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“Gestapo 2.0”: BDK stellt Strafanzeige wegen Tweet von Tobias Huch

von , 25.4.10

Es geht um diesen Tweet des FDP-Delegierten von Tobias Huch anlässlich der gestrigen BDK-Demonstration vor dem FDP-Bundesparteitag:

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Bei der Demonstration (Foto) hatte Wilfried Albishausen, Landesvorsitzender des Bundes der Kriminalbeamten (BDK), unter anderem erklärt:

Wir in Nordrhein-Westfalen protestieren gegen die “kripofeindliche” Politik des FDP-Innenministers Dr. Ingo Wolf. Die Kriminalpolizei in Nordrhein-Westfalen säuft ab – nicht nur in Vorgängen der Alltagskriminalität – sondern auch bei der Organisierten Kriminalität und der “Internetkriminalität”.

Auf den BDK-Bannern stand unter anderem: “FDP 1.0 – nicht zukunftsfähig.” Die Demonstranten forderten insbesondere auch eine möglichst rasche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Als Reaktion verschickte Huch, FDP-Bundesdelegierter und als “streittüchtiger Unternehmer” (Heise) bekannt, obigen Tweet. Der BDK wiederum empfand dies als “weit unterhalb der politischen Anstandsgürtellinie” und stellte in Person seines Vorsitzenden Klaus Jansen wegen Huchs Twitter-Äußerungs Strafanzeige beim Landeskriminalamt (sic!) Düsseldorf. Jansen erklärt dazu:

Der BDK fordert zum schnellstmöglichen Zeitpunkt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Sich dafür beschimpfen zu lassen, dass der BDK in Nazi-Manier Gestapo-Forderungen stellt (sic!), ist weit unterhalb der politischen Anstandsgürtellinie. Das ist eine strafrechtlich relevante Äußerung, die verfolgt werden muss. (Hervorhebung des fehlenden Konjunktiv, Carta)

Bei der FDP, so Jansen, lägen offenbar die Nerven blank.

Anmerkung von mir: Mit einigem Recht kann man das wohl auch dem BDK bescheinigen.

Update: Der BDK bezeichnet Huch in seiner Presserklärung als FDP-Delegierten. Dies stand zunächst auch in diesem Text so. Huch hat jedoch klargestellt, dass er “kein Amt in der FDP” habe.

Uddate: Hier ein Interview mit Huch (via):

Siehe auch auf Carta:

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