Ralf Dewenter

Wieso soll das Netz eigentlich neutral sein? Eine rein ökonomische Betrachtung

Ralf Dewenter | 23 Kommentar(e)


Das Wettbewerbsrecht und die Interessen der Marktteilnehmer neutralisieren das Missbrauchspotenzial von Verstößen gegen die Netzneutralität. Deshalb muss sie nicht gesetzlich fixiert werden.

15.02.2010 | 

In der letzten Woche wurde darüber berichtet, dass der spanische Telekommunikationsdienstleiter und Netzbetreiber Telefónica in Zukunft Content-Provider stärker zur Kasse bitten möchte. Die angestrebte Bepreisung betrifft dabei jedoch nicht die Konnektivität der Inhalte-Anbieter, sondern insbesondere die Nutzung der Backbone-Netze. Diese Nutzung ist bisher für die Inhalte-Anbieter kostenfrei, der entstehende Traffic wird von den Netzbetreibern untereinander be- bzw. verrechnet. Begründet wird diese Forderung mit dem extremen Datenverkehr, den vor allem Suchmaschinen wie Google verursachen. Letztendlich versucht Telefónica mit diesem Vorhaben stärker an den Einnahmen der Content-Provider zu partizipieren.

Telefónicas Ankündigung dürfte aber nicht nur bei den Inhalte-Anbietern für Aufruhr gesorgt haben, sondern ebenso bei den Verfechtern der Netzneutralität. Die Befürchtungen der Befürworter eines neutralen Internet betreffen eine Reihe von Auswirkungen, die eine mögliche Nicht-Neutralität zur Folge haben könnte. Angefangen bei einer Benachteiligung von Konkurrenten bzw. einer ungerechtfertigten Diskriminierung bis hin zu einem möglichen Ausschluss von bestimmten Content stehen dabei alle möglichen Verhaltensweisen der Netzbetreiber in der Diskussion. Welche Auswirkungen eines nicht-neutralen Netzes sind aber realistisch? Und was ist aus Wettbewerbssicht wirklich zu befürchten?

Das Wettbewerbsrecht in Europa deckt Missbrauch ausreichend ab

Die Debatte um die Netzneutralität, die in den USA schon seit längerer Zeit geführt wird, nimmt nun auch in Europa immer mehr an Fahrt auf. Dabei existieren jedoch aus ökonomischer Sicht kaum Argumente, die für eine Festschreibung, also Regulierung der Netzneutralität sprechen. Dies gilt insbesondere für die Europäische Union, da das europäische und auch das deutsche Wettbewerbsrecht einen umfassenden Schutz der Marktteilnehmer bietet. So ist z.B. das Blockieren von Wettbewerbern durch marktbeherrschende Unternehmen generell untersagt. Ebenso unterliegt eine Diskriminierung, also die ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung bezüglich der Preise oder der Qualitäten der Missbrauchsaufsicht. Befürchtungen also, dass marktbeherrschende Unternehmen Wettbewerber oder andere Anbieter ausschließen sind unbegründet. Ebenso unbegründet sind Befürchtungen, dass Netzbetreiber bestimmte (etwa kleinere) Content-Anbieter ausbeuten, indem sie von diesen andere Preise für den Transport des Traffics verlangen. Diese müssen für gleiche Leistungen ebenso behandelt werden, wie alle anderen Anbieter.

Komplizierter wird die Analyse, wenn nicht monopolistische oder marktbeherrschende Netzbetreiber und Access-Provider betrachtet werden, sondern im Wettbewerb stehende Unternehmen. Diese unterliegen nicht der Missbrauchsaufsicht und haben daher auch keine Verpflichtung, bestimmte Inhalte zu transportieren. Solange jedoch Wettbewerb zwischen den Netzen herrscht und die Inhalte über Konkurrenznetze bereitgestellt werden können, besteht auch keine Notwendigkeit einer Must-Carry-Regel. Auch unterschiedliche Preismodelle gehören dann zum normalen wettbewerblichen Verhalten.

In den meisten Fällen besteht kein Anreiz zur Beschränkung des Traffics

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, inwiefern die Netzbetreiber überhaupt den Anreiz haben, Inhalte-Anbieter von ihrem Netz auszuschließen oder wesentlich zu benachteiligen. Da es sich bei den Providern um zweiseitige Plattformen handelt, sind sie in der Regel bestrebt, möglichst hohe Mengen (also Traffic bzw. Content) zu realisieren, da sie damit tendenziell auch ihre Gewinne maximieren. Ein Ausschluss ist in den seltensten Fällen – am ehesten bei vertikal integrierten Service Providern – profitabel. Wirklich schädlich ist ein solcher Ausschluss oder eine Diskriminierung jedoch nur dann, wenn Marktbeherrschung vorliegt – diese Fälle sind jedoch wie bereits erwähnt durch das Wettbewerbsrecht untersagt oder unterliegen der Missbrauchsaufsicht.

Was die Bepreisung von Google durch Telefónica angeht, so stellt sich also die Frage, ob Google hier gegenüber anderen Content-Anbietern diskriminiert werden soll und ob Google auf Alternativen zurückgreifen kann. Gegen verhandelte Netznutzungsentgelte in einer wettbewerblichen Situation ist auch in diesem Fall nichts zu sagen, wenn keine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt wird. Welche Preise sich dann im Einzelnen ergeben, hängt von der einzelnen Situation und der Verhandlungsmacht der Gesprächspartner ab. So könnte theoretisch auch ein negativer Preis (also eine Subvention des Contents) resultieren, wenn ein Netzbetreiber auf den entsprechenden Traffic nicht verzichten möchte oder kann.

Nicht-Neutralität hat vor allem positive Effekte

Letztendlich sind massive negative Auswirkungen aus ökonomischer Sicht entweder nicht zu erwarten oder aber durch das Wettbewerbsrecht abgedeckt. Grundsätzlich lässt sich vielmehr feststellen, dass ein Verzicht auf Neutralität eine effizientere Nutzung der Netze erlauben würde. Eine unterschiedliche Bepreisung unterschiedlicher Dienste (wie VoIP, Email, Online-Gaming, etc.) könnte – im Sinne von quality of service – zur Lösung von Überlastproblemen beitragen. Auch eine damit verbundene Preisdifferenzierung wäre grundsätzlich wohlfahrtssteigernd, wenn dadurch eine Erhöhung der Mengen realisiert werden kann.

Und auch wenn die Frage der Innovationswirkungen zu komplex für eine abschließende Bewertung ist, bietet Nicht-Neutralität zumindest die Möglichkeit der Innovationen am Rand und im Kern des Netzes. Es können also Innovationen – wie bisher auch geschehen – bezüglich der Applikationen und des Contents geschaffen werden. Darüber hinaus können aber auch Innovationen im Kern des Netzes, die bei Neutralität nicht sinnvoll oder einsetzbar wären – etwa eine Technologie, die quality of service ermöglicht – geschaffen werden. Diese Neuerungen sind bei Regulierung von Netzneutralität aber nicht möglich. In einem neutralen Internet wären derartige Innovationen im Kern des Netzes erst gar nicht möglich. Wieso soll das Netz also unbedingt neutral sein?

Ebenfalls zum Thema bei Carta, aber mit konträrem Standpunkt:

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23 Kommentare

  1. M-Blog | Wieso soll das Netz eigentlich neutral sein? Eine rein ökonomische Betrachtung |  15.02.2010 | 18:51 | permalink  

    [...] Artikel ist ebenfalls bei CARTA erschienen. GD Star Ratingloading…GD Star [...]

  2. Ulrike Langer |  15.02.2010 | 20:58 | permalink  

    Ich frage mich, ob Google hier nicht am längeren Hebel sitzt. Angenommen Google weigert sich, bei einer “Bepreisung” mitzumachen und würde von Telefonica ausgesperrt – wie attraktiv wären dessen Netze dann wohl noch für Endkunden?

  3. Sandra |  15.02.2010 | 21:14 | permalink  

    @Ulrike Ich glaube genau das ist der Punkt. Telefonica wird schnell feststellen, dass sie kein Interesse daran haben können. Daher wird der Markt eher zu einer Netzneutralität führen.

    Spannend wäre auch:
    “So könnte theoretisch auch ein negativer Preis (also eine Subvention des Contents) resultieren, wenn ein Netzbetreiber auf den entsprechenden Traffic nicht verzichten möchte oder kann.”

  4. Ralf Dewenter |  15.02.2010 | 21:41 | permalink  

    @Ulrike Langer und Sandra: Genau das ist gemeint. Die Preise bestimmt derjenige, der mehr Verhandlungsmacht hat – also am längeren Hebel sitzt.

    Die Frage ist also, ob es sich Telefonica eher leisten kann, Google auszuschließen, als Google es sich leisten kann, nicht über die Netze von Telefonica transportiert zu werden.

    Ob der Markt zu einer generellen Neutralität führt, ist jedoch fraglich aus meiner Sicht. Allerdings würde es wohl mehr Neutralität geben, als befürchtet.

  5. Zulu |  15.02.2010 | 22:49 | permalink  

    So ist das, wenn niemand mehr Allmende auch nur buchstabieren kann. Eine Schande.

  6. DigitalLife – Links des Tages vom 15.02.2010 » blockadesong, dresden, google, netz, obama, Twitter, update, Web 2.0, wordpress » Digital Life |  15.02.2010 | 23:18 | permalink  

    [...] Wieso soll das Netz eigentlich neutral sein? Eine rein ökonomische Betrachtung Interessante Sichtweise zum Thema [...]

  7. Tharben |  15.02.2010 | 23:39 | permalink  

    Ralf Dewenter, mir kommt in Ihrem Eintrag zu kurz, dass es doch auch um die Access Provider geht, die in allen Ländern längst ein Oligopol bilden – wenn überhaupt. Fahren Sie mal aufs Land.

    Telcos können viel mehr Geld generieren, wenn sie das Netz in dünne Scheibchen schneiden, in kleine, bunte Plastikboxen stecken und an der Supermarktkasse verkaufen, wie in dieser Grafik illustriert.

    Diese Gefahr ist durchaus real, denn das Profitversprechen ist groß.

    ([Kleinere] Content-Anbieter) müssen für gleiche Leistungen ebenso behandelt werden, wie alle anderen Anbieter.

    Sollten sie zumindest. Aber wie sollen kleine Content-Anbieter dies durchsetzen? Mengenrabatt werden sie kaum erhalten.

  8. Tobias Barth |  16.02.2010 | 04:24 | permalink  

    Tut mir leid, der Artikel ist Unsinn. Es scheint der alte fromme Wunsch (bzw. die kolportierte Lüge) durch, dass der Markt durch Konkurrenz schon alles im Sinne des Kunden regeln werde.
    Da die Anschlussanbieter nur einen winzigen Teil meiner Kommunikationsströme im Internet abdecken, ist es mitnichten damit getan, nur diese zu betrachten. IP-Pakete werden durch nicht vorhersehbar viele und verschiedene Netze geleitet. Diejenigen, die diese unter ihrer Kontrolle haben, sind erstens zahlenmäßig betrachtet ungleich weniger als die weltweit verteilten Anschlussanbieter für Endkunden. Absprachen bzw. mangelnde Alternativen sind so sehr viel wahrscheinlicher (und keineswegs durch lokales Recht verhindert). Zweitens habe ich als Privatmensch überhaupt keinen Einfluss darauf. Ich kann vielleicht meinen Anbieter wechseln, wenn er mir nicht passt, aber nicht das, was dahinter kommt (Hints: Tier-1, Tier-2).
    Nebenbei ist das zitierte Telefonica auch nicht unbedingt ein kleines Licht. Da kann man es definitiv als Segen betrachten, dass Google dabei ist, seine eigenen Leitungen zu verlegen. Doch das kann eben auch nur Google.
    Abgesehen davon: Ich will das Internet nicht in Häppchen verkauft bekommen! Genau dahin führen aber die Überlegungen pro-Markt und contra-Netzneutralität. Was letztlich errichtet werden würde, ist eine (erneute) informationsbezogene Trennung der Gesellschaft. Am unteren Ende der Einkommensskala wird man froh sein, überhaupt ein paar Nachrichtenseiten aufrufen zu können – mehr kann man sich vielleicht nicht leisten. Das Internet, so neutral wie es konzipiert und erdacht wurde, ist ein Gleichmacher. Das ist gut so und wir müssen alles dafür tun, dass es so bleibt.
    Zuletzt noch ein Wort zum immer wieder bemühten Quality-of-Service-Argument (QoS): Es gibt zweifellos Anwendungen, die zeitkritisch sind, wie Telefon oder eventuell TV (so es denn über IP läuft). Doch zum einen sind die Probleme, die die Netzbetreiber damit haben könnten, selbst gemacht: Warum muss man alles über IP laufen lassen, und das bis zu mir nach Hause? Zum anderen ist es die Pflicht der Netzbetreiber, wenn sie mir einen Anschluss mit einer bestimmten Bandbreite verkaufen, der _zusätzlich_ auch Telefon abwickeln soll, das Netz ausreichend zu dimensionieren. Warum soll die Netzneutralität (und damit letztlich ich) darunter leiden, dass die nötigen Investitionen in Infrastruktur nicht den Anforderungen der User nachkommen? Und drittens: Den ein bis drei kritischen Anwendungen könnte durchaus bei Bedarf (bedeutet: bei konkreter Nutzung) eine Mindestbandbreite zugestanden werden. Die technischen Mittel wären nicht das Problem. Die Netzneutralität würde man davon unabhängig sichern können. Verfechter dieser – wie ich – wollen mit einem diesbezüglichen Gesetz nur verhindern, dass jemand anders als der Nutzer darüber entscheidet, was wichtig ist und wie man das Internet nutzt.

  9. Ralf Dewenter |  16.02.2010 | 10:03 | permalink  

    “So ist das, wenn niemand mehr Allmende auch nur buchstabieren kann. Eine Schande.”

    @Zulu: So ganz verstehe ich den Hinweis auf die Allmende nicht. Denn hier ist Ausschluss möglich. Es handelt sich ja nicht um Gemeineigentum. Eine Übernutzung wäre damit ausgeschlossen.

    @Tharben: Wie gesagt, martkmächtige Provider fallen unter das Wettbewerbsrecht, hier besteht also kein Problem. Existiert ein enges Oligopol (wie mancherorts auch jetzt schon) dann ist davon auszugehen, dass gerade kleine Anbieter die anderen eher im Preis unterbieten. Auch der Ausschluss ist nicht wahrscheinlich. Ähnliches kann man ja im Mobilfunk beobachten. Übrigens kann auch im Oligopol Marktmacht bestehen.

  10. Ralf Dewenter |  16.02.2010 | 10:18 | permalink  

    “Da die Anschlussanbieter nur einen winzigen Teil meiner Kommunikationsströme im Internet abdecken, ist es mitnichten damit getan, nur diese zu betrachten.”

    Das habe ich auch nicht getan. Nur vertikal integrierte Provider haben noch am ehesten eine Anreiz zB. zum Ausschluss. Ein reiner Backbone-Betreiber wird nicht seinen Traffic beschneiden.

    “Das Internet, so neutral wie es konzipiert und erdacht wurde, ist ein Gleichmacher.”

    Genau und deshalb ineffizient. Es werden nun z.B. gleiche Preise für ungleiche Leistungen und Qualitäten verlangt. Ein Durchschnittwert also. Würde eine stärkere Differenzierung möglich, dann würde das auch zu geringeren Preisen bei manchen Produkten führen.

    “Warum muss man alles über IP laufen lassen, und das bis zu mir nach Hause?”

    Vielleicht gibt es einige Konsumenten, die das gerne möchten? Oder sind in diesem Fall die Konsumenten dann doch nicht so wichtig, wie vorher angedeutet?
    Und ist es nicht auch OK, wenn diese für die Dienste bezahlen? Denn solange keine Differenzierung möglich ist, bezahlen alle für diese Dienste, auch die, die sie nicht nutzen wollen.

    “Zum anderen ist es die Pflicht der Netzbetreiber, wenn sie mir einen Anschluss mit einer bestimmten Bandbreite verkaufen, der _zusätzlich_ auch Telefon abwickeln soll, das Netz ausreichend zu dimensionieren.”

    Ist das so? Ich kenne keine solche Verpflichtung. Die Netzinvestitionen müssen auch erwirtschaftet werden.

    “Den ein bis drei kritischen Anwendungen könnte durchaus bei Bedarf (bedeutet: bei konkreter Nutzung) eine Mindestbandbreite zugestanden werden. Die technischen Mittel wären nicht das Problem.”

    Genau darum geht es. Das ist aber keine Netzneutralität, was Sie hier vorschlagen. Ganz im Gegenteil, das ist Nichtneutralität. Im Übrigen geht es nicht nur um Bandbreite.

  11. Ruben |  16.02.2010 | 15:04 | permalink  

    In meinen Augen ist die Gefahr für Diskriminierung sehr wohl gegeben. Ob eigene Produkte bevorzugt werden oder Inhalte zahlungskräftigerer Firmen schneller ausgeliefert werden – Diskriminierung wird jetzt schon betrieben (ungerechtfertigte Komprimierung von Bildern bei Mobilzugriff über das T-Com Netz) und die Angst, dass es in Zukunft noch zunehmen könnte, ist meiner Meinung nach sehr nachvollziehbar. Der Auftrag ist, meine Datenpakete einfach weiterzuleiten. Nicht reinschauen und selektieren. Und weil genau das gemacht wird und sich in der Zukunft noch verstärken wird, ist eine festgeschriebene Netzneutralität dringend notwendig.

  12. Manziel |  16.02.2010 | 16:35 | permalink  

    @Ralf Dewenter
    Gerade der Mobilfunk zeigt doch, dass der Markt eben keine Netzneutralität sichert. Da werden “Flatrates” verkauft die man mit vielen Programmen nicht nutzen kann und die ab einem bestimmten Traffic gedrosselt sind. Mehr als ein schöner Schein ist eben nicht gegeben.

    Ein Oligopol schließt echten Wettbewerb übrigens nicht nur in der Realität aus sondern auch in der Wirtschaftstheorie. Dadurch, dass ein Oligopolist mit seinem eigenen Angebot den Marktpreis beeinflussen kann, ist es für ihn nicht lohnen bis zu den Grenzkosten zu verkaufen sondern er wird immer etwas weniger produzieren. Zwar produzieren die ISPs nicht im klassischen Sinn, aber auch auf sie trifft das Modell zu. Am meisten Gewinn machen die ISPs wenn sie entweder gemeinsam (Kartell) oder unabhängig voneinander (Nash-Gleichgewicht) künstlich den Preis hochhalten.

    Erschwerend kommt noch hinzu, dass die technische Infrastruktur nicht einmal eine Oligopolstruktur hat sondern ein natürliches Monopol darstellt. Wenn hier mithilfe von DPI Inhalte gebremst werden und das auch für den eigenen Traffic zutrifft, wird das Kartellamt kaum etwas unternehmen können. Auch ein Wechsel zu einem anderen Anbieter bringt dann nichts mehr.

  13. André Rebentisch |  16.02.2010 | 17:37 | permalink  

    Das ist eine sehr naive, und deshalb sehr gute Frage.

    Lassen Sie mich beginnen mit einer Gegenfrage: Was verstehen Sie unter “Netzneutralität”? Ohne gemeinsames Verständnis lohnt die Diskussion nicht.

    Vom Modell des Wettbewerbs betrachtet gibt es in Europa viel zu wenig Ordnungspolitik. Gerade im Infrastrukturbereich und bei digitalen Medien ist hier erheblicher Nachholbedarf. Die zentralisierte Wettbewerbspolitik der Europäischen Union ist ein ganz stumpfes Schwert, und sie muss noch auf sich laden, was in den USA versäumt wurde.. Die Behauptung “Wie gesagt, martkmächtige Provider fallen unter das Wettbewerbsrecht, hier besteht also kein Problem.” ist akademisch abgehoben und geht an der Realität vorbei.

    “Letztendlich sind massive negative Auswirkungen aus ökonomischer Sicht entweder nicht zu erwarten oder aber durch das Wettbewerbsrecht abgedeckt.”

    Zielsetzung gerechtfertigter staatlicher Eingriffe sollte in erster Linie Markteffizienz sein, insbesondere wenn es aus Sicht von Marktakteuren unzureichende Anreize gibt, Ordnungspolitik ist immer dann erfolgreich, wenn sie überflüssig erscheint. Wir haben derzeit eine Situation, in der Infrastrukturdienste massive staatliche Subventionen erhalten wollen für den Netzausbau im Bereich Breitband. Diese Form von Staatshilfen sehe ich sehr kritisch. Markteffizienz dürfte sehr wichtig sein zur Reduktion der Belastung des Fiskus.

  14. Tobias Barth |  16.02.2010 | 18:30 | permalink  

    “Würde eine stärkere Differenzierung möglich, dann würde das auch zu geringeren Preisen bei manchen Produkten führen.”

    Das behaupten Sie. Selbst wenn das trotz der Marktstruktur der ISPs passieren würde (was unwahrscheinlich ist; siehe z.B. auch andere Kommentare hier), rechtfertigt das nicht den Effekt einer Aufspaltung des Internetzugangs in dienstgebundene Zugänge mit Preisstaffelung. Nur weil das Internet, bzw. der Zugang dazu neutral gegenüber den Anwendungen ist, hat es ein so enormes Innovations- und Revolutionspotential entwickeln können. Die Vorteile für die Gesellschaft, die daraus erwachsen, sind ungleich höher als die, die ein aus nach Zahlungskraft priorisierten Datenströmen bestehendes Netz je bringen könnten, abgesehen davon, dass ich letztere potentiellen “Vorteile” immer noch nicht erkennen kann.

    André Rebentisch hat genau die richtige Frage angesprochen: Was verstehen wir denn in dieser Diskussion unter Netzneutralität? Sie beharren darauf, dass stark begrenztes QoS (wie für herkömmliches Telefonieren etwa nötig) und Netzneutralität sich ausschließen und konstruieren damit ein Argument dagegen. Diejenigen aber, die gesetzliche Regelungen für Neutralität fordern, sind sich vollkommen bewusst, dass es – ich wiederhole es gern – sehr sehr wenige zeitkritische Anwendungen gibt, die man trotz einer weitgehenden Neutralitätsverpflichtung priorisieren kann.

  15. Andreas Bittner |  16.02.2010 | 21:56 | permalink  

    Mmh, Herr Dewenter, zunächst ist eine “rein ökonomische Betrachtung” des – sozialen Mediums – Internet ein reduktionistisches Unterfangen, finde ich. Und ohne eine belastbare Definition von Netzneutralität (siehe #13) kommen wir nicht weit. Klarer fände ich übrigens den Begriff der Netzwerkneutralität (network neutralitiy).

    Wer aber ökonomisch ‘rangeht, sollte sich auch über positive Effekte bzw. das Marktversagen des Internet Gedanken machen. Denn das Internet – verstanden als physische Infrastruktur und zugleich als Inhalte und Informationen, die über diese Infrastruktur transportiert werden, schafft Werte in Milliardenhöhe, die vom Publikum (Endnutzer) nicht bezahlt werden (müssen). Eine Facette dieses Marktversagens ist die Debatte um ein Leistungsschutzrecht; eine andere die Frage der Netzwerkneutralität. Beides führt zu systematischer Unterinvestition. Siehe Breitband.

    Free to Invest, eine aktuelle (ökonomische) Studie des Institute for Policy Integrity (NYU) , kommt, vor dem Hintergrund der FCC-Regulierungsdebatte, zu einem ganz anderen Ergebnis – nämlich pro Netzwerkneutralität – und zu einer interessanten Schlußfolgerung:

    “By giving players the best incentives for optimal investment, net neutrality encourages a cycle that breeds more content, which in turn breeds more users. A combination of policies that protect content providers and judiciously deploy government physical infrastructure is the right mix to ensure that the Internet continues to grow and flourish, generating massive benefits for the American public.” (Inimai Chettiar and J. Scott Holladay, 1/2010:viii)
    .
    http://www.policyintegrity.org/publications/index.html

  16. jan krone |  16.02.2010 | 23:14 | permalink  

    “Solange jedoch Wettbewerb zwischen den Netzen herrscht und die Inhalte über Konkurrenznetze bereitgestellt werden können, besteht auch keine Notwendigkeit einer Must-Carry-Regel.”

    Hey Ralf,
    jetzt können wir ja die Diskussion vom November in Hamburg an dieser Stelle weiterführen :)

    Du entlehnst in dem o.a. Zitat die “Must-Carry-Regel” dem Rundfunkrecht; diese wird unabhängig von Wettbewerbsverhältnissen auf alle klassischen Netzwerkbetreiber (für Rundfunkinhalte; Terrestrik, Kabel, Satellit) angewendet. Als quasi vorbeugende Norm.

    Umgelegt auf das Internet interessiert mich die Netzinfrastruktur (Backbone ohne Mietleitungen) für Versorgungsgebiete. Sollten sich dort Gebietsmonopole erweisen, hätte eine aus dem Rundfunk bekannte Must-Carry-Regelung keine andere Funktion als die Beibehaltung der Netzneutralität.

    LG
    Jan

  17. André Rebentisch |  16.02.2010 | 23:43 | permalink  

    Kleine Ergänzung. Wir hatten vor kurzem diese Debatte in der EU anlässlich des Telekommunikationspaketes. Die Forderung der Netzneutralität wurde erst ca. 2002/2003 in den USA erfunden, dort sind die Marktstrukturen ganz andere, mächtige Kabelfimen, ein Flächenland. Das Problem kennen wir in dieser Form nicht. Bekannt wurde das Thema nicht zuletzt bei uns, weil Barack Obama ein Fürsprecher der Netzneutralität ist, und bei diesem Thema Akzente setzt.

    Im EU-Telekom-Paket wurde nun etwas als “Netzneutralität” bezeichnetes kodifiziert aber das in ganz anderer und harmloser Hinsicht. Die Lobbyisten kamen aus den USA (AT&T, Verizon) oder waren Akteure, die nicht direkt ISPs waren, beispielsweise die Content-Industrie. Die Gruppe der Personen, die sich damit in Europa beschäftigt haben, war sehr übersichtlich. Hier zum Beispiel Jeremie. http://www.youtube.com/watch?v=ivPIIhOUXIo

    Unsere Bedenken lagen auf einer anderen Ebene als bei den Amerikanern. Unsere Sicht ist, dass es unseren Telefonabieter gar nichts anzugehen hat, welche Dienste wir nutzen. Einige haben berufliche Erfahrung bei Netzanbieter, und es doch sehr klar, dass es kein “Schwarz-weiss” gibt, dass Traffic Management üblich ist usw. Darum geht es nicht.

    Wie will man protokolltechnisch eine solche Nichtneutralität realisieren? Da hat man solche Personen wie Vint Cerf, die gewissermaßen von Anfang an durch ihre Standardisierung des Internet eine Art weiche Netzneutralität in die Bausubstanz gebracht haben, wobei eine Nichtneutralität sozusagen die “Statik” gefährdet. Es wird also technisch interessant, weil die Katze gegen den Strich gebürstet wird. Was wird da für eine Infrastruktur geschaffen?

    Nun zum Problem: Unsere Sicht ist, dass es unseren Netzanbieter gar nichts angeht, welche Dienste wir nutzen. Da zitiere ich mal die Definition aus §206 StGB

    ” Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war.”

    Darum geht es in diesem Streit in Europa. Die Aufweichung des “mere conduit” Prinzips, das eine Art Kollateralschaden der Nicht-Neutralität darstellt. Filterung/DPI oder Nicht-Neutralität sind zwei Seiten der gleichen Medaille.

    Das eindeutigste auf der Agenda ist: Die Nutzung von Voice over IP Diensten wie Skype wird z.B. beschränkt, wenn dies Telekommunikationsangebote des ISP gefährdet.

    Kleine Anekdote: In einer mittleren deutschen Universitätsstadt habe ich um 1997 an einer Lesung eines Österreichers, ich glaube es ging um “Dichtung im Internet” teilgenommen. Dort sagten mir die Veranstalter, dass die Lokalzeitung über die Veranstaltung nicht berichten werde und sie auch nicht ankündige, weil “die jetzt selbst Internet machen”. Ganz recht, die Lokalzeitung war unter die Internetprovider gegangen. Wem das nicht lächerlich genug erscheint, die Stadt Berlin wehrte sich gegen die Initiative zur Einrichtung einer Toplevel Domain .Berlin, da sie ja bereits eine Website http://www.berlin.de betreibe. http://www.heise.de/netze/meldung/City-Domain-berlin-erhaelt-keine-offizielle-Berliner-Unterstuetzung-200790.html

    Dieser ganze “kleinteilige Mist” dürfte zu erwarten sein, eine re-Balkanisierung. Auf der Ebene von den grundlegenden Protokollen wie TCP/IP haben die Architekten des Internet gewissermaßen von Anfang an vorgesorgt. Darum hat sich genau dieses Protokoll durchgesetzt, durch das wir das Internet erhalten haben. Darum haben sich die vielen anderen und “intelligenteren” Protokolle für Netzwerke und Online-Dienste nicht als zukunftsfähig erwiesen. Die Entscheidung gegen Netzneutralität ist aus dieser Sicht ahistorisch.

  18. jan krone |  17.02.2010 | 00:00 | permalink  

    @Andre:

    “(…) dieser Sicht ahistorisch.”

    Andererseits aber die natürliche Bewirtschaftung von Eigentum (das der Netzwerkbetreiber).

    Der Eindruck, das Internet sei über sein Protokoll gemeinfrei, täuscht. Es gilt nun, dieses scheinbar historisch erworbene “Wegerecht” juristisch zu bewerten.

  19. Ralf Dewenter |  17.02.2010 | 11:00 | permalink  

    Moin Jan,

    bei der Beurteilung der Must-Carry-Regel im Rundfunkrecht bin ich wohl immer noch anderer Meinung als du. Solange Oligopolstrukturen (ohne kollektive Marktbeherrschung!) vorliegen, halte ich eine solche Regelung für nicht notwendig, bei Monopolstrukturen (bzw. Marktmacht) sieht das natürlich anders aus.

    Auf das Internet bezogen, liegen wir wohl nicht so weit auseinander. Sollten Gebietsmonopole vorliegen (egal auf welcher Netzebene), bin ich für einen diskriminierungsfreien Zugang. Dieser ist aber tatsächlich schon durch das Wettbewerbsrecht geregelt.

    LG
    Ralf

  20. Ralf Dewenter |  17.02.2010 | 11:01 | permalink  

    @André Rebentisch:

    Die Frage, ob VoiP ausgeschlossen wird ist ein schönes Beispiel. Und auch hier greift das Wettbewerbsrecht. Liegt Marktbeherrschung vor, ist ein Ausschluss untersagt. Liegt keine Marktbeherrschung vor, ist Ausschluss von VoiP erlaubt. Marktbeherrschung kann übrigens ebenso im Oligopol vorliegen und ein Ausschluss damit untersagt werden. Solange Alternativen vorhanden sind, sehe ich hier kein Problem.

    Die Aussage, dass die europäische Wettbewerbspolitik ein „stumpfes Schwert“ ist und dass „Ordnungspolitik ist immer dann erfolgreich, wenn sie überflüssig erscheint“ halte ich doch für sehr gewagt. Wo ich aber einer Meinung bin ist, dass Effizienz das Ziel möglicher Eingriffe ist. Daher auch meine Argumentation bei Marktmacht der beteiligten Unternehmen (wie im Wettbewerbsrecht vorgesehen) einzugreifen (hier ist die Effizienz gefährdet). Im Wettbewerb (also auch im Oloigopol) ist jedoch a priori kein Eingriff notwendig, da Effizienz möglich ist. Für den Fall eines Kartells z.B. existiert das Kartellverbot.

    Eine sehr interessante Frage ist die der Transaktionskosten („kleinteilige Mist“ und Realisierung von Nichtneutralität). Was möglich ist und was nicht und vor allem zu welchen Kosten, müssen tatsächlich Techniker entscheiden und damit die beteiligten Unternehmen. Wenn zu hohe Transaktionskosten vorliegen, muss nach einer einfachen Lösung gesucht werden. Dass der Staat das besser beurteilen kann und a priori alle möglichen Neuerungen untersagt ist nicht nur ein starker Eingriff in die Eigentumsrechte sondern ebenso absurd.

    @Andreas Bittner

    Sorry aber es gibt kein Marktversagen im Internet. Diese Debatte würde hier vielleicht ein wenig weit führen aber nur weil die Wettbewerbsintensität so stark ist, dass die Finanzierung der Inhalte i.d.R. über die Werbung vorgenommen wird und sehr selten über Pay-Content ist das kein Beleg für Marktversagen. Es herrschen sowohl Ausschließbarkeit als auch (zumindest) partielle Rivalität.

  21. jan krone |  17.02.2010 | 15:45 | permalink  

    Moin zurück!

    Hoffe, Ihr bekommt den Schnee bis zum Mai weg – sonst wird es eng mit der Tagung :)

    Jaja, die liebe Must-Carry-Regelung :)

    Die auf das allgemeine Wettbewerbsrecht und damit für das Internet umzulegen ist wahrlich spannend – zumal das Internet ja per se kein Massenmedium ist, sondern “lediglich” ein massenhaft verbreiteter Kommunikationskanal mit massenmedialen Adaptionen. Bin mir gerade nicht sicher, ob diese Regelung bereits auf proprietäre IP-TV-Angebote angewendet wird (???). Das wäre ein Hinweis, wenngleich ein tangibler.

    Ich argumentiere ja hier ersteinmal aus der Perspektive der Massenmedien im Netz. Die erfüllen in Rundfunknetzen einen (teilweisen; privat-kommerzielle Anbieter) öffentlichen und verfassungsrechtlich verankerten Auftrag, stellen also einen Sonderfall dar.

    Ich denke auch, dass der Markt es richten wird. Das Wettbewerbsrecht verbietet ja keine Gebühren-Modelle für die Durchleitung von Daten. Ist m.E. ein ganz normales Geschäftsmodell. Da das Modell aber bislang (bewusst) nicht eingeführt wurde, um den Markt erst einmal vom Netz und der unentgeltlichen Durchleitung von Datenpaketen abhängig zu machen, liegt ein klassischen Fall von (überlegener Strategie; der Netzbetreiber, also “Follow-The-Free”) Marktbearbeitung vor.

    Die EU-Entscheidung (Telco-Paket II) definiert Netzneutralität ja bewusst offen und schließt die Einhebung von Entgelten nicht aus. Wenn es jetzt ein Anbieter von Datendiensten (wie beispielsweise YouTube; Telefonica meinte ja nicht den schmalbandigen Suchdienst Google, sondern Google’s Video-Dienst) es finanziell nicht schafft, sein Angebot im Markt zu halten, es also aufgrund der schlecht oder nicht kalkulierten Durchleitungsentgelte versagt, verschwindet das Angebot eben zugunstren derer, die eine Refinanzierung stemmen können.

    Wäre ja so, als ob ich als Kunde darauf bestehen würde, mir ein bestimmtes Auto vor Ort kaufen zu können, der Verkäufer dies aber wegen Vertriebsproblemen nicht tut. Deswegen den Verkäufer verklagen zu wollen, wäre absurd.

    Ich denke, dass es darauf hinauslaufen wird inkl. eines zu entwickenden Must-Carry-Katalogs..

    Wenn Du willst, machen wir so etwas mal gemeinsam.

    LG
    Jan

  22. Johannes |  17.02.2010 | 18:07 | permalink  

    “Da es sich bei den Providern um zweiseitige Plattformen handelt, sind sie in der Regel bestrebt, möglichst hohe Mengen (also Traffic bzw. Content) zu realisieren,”

    Wenn sich dieser Satz auf Endkundenprovider bezieht, kann ich ihn nicht so ganz nachvollziehen. In diesem Segment gibt es inzwischen ausschließlich Flatrate-Angebote zu einem monatlichen Festpreis. Daher hat der jeweilige Provider ein Interesse daran, dass der Kunde möglichst WENIG Traffic produziert. Der ideale Kunde ist der, der eine Flatrate für 29,99/Monat bucht und dann nur 4 Stunden im Monat surft (bei Generation 50+ keine Seltenheit).

    Wohin das Aushebeln von Netzneutralität führen kann, sieht man sehr schön in Australien, dort sind viele Flatrate-Angebote inzwischen “gecappt” und bieten nur noch einige GBs/Monat an Übertragungsvolumen. Davon ausgenommen ist dann aber bspw. die Seite des australischen Rugby-Verbandes. Insofern werden natürlich einerseits Anbieter von Informationen zu ausländischen Sportarten (z.B. NBA.com) diskriminiert, als auch Bürger, die sich nicht für Rugby interessieren und somit nicht von den “geschenkten GBs” profitieren.
    Aber genau DAS ist doch das geniale am Internet, dass wenn ich mich heutzutage für die NBA interessiere ohne Probleme Kurzzusammenfassungen der Spiele etc. angucken kann. Das eben genau diese Beschränkungen auf einzelne Länder, die früher existieren durch das Internet aufgelöst werden (können, je nach Einstellung des Rechteinhabers). Wenn wir es jetzt zulassen, dass Inhalte unterschiedlicher Anbieter für den Endkunden unterschiedlich “bepreist” werden (z.B. in Form von Freivolumen für bestimmte Sites), dann sind wir ganz schnell wieder in der Prä-Internet-Ära, wo man sich wieder nur (um mal beim Beispiel zu bleiben) Bundesliga angucken kann und alle anderen Sportarten quasi nicht existent sind. Denn genau das würde bei uns passieren wenn man dem australischen Modell folgt, die ÖR Sender würden sich zusammen mit unserer Regierung dafür stark machen, dass alle ÖR-Seiten im Rahmen des Freivolumens erreichbar sind.

  23. André Rebentisch |  18.02.2010 | 02:46 | permalink  

    @Ralf Dewenter
    Genau das meinte ich mit “akademisch”, also der Methodenkasten. Praktisch ist es nicht so einfach:

    * Wie viele Fälle kann eine Wettbewerbsbehörde pro Jahr mit welcher Kapazität bearbeiten?
    * Wie lange dauern Wettbewerbsbeschwerden einschließlich des Rechtsweges? Wie dynamisch ist der Markt?
    * Was passiert, wenn sich Marktakteure nicht an Sanktionen halten und sind Sanktionen dissuasiv?
    * Welche Gründe und Verwundbarkeiten verhindern bei einem konkurrierenden Unternehmen das Einlegen einer Beschwerde?
    * Welche Möglichkeiten zur “politischen Einflussnahme” gibt es (konkurrierender Politikmix, Budget, Kapazitätsausstattung und Kompetenzen der Wettbewerbsbehörden, parlamentarischer Einfluss, Leitung und Mitarbeiter der Behörden, bis hin zu Medien, externen Gutachtern, Fachjuristen, Wissenschaft – die Szene ist überschaubar *)?
    * Welche Einigungszwänge gibt es (“bitter sweet victory” nach Kroes)?
    * Wie dissuasiv ist die gängelnde Einzelentscheidung im Wettbewerbsrecht auf übriges Verhalten von Marktakteuren?
    etc.

    *) Ich möchte gar nicht das böse K-Wort anführen. Einflussnahme auf die um Drittmittel bemühte Fachwelt findet statt.

    “Liegt Marktbeherrschung vor, ist ein Ausschluss untersagt. Liegt keine Marktbeherrschung vor, ist Ausschluss von VoiP erlaubt.”

    Das bedeutet, dass der Dienstleister einen Datenstrom inhaltlich untersucht. Der Datenstrom seines Kunden geht ihn aber gar nichts an.

    “Die Aussage, dass die europäische Wettbewerbspolitik ein „stumpfes Schwert“ ist und dass „Ordnungspolitik ist immer dann erfolgreich, wenn sie überflüssig erscheint“ halte ich doch für sehr gewagt. ”

    a) Einige bekannte Wettbewerbsfälle wie Microsoft haben die Belastbarkeit der EU-Wettbewerbsinstrumente bis zum Äußersten getestet und vorgeführt. Es ist doch viel einfacher durch Dekompilierungs-, TBT-Implementierung, Interoperabilitätsrechte, Anti-Bundling Regulierung, wettbewerbsfreundliche Beschaffungsregelungen usw. vorzubeugen, als einem in den Brunnen gefallenen Kinde mit dem Wettbewerbsrecht Jahre später hinterher zu springen.

    b) Mit “Überflüssigkeit” meine ich, der Effekt wird nicht bemerkt, weil sich die Dominanz gar nicht erst einstellt. In elektronischen Märkten haben wir üblicherweise starke Netzwerkeffekte, womit der Markt entweder in perfekten Wettbewerb oder Dominanz kippt. Das wichtigste Argument für Wettbewerbsstimulanz ist die Funktion des Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren. Es ist nicht so wie in der Mechanik (dieser Modellierung folgen klassische Marktmodelle) sondern wie bei einer chemischen Umwandlung. Der Eingriff triff auf ein pivotales Gleichgewicht, dann stellt sich selbsttätig eine neue Allokation, ein effizienteres Gleichgewicht, ein, und Effizienzgewinne werden realisiert. Die weichen Eingriffe wirken wie Katalysatoren oder Aktivierungsenergien. Das könne auch technische Netzwerkeffekte selbst sein, wenn die Technolologie inhärent ein effizienteres Gleichgewicht bevorzugt. Eine Art Wettbewerbs-Lockin. In der pivotalen Situation ist es einfach durch “soft law” den Markt in die eine oder andere Richtung zu lenken. Wettbewerbsrecht kommt erst zum Zuge, wenn sich Probleme eingestellt haben.

    In der Umkehrung heisst es auch, dass ineffiziente Marktallokationen bei Vorliegen von Wettbewerb auch staatlicher Zwänge bedürfen, genau diese Zustände werden ermöglicht durch Filterungsinfrastrukturen, durch staatliche Privilegien wie Patente und dergleichen. Nun kann man natürlich sagen, wir wollen gar keine Effizienz und bevorzugen ein künstliches, ein anderes Marktgleichgewicht aus diesen und jenen Gründen. Der Nachteil ist, dass diese Situation uns neue staatliche Zwangmaßnahmen beschert, die am Ende nicht viel an der fundamentalen Ökonomie ändern kann. Man denke an den Musikmarkt, wo ein Grenzkostenansatz für elektronische Kopien konsequent zur piraterieähnlicher Preisbildung führen muss, also die Effizienz die Gewinne der Rechteverwerter auffrisst, verschärft noch durch Überproduktion auf der Angebotsseite. Aus der Effizienzlogik des Marktmechanismus betrachtet wäre das natürlich kein Problem per se, da weiterhin die Güter bereit stehen, und zwar potenziell allen.

    Die wichtige Frage ist, welche Marktsituation wir anstreben. Entsteht ein Innovationstod bei Effizienz oder besteht unter Effizienz ein Innovationszwang für Marktakteure, um ihr vorerst zu entkommen? Das ist die gute alte Frage, ob es “zu viel” Wettbewerb geben kann und ob als Mittel dagegen Privilegien, Staatseingriffe usw. benötigt werden. Spiegelbildlich werden solche harten Staatseingriffe zum Beispiel durch das Wettbewerbsrecht bei suboptimalem Wettbewerb realisiert.

    Einen Weg zwischen Charybdis und Skylla scheint mir eine effizienzfreundliche “weiche Steuerung” im Vorfeld zu zeigen, zum Beispiel durch sanfte Netzneutralitätsbestimmungen, durch Förderung offener Standards usw.

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