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Robin Meyer-Lucht

Digital Economy Bill: Großbritannien testet neues Urheberrechts-Kontrollregime

Robin Meyer-Lucht | 10 Kommentar(e)


Mit der “Digital Economy Bill” wird Großbritannien zum Versuchslabor für eine providergestützte Urheberrechtsdurchsetzung im Netz. Dabei ist das Gesetz als “trial-and-error”-Laborprozess angelegt, dessen Ergebnisse die Diskussion hierzulande maßgeblich beeinflussen werden.

08.04.2010 | 

Erstaunlich ruhig ist es hierzulande um das “Digital Economy”-Gesetz, das das britische Unterhaus gestern Abend verabschiedet hat. Die Labour-Regierung hat damit kurz vor den Neuwahlen noch ein Gesetz durchgebracht, dass die Medienindustrie besser vor Urheberrechtsverletzungen schützen soll. Angesichts der globalen Bedeutung der britischen Musik- und Medienindustrie sieht sich Großbritannien ganz besonders verpflichtet, dieser Branche zu helfen.

Das Gesetz enhält kein Thres-Strikes-Modell im klassischen Sinn – sehr wohl aber ein abgestuftes Mahnwesen gegen illegales Downloaden. Die Provider müssen ihren Nutzern auf Hinweise von Urheberrechtsinhabern hin Mahnbriefe schicken. Fruchten die Mahnbriefe nicht, wird die Regulierungsbehörde Ofcom technische Sanktionen vorschlagen, die von einer Reduzierung der Zugangsgeschwindigkeit bis zur Unterbrechung des Internetzugangs reichen können.

Mit der “Digital Economy Bill” wird Großbritannien zu einem maßgeblichen Testfeld für ein forciertes Online-Urheberrechtsregime. Auch hierzulande wird dieser riskante Laborversuch im Länderformat sehr genau beobachtet werden: Wie reagieren die Nutzer? Wie umfangreich sind die ”unintended consequences“? Wie bewegen sich die Umsätze der Medienindustrien?

Bemerkenswert an dem Gesetz ist, dass die Sanktionsmaßnahmen erst im Laufe der Zeit und unter Aufsicht eines Regulierers entwickelt werden. Der gesamte Ansatz ist also als “trial-and-error”-Prozess angelegt. Großbritannien macht sich zum Versuchslabor für providergestützte Skanktionierung von Urheberrechtsverstößen im Netz.

Wie dieser Versuch ausgehen wird, scheint völlig offen. Und wer für einen fairen Ausgleich zwischen Nutzer- und Urheberrechtsinteressen ist, kann letztlich nur begrüßen, wenn Dinge ausprobiert werden.

Denn: Gegen eine forcierte Urheberrechtsdurchsetzung kann man aus Fairness gegenüber den Urhebern eigentlich nur sein, wenn sich zeigen lässt, dass diese Maßnahmen unverhältnismäßig ist. Dies wird das UK-Versuchslabor möglicherweise recht rasch zeigen. Vielleicht wird es aber auch ein gangbares Modell und einen neuen Kompromiss hervorbringen, was letztlich begrüßenswert wäre.

Wer allerdings per se gegen mehr Urheberrechtsdurchsetzung im Netz ist, den könnten die Schritte Großbritanniens beunruhigen. Das Land ist schließlich ein paradigmatisches Vorbild für die Medienregulierung hierzulande.

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10 Kommentare

  1. Tharben |  08.04.2010 | 13:26 | permalink  

    Kopf -> Tisch

    Dabei müssen wir doch genau in die entgegengesetzte Richtung.

  2. photonews.picturetom.com |  08.04.2010 | 14:45 | permalink  

    Digital Economy Bill: Großbritannien testet neues Urheberrechts-Kontrollregime — CARTA…

    Mit der Digital Economy Bill wird Großbritannien zum Versuchslabor für eine providergestützte Urheberrechtsdurchsetzung im Netz. Dabei ist das Gesetz als trial-and-error-Laborprozess angelegt, dessen Ergebnisse die Diskussion hierzulande maßgeblich bee…

  3. vera |  08.04.2010 | 15:47 | permalink  

    Es geht doch nicht “per se gegen Urheberrechtsverletzungen”. Nur sehr, sehr wenige Menschen werden dem Urheber das Recht an seiner Schöpfung absprechen wollen. Der Widerspruch richtet sich gegen Eingriffe von Staats wegen, auch haben wohl die Meisten mittlerweile begriffen, daß die Wertschöpfung überwiegend nicht beim Urheber, sondern beim Verwerter liegt.

    Die Aussicht, eine solche unheilige Allianz aus Rechteinhabern (? Urheber) und staatlichen Regulierern als Vorbild für eine deutsche Gesetzgebung zu bekommen, wird Lobbyistenherzen mit Wonne und die meisten anderen mit Schrecken erfüllen. Zudem glaube ich nicht an das viel beschworene ‘ergebnisoffene Versuchslabor’ – dazu geht es um viel zu viel Geld.

  4. Großbritannien bekommt “Three Strikes” mit dem Abwasch | Spreeblick |  08.04.2010 | 17:16 | permalink  

    [...] definiert werden müssen, selbst zu einem Testfeld für den Kampf gegen illegale Filesharer, wie Robin Meyer-Lucht klug anmerkt. Die anderen europäischen Regierungen werden das Land im Blick behalten – was [...]

  5. England führt Netzsperren und Three Strikes ein: Die deutsche Unterhaltungsindustrie jubelt | Basic Thinking Blog |  09.04.2010 | 18:14 | permalink  

    [...] bei Carta hat Robin Meyer-Lucht dazu einen sehr richtigen Gedanken formuliert: Mit der “Digital Economy [...]

  6. Joachim Losehand |  10.04.2010 | 17:18 | permalink  

    Ich gewinne immer mehr den Eindruck, daß dem Thema = Instrument “Verfolgung privater Urheberrechtsverstöße im Internet” mehr Raum gegeben wird, als ihm bei eigentlich zuzugestehen ist.

    Den dabei wichtigsten Aspekt, die Beschneidung der Bürgerrechte im allgemeinen und im Digitalen einmal außer Acht gelassen: Was wird denn mittelfristig mit solchen Maßnahmen erreicht? Die technische Entwicklung schreitet in einem Jahr so schnell voran wie noch nie, in wenigen Jahren wird sich die Technik und das generelle Nutzerverhalten der heute noch Jugendlichen auf Basis ihrer gegenwärtigen Erfahrungen weiterentwickelt haben, aus heranwachsenden Nutzern werden auch erwachsenen Urheber mit neuen Ideen und einer an den Möglichkeiten des Internet ausgerichteten Erwartungshaltung und Einstellung.

    Vielleicht rezipiere ich ja die flachsen Medien, aber ich lese und höre seitens der Verlage und vor allem seitens der Musikindustrie von nichts anderem als von ihren Forderungen, das Internet und damit das Nutzerverhalten legislativ und juristisch so zu steuern, daß die Nutzer sich an die Anbieter anpassen.

    Ein fundamentaler Irrtum ist zudem meiner Meinung nach, daß es den Nutzer alleine um billig, billiger, billigst und schließlich kostenlos geht. Die “Kostenlos-Kultur” ist der falsche Gegner, es ist vielmehr die “alles-ist-verfügbar-und-das-jederzeit-und-überall-Kultur” die im Zusammenspiel mit der “share-culture” das eigentliche Feindbild sein sollte, ein Gegner, dem man nicht mit Restriktionen, sondern mit einladenden Angeboten entgegekommen muß.

    Vielleicht schüttlen spätere Wirtschaftshistoriker milde den Kopf über unsere Zeit, eine Zeit, in der Medienunternehmen Angebote an ihre Kunden machen, die an den Erwartungen und der gängigen Nutzung von Medien oft so völlig vorbeigeht (ich habe gerade die eBook-/eJournal-AGB des Zabern-Verlages entdeckt – wer ist so deppert und kauft ein eBook dieses Verlages? Wozu soll sowas zu Nutzen sein? http://tinyurl.com/zabern-agb [Nr. 5]). Anstelle aber das Angebot der Nachfrage anzupassen und die Kräfte des freien Marktes walten zu lassen, konzentriert sich die Innovationskraft der Medienhäuser in den Rechtsabteilungen und in der Lobbyarbeit, um schlußendlich die Nutzer zu ihren Angeboten zu zwingen (“und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt?”).

    Das Internet hat eine neue Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationskultur hervorgebracht; wie kann man in einer Gesellschaft (Kultur) Geld mit Gütern verdienen, in der diese Güter apriori unendlich verfügbar sind, weil alles prinzipiell verlustlos unendlich vervielfältigbar ist? (Nicht von ungefähr ist jene uns bekannte utopische Gesellschaft, die den Replikator kennt, eine Kultur ohne Geld.) Ich glaube nicht, daß eine künstliche Verknappung durch Sicherungsmaßnahmen (DRM) zulasten der Nutzerrechte und Nutzungsmöglichkeiten eine valide Strategie darstellt, wie auch juristisch begründete Sanktionen die nötige Lösung struktureller Probleme nur prokrastinieren, während die Industrie sich auf dem Weg bei ihrer Multiplikator-Zielgruppe (jung, erfolgreich, technikaffin) kontinuierlich in ein schlechtes Licht rückt.

    Ich sehe schon verordnete Eintopfsonntage und Tür-zu-Tür-Sammlungen für das Medienhilfswerk des Deutschen Volkes.

  7. Telemedicus |  11.04.2010 | 13:51 | permalink  

    Wochenrückblick: Meinungsfreiheit, Presseagenturen, Google…

    +++ BVerfG entscheidet zu Zitaten aus E-Mails

    +++ BVerwG macht Weg für Frequenzauktion frei

    +++ Elfenmond-Freispruch: Staatsanwaltschaft München legt Rechtsmittel ein

    +++ Altkanzler Schröder geht gegen bloggenden Rechtsanwalt Steinhöfel vor

  8. DIGITALE LINKE |  11.04.2010 | 15:47 | permalink  

    [...] Mit der Verabschiedung der Digital Economy Bill in Großbritannien – durch das Unterhaus am Mittwoch und das Oberhaus am Donnerstag – melden sich auch hierzulande erneut die Vertreter der Musik-, Film- und Buchindustrie  mit Forderungen nach konkretem Gesetzeshandeln zu Wort. Das neugeschaffene britische Gesetz sieht die Einführung eines Systems der abgestuften Erwiderung für illegale Downloads vor. Bei entsprechenden Urheberrechtsverletzungen sollen die Provider nach Hinweisen der Rechteinhaber zunächst Warnhinweise verschicken. Zugleich wird die Regulierungsbehörde OFCOM die Effektivität dieser Maßnahme überwachen. Sollte das Ausmaß an Internetpiraterie innerhalb eines Jahres nicht abnehmen, kann sie technische Verpflichtungen anordnen, die von einer Drosselung der Zugangsgeschwindigkeit bis hin zu einer Sperrung des Netzzugangs reichen. Großbritannien wird somit zum Musterfall für eine „providergestützte Urheberrechtsdurchsetzung im Netz“ (Robin Meyer-Lucht). [...]

  9. Digital Economy Bill « schattengesichter |  11.04.2010 | 20:59 | permalink  

    [...] Digital Economy Bill: Großbritannien testet neues Urheberrechts-Kontrollregime Das Gesetz enhält kein Thres-Strikes-Modell im klassischen Sinn – sehr wohl aber ein [...]

  10. DIGITALE LINKE |  20.04.2010 | 18:40 | permalink  

    [...] Campaign gelang, das Modell einer „providergestützten Urheberrechtsdurchsetzung im Netz“ (Robin Meyer-Lucht) zu errichten, sollen nun auch hierzulande ähnliche Pläne verfolgt und eine Koalition der [...]

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