Redaktion CARTA | 6 Kommentar(e)
Der NDR Rundfunkrat schließt sich nach Carta-Informationen im Drei-Stufen-Test für Tagesschau.de der Rechtsauffassung der ARD-Intendanten in allen Punkten an.
11.02.2010 |
Nach Informationen von Carta will der NDR-Rundfunkrat Tagesschau.de im derzeit laufenden Drei-Stufen-Test genau so genehmigen, wie von den Intendanten der ARD gewünscht. Dies geht aus einem Papier des NDR-Rundfunkrates hervor, das Carta vorliegt. Demnach soll Tagesschau.de den Test ohne Einschränkungen bestehen. Tagesschau.de soll als “nichtsendungsbezogenes Telemedium” genehmigt werden, womit zahlreiche Einschränkungen des Rundfunkstaatsvertags nicht gelten sollen.
Zukünftig soll nach Vorstellung des NDR-Rundfunkrates unter anderem gelten:
- Tagesschau.de ist ein eigenständiges Angebot, das ohne Verweis auf konkrete Sendungsbegleitung im Internet alles anbieten darf.
- Tageschau.de ist ein in seiner Gesamtheit “multimediales Angebot”. Es muss daher nicht darauf geachtet werden, ob einzelne Angebotsteile ihren Schwerpunkt in Texten setzen und damit als “presseähnliche Angebote” laut Staatsvertrag eigentlich nicht zulässig sind.
- Die staatsvertragliche Sieben-Tage-Verweildauer für Sendungsinhalte wird weitgehend aufgehoben: Tagesschau-Beiträge können für ein Jahr im Netz stehen und aus aktuellem Anlass jederzeit wieder eingestellt werden. Das Archiv der 20-Uhr-Tagesschau steht unbegrenzt im Netz.
- Der Jahresetat von Tagesschau.de steigt innerhalb von vier Jahren um 50 Prozent von 4,1 auf 6,1 Millionen Euro.
- Tagesschau.de kann ohne weitere Prüfung neue Elemente zu seinem Angebot hinzufügen. Eine Grenze für einen weiteren Ausbau der Website wird nicht benannt.
- Die Angebote von Tagesschau.de können ohne weitere Prüfung auf allen technischen Verbreitungswegen zugänglich gemacht werden.
- Tagesschau.de bietet dem Gutachten zufolge einen qualitativen publizistischen Beitrag, der sich von allen andern Online-Angeboten unterscheidet. Ein gesonderter Nachweis dieser Feststellung durch den Rundfunkrat ist nicht erforderlich.
Bei dem Papier des NDR-Rundfunkrates handelt es sich um eine “Mitentscheidungsvorlage” für die anderen ARD-Rundfunkräte, die bei Gemeinschaftsangeboten mitentscheiden müssen. Die Drei-Stufen-Tests müssen bis Ende August abgeschlossen werden.
Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche im Auftrag des Rundfunkrates kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer hypothetischen Einstellung von Tagesschau.de die Werbeeinnahmen der kommerziellen Online-Nachrichtenanbieter lediglich um 3,9 Prozent steigen würden. Der Rundfunkrat betont, er habe “keinen einzigen konkreten Hinweis auf tatsächliche Beeinträchtigung” von Wettbewerbern finden können.
Der 12. Rundfunkstaatsvertrag erweist sich nun in den Verfahren offenbar als sehr interpretationsfähige Grundlage. Die Rundfunkräte folgen dabei mit wenigen Ausnahmen den Rechtsaufassungen der Intendanten. Damit wird der im Gesetz fixierte Kompromiss in der Umsetzung durch die hausinterne Aufsicht nun deutlich zugunsten der Anstalten verschoben.
Der NRW-Medienminister Andreas Krautscheid hat den Drei-Stufen-Test (den er jetzt selbst für das ZDF durchführt) einmal als Lackmustest für öffentlich-rechtliche Glaubwürdigkeit bezeichnet. Im Kern geht es bei diesem Verfahren auch darum, ob es den Rundfunkgremien gelingt, eine strenge Subventionsaufsicht über die eigenen Online-Angebote auszuüben. Mit der Vorlage des NDR-Rundfunkrats sind die Zweifel, ob einer internen Aufsicht dieser Kraftakt gelingen kann, größer geworden.
Voraussichtlich am 2. März um 17 Uhr veranstaltet Carta in Berlin eine Diskussion zum Tagesschau.de Drei-Stufen-Test mit Dagmar Gräfin Kerssenbrock (NDR Rundfunkrat), Wolfgang Blau (Zeit Online) und Christoph Keese (Axel Springer Verlag). Mehr dazu in Kürze.


Auf die Gefahr hin mich zu irren: Haben denn die Rundfunkräte schon mal einen Drei-Stufen-Test NICHT durchgewunken? Allein der WDR-Rundfunkrat hat dafür plädiert, mit der Entwicklung der Tagesschau-iPhone-App zu warten, bis der Drei-Stufen-Test für Tagesschau.de durch ist. Das hat sich ja jetzt wohl erledigt.
Diskussion 2. März: Ich hoffe auf eine Livestream-Übertragung hier bei Carta.
Klingt ziemlich vernünftig, was der Rundfunkrat da festgestellt hat. So lange das gebührenfinanzierte System existiert, haben wir Gebührenzahlende ein Anrecht darauf. Ohne absurde Einschränkungen wie die 7 Tage etc.
@ Ulrike: Auch wenn das Ergebnis erwartbar war, macht es nicht unbedingt besser. Ja, Livestream natürlich. Diesmal mit hoffentlich noch viel besserem Bild (wg. neuer Kamera).
@ Erdogan Z.: Die Aufhebung der 7-Tage-Regel ist sicherlich absolut sinnvoll. Nicht sinnvoll ist etwa, dass der Rundfunkrat die Kostenentwicklung nicht genauer prüft, keine Grenze für Angebotsausbau setzt und beim Thema textliche Angebote bei den Rundfunkanstalten nicht eine gewisse Zurückhaltung anmahnt.
Die Frage ist letztlich: Hat der Rundfunkrat auf Basis des bestehenden Gesetzes eine angemessene Abwägungsentscheidung getroffen oder nicht? Dabei dürfte man feststellen, dass schon über diese Basis kaum Einigkeit zwischen den Protagonisten besteht.
@2: Sie sollten mal Verträge lesen, bevor Sie sie unterschreiben lassen. Sie haben ein Recht auf absolut überhaupt nichts, nicht mal auf Fernseh- oder Rundfunkempfang. Glauben Sie nicht? Lesen sie nur die ersten beiden Paragraphen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags.
Die 7-Tage-Regelung galt eh nie ernsthaft für Nachrichtensendungen, weil Archive für Zeitgeschichtliches unbegrenzt angelegt werden dürfen. Wenn der NDR-Rundfunkrat aber Blankochecks ausstellt, dann soll sich bitte keiner diese “Hab ich bezahlt, hab ich Anspruch drauf”-Gebührenbezahler beschweren, wenn die Rundfunkgebühren durch die Expansion im Internet Steigerungsfahrt aufnehmen. Und das werden sie, damit die Anstalten auch in Zukunft sagen können “Ist alles schon bezahlt”.
Tagesschau kopiert den Spiegel…
Robin Meyer-Lucht hat bei CARTA Informationen aus einem Papier des NDR-Rundfunkrates veröffentlicht, wonach tagesschau.de als eigenständiges Multimedia-Angebot befreit von den angeblichen Fesseln des Rundfunkstaatsvertrages im Internet ohne weitere…
Lieber Robin Meyer-Lucht,
was ich in ihrem gewohnt ÖR-kritischen Artikel vermisse, ist jeglicher Hinweis darauf, dass Sie über dieses Thema weder hier noch an anderer Stelle mit der journalistisch gebotenen Neutralität berichten können. Im Bezug auf Ihren Beitrag auf Spiegel.de schrieb der epd:
“Meyer-Lucht vergaß in seinem Bericht freilich zu erwähnen, dass er selbst im Drei-Stufen-Test-Verfahren die Gelegenheit zur Stellungnahme zu “tagesschau.de” wahrgenommen hat und somit Partei ist.”
[http://epd.de/medien/medien_index_72060.html]