenspeicherung: Weil Tobias Huch “BDK fordert Gestapo 2.0″ twitterte, hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter nun Strafanzeige gestellt.

25.04.2010 | 

Es geht um diesen Tweet des FDP-Delegierten von Tobias Huch anlässlich der gestrigen BDK-Demonstration vor dem FDP-Bundesparteitag:

huch1

Bei der Demonstration (Foto) hatte Wilfried Albishausen, Landesvorsitzender des Bundes der Kriminalbeamten (BDK), unter anderem erklärt:

Wir in Nordrhein-Westfalen protestieren gegen die “kripofeindliche” Politik des FDP-Innenministers Dr. Ingo Wolf. Die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen säuft ab – nicht nur in Vorgängen der Alltagskriminalität – sondern auch bei der Organisierten Kriminalität und der “Internetkriminalität”.

Auf den BDK-Bannern stand unter anderem: “FDP 1.0 – nicht zukunftsfähig.” Die Demonstranten forderten insbesondere auch eine möglichst rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Als Reaktion verschickte Huch, FDP-Bundesdelegierter und als “streittüchtiger Unternehmer” (Heise) bekannt, obigen Tweet. Der BDK wiederum empfand dies als “weit unterhalb der politischen Anstandsgürtellinie” und stellte in Person seines Vorsitzenden Klaus Jansen wegen Huchs Twitter-Äußerungs Strafanzeige beim Landeskriminalamt (sic!) Düsseldorf. Jansen erklärt dazu:

Der BDK fordert zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Sich dafür beschimpfen zu lassen, dass der BDK in Nazi-Manier Gestapo-Forderungen stellt (sic!), ist weit unterhalb der politischen Anstandsgürtellinie. Das ist eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden muss. (Hervorhebung des fehlenden Konjunktiv, Carta)

Bei der FDP, so Jansen, lägen offenbar die Nerven blank.

Anmerkung von mir: Mit einigem Recht kann man das wohl auch dem BDK bescheinigen.

Update: Der BDK bezeichnet Huch in seiner Presserklärung als FDP-Delegierten. Dies stand zunächst auch in diesem Text so. Huch hat jedoch klargestellt, dass er “kein Amt in der FDP” habe.

Uddate: Hier ein Interview mit Huch (via):

Siehe auch auf Carta:

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27 Kommentare

  1. Aufmerksamkeit! |  25.04.2010 | 14:41 | permalink  

    Bei allem Respekt, aber muss man so jemandem hier noch eine Plattform bieten?
    Da demonstriert der Bund der Kriminalbeamten für die Vorratsdatenspeicherung. Das muss man inhaltlich nicht mögen, ist aber zunächst mal nur Ausdruck von Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.
    Ob man sich als Kriminalbeamter gefallen lassen muss als Gestapo bezeichnet zu werden, wage ich zu bezweifeln.
    Zur Erinnerung:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geheime_Staatspolizei

    Dieses: “Ich muss nur mal in die Nazidiktionskiste greifen und schon ist mir alle Aufmerksamkeit sicher” geht mir – gelinde gesagt – auf die Nerven, aber sowas von!

  2. Karpfenpeter |  25.04.2010 | 14:44 | permalink  

    Der BDK ist ja kürzlich schon zwei Mal in einem sehr fragwürdigem Licht aufgetreten. Sehr bezeichnend waren die Äusserungen des BDK, welche mich zur Frage nach dem Menschenbild des BDK veranlasst haben.

    Siehe: http://www.piksa.info/blog/2010/04/07/welches-menschenbild-hat-der-bund-deutscher-kriminalbeamter/

  3. rml |  25.04.2010 | 14:56 | permalink  

    @ Aufmerksamkeit: Nicht ich habe mich entschieden, Herrn Huch eine Plattform zu bieten, sondern der BDK. Auch der BDK wiederholt in seiner Pressemitteilung die Formulierung “Gestapo 2.0″. Daher greife ich Sie hier auch auf.

    Dem BDK ist offenbar daran gelegen, dass über die Formulierung diskutiert wird – und ihre Zulässigkeit behördlich geprüft wird.

  4. Thomas Pfeiffer |  25.04.2010 | 16:55 | permalink  

    Hallo,

    Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut! Aber das Faustrecht des Einen endet genau an der Nasenspitze des Anderen. Ein Nazivergleich, weil jmd. für die Vorratsdatenspeicherung eintritt halte ich persönlich inhaltlich für nicht gerechtfertigt und deshalb für ehrabschneidend.
    Schade, dass durch so eine Diskussion vom eigentlichen Inhalt abgelenkt wird.

  5. Aller guten Dinge sind drei? Nach einstweiliger Verfügung und Abmahnung nun auch Strafanzeige wegen eines Tweets » kriegs-recht.de |  25.04.2010 | 17:06 | permalink  

    [...] zur Strafanzeige gegen Huch im Übrigen auch die Darstellung von Robin Meyer-Lucht auf CARTA. Share this [...]

  6. rml |  25.04.2010 | 17:33 | permalink  

    @ Thomas: Sehe ich ganz genauso. Deshalb muss der BDK aber nicht gleich eine Strafanzeige aufgeben, sondern kann Huch vielleicht zunächst auffordern, ob er seine – möglicherweise etwas sehr spontan verschickte – Äußerung nicht zurücknehmen könnte.

    Siehe auch:
    http://carta.info/26015/abmahnrepublik-deutschland-i/

  7. Aufmerksamkeit! |  25.04.2010 | 17:51 | permalink  

    @rml
    Befriedung ist immer gut, nur bei solch einer “Keule” könnte man als erwachsener Mensch bereits im Vorfeld darauf kommen, dass die Verwendung eines solchen Begriffes sehr problematisch werden könnte. Herr Huch hätte ja, um ein Zeichen zu setzen, nach wie vor die Möglichkeit den tweet zu löschen.

  8. noName |  25.04.2010 | 18:35 | permalink  

    Die Kriminalpolizei macht keinen leichten Job. Richtig, jemanden, der in feinem Zwirn Unverschämtheiten/Beleidigungen tweetet, mit den Ermittlungsbehörden zu konfrontieren. Vielleicht kann er sich dann ein besseres Bild machen.

    Ich halte es ebenso für falsch, einem Unternehmer hier im Web unter carta.info eine (Werbe-)Plattform zu bieten.

  9. Robin Meyer-Lucht |  25.04.2010 | 19:01 | permalink  

    Siehe auch Udo Vetter drüben bei Lawblog:

    An dieser Reaktion sieht man – abseits Jansens Rechtsunkenntnis zur Beleidigungsfähigkeit von Personenvereinigungen – sehr schön, wie die Herren Polizeifunktionäre und womöglich auch ihre Fußtruppen mit unbequemen und provokanten Meinungsäußerungenverbrechen umzugehen meinen müssen.

    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/04/25/meinungsverbrechen/

  10. noName |  25.04.2010 | 19:21 | permalink  

    Herr Vetter, über den kürzlich positiv im Print berichtet wurde, scheint u.a. Strafverteidiger zu sein. ;)
    Zur Beleidigungsfähigkeit, Wessels aus 2009: http://tinyurl.com/34mget8

  11. blabb |  25.04.2010 | 21:03 | permalink  

    Nun, ich würde mich erst aufregen, wenn ein Gericht im Sinne des Klägers urteilt. Allerdings ist es richtig, dass alleine die Klage einen Status Quo deutlich macht, in dem man das Recht auf freie Meinung nicht so sehr zu schätzen weiß, ganz abzusehen von anderen rechtlichen Grundlagen, die schon erwähnt wurden.
    Das ist einer der wenigen Vorteile in den USA.

  12. Tobias Huch |  25.04.2010 | 22:06 | permalink  

    Hallo!
    Die Äußerung “Gestapo 2.0″ war eigentlich klar als Polemik erkennbar und wurde auch von allen Twitterlesern (außer dem BdK) als solche aufgenommen. Sie entsteht selbstverständlich unsachlich und emotional nachdem ich als Zuschauer beim Bundesparteitag der FDP am Eingang der Halle von 150 – 200 BdK-Demonstranten angebrüllt und angepfiffen worden bin. Dabei vielen von Seiten der Demonstranten Worte wie “Schwein” und “Arschloch”. In dem gleichen Moment vielen mir die Transparente mit “Für Vorratsdatenspeicherung” und “Polizei 2.0″ ins Auge und ich twitterte spontant vom Handy diese kritische Polemik.
    Ich halte es für rechtsstaatlich sehr fraglich, wenn Beamte gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts demonstrieren. Auch im Vorfeld hat sich der BdK grundsätzlich inkompentet zu Internetthemen geäußert und hat auf breiter Front Hohn und Spot geerntet.
    Wie dünnhäutig muss ein Verband sein, dass er ein kleinen Twitterer so massiv mittels dpa-Meldung angreift? Und warum werde ich von dem BdK als Delegierter und Politiker bezeichnet? Weil ich einen Anzug an habe? Wenn so die Ermittlungsarbeit dieser Herren aussieht, dann hilft auch die geforderte Totalüberwachung und Einschränkung von Freiheitsrechten nichts.

    Ich möchte gerne meinen eigenen O-Ton zitieren, den ich Gulli.com gegenüber geäußert habe:

    “Selbstverständlich hat jeder bei Twitter – außer dem BdK – mein Gezwitscher als kritische Polemik verstanden und ich sehe der Strafanzeige mit Freude entgegen. Die weltfremden und rechtstaatlich sehr fraglichen Forderungen des BdK nach Vorratsdatenspeicherung und Internetsperren als Zukunft der “Polizei 2.0″ beschädigen das Ansehen der Polizei insgesamt in der Bevölkerung und lassen den notwendigen Rückhalt schwinden.
    Eine echte “Polizei 2.0″ arbeitet Hand in Hand und mit allen Freiheitsrechten mit der Bevölkerung und nicht gegen sie. Vielleicht sollte der BdK noch mal in sich gehen und darüber nachdenken wie er seine Mitglieder vertritt. Vielleicht nimmt man ihn dann auch irgendwann mal ernst.”

    Gruß
    Tobias Huch

  13. vera |  25.04.2010 | 22:20 | permalink  

    wie heißen noch mal die runden dinger, mit denen man auf spatzen schießt?

  14. Aufmerksamkeit! |  25.04.2010 | 22:34 | permalink  

    @Tobias Huch
    Hier nochmal die PM und das Urteil des BVerfG:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html

    Ihre Aussage: “Ich halte es für rechtsstaatlich sehr fraglich, wenn Beamte gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts demonstrieren” ist nicht richtig .

    Zum einen hat das BVerfG festgestellt, dass die – konkrete Ausgestaltung – der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß ist, zum anderen hat der BDK
    diese Aussage getroffen:
    „Der BDK fordert zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches im Rahmen der Vorgaben der EU-Richtlinie und des Bundesverfassungsgerichtsurteils ausformuliert werden muss”.
    Nachzulesen hier:
    http://www.bdk.de/kommentar/artikel/bei-der-fdp-liegen-die-nerven-blank-fdp-delegierter-stellt-bdk-mit-gestapo-gleich/

    Wie ich schon erwähnte, plädiere ich für einen sehr maßvollen Umgang mit Begriffen wie “Gestapo”. Insoweit bin ich ja schonmal zufrieden, dass sie selbst ihren tweet als unsachlich bezeichnen.
    Wie Sie allerdings den Schwenk von Polizei 2.0 zum plötzlichen Schutz derselben hinbekommen, verblüfft mich doch.
    Bei allem Ärger sollte man doch mehr Sachlichkeit walten lassen und nicht noch “der Strafanzeige mit Freude entgegensehen” ???

    Zur Klarstellung: Ich teile inhaltlich nicht die Auffassung des BDK.

    Manchmal sollte man einfach nur ein wenig nachdenken! Gelingt einem dies nicht, weil man zu emotional handelt (tun wir alle mal), dann sollte man doch wenigstens die Größe besitzen nicht die Polemik zu bemühen und verdrehte Tatsachen
    zu präsentieren, sondern einfach sagen: Der Vergleich war ein tiefer Griff ins Klo!

  15. noName |  25.04.2010 | 23:02 | permalink  

    #12, “ich sehe der Strafanzeige mit Freude entgegen.” Mit Freude wird die weniger zu tun haben. Akteneinsicht gibt’s auch nur über einen Anwalt; lesen dürfen Sie selbst nicht. Der Anwalt kostet. Ein teurer Tweet. Was halten Sie denn von einer offiziellen Klarstellung und Entschuldigung? Das Wort, welches benutzt wurde, wird oben unter Wikipedia erklärt. Gucken Sie doch mal. Lustig ist das nicht.

  16. Robin Meyer-Lucht |  25.04.2010 | 23:55 | permalink  

    @ 12. Tobias Huch: danke für die Erläuterungen und den Hinweis auf den Kontext. Freut mich sehr, dass Sie sich selbst hier äußern.

    Wäre über den Hinweis “Polemik” in aufgehitzter Situation hinaus nicht eine Entschuldigung oder dergleichen als zusätzliche deeskalierende Maßnahme denkbar?

    @ 14. Aufmerksamkeit: Kleverer Hinweis – in der Tat kann hat das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung nicht per se untersagt. Dennoch erscheint politisch nachvollziehbar, dass aggressiv demonstrierende Beamte gegen ein mäßigenden Urteilsspruch doch verstörend wirken können.

    @ 16. noName: auch guter Hinweis, danke

  17. Aufmerksamkeit! |  26.04.2010 | 00:06 | permalink  

    @rml
    “Dennoch erscheint politisch nachvollziehbar, dass aggressiv demonstrierende Beamte gegen ein mäßigenden Urteilsspruch doch verstörend wirken können.”

    Ich denke, man muss hier 2 Dinge trennen.
    1. Die Demonstration für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung – das alte Gesetz wurde gekippt -. Aus Sicht des BDK gibt es hier ein Vakuum, das nach deren Meinung nicht bestehen bleiben kann.
    2. Die Aggression, die sicher nicht hinnehmbar ist.

    Deshalb schrieb ich auch, dass ich, obwohl mir Nazivergleiche zuwider sind, Verständnis für eine emotinale Handlung habe. Nur sollte man daraus die richtigen Konsequenzen ziehen. Teile insoweit Ihre Auffassung, dass eine Entschuldigung – unter Bezugnahme auf die emotionsgeladene Situation – angebracht wäre.

  18. cervo |  26.04.2010 | 07:36 | permalink  

    Die grundsätzliche Problematik ist, dass an vielen Fronten sukzessive der Druck gegenüber Meinungsäußerungen im Netz erhöht wird. Oft wird wird die Justiz bemüht, finanziell für viele nicht tragbar. Man kann, ja man muss über den Begriff “Gestapo 2.0″ diskutieren. Gleich die Rechtskeule zu schwingen nähert aber für viele die Polemik an die Wahrheit an.

  19. noName |  26.04.2010 | 07:54 | permalink  

    Ergänzung zum Link unter #10: Auf Randziffer 468 des Lehrbuchs wollte ich verlinken. Da steht was zur Beleidigungsfähigkeit von Personenvereinigungen (h.M.).

  20. Ulf J. Froitzheim |  26.04.2010 | 11:08 | permalink  

    Was für ein schöner Showkampf zwischen Persönlichkeiten, denen Publicity sehr wichtig zu sein scheint und die die Provokation lieben! Jetzt können sich Juristen in Spitzfindigkeiten ergehen wie etwa der, ob “Gestapo 2.0″ nicht gerade eine Unterscheidung zur Nazi-Truppe 1.0 ausdrückt, also eben keine Gleichsetzung darstellt. Web 2.0 ist ja auch etwas anderes als Web 1.0…
    Anyway. Huch scheint jedenfalls das Gefühl gehabt zu haben, dass das bewährte “Stasi 2.0″ nicht stark genug ist, um einer Organisation contra zu geben, deren Spitze mit der Rechtsprechung des BVerfG erkennbar hadert. Eigentlich sollte er Godwin’s Law kennen.

  21. rml |  26.04.2010 | 11:36 | permalink  

    @ 20. Ulf J. Froitzheim: Sehr interessanter Interpretationsansatz mit dem 2.0. Interessant auch die Frage, wieviel schlimmer Gestapo 2.0 als Stasi 2.0 ist.

    Godwin’s Law kannte ich nicht – leuchtet mir aber sofort ein.

  22. Wolfgang Michal |  26.04.2010 | 14:37 | permalink  

    Sind jetzt alle auf Speed? Naumann gegen Cicero, BDK gegen Huch – sind die alle verrückt geworden? Die Kommentare hier zeigen doch, wie man eine solche Angelegenheit (ob es sich nun um ein Missgeschick, einen Fehler, eine Dummheit oder eine Beleidigung handelt) zivilisiert bereinigt.

  23. Aufmerksamkeit! |  26.04.2010 | 22:27 | permalink  

    @Wolfgang Michal

    “Die Kommentare hier zeigen doch, wie man eine solche Angelegenheit (ob es sich nun um ein Missgeschick, einen Fehler, eine Dummheit oder eine Beleidigung handelt) zivilisiert bereinigt”
    Mein Enthusiasmus ist da etwas begrenzt. Herr Huch geriert sich weiter unbeeindruckt.
    Selbst wenn es nicht zu einer strafrechtsrelevanten Entscheidung kommt, wovon ich jetzt eher ausgehe, sagt das aber über den Herrn auch einiges aus.
    womit ich zu meinem Ausgangskommentar zurückkehre: Solchen Leuten einfach keine Plattform bieten!

  24. f.lee |  26.04.2010 | 23:20 | permalink  

    Habe ich das jetzt richtig verstanden?

    Staatssicherheitsbeamte, die andersdenkende als “Schwein” und “Arschloch” beschimpfen, darf man nicht historisch falsch “dafür beschimpfen, dass der BDK in Nazi-Manier Gestapo-Forderungen stellt”?

    Wurden eigentlich die Personalien der Anwesenden Beamten festgestellt? Wurden sie fotografiert, damit man abklären kann, welcher der Beamten sich an den Beleidigungen Andersdenkender beteiligt hat? Ich hab schon länger nicht mehr demonstriert, aber das scheint doch heute üblich zu sein.

  25. OttovonBismarck |  27.04.2010 | 09:33 | permalink  

    Hallo Leute,
    Die obige Auseinandersetzung spiegelt einen gesellschaftlichen Missstand wider, der sich klar in den Auesserungen beider Seiten aufzeigt:

    Der BDK ist weitestgehend aus Beamten bestehend, die man grundsaetzlich in der Gesellschaft und vorrangig bei der Schutzpolizei als “Wir von der Kripo” bezeichnet. Als “Wir von der Kripo” sieht man Beamte an, denen man lediglich ein gefaehrliches Halbwissen, eine nach Aussen getragene, uebertriebene Arroganz ohne tatsaechlichem intellektuellen Hintergrund und eine damit einhergehend Inkompetenz zur Umsetzung rechtlicher Vorgaben, z.B. aus dem StGB und der StPO, nachsagt.

    Eine Voreingenommenheit gegenueber Anzugtraegern, wie von Herrn Huch angegeben? Ja, die gibt es sehr wohl, weil jeder von der Gruppe “Wir von der Kripo” weiss, dass das, was in ihren Anzuegen steckt, dem Vergleich gegenueber dem Anderen noch nicht einmal im Ansatz standhaelt.

    Der Griff zur “Nazikeule” wird auch dadurch verstaendlich, weil die Gruppe “Wir von der Kripo” unter dem institutionellen Druck, Erfolge bringen zu muessen, schon jedweden Hinweis auf gerade diesen Umstand als “persoenlichen Angriff” bewertet.

    Die Auswertung der Kriminalstatistik der Polizei und der Justizstatistik der Gerichte bringt dahingehend Klarheit. Der ueberwiegende Anteil an Anzeigen endet mit einer Verfahrenseinstellung, weil der Tatvorwurf nicht zutraf, der einst durch die Gruppe “Wir von der Kripo” erhoben wurde.

    Als Betroffener kann ich deshalb die emotionale Reaktion des Herrn Huch nachvollziehen und ich selbst verwehre mich dagegen, dass die Gruppe “Wir von der Kripo” neben meinen Zeitdaten, wann ich mein “grosses Geschaeft” auf der Toilette verrichtet und wann ich in meiner Nase gebohrt habe, jetzt auch noch das Recht bekommt festzuhalten, wann und warum ich diesen Kommentar schreibe – und das im Voraus. Nein Danke!

  26. Beim BDK liegen die Nerven blank – BDK-Sprecher stellt Bürgerrechtler mit FDP-Delegierten gleich « Zivilschein |  27.04.2010 | 12:53 | permalink  

    [...] Strafanzeige erstattet zu haben. Huchs Äußerung und die aggressive Reaktion des BDK darauf stehen bereits in mittlerweile heftiger [...]

  27. Der BDK und die Nazi-Manier Gestapo-Forderungen :: scusiblog |  11.06.2010 | 11:42 | permalink  

    [...] hat da auch einen schönen Artikel [...]

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