Wolf Schäfer

Zwangssteuern und Bürgerfreiheit: Sloterdijk vs. Kirchhof

Wolf Schäfer | 6 Kommentar(e)


In der Debatte um den modernen Steuerstaat stehen sich mit Peter Sloterdijks und Paul Kirchhofs Beiträgen zwei unterschiedliche Staatsauffassungen gegenüber: die organische und die verfassungsökonomische. Dabei kommt das Freiwilligkeitspostulat Sloterdijks den Bedingungen der Globalisierung, unter denen politische Loyalität aufkündbar geworden ist, entgegen.

04.01.2010 | 

Ein Philosoph philosophiert über Kapitalismus und die moderne Einkommensteuer (FAZ vom 10. 6. 2009): Peter Sloterdijk spricht von der De-Solidarisierung in der Gesellschaft, wenn die Transferempfänger stetig zu- und die sie finanzierenden Steuerzahler stetig abnehmen. Der moderne Steuerstaat sei kleptomanisch in seinem durch Zwangssteuern generierten Umverteilungsansinnen. Ein Staatsrechtler antwortet (FAZ vom 7. 11. 2009): Paul Kirchhof – im freundlichen „benign neglect“ der Sloterdijkschen Provokation – verteidigt die Zwangssteuer als Preis der individuellen Bürgerfreiheit, die der Staat garantiere.

Der Staat muß die Freiheit der Bürger schützen, aber ebenso muß die Freiheit der Bürger vor dem Staat geschützt werden. Hier liegt der Graben zwischen Kirchhof und Sloterdijk: Zwangssteuern als Preis für Bürgerfreiheit bedrohen diese, wenn dem Staat jede Freiheit zugestanden wird, diesen Zwangspreis hoheitlich zu überhöhen – zum Beispiel in Form konfiskatorischer oder überdehnt progressiver Steuersysteme zum Zwecke der Umverteilung. Dann will er die Freiheit der Bürger paternalistisch schützen, indem er ihnen diese kraft hoheitlichen Zwangssteuermonopols wieder nimmt.

Damit ist das Verhältnis zwischen (Steuer-)Bürger und Staat angesprochen. Traditionell herrscht das Denken in Kategorien des Zwangsopfers und nicht in den durch freiwillige Tauschhandlungen inkorporierten Wertäquivalenzen zwischen dem „Opfer“ an den Staat und den Staatsleistungen an den „Opfernden“. Es gibt keinen engen Bezug zwischen Staatsleistung und Steuerbeitrag., weil der Staat den „Preis für die Freiheit“ der Bürger monopolistisch setzt und sich in keinerlei Abhängigkeit bringen und mit keinen Rechtspflichten gegenüber den Bürgern belasten will.

Deshalb ist die Zwangssteuer kein echter „Preis“ für die garantierte Bürgerfreiheit, wie Kirchhof dies in verbaler Marktanalogie ausdrückt. Denn Preise auf Märkten, die ja subjektive Wertschätzungen indizieren, sind das Ergebnis freiwilliger Tauschbeziehungen, also der zwangsfreien Äquivalenzbeziehung im Tausch zwischen Handelspartnern.

So sind Freiwilligkeit und Wertäquivalenz die Besteuerungsparadigmen, die eher zu Sloterdijk passen. Er huldigt damit nicht dem traditionellen Staatsverständnis, das den Staat als eine hierarchisch über den Bürgern stehende Institution ansieht, die mit einem Entscheidungs- und Durchsetzungsmonopol gegenüber ihren Bürgern ausgestattet ist und deren Legitimation aus „externen“ Bewertungsmaßstäben abgeleitet wird, die von den „internen“ Bürgerpräferenzen losgelöst sind (organische Staatsauffassung).

Vielmehr steht Sloterdijk eher einem Staatsverständnis nahe, das den Staat als einen freiwilligen Zusammenschluß von Bürgern versteht, durch den sie gemeinsame Vorteile erschließen wollen (verfassungsökonomische Staatsauffassung). Die freiwillige Ermächtigung des Staates zum öffentlichen Leistungsangebot bedeutet dann, daß das Verhältnis zwischen Bürger und Staat im Rahmen einer Beziehung zwischen Prinzipal und Agent grundsätzlich auf die gleiche Ebene gestellt wird wie das zwischen Individuen untereinander. Und das impliziert Freiwilligkeit in den Steuerzahlungen für Staatsleistungen, die im Urteil der Steuerbürger diesen Zahlungen gegenüber prinzipiell wertäquivalent sind.

Wenn die staatlichen Funktionsträger den steuerlichen Umverteilungsmechanismus – zum Beispiel aus Ideologie oder aus Wiederwahlgründen – in einer Intensität überdrehen, die bei den überproportional Belasteten die Wertäquivalenz zwischen – im Kirchhofschen Sinne – Preis und staatlicher Freiheitsgarantie zerstört, dann mündet dies in einer Entsolidarisierung zwischen den Belasteten und den Nutznießern der Umverteilung: Erstere plädieren für freiwillige Steuern oder nehmen Exit-Optionen aus der Zwangsbesteuerung wahr, indem sie – legal oder illegal – die Steuerbemessungsgrundlage ins Ausland oder in die Schattenwirtschaft verlagern. Letztere präferieren Zwangssteuern für die anderen und wählen diejenigen Politiker, die ihnen versprechen, daß die Steuersätze der steuerbelasteten Minderheit höher sind als die der – zum großen Teil keine Steuern zahlenden – transferempfangenden Mehrheit, der sie selbst als Wähler angehören.

Was sollte denn falsch sein an Sloterdijk, wenn er in der Nähe dieser Perzeption die De-Solidarisierung innerhalb der Gesellschaft des modernen Steuerstaates skizziert? Wir können sie doch realiter beobachten und beklagen sie öffentlich. Da hilft auch keine Kritische Theorie der Frankfurter Schule (Honneth), die diese prinzipielle Wahrnehmung zwar bestätigt, aber die Begründung aus zu wenig denn zu viel Umverteilung herleitet , also durch sozialismusaffine Umverteilungsaxiomatik in gewohnter realitätsabgewandter Empörung abzuwehren sucht.

Aber Freiwilligkeit und Wertäquivalenz im Austausch von Staatsleistungen gegen Bürgerzahlungen setzen reale „Steuerpreise“ voraus, die ein Bewerten dieser Leistungen ermöglichen, also das Preisleistungsverhältnis staatlichen Tuns in den Fokus nehmen. „Steuern als Preise“ für Staatsleistungen nach dem Äquivalenzprinzip zu fixieren ist kein leichtes Unterfangen und bedingt die prinzipielle Ausschlußmöglichkeit der Nichtzahler von der Nutzung dieser Leistungen. Bei vielen Staatsleistungen, die eigentlich eher zu den privaten Gütern zählen, ist sie gegeben.

Aber bei echten öffentlichen Gütern ist dies nicht der Fall: Innere Sicherheit zum Beispiel steht allen Bürgern zu und nicht nur den dafür zahlenden. Ist aber – jede beliebige – Umverteilung in diesem Sinne ein öffentliches Gut? Sloterdijks Aufforderung zur Freiwilligkeit des Steuerzahlens identifiziert ihn eindeutig in seinem Urteil: Nein, der heutige Sozialstaat mit seiner politisch verordneten Umverteilungsnorm kann keinen für alle verbindlichen öffentlichen Gutscharakter beanspruchen. Man kann sich aber freiwillig zu ihm oder einem anderen Sozialstaatsentwurf bekennen und dann auch für ihn bezahlen. Reine Almosenmentalität? Keineswegs, wenn neben das Motiv des Altruismus die Ratio hinzutritt, daß ein gewisses Maß an Umverteilung dem gesellschaftlichen Frieden dient und deshalb auch ökonomisch produktiv sein kann.

Dem Freiwilligkeitspostulat Sloterdijks kommt die internationale Entwicklung entgegen: In einer globalisierten Welt der offenen Rechts- und Steuersysteme, die international im institutionellen Wettbewerb stehen, muß sich jedes nationale Arrangement der Umverteilung als im internationalen Vergleich relativer Vorteil für diejenigen Steuerzahler bewähren, die die politisch diktierte heimische Umverteilung bezahlen sollen. Andernfalls können sie ihre politische Loyalität kündigen und die Exit-Option in andere Steuerrechtsetzungsgebiete wählen. Hier liegt einer der Gründe für die in der Tendenz wohl kaum aufzuhaltende Entwicklung vom Steuer- zum Gebührenstaat: Mehr Freiwilligkeit und Wertäquivalenz in den Gebühren anstelle von Zwang und Nichtäquivalenz in den Steuern fördern die Loyalitätsoption des freiwilligen Bleibens und Bezahlens.

Globalisierung impliziert mithin den Trend zur Abwahl des Zwangs und zur Beförderung der Freiwilligkeit: Steuerzahler, die nicht abwandern, obwohl sie es könnten, bekennen sich implizit freiwillig zur Umverteilungsnorm des politischen Zuhause. In diesem Sinne wirkt die Globalisierung anti-kleptomanisch, sie entmonopolisiert die politischen Gestaltungsräume zur zwangsverordneten Umverteilung und befördert diejenige Umverteilung, die sich aus dem Institut der Freiwilligkeit entwickelt. Deshalb trägt die Globalisierung eher den Namen Sloterdijk denn Kirchhof.

Dieser Gastbeitrag von Prof. Dr. Wolf Schäfer erschien zuerst bei Wirtschaftliche Freiheit – Ordnungspolitischer Blog.

Mehr zu : | | |

CARTA Kaffeekasse
Carta wird FACEBOOK-Kommentare einführen - demnächst hier...

6 Kommentare

  1. Gk |  05.01.2010 | 13:54 | permalink  

    „… Entwicklung vom Steuer- zum Gebührenstaat: Mehr Freiwilligkeit und Wertäquivalenz in den Gebühren anstelle von Zwang und Nichtäquivalenz in den Steuern fördern die Loyalitätsoption des freiwilligen Bleibens und Bezahlens.“

    Ja, also heute erscheinen `hier´ die besonders zukunftsweisenden Beiträge.

    Allerdings erscheint mir die Entwicklung seit einigen Jahren in eine gegenläufige Richtung zu gehen, mehr hin zu der den Bürger einengenden Subordinationstheorie. Der Bürger spürt immer mehr den starken Staat: Wegfall der Widerspruchsmöglichkeiten bei Verwaltungsakten (Wer klagt schon beim Verwaltungsgericht?), mehr Zugriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung auf Bankdaten, elektronische Einreichung von Bilanzen bei Finanzverwaltung demnächst Pflicht, damit EDV-Verprobung auf Unstimmigkeiten, ELENA, Einschränkung der Auskunftsrechte der Bürger in manchen Bundesländern etc.

    Bis zum Gebührenstaat – vielleicht auch „Dienstleistungsstaat“ – wird es ein weiter Weg sein. Insoweit dürften noch genügend Steuerschlupflöcher von denjenigen ausgenutzt werden, die sich dem Solidarsystem bewusst entziehen wollen, ob legal oder illegal. Vielleicht ist das gewollt? Bei der Steuerverkürzung und Steuerhinterziehung wäre es möglich, den Schaden zu begrenzen, wenn denn genügend Fahnderstellen geschaffen werden würden und die Dezernate bei den Staatsanwaltschaften aufgestockt werden würden. Im Bereich Wirtschaftskriminalität (im weitesten Sinne) ließen sich womöglich erstaunliche Feststellungen (ggf. Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft) treffen, welche erklären, warum es so ist, wie es ist und sich alsbald nichts ändern wird. Leider.

  2. André Rebentisch |  01.02.2010 | 02:12 | permalink  

    Steuer ist immer Zwang, der Begriff der Zwangssteuer ist sinnlos. Es ist ja nicht die einzige exponierte These. Der Begriff des Kleptomanen ist nicht sachgerecht für den Staat, sondern unverschämt.

    Wenn Staaten sich damit konfrontiert sehen, dass sich zwischen ihnen ein ruinöser Steuerwettbewerb durch Wahl der Steuersubjekte entfaltet, sollten sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um das abzustellen. Dies kann durchaus auch robuste Interventionen, Handelssanktionen und Embargos einschliessen.

    Die Möglichkeit der internationalen Verschiebung dient keinem fiskalischen Zweck. Sie existiert auch nicht in der Realität, sondern wird allenfalls unzureichend sanktioniert.

    “Mehr Freiwilligkeit und Wertäquivalenz in den Gebühren anstelle von Zwang und Nichtäquivalenz in den Steuern fördern die Loyalitätsoption des freiwilligen Bleibens und Bezahlens.”

    Kantsche Vernunft entzaubert solch durchschaubares Schlangenöl aus der Lobby-Trickkiste des Steuersparers. Das Sloterdijksche Modell der Freiwilligkeit wird in vielen Entwicklungsländern von PEP mit Erfolg praktiziert, die Schmiergelder und öffentliches Vermögen ihrer potenziell reichen Staaten auf Privatkonten ins Ausland verschieben.

    Was eigentlich fasziniert, das ist der Verlust von Staatlichkeit.

  3. Readers Edition » Steuerhinterziehung: Ein Kavaliersdelikt? |  02.02.2010 | 11:40 | permalink  

    [...] sie gleichsam legitimiere die Zahlung der Steuern an den Staat zu verweigern (vgl. hierzu auch die Sloeterdijk-Kirhof-Debatte). Doch trotz aller Propaganda ist und bleibt Steuerhinterziehung weiterhin ein [...]

  4. Plato |  18.09.2010 | 18:29 | permalink  

    Wenn Sie glauben dass ein Bürger unter Zwang freiwillig Steuern zahlt, dann sind Sie schlicht schizophren – was inzwischen aber “normal” ist.

    Nur wenn Steuern freiwillig gezahlt würden wäre der Staat wahrhaftig “legitim”.

    Durch den Zwang jedoch ist er es nicht – sondern reines idelogisiertes Faustrecht und Sklaverei, sonst nichts.

    Und daher ist er niemals für ewig gültig…

  5. Hubert Brune |  07.02.2011 | 02:50 | permalink  

    Paul Kirchhof ist im Vergleich zu anderen Kalibern der heutigen Diktatur der „Politischen Korrektheit“ noch relativ harmlos. Peter Sloterdijk muß sich ja ganz besonders mit Politikern und Vertretern der Frankfurter Schule auseinandersetzen: 1999 begann die erste sogenannte „Sloterdijk-Debatte“ und 2009 die zweite, um die es hier hauptsächlich geht.

    Die Frankfurter Schule gehört doch auch zu den von unseren Steuerzahlungen abhängigen Parasiten. Ist die Steuer weg, ist auch die Frankfurter Schule und deren Kritische Theorie weg. Sloterdijk konstatierte schon 1999: „DIE KRITISCHE THEORIE IST TOT.“ (Peter Sloterdijk, in: Die Zeit, 09.09.1999, S. 35). Zwar sind auch Sloterdijks Bezüge größtenteils Steuerzahlungen, aber Sloterdijk stellt sich der Problematik m.E. auch angesichts der Gefahr, auf seine Bezüge verzichten zu müssen – das und vieles andere unterscheidet ihn von den gierigen Vertretern der Frankfurter Schule. Während für Sloterdijk lediglich seine Staatsanstellung als Professor auf dem Spiel steht, geht es für die Frankfurter Schule um tausende ihrer Staatsangestellten, ja um ihr eigenes „Überleben“: denn eigentlich ist sie ohnehin schon längst tot und kann nur deshalb noch „überleben“, weil sie wie ihre Klienten total auf staatliche Leistungen, also auf Steuerzahlungen angewiesen ist. Der 1947 geborene Sloterdijk hat nur wenig, aber die Frankfurter Schule fast alles zu verlieren bei Realisierung der von Sloterdijk beschriebenen Revolution der gebenden Hand (in: F.A.Z., 13.06.2009).

    Überhaupt wettert und intrigiert die Frankfurter Schule nur dehalb gegen Sloterdijk, weil er ihr gefährlich werden kann. Die Vorwürfe, die sie gegen ihn erhebt, kann man restlos auf sie selbst anwenden. Erst dann hätte sie wirklich Substanz. Einer der „Jüngeren“ aus der Frankfurter Schule warf Sloterdik auch vor, daß er nicht erkläre, „warum ein etwa durch Vererbung oder finanzielle Spekulationen erworbenes Vermögen im Sinne irgendeiner Leistung rechtmäßig »verdient« sein soll“ (Axel Honneth, Fataler Tiefsinn aus Karlsruhe, in: Die Zeit, 24.09.2009), und lenkte dabei von der Tatsache ab, daß Beziehende von Sozialhilfe und anderen Steuergeldern diese garantiert nicht „verdienen“. Diese Art der Ausbeutung – die „Kleptokraten“ nennen sie verharmlosend „Umverteilung“ – ist schon vor langer Zeit zur Gewohnheit, zum Gewohnheitsrecht, ja zum „Menschenrecht“ geworden. Deshalb wundert es auch niemanden mehr, daß die Anwälte der Ausbeutung die Geschichte nicht mehr zur Kenntnis nehmen und auf Wähler- und Klientenfang ausgerichtete Lügen verkünden, z.B. auch die Lüge, daß „im Kampf gegen soziale Diskriminierung und ökonomische Benachteiligung … keine Gier nötig, kein Neid und kein Ressentiment“ sei (vgl. Axel Honneth, ebd.). „Um es kurz zu machen“, reagierte darauf ein Kommentator: „Axel Honneth ist ein neidischer zu kurz gekommener Salbader.“ (Keen Tied, http://www.Zeit.de, 20.09.2010 um 13:13 Uhr).

    Ich bin zwar kein Gegner der These, daß das frühe und mittlere 19. Jahrhundert tatsächlich von der Ausbeutung im Sinne der links-sozialistischen Kritik bestimmt war; aber schon im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts hat sich das – und zwar zuerst in Deutschland durch die Bismarkschen Sozialreformen – geändert; und seit dem mittleren und späten 20. Jahrhundert haben sich die Verhältnisse sogar völlig umgedreht, sodaß die von Sloterdijk gewählte Formulierung exakt zutrifft: „Umgekehrte Ausbeutung“ (Peter Sloterdijk, ebd.).„Tatsächlich besteht derzeit gut die Hälfte jeder Population moderner Nationen aus Beziehern von Null-Einkommen oder niederen Einkünften, die von Abgaben befreit sind und deren Subsistenz weitgehend von den Leistungen der steueraktiven Hälfte abhängt. Sollten sich Wahrnehmungen dieser Art verbreiten und radikalisieren, könnte es im Lauf des einundzwanzigsten Jahrhunderts zu Desolidarisierungen großen Stils kommen. Sie wären die Folge davon, daß die nur allzu plausible liberale These von der Ausbeutung der Produktiven durch die Unproduktiven der längst viel weniger plausiblen linken These von der Ausbeutung der Arbeit durch das Kapital den Rang abläuft. Das zöge postdemokratische Konsequenzen nach sich, deren Ausmalung man sich zur Stunde lieber erspart.“ (Peter Sloterdijk, ebd.).

    Dieser Trend wächst wegen der demographischen Entwicklungen (Produktive werden immer schneller immer weniger, während Unproduktive immer schneller immer mehr werden) so sehr – stark exponentiell, um es mathematisch auszudrücken -, daß kaum noch Zeit dafür bleibt, ihn zu stoppen oder gar umzukehren. Die Entwicklung ist mittlerweile sehr fatal. Mitverantwortlich dafür: Fataler Blödsinn aus Frankfurt.

    Wir können froh sein, daß es Freigeister wie Sloterdijk überhaupt noch gibt. Wenn ich mir die Jüngeren ansehe, sehe ich weit und breit keinen einzigen Freigeist, sondern nur noch der politkorrekten Diktatur gehorchende Untertanen, also genau die, die dem Zucht-Willen unseres links-totalitären Parteienstaates und darum auch der Frankfurter Schule entsprechen. Wenn erst alles verblödet, verdummt, verdorben und verarmt, gleich blöd, gleich dumm, gleich verdorben und gleich verarmt sein wird, werden die linken Ausbeuter aufgeben, und da es eine Gleichheit niemals geben kann, wird man sie wohl immer bekämpfen müssen. Die Leistungsträger aus der Mittelschicht sollten lernen, ihre Ausbeuter aus der Ober- und Unterschicht, viel wirksamer zu bekämpfen, als sie es seit dem mittleren und späten 20. Jahrhundert zu tun pflegen. Anders als Sloterdijk zähle ich die Oberschicht nicht zu den Ausgebeuteten, sondern nur die Mittelschicht. Nur die Mittelschicht wird ausgebeutet!

  6. Mehr Deutschland für alle! | reverb magazine |  23.01.2012 | 11:26 | permalink  

    [...] Kibbuz à la Mecklenburg-Vorpommern: Das große demografische Problem liegt im Verhältnis von Steuerzahlern zu Transferleistungsempfängern. Dieses ist bereits jetzt alles andere als ausgeglichen, mit künftig immer weniger Arbeitenden und [...]

Sie möchten diesen Text kommentieren?

Ihr Name (erforderlich):

Ihre E-Mail (erforderlich):

Ihre Website:

Über Facebook oder Twitter einloggen:

Sie können Ihren Kommentar mit HTML-Befehlen formatieren.