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Robin Meyer-Lucht

Neue Frontverläufe: Welt-Herausgeber Thomas Schmid vergleicht Google mit China

Robin Meyer-Lucht | 44 Kommentar(e)


Welt-Herausgeber Thomas Schmid erklärt Google zum Gegner der Meinungsfreiheit. Dabei geht es ihm in Wirklichkeit um das Leistungsschutzrecht. Das ist journalistische Anti-Aufklärung.

23.03.2010 | 

Anlässlich des Google-Teilrückzugs aus China warnt Welt-Herausgeber Thomas Schmid in einem Blog-Beitrag vor der “gelenkigen antiautoritären Truppe mit den kunterbunten Firmenfarben”. Google inszeniere sich in der China-Frage als David, sei aber selbst ein Goliath – ein “äußerst gefräßiges Wesen” –, mit dem um die Meinungsfreiheit zu kämpfen sein werde:

Das Unternehmen, das den Geist der Freiheit verbreitet, hat sich zu einem äußerst gefräßigen Wesen entwickelt, das offensichtlich ein Monopol auf die Wissens-, Nachrichten- und Informationswelt anstrebt. Mit den Autorenrechten geht Google kaum weniger ignorant um als China mit dem Informationsrecht. Die kommenden Kämpfe um die Meinungsfreiheit werden ganz neue Frontverläufe haben. (Hervorhebung Carta)

Nach Thomas Schmid stellt sich die Lage also folgendermaßen dar: Google entwickle sich zum China der westlichen Informationswelt. Das Google-Regime wolle unsere Nachrichten monopolisieren, unsere Urheberrechte enteignen und unsere Meinungsfreiheit einschränken. Gegen Google würden wir europäischen Intellektuellen in den kommenden Kampf um die Meinungsfreiheit ziehen müssen.

Schmids Ausführungen sind selbstredend eine grandiose Übertreibung: Das Internet und Google haben unsere Nachrichtenwelt endlich de-oligopolisiert, Google hält sich an das bestehende Urheberrecht und Google befördert – etwa auch über YouTube – die Meinungsfreiheit ganz maßgeblich. Google hat in den letzten zehn Jahren mehr für die Meinungsfreiheit und für die Medienvielfalt getan als jede andere Institution, ob die Alt-68er nun für oder gegen sie gekämpft haben.

Doch Schmid dämonisiert Google lieber mit einer hingebungsvoll verdrehten Argumentationskette, die in Fernost anfängt und im Herzen unserer demokratischen Grundordnung endet. Kein Zweifel: Google soll mit Blick auf die Bundesregierung sturmreif geschossen werden – und Schmid hebt hier schon einmal ein paar Schützengräben aus. Er streitet angeblich um die “Meinungsfreiheit”, um die “Autorenrechte”, um die Vielfalt des Wissens. Aber darum geht es ihm gar nicht.

Thomas Schmid geht es in Wirklichkeit um das Leistungsschutzrecht, wie er es auch verschlagwortet hat, also um ein eigenes Verwertungsrecht der Presseverlage an ihren Websites. Thomas Schmid möchte, dass die Verlage mehr Rechte bekommen, um Google für kleine Textauszüge zur Kasse bitten zu können. Schmid hält Google für ein gefräßiges Wesen, dass an den Margen seiner Zeitung knabbert.

Gut, dieser Meinung kann man sein. Man sollte sie dann aber auch offen vertreten. Als Journalist aber “Meinungsfreiheit”, “Autorenrechte” und “Nachrichtenmonopole” zu rufen, wenn es um die Verwertungsrechte von Unternehmen geht: Das ist journalistische Anti-Aufklärung.

Sollte jemand vergessen haben, um wen es in der Leistungsschutzrecht-Debatte wirklich geht – Thomas Schmid hat es nun in aller Deutlichkeit noch einmal gesagt. Es geht um: Google.

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44 Kommentare

  1. Andreas Beer |  23.03.2010 | 21:27 | permalink  

    Das war Sir Tim Berners-Lee der mehr für die Meinungsfreiheit und für die Medienvielfalt getan als jede Institution getan hat…

  2. Texhnolyze |  23.03.2010 | 22:55 | permalink  

    >> Google hat in zehn Jahren mehr für die Meinungsfreiheit und für die Medienvielfalt getan als jede Institution, ob die Alt-68er nun für oder gegen sie gekämpft haben. <<

    Wie wahr. Aber bis dies in der Köpfen der (klassischen) Medienschaffenden und staatlichen Regulierer angekommen sein wird, wird es noch eine weile dauern.

    @ Andreas Beer

    Aber nicht in den letzten 10 Jahren.
    Und warum bei Tim Berners-Lee aufhöhren? Du könntest genauso Argumentieren dass Steve Jobs (NeXT mit Entwicklungswerkzeugen für den ersten Webserver und Webbrowser) oder Vint Cerf (TCP/IP) mehr für die Meinungsfreiheit und für die Medienvielfalt getan hat als jede andere Institution.

  3. Lesenswerte Artikel – 24. March 2010 |  24.03.2010 | 09:00 | permalink  

    [...] Neue Frontverläufe: Welt-Chefredakteur Thomas Schmid vergleicht Google mit China [...]

  4. Jeeves |  24.03.2010 | 10:02 | permalink  

    “Google hält sich an das bestehende Urheberrecht und Google befördert – etwa auch über YouTube – die Meinungsfreiheit ganz maßgeblich.”

    Achwas?! YouTube hält sich an das Urheberrecht? Ist dies Milliardenunternehmen denn inzwischen tatsächlich frei von den zig tausend Filmchen und Musiken, die naive Zuträger aus DVDs, CDs und TV klauen und bei YouTube hochladen?
    Die Pro-Google-Artikel im Netz – wie oben – klingen nach ADAC: “Freie Fahrt für freie Bürger.” Dass dabei andere geschädigt werden, juckt die Millionen, die es nicht trifft, offensichtlich nicht.

  5. Robin Meyer-Lucht |  24.03.2010 | 11:06 | permalink  

    @ Jeeves: Sagen wir mal so: YouTube gibt sich erhebliche Mühe, das Urheberrecht einzuhalten – und wird zumindest, soweit mir bekannt, selten von deutschen Gericht wegen Urheberrechtsverletzungen für schuldig befunden.

  6. Romanus Otte |  24.03.2010 | 11:31 | permalink  

    Lieber Robin Meyer-Lucht,

    kleine Korrektur: Thomas Schmid ist seit rund einem Monat nicht mehr Chefredakteur der WELT, sondern Herausgeber. Chefredakteur ist Jan-Eric Peters.

    Herzliche Grüße
    Romanus Otte

  7. Gunnar Sohn |  24.03.2010 | 11:39 | permalink  

    Tweet von Welt online General Manager @RomanusOtte Korrektur: Thomas Schmid ist Herausgeber. RT @gsohn Welt-Chefredakteur Thomas Schmid vergleicht Google mit China http://bit.ly/9i8WCr

    Bitte die Überschrift ändern, sonst wird der ansonsten sehr gute Beitrag angreifbar

    Gruß
    vom eifrigen Carta-Leser @gsohn

  8. Wolfgang Michal |  24.03.2010 | 11:42 | permalink  

    Klarer Fall von Strategischem Fatalismus
    http://carta.info/24345/strategischer-fatalismus/

  9. Robin Meyer-Lucht |  24.03.2010 | 11:42 | permalink  

    @ Gunnar Sohn: Vielen Dank für den Hinweis. Ich war mir so sicher, dass ich vergessen habe, das zu prüfen. vielen Dank! Wird geändert.

  10. Florian Schmitt |  24.03.2010 | 12:19 | permalink  

    “Google hält sich an das bestehende Urheberrecht”

    Wie bitte?
    Was ist mit Google Books?

  11. istanbul |  24.03.2010 | 12:27 | permalink  

    Ich stimme dir absolut zu.

    Es kann nicht sein, dass allein auf Googles Hand wie ein e-Bsuiness gerankt wird.

    Wir sollten nun endlich begreifen, dass Konkurrenz definitiv notwendig wird.
    Ich nutze länger schon Bing / Yahoo für meine Suchanfragen. Ich wünsche mir, dass viele Andere das auch so machen.

  12. Claus Hornung |  24.03.2010 | 12:36 | permalink  

    @Roni Meyer-Lucht,

    Jaja, Alle Chefredakteure und Verlagschefs sagen: Wir sind gut und Google ist böse, dabei ist es umgekehrt.
    Genauso nervig ist das Schwarz-Weiß-Denken andersrum: Alles, was Chefs von Printorganen sagen ist einseitig, aus egoistischen Motiven getrieben und überhaupt doof – alles, was mit dem Wort Internet zu tun hat hingegen gut und sowieso immer ein Fortschritt für die Meinungsfreiheit und Demokratie.

    Dass Autoren auch Autoren von Büchern sein können – das Google einfach mal hingeht, und deren Werke vertreibt – dass Google überhaupt erst nach Intervention von Autorenverbänden überhaupt dafür etwas bezahlen will – dass es gar nicht darum geht, wie manche in diesem Zusammenhang behaupten, ob die jeweilige Summe angemessen ist oder nicht, sondern auch darum, dass ein Unternehmen einfach nichts mit den Werken anderer anzustellen hat, solange diese dem nicht VORHER zugestimmt haben, weil es verdammt nochmal IHR Eigentum ist – das alles taucht hier nicht einmal auf.

    Schade

  13. Claus Hornung |  24.03.2010 | 12:37 | permalink  

    sollte natürlich @Robin Meyer-Lucht heißen, nicht Roni. Entschuldigung

  14. Robin Meyer-Lucht |  24.03.2010 | 12:41 | permalink  

    @ Florian Schmitt:

    Beim Google Book Settlement wird versucht, im Rahmen eines class action-Vergleichs eine Art Lizenz zu verhandeln.

    Es ist nicht so, dass vom Bezirksgericht New York bereits festgestellt worden wäre, dass Google Urheberrechte verletzt.

    Man muss hier schon genau sein: Google ist hier sicher vorgesprescht – eine Urheberrechtsverletzung mag der eine oder andere politisch attestieren – juristisch (und darauf beziehe ich mich jetzt mal) ist die Sache aber noch offen.

    Es ist nicht ungewöhnlich, bei disruptiven Entwicklungen auf derartige Weise nach einer Einigung zu streben. Das Google Book Settlement bezieht sich zudem ohnehin vornehmlich auf die Verbreitung im US-Gebiet.

  15. Rainer Barg |  24.03.2010 | 12:45 | permalink  

    Das sagt ja der Richtige.

    Axel Springer ist ja für seine Knebelverträge für Freie bekannt. Da werden ohne Aufschlag alle Rechte für immer abgepresst, Drittverwertungen ebenso, da gibt es zig weitere unglaubliche Klauseln, die von den Gerichten zum Teil längst wieder kassiert wurden.

    Wenn Großverlage von Autorenrechten sprechen, kriege ich eine Grusel-Gänsehaut.

  16. Robin Meyer-Lucht |  24.03.2010 | 12:49 | permalink  

    @ Claus Hornung: Ihre Bitte um differenzierte Betrachtungsweise kann ich gleich zurückgeben:

    Google ist nie “einfach” hingegangen, und hat fremde Werke einfach so vertrieben. Streitig war zunächst nur, ob Google aus den gescannten Büchern ohne Einwilligung und Vergütung Snippets veröffentlichen darf – und da kann man durchaus der Meinung sein, dass das durch das Zitatrecht gedecht ist.

    Google handelt nicht unverhältnismäßig oder grob urheberfeindlich, wenn es mit dieser Rechtsauffassung unterwegs ist – und sicher gefährdet es durch “Snippets” nicht die Meinungsfreiheit in chinaverdächtigem Ausmaß.

    Man kann zudem nicht häufig genug darauf hinweisen, dass – wenn man opt-in- statt opt-out-Verfahren fordert – man die Sache eigentlich gleich verbieten kann, weil es op-in-Verfahren einfach ökonomisch nicht tragbar sind.

    Zur differenzierten Betrachtung empfehle ich:
    http://www.telemedicus.info/article/1527-Google-Book-Settlement-am-Scheideweg.html

  17. Sandra |  24.03.2010 | 13:20 | permalink  

    @Claus Hornung
    Nun, da muss man sich doch auch mal fragen, ob denn die von Google indexierten Webseiten-Betreiber zugestimmt haben?! Ich glaube nicht. Jeder, der nicht erfasst werden möchte, bringt das einfach durch eine robots.txt zum Ausdruck.
    Ein opt-in-Verfahren ist hier unverhältnismäßig, warum sollte das bei Büchern anders sein?

    Bücher und Webseiten sollen doch gefunden und bekannt werden. Sonst könnten die Autoren auch ein Tagebuch schreiben.

    Evtl. wäre es zweckmäßig analog zur robots-Datei auch in ein Buch hineinzudrucken, dass es nicht indexiert werden soll. Doch da muss man sich dann die Frage stellen, ob das sinnvoll sein kann. Werden Bücher, die in der Buchsuche auftauchen seltener verkauft als andere? Reichen dem Leser wirklich die (zumeist) wenigen Seiten Vorschau? Oder ist es nicht vielmehr eine gute Werbung gut verlinkt und gefunden zu werden?

  18. Felix Nagel |  24.03.2010 | 13:36 | permalink  

    Einer der Hofberichterstatter wittert gegen das einzige internationale Unternehmen das je überhaupt irgendetwas für Informationsfreiheit und freien Zugang zu Wissen getan hat — wie überaus amüsant.

    Danke für den Hinweis.

  19. Claus Hornung |  24.03.2010 | 14:54 | permalink  

    @Robin Meyer Luch

    verstehe ich die Argumentation richtig: Weil etwas (für Google) mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist – also wirtschaftlich nicht tragfähig – muss man ein anderes Verfahren wählen?
    Und sonst dürfte man es verbieten?
    Bitte erklären Sie mir, welche Kritierien ein Unternehmen erfüllen muss, damit Störungen seiner Geschäftstätigkeit als zensur gewertet werden?

    @Sandra
    Genau in diese Richtung sehe ich auch Ihr Argument.
    Darf ich einfach in Ihrem Garten zelten, solange ich dann mit Ihnen über eine Campingplatzgebühr verhandele?
    Dürfen Sie meine Urlaubsfotos zur Illustration von Zeitschriften verwenden, solange ich nicht von mir aus eine Unterlassungserklärung wegen meines Rechts am eigenen Bild losgeschickt habe?

    Muss ich als Autor eines Buches, weil ich ja damit Geld verdienen will (in Abgenzung zum tagebuch) automatisch mit jedem erdenklichen Vertriebsweg einverstanden sein – und wenn nicht, muss ich von mir aus tätig werden?
    Und wenn Google-Merchandise erfunden wird, können die sich auch gleich über alle Lizenverträge, Fotografen- oder Markenrecht hinwegsetzen und ihre T-shirts mit allem bedrucken, was sie so finden?

    Sorry, ich sehe nicht ein, warum sämtliche Logik, auf der Gesetze basieren, die über Jahrzehnte und Jarhunderte entwickelt wurden, auf einmal durchs Internet (besser gesagt, durch einige im Internet tätige Konzerne) auf den Kopf gestellt werden soll.

  20. Most Tweeted Articles by Fsa09 Experts |  24.03.2010 | 15:21 | permalink  

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  21. Felix Nagel |  24.03.2010 | 15:23 | permalink  

    Sie sind mir ja einer:

    “Dürfen Sie meine Urlaubsfotos zur Illustration von Zeitschriften verwenden, solange ich nicht von mir aus eine Unterlassungserklärung wegen meines Rechts am eigenen Bild losgeschickt habe?” — gängige Praxis bei allen Revolverblättern und leider mittlerweile auch bei praktisch allen seriösen Tageszeitungen / Magazinen.

    Da wird sich munter aus StudiVZ / MySpace und Facebook bedient. Da wird lieber die PR Abteilung kontaktiert als recherchiert. Da werden Blogs als Quelle genutzt ohne darauf hinzuweisen.

    Dieser zahnlose Tieger namens Pressekodex steht doch auch nur auf dem Papier: Denken Sie an das Glashaus!

  22. Claus Hornung |  24.03.2010 | 15:31 | permalink  

    @Felix Nagel,

    In der Tat. Das, was sie schildern, passiert in der Praxis häufig – aber eben doch ein Rechtsbruch.

    Der übrigens nur sehr entfernt etwas mit dem (nicht-justiziablen Pressekodex) zu tun hat, sondern mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

    Und wer mit selbigem unterm Arm vor Gericht geht, kann damit auch seine Forderungen durchsetzen.

    Auch, wenn das in der Praxis (gerade in der Konstellation privatperson gegen Konzern) manchmal schwierig ist – soll man darum den Rechtsbruch zum Standard erheben?

    Falls Ihre Antwort auf die letzte Frage “ja” lautet, hätten Sie damit übrigens exakt den Unterschied zwischen dem guten Google und den bösen Verlagen aufgehoben.

  23. Reiner/SB |  24.03.2010 | 15:49 | permalink  

    >
    Sorry, ich sehe nicht ein, warum sämtliche Logik, auf der Gesetze basieren, die über Jahrzehnte und Jarhunderte entwickelt wurden, auf einmal durchs Internet (besser gesagt, durch einige im Internet tätige Konzerne) auf den Kopf gestellt werden soll.
    >

    Umgekehrt wird übrigens auch ein Schuh draus. Warum sollten für Internet-Konzerne nicht eben diese Gesetze gelten? Und warum wird genau dies ihnen andauernd abgesprochen?

    Nehmen wir die Panoramafreiheit. Google hat das Recht sein Streetview-Projekt durchzuführen OHNE explizit jeden Vermieter oder Mieter um sein Einverständnis zu bitten.

    Es ist kaum verständlich, dass etliche Politiker, Journalisten etc. fordern “Google muss vorher fragen bevor sie fotographieren”. Nein das müssen sie nicht. Streetview ist durch die Gesetzeslage abgedeckt. Das sollte z.B. Frau Aigner wissen und dies sollten auch jene herummarodierenden Journalisten und Datenschützer wissen, die gebetsmühlenartig diese unsinnige Forderung wiederholen.

    Davon abgesehen wäre es eine datenschutzrechtliche Katastrophe, wenn ein einziger Konzern über alle Adressen aller Mieter und Besitzer sämtlicher Immobilien in der BRD verfügen könne oder dürfte.

  24. robin meyer-lucht |  24.03.2010 | 16:16 | permalink  

    @ 19. Claus Hornung: Sie greifen lediglich eine Randbemerkung auf – mein Kernargument lautet: Beim Google Book Settlement ist noch kein Urteil darüber gefällt worden, ob Google Urheberrecht gebrochen hat. Ist ist also keinesfalls so, dass Google einfach hingeht und macht. Zudem würde Google beispielsweise nie abstreiten, dass die Firma aktuelle Bücher nicht einfach scannen und ins Netz stellen darf.

    Der Verweis auf Zensur ist mir leider unklar.

    @Rainer: Vielen Dank. Irgendwie scheint Journalismus beim Thema Google die handwerklichen Grundlagen zu vergessen – und man kann einfach behaupten, Google würde sich nicht an geltendes Recht halten.

    http://www.tagesschau.de/multimedia/video/sendungsbeitrag38644_res-.html

    Das ist allein schon absurd, weil es da eine geltende Rechtsdurchsetzung gibt…

  25. Claus Hornung |  24.03.2010 | 16:46 | permalink  

    @Reiner

    ich habe in Ihrem kommentar nicht gefunden, welches Recht man Google vermeintlich abspricht. Wenn, dann spricht man Google ab, Unrecht zu tun. Aber das Argument, etwas Widerrechtliches tun zu dürfen, weil andere auch schon widerrechtlich gehandelt haben, akzeptiert kein Gericht. Und das aus guten Gründen.

    Und wenn Sie GoogleStreetview aufgreifen: Da stellen in der Tat einige Politiker absurde Forderungen auf – oft solche, die auch schon in ganz anderem Zusammenhang absurde Forderungen aufgestellt haben.

    Dort sehe ich – und ich glaube auch die große Merhrheit der Herummarodierer – das Problem nicht in den Häuserfronten, sondern in dem Abfotografieren einzelner Menschen – da geht’s um das Recht am eigen Bild.

    Und, bitte, antworte nicht wieder jemand darauf: “Die BILD hat aber auch schon Fotos von Leuten veröffentlicht, ohne sie zu fragen!” Ich fände es müßig, zum dritten Mal zu schreiben, warum dieses Argument nicht funktioniert.

  26. Claus Hornung |  24.03.2010 | 16:59 | permalink  

    @ 20. Robin Meyer-Lucht,

    mag sein, dass Google nicht abstreiten würde, dass es aktuelle Bücher ins Netz stellt. Dafür gibt es Autoren, die sagen, dass genau das mit ihren Büchern geschehen ist. Und Google alle Anfragen/Forderungen dahingehend, diese herauszunehmen, ignoriert hat. Und, nein, ich kann Ihnen jetzt hier nicht aus dem Stand die namen dieser Autoren nennen, sondern müsste sie selbst erst recherchieren.

    Das Wort “Zensur” bezog sich auf ihr “gleich verbieten” aus Kommentar 16. Das klang für mich ein bisschen nach möglichem Berufsverbot bzw. dem Verbot, sich wirtschaftlich frei zu betätigen.

  27. Felix Nagel |  24.03.2010 | 18:21 | permalink  

    @Claus
    Mit dem Glashaus meinte ich das ihre Zunft den Ball flach halten sollte — geht es um Geld verdienen mit fremden Inhalten (was meinem Verständnis nach bei google nicht der Fall ist) oder um ethische / gesetzliche Verfehlungen (Bilder abdrucken) sind Verlage kaum in der Position die Moralkeule zu schwingen.

    Aus ihrem Schrieb höre ich eigentlich nur raus das sie zwar nicht besser sind, aber doch bitte nur google bluten soll. Mit aller Macht wird versucht das untergehende Geschäftssystem in die neue Zeit zu retten. Der Neid auf ein funktionierendes Geschäftssystem zusammen mit dem himmelschreienden Unvermögen und der unbelehrbaren Inkompetenz der Entscheider haben die Verlage den Anschluss verpasst und stellen sich selbst im Jahr 2010 augewiesen dämlich im web an.
    Egal ob man dieses lächerliche Manifest hernimmt, die Forderung nach einer google Steuer, Selbstmorde wie die Bezahlschranke des Hamburger AB oder die durch die Bank weg grauenhaften Websites.

    Die meisten meiner Freunde und Bekannten sind durchaus gerne und gut informiert — Zeitung kaufen wir aber höchstens beim Zugfahren.
    Ihr verliert eine ganze Generation ans internetz und bemerkt es nicht mal.

  28. Claus Hornung |  24.03.2010 | 19:06 | permalink  

    @Felix Nagel,

    ich habe an Sie als Felix Nagel geschrieben. Mit meiner Privatmeinung

    Wenn Sie meinen, mich als Vertreter meines Berufsstands angreifen zu müssen, weil sie ergoogelt haben, dass ich Redakteur bin. Wenn Sie meinen, mich darum haftbar für alleallealle Fehlentscheidungen von allenallenallen Leuten machen z können. Wenn Sie glauben, sicher zu sein, dass ich natürlich alle Meinungen aller zigtausend Menschen, die im Printjournalismus arbeiten (und die natürlich alle die gleiche Meinung haben) mir zuschreiben zu können. Wenn Sie meinen, darum auf keines der Argumente in meinem Schrieb eingehen zu müssen. Wenn Sie meinen, deswegen aber auf einen beleidigenden Tonfall umswitchen zu können
    (Vertreter meiner verlorenenen Zunftgeneration hängen da vermutlich an hoffnungslos veralteten Wertvorstellungen)

    – dann brauchen wir nicht weiter diskutieren

  29. Felix Nagel |  24.03.2010 | 20:29 | permalink  

    Mir liegt es fern Sie für die derzeitige Misere verantwortlich zu machen — wohl aber Ihren geäußerten Meinungen. Ich wollte Sie auch sicher nicht persönlich angreifen, aber da Sie in den Postings eher den Standpunkt der “alten Riege” im Verlagswesen widerzuspiegeln schienen, habe ich, vielleicht etwas zu rüde, dem Ärger Luft gemacht den ich bei diesem Thema mittlerweile verspüre.
    Offensichtlich sind Sie ja die richtige Adresse. Dabei habe ich Sie nicht mal gegoogled.

    Leider kann ich da kaum Argumente in ihren Antworten erkennen. Sie versuchen sich meiner Auffassung nach einfach nur rauszureden. Anstatt klar zu sagen das es falsch ist diese Fotos zu verwenden, verweisen Sie lediglich darauf das es ja, nun, eigentlich auch ein Rechtsbruch ist, gegen den man sich ja wehren könne.

    Man wird den Verdacht nicht los das der Rechtsbruch eben nicht gleich schwer wiegt. Was allem Anschein nach eher weniger mit der Tat als mit dem Opfer zu tun hat. Das kann ich nicht für gut heißen.

    Mir ist klar das der Pressekodex als eine Art Selbstverpflichtung zu sehen ist. Leider sind diese Art Dokumente, ähnlich Gesetzen ohne geregeltes Strafmaß bei Verstoß, nicht das Papier wert auf dem sie stehen.

  30. Claus Hornung |  24.03.2010 | 20:37 | permalink  

    @Felix Nagel,

    …aber Sie schlagen wieder in die gleiche Bresche.

    Genau darum ging es doch in meinem letzten Kommentar: Warum bin ich der richtige Ansprechpartner? Weil ich Redakteur bin?

    Motzen sie den Menschen, der ihr Telefon anklemmt an, wenn der Telekom-Vorstand Entscheidungen trifft, die Ihnen nicht passen?

    Gehen Sie doch einfach mal auf das ein, was ich schreibe

    Ich weiß nicht, was daran falsch zu verstehen ist.

    Nochmal langsam in vereinfachten Worten.

    Ich schrieb: Bücher scannen und verwerten, ohne Autoren zu fragen = illegal.
    Darum Google = böse. Argumentationshilfe: Fremde Bilder ohne nachzufragen benutzen = verboten.

    Sie schrieben: Verlage (böse) benutzen ebenfalls Bilder ohne nachzufragen

    Ich antwortete: Das ist rechtswidrig (per definitionem = falsch)
    - und fragte nach:
    Verl

  31. Claus Hornung |  24.03.2010 | 20:41 | permalink  

    hoppla…aus Versehen auf “Senden” gedrückt…

    das fehlte noch:

    ich fragte nach:
    Wenn Verlage (böse) Bilder ohne Fragen benutzen, ist dann ihre Meinung:
    Google darf das auch = ebenfalls böse sein?

    Also: Entweder ist Urheberrechtsverletzung okay (dann können Sie die Verlage nicht kritisieren – was ich in den von Ihnen genannten Fällen tue) oder nicht. Dann müssten Sie Google kritisieren (was ich tue) – tun Sie aber nicht. Beides ist für mich gleichzeitig nicht möglich.

    Oder Sie finden, dass mein Beispiel hinkte. Dazu haben Sie aber nichts gesagt.

  32. Tweets that mention Neue Frontverläufe: Welt-Chefredakteur Thomas Schmid vergleicht Google mit China — CARTA -- Topsy.com |  24.03.2010 | 21:33 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by Mario Sixtus, Claudia Sommer, Enno Park, Carta, Carta and others. Carta said: Google gegen China – "journalistische Anti-Aufklärung" für das Leistungsschutzrecht — Carta http://bit.ly/brJEPK #lsr [...]

  33. Tweets that mention Neue Frontverläufe: Welt-Herausgeber Thomas Schmid vergleicht Google mit China — CARTA -- Topsy.com |  24.03.2010 | 21:51 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by fasel, Martin Geiseler. Martin Geiseler said: "journalistische Anti-Aufklärung" zum eigenen vorteil http://carta.info/24719/ #qualitätsjournalismus [...]

  34. surPRIX^ |  25.03.2010 | 00:33 | permalink  

    Naja, in wie weit Google die Meinungsfreiheit stärkt, lässt sich ja eigentlich nicht genau sagen.
    Denn wie will man großartig ermitteln, was Google zensiert/nicht zensiert? Was man über Google nicht findet, findet man im Internet eh so gut wie nicht….

  35. Felix Nagel |  25.03.2010 | 12:43 | permalink  

    Sie sind der richtige Ansprechpartner weil Sie die gleichen Positionen vertreten. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    “Ich schrieb: Bücher scannen und verwerten, ohne Autoren zu fragen = illegal.
    Darum Google = böse. Argumentationshilfe: Fremde Bilder ohne nachzufragen benutzen = verboten.”
    Sie haben ganz vergessen zu schreiben: “Private Fotos nutzen, ohne um Erlaubnis zu fragen = illegal, Verlage = böse; PR Texte und Pressemeldungen als Qualitätsjournalismus verkaufen = Betrug, Verlage = böse” vergessen.

    Ich bin dafür das man sich erstmal an die eigene Nase greift bevor man andere angeht. Da sehe ich leider in der gesamten Branche keinerlei Interesse dran. Man schimpft auf google, OpenSource und die kostenlos Mentalität im Internet und ist selbst keinen Deut besser. Sehen Sie das ein?

    Das wird mir zu dumm. Sie sprechen ganz schön von oben herab (von wegen einfachere Sprache) dafür das Sie bisher nur durch Rhetorik geglänzt haben. Aber gerne halte ich Ihnen, da Sie ähnlich veranlagt zu sein scheinen wie große Teile Ihrer Chefetagen (jetzt werde ich persönlich!) nochmal Ihre so called Argumente vor:

    “In der Tat. Das, was sie schildern, passiert in der Praxis häufig – aber eben doch ein Rechtsbruch.” Kleinlautes Schuldeingeständnis.

    “Der übrigens nur sehr entfernt etwas mit dem (nicht-justiziablen Pressekodex) zu tun hat, sondern mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch.” Überflüssige Belehrung.

    “Und wer mit selbigem unterm Arm vor Gericht geht, kann damit auch seine Forderungen durchsetzen.” Überflüssige Belehrung.

    “Auch, wenn das in der Praxis (gerade in der Konstellation privatperson gegen Konzern) manchmal schwierig ist – soll man darum den Rechtsbruch zum Standard erheben?” Überflüssige Belehrung gefolgt von einer überflüssigen rhetorischen Frage.

    Da waren keine Argumente drin — das waren bloß überhebliche Sprüche. Wobei wir wieder bei Ihren Chefs wären.

    Allerdings kann ich dem letzten Abschnitt Ihres letzten Postings folgen. Ich halte die meisten Vorwürfe die google gemacht werden für haltlos. Bei Books gibt es sicherlich die ein oder andere Unstimmigkeit, wobei das eine rechtliche Auslegung ist — wie ja auch andere hier bereits kundgetan haben. Google News und etwaige Blogs zum Bösen erklären zu wollen ist schlicht lächerlich und bezeugt lediglich Unverständnis der Materie.
    Bei Geschichten wie StreetView verstehe ich die Aufregung nicht. Im Vergleich zur Datensammelwut und Überwachung des deutschen Staat (ELENA, VDS, div. EU Projekte, Gesundheitskarte, Toll Collect) und der restlichen Privatwirtschaft (Bespitzelung von Mitarbeitern, Bonuskarten, Adress und Datenhandel, etc pp) habe ich wenig bedenken bei unkenntlich gemachten Fotos von Straßenzügen.

  36. Redaktion Carta |  25.03.2010 | 12:52 | permalink  

    Wir freuen uns über Ihre angeregte Diskussion. Argumentieren Sie bitte trotzdem weiter sachlich und greifen Sie Diskussionspartner eben nicht auf der persönlichen Ebene an. Vielen Dank!

  37. willchen |  25.03.2010 | 14:24 | permalink  

    Na ja, man kann Schmids Text auch überinterpretieren. Ich zumindest berücksichtige beim Interpretieren auch die Art der Formulierung. Und die ist eher zurückhaltend.

  38. Tom Becker |  25.03.2010 | 14:24 | permalink  

    Diese Diskussion ist für die Katz,

    es wird zu keinem Ergebnis kommen, wenn man politische, juristische und ökonomische Diskussionsebenen derart mitenander vermischt!

    Es leider nicht förderlich, wenn über Meinungsfreiheit im Laien-Sinne diskutiert wird und dann aber verschiedene Rechtssysteme verschiedener Länder ins Feld geführt werden, um eigene Argumente zu untermauern, oder schlimmer noch das Urheberrecht völlig unjuristisch hier anzubringen.

    Es schmerzt in den Augen, wenn man lesen muss, wie über 5 Beiträge von Urheberrechtsberletzungen in Bezug zu Urlaubsfotos oder StudiVZ – Bildern geredet wird.

    Es wäre schön, wenn mal sich hier ein fähiger Jurist zu Wort melden könnte, bzw. wenn 90% der Beitragenden sich mal auf Carta über die Rechtslage informieren würden. Dann würde vielleicht deutlich werden, dass die Diskussion viel viel viel differenzierter gefürt werden muss.

    Es beginnt schon damit, dass Urlaubsschnappschüsse schlicht nicht Urheberrechtsfähig sind (meistens), weil es ihnen an Schöpfungshöhe fehlt. Wenn sich Medien einfach auch StudiVZ oder Facebook bedienen, dann betrifft das meistens das Recht am eigenen Bild und diese Sache ist hoch umstritten.

    Die Urheberrechtssysteme im Anglo-Amerikanischen Raum und im europäischen Kontinentalbereich unterscheiden sich zudem derart, dass man sie nicht über einen Kamm scheren kann (siehe work made for hire und copyright law).

    Diese beiden Absätze sollen nur der Veranscheilung der Komplexität dienen und dazu überleiten Forderungen an solche Diskussionen zu stellen:

    1. Die Juristische Ebene kann einfach nicht von Laien diskutiert werden. Wenn Robin Meyer-Lucht richtig schreibt, dass es international keine Urteile gegen Google im Bereich Urheberrecht gibt, dann sollte sich keine Laie trauen Google Verstöße in dieser Hinsicht anzukreiden.

    2. Die politischen und ökonomischen Ebenen können hier durchaus diskutiert werden. Aber dann sollte den meisten hier bewusst werden, dass ihre Argumente im Endeffekt nach einer sprachlichen Reduzierung nur lauten: “find ich doof” oder “find ich gut”. Diese Diskussionen wurden schon geführt, als das Radio aufkam oder das Fernsehen. Man sollte sich lieber fragen, was Google leistet und was Google für die Gesellschaft bedeutet und wo die Sympathie aufhört. Wollen wir z.B. wirklich Krankenakten im Google – Archiv? Die Abhängigket der meisten Internetnutzer von Google verdeutlicht, dass hier keine Einstellung gegen Google förderlich ist. Nur mit Google können Ergebnisse erzielt werden. Wenn das sogar Siegfried Kauder klar ist, dann doch wohl auch anderen!
    Google macht das momentan zwar nicht, aber man muss sich verdeutlichen, dass Google ein riesiges internationales Unternehmen ist, dass mit der drohung, sich aus einem Land zurückzuziehen ein unfassbares Totschlagargument inne hat. Wesentliche Teile der nationalen Wirtschaft sind extrem abhängig von Google und die zahlen werden steigen (Belege sind hier wohl unnötig). Allein die Parole: “Was nicht bei Google gelistet ist, gibt es auch nicht!” verdeutlicht das. Google verhandelt grad über ein Verwertungssystem und genau hier müssen alle verleger und autoren dabei sein und sich was vom kuchen abschneiden. Das Leistungsschutzrecht wird niemals (!) die Verlage retten können. Zudem sollten die Verlage mal darüber nachdenken, ob Google für sie nicht “gut” ist, wenn man bedenkt, dass es zu mehr klicks verhilft und mehr Aufmerksamkeit generiert!

    Ich bin diese ganze unqualifiezierte Diskutiererei sowieso langsam leid. Ein für allemal:

    Snippets sind kein Urheberrechtsverstoß! Nach deutschem Recht ist das nahezu herrschende Meinung und in anderen Ländern gibt es kein Urteil ,das was anderes aussagen würde.

    Snippets sind nach geltendem Recht keine Vervielfältigung!

    Google – News enthält keine Werbung!

    Google ist einfach mal nur ein Gate-keeper ein Karteikärtchenschrank in einer unüberschaubaren Bibliothek. Es ist eine ökonomisch aufwendige Leistung, was Google tut. Ich verstehe nicht, warum einem Unternehmen abgesprochen wird, aus Investitionen gewinne zuerzielen, wenn 90% der Menschen das gut finden und gern nutzen. Google ist nicht Microsoft Windows und muss sich die Marktmacht jeden tag neu schaffen. Anders als bei Microsoft Windows ist es nur die frage eines Klicks, der die Nutzer von bing oder vergleichbarem trennt. Die Nutzer bleiben ja nicht bei Google, weil Google standartmäßig in den Geräten ist oder weil es Kompabilitäts – Probleme gibt, sonder weil es schlicht das beste ist und einfach komfortabel mit den ganzen leistungen.

    Solange Google für die nutzer derart komfortabel ist wird kein gegner Googles etwas dagegen machen können. Die macht Googles entsteht eben jeden tag neu, da der Komfort jeden Tag neu bestätigt wird. Darin besteht die eigentlich Macht googles. Denn dieses Komfort-Verlangen ist auch stärker als jedes Rechtssystem. Eher passen sich die Rechtssysteme Google an, als umgekehrt!

  39. Robin Meyer-Lucht |  25.03.2010 | 15:29 | permalink  

    @ Tom Becker: Danke für den guten Kommentar, der ja fast ein eigener Beitrag ist. Auch mir ist eine Differenzierung der Debatte sehr wichtig. Dass sehr häufig pauschal behauptet wird, Google halte sich nicht an Gesetze ist in der Tat juristisch ärgerlich – und muss einfach nicht sein.

  40. Die wunderbare Welt von Isotopp |  30.03.2010 | 10:08 | permalink  

    Google, Urheberrecht und Leistungsschutzrecht…

    Manchmal sind es die Kommentare, die einen Artikel lesenswert machen. In Neue Frontverläufe: Welt-Herausgeber Thomas Schmid vergleicht Google mit China auf carta.info berichtet Robin Meyer-Lucht über den Welt-Herausgeber Thomas Schmid. Schmids Äußerung…

  41. links for 2010-03-30 | The Cynxpire |  30.03.2010 | 15:02 | permalink  

    [...] Neue Frontverläufe: Welt-Herausgeber Thomas Schmid vergleicht Google mit China Insbesondere die Kommentare stellen die tatsächliche Rechtslage endlich mal angenehm deutlich klar. (tags: google urheberrecht) [...]

  42. Dentaku |  01.04.2010 | 15:25 | permalink  

    @Tom Becker:

    [...] Es beginnt schon damit, dass Urlaubsschnappschüsse schlicht nicht Urheberrechtsfähig sind (meistens), weil es ihnen an Schöpfungshöhe fehlt. Wenn sich Medien einfach auch StudiVZ oder Facebook bedienen, dann betrifft das meistens das Recht am eigenen Bild und diese Sache ist hoch umstritten. [...]

    War das Kriterium der Schöpfungshöhe nicht gerade für Fotos egal (Lichtbilderschutz §72 UrhG)? Das war doch Mitauslöser des ganzen Ärgers um relativ generische Brötchenfotos aus Marions Kochbuch.

  43. Meinungsfreiheit, my ass. « …Kaffee bei mir? |  23.04.2010 | 15:34 | permalink  

    [...] SWIFT, INDECT, Stockholmer Programm, Europol, SIS II, three-strikes, Markenrecht, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, RFID, ePerso, RLP will Onlinedurchsuchung verabschieden, neuerliche Vorratsdatenspeicherung in [...]

  44. katrin meyer |  13.06.2011 | 03:02 | permalink  

    Bei Thomas Schmid wird offenbar zensiert. Heute schrieb ich einen Kommentar zu seinem grauenvollen Artikel “Deutschland lebt…” und … schwupps, war mein Kommentar verschwunden – “ZENSUR”, denkt da der kritische Bürger. Deshalb hier noch einmal meinen Beitrag:

    “Ich lese diesen Artikel gar nicht zu Ende. Schon der Anfang ist grauenvoll: “Sie wuchs in einem von allen guten Geistern verlassenen Land auf, der DDR. In einem Staat, der Freiheit verweigerte, Entwicklung blockierte, Menschenleben niederdrückte.” Wer so viel Schwachsinn nach 20 Jahren Vereinigung verbreitet, ist nur zu bedauern. Ein Journalist (?), der offenbar den Verdummungskampanien seiner Kollegen erliegt. Informiert euch, wie die DDR wirklich war und glaubt nicht solchen Blödsinn. Menschen, die auf der Straße erfrieren oder 20% der 15-Jährigen, die nicht effektiv lesen und schreiben können (PISA-Resultat), Arbeitslosigkeit und Armut, all das gab es in der DDR nicht. Menschenleben werden in dieser BRD niedergedrückt und Freiheit bedeutet hier, frei von Arbeit, Recht, Wohnung usw. zu sein (jedenfalls für einige). Vor allem aber ist dieses Land frei von Gerechtigkeit. Macht mal eine Umfrage, wer dieses Land für einen Rechtsstaat hält – ihr werdet erstaunt sein. Schreibt mal an den Petitionsausschuss oder an ein Ministerium und beschwert euch über Missstände in diesem Land. Ihr werdet bemerken, dass niemand eure Briefe gründlich liest und alles Scheindemokratie ist. Eingabenschreiben in der DDR war da erfolgversprechender und die Antworten darauf hinterließen – jedenfalls bei meinen Eltern – immer ein Gefühl der Zufriedenheit. Ich könnte euch noch mehr berichten – aber – sprecht einfach mit Ossis, die werden euch ein nuanciertes Bild der DDR vermitteln. Im Ausland wird die DDR übrigens mehr bewundert, als das die westdeutschen Medien tun. Also, nur weg hier.”
    Mal sehen, ob der Kommentar hier Bestand hat…

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