Robin Meyer-Lucht | 12 Kommentar(e)
Der Eindruck, die ARD habe aufgrund eines höheren Gebots den Zuschlag erhalten, sei falsch. Ausschlaggebend für den Senderwechsel des Echo seien “andere Faktoren” gewesen, so Schreiber.
17.11.2008 |
Im kommenden Februar wird die ARD – nicht mehr RTL – die Gala zum Musikpreis Echo übertragen, wie die Süddeutsche Zeitung heute schreibt. In den vergangenen Jahren zahlte RTL rund 1,5 Millionen Euro für die Übertragungsrechte. Nun bot die ARD offenbar etwas mehr. Von “knapp 2 Millionen Euro” berichtet die SZ. ARD-Unterhaltungschef Thomas Schreiber betont, dass es weniger als 2 Millionen Euro seien. Der Eindruck, die ARD habe aufgrund eines höheren Gebots den Zuschlag erhalten, sei falsch. Ausschlaggebend für den Senderwechsel des Echo seien “andere Faktoren” gewesen, so Schreiber.
Diese Petitesse aus dem täglichen Programmbetrieb ist aus gleich zwei Gründen medienpolitisch bemerkenswert:
– Die Echo-Verleihung wird im Abendprogramm ausgestrahlt. Das Geld für die Übertragungsrechte kann daher nicht durch Werbung gegenfinanziert werden. Es stammt allein aus Gebührenmitteln. Diese fast 2 Millionen Gebührengelder werden verschwendet – denn es entsteht dadurch kein Programminhalt, den es nicht auch sonst gegeben hätte. Schlimmer noch, die ARD nutzt ihre Gebührengelder um die private Konkurrenz auszustechen. Solches Gebaren wird ARD und ZDF mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag im Internet zum Glück weitgehend untersagt. Denn es führt zu nichts: Die Gebührenfinanzierung sind dazu da, ein Programm zu machen, dass es sonst nicht geben würde – nicht eine staatliche Hilfe im Ringen mit der privaten Konkurrenz. Diese 2 Millionen Euro hätte man besser in eine zielführende Dokumentation über die Finanzkrise investiert.
– Erstaunlich ist die Antwort, die CARTA von der Das Erste-Pressestelle auf die Frage erhielt, welches denn die “anderen Faktoren” seien, welche die Echo-Vergabe an die ARD erleichtert hätten. Entscheidend, so heißt es, sei das “umfangreiche Crosspromotion-Paket” der ARD-Hörfunkwellen gewesen. Im Klartext: Die ARD hat den Zuschlag zur Echo-Übertragung auch mit dem Versprechen erkauft, auf den anstaltseigenen Radiostationenen kräftig für die Echo-Verleihung zu trommeln. In welcher Form – ob nur mit Jingles oder auch mit redaktionellen Beiträgen – ist unklar. Es bedarf jedoch wenig Phantasie, dass die ARD mit der Kooperation eine affirmative und positive Präsenz des Echo in ARD-Hörfunkprogrammen indirekt zugesichert hat. Damit werden die ARD-Hörfunkwellen zu Promotion-Vehikeln der Das Erste-Programmdirektion. Auch nach den Tour de France-Erfahrungen lässt sich die ARD bereitwillig von Veranstaltern als Promotion-Maschine buchen – und nutzt ihre diesbezügliche Macht auch noch, um private Konkurrenten zu überbieten. Das Crosspromotion-Paket nährt den Verdacht, dass auch in Sachen Echo die ARD-Berichterstattung in die Nähe von Schleichwerbung abdriften könnte.
Die ARD gibt sich in Sachen Rechtekosten und Crosspromotion-Paket für den Echo selbstredend zugeknöpft. Dazu gäbe man keine detaillierten Auskünfte. Das seien Vertragssachen unter Verschluss. In Bezug auf die Höhe der Rechte-Kosten ist dies ärgerlich – der Gebührenzahler hat ein Recht darauf zu erfahren, was ihn auch die einzelne Sendung kostet. In Bezug auf die Promotionsverbarung ist dies absolut fahrlässig.
Von in Sonntagsreden gerne aufgestellten Transparenz-Grundsätzen ist die ARD noch sehr weit entfernt. Einen Rundfunkrat, bei dem man sich über das Vergehen der Das Erste-Programmdirektion beschweren könnte, gibt es übrigens nicht.


Zu „Solches Gebaren wird ARD und ZDF mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag im Internet zum Glück weitgehend untersagt.“:
Was im neuen Rundfunkstaatsvertrag hat denn hiermit zu tun? Wird hier nicht vielmehr ein Fehler der ARD (von denen es viele gibt, was aber bei Zeitungen und Privaten auch nicht anders ist) als Rechtfertigung verwendet sie zu verbannen?
Durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag wird die ARD nicht verbannt – schon gar nicht aus dem Internet. Sie wird vielmehr stärker auf eine Mehrwertfunktion festgelegt.
Die ARD hat zu dem Thema auch noch eine PR-Mitteilung rausgegeben:
http://www.presseportal.de/pm/6694/1303441/ard_das_erste
“Promotionsverbarung” – ist das ein Freud’scher Verschreiber? ;)
“Einen Rundfunkrat, bei dem man sich über das Vergehen der Das Erste-Programmdirektion beschweren könnte, gibt es übrigens nicht.”
Das liegt aber daran, dass es die ARD eigentlich auch nicht gibt. Verantwortlich ist die jeweilige Mitgliedsanstalt und die haben auch alle einen Rundfunkrat.
@ Niels: Stimmt bedingt. Ich bin mir wahrlich nicht sicher, ob sich der Rundfunkrat des BR wirklich für die ARD-Programmdirektion zuständig fühlt. Jedenfalls merkt man wenig davon.
Ich kann hier nur dem SPD-Medienpolitiker (und WDR-Rundfunkrat) Marc Jan Eumann zustimmen, der sagt, dass es nicht geht, dass es für das Programm Das Erste (mit einem Umsatzvolumen von rund 1,5 Mrd. Euro) keine eigenständige Aufsichtsstruktur gibt.
Aber der Riesenetat ist so ja gar nicht da. Der setzt sich zusammen aus vielen -mehr oder weniger kleinen- Etatbausteinen der einzelnen Länderanstalten, die sich auch jeweils verantworten müssen. Ich sehe einigen Reformbedarf bei ARD und ZDF, aber bitte nicht noch mehr
Versorgungs Aufsichtsgremien. Das löst keine Probleme.Viel problematischer finde ich, wenn ausgelagerte Tochterunternehmen Geld raushauen (Degeto, Studio Hamburg u. ä.).
„Zu Sie wird vielmehr stärker auf eine Mehrwertfunktion festgelegt.“
@Robin Meyer-Lucht am 17.11.2008 18:39
Mit „Mehrwertfunktion“ ist meist gemeint, dass die ARD „Teletext im Internet“ spielen darf. Wenn Inhalte nach einer vorgegebenen Zeit gelöscht werden müssen, dann wird diese für Links unatraktiv und ohne (externe) Links ist ein Auftritt kein Internetauftritt (Googleranking und co).
Ein deutlicher Mehrwert gegenüber dem Rundfunkstaatsvertrag (bei =~ 0 Kosten) wäre es alle ÖR produzierten Inhalte Online zu lassen, am besten sogar unter einer freien Lizenz. Bei der Bloggerkonferenz re:publica war das die verbreiteste Meinung.[1]
[1] http://programm.re-publica.de/2008/events/177.de.html
Im Verschwenden von Beitragsgeldern sind die Herrschaften von ARD und ZDF ja geübt – und das Schlimme ist, im Zuge der jüngsten Gebührenerhöhungen und Online-Expansionen immer ungehemmter. Das öffentlich-rechtliche Programme sollte auf die wenige wahre Qualität reduziert werden, die es dort zuweilen noch gibt. Vor allem sollte die politische Maulkorbfunktion, die Reduktion auf das ewigblasse politisch Hyperkorrekte, endlich abgeschafft werden. Das schafft Politikverdrossenheit, und erstickt eine wahre Debattenkultur im Keim. Die florierende und durachaus erwachsene Medienkultur im Internet hat gezeigt, dass man den Deutschen durchaus Medien ohne obrigkeitlichen Segen und Parteibuch-Mißwirtschaft zutrauen kann. Die Selbstbedienungsmentalität und Selbstherrlichkeit der Politik, sich einen medialen Hofstaat für acht Milliarden Euro jährlich aushalten zu dürfen, ist skandalös. Ein Milliarde täte es auch.
@Blaubirke
Ich denke auch, dass eine Mediathek mit allen audiovisuellen politisch-journalistisch-redaktionellen Inhalten der Öffentlich-Rechtlichen, die dauerhaft im Netz unter freier Lizenz steht ein wichtiges und sehr erstrebenswertes Angebot wäre.
Die ÖRA können das ohne Probleme machen – sie müssen ein entsprechendes Angebot nur beantragen und durch den Drei-Stufen-Test bringen (was kein grösseres Problem sein dürfte).
Wir warten also auf einen entsprechenden Antrag.
@Robin Meyer-Lucht am 18.11.2008 11:49
Gemäß einem Artikel von Focus[1] (und Focus ist nicht gerade pro ÖRA):
„Die Videoarchive von ARD und ZDF, die sogenannten Mediatheken, müssen enge zeitliche Grenzen einhalten: Normale Fernsehsendungen und Beiträge dürfen maximal sieben Tage lang zum Abruf im Web bereitstehen. Ausnahmen soll es nur bei kulturhistorisch bedeutsamen Diensten geben (die aber den Dreistufentest durchlaufen müssen).“
Ich finde das sehr eindeutig (was die Regel sein sollte, darf höchstens die Ausnahme sein). Außerdem die Privaten gehen da die ganz andere Richtung: das Archiv ist die Regel (z.B. Hulu[2], Spiegel[3], Focus[4]).
[1] http://www.focus.de/kultur/medien/tid-12276/rundfunkstaatsvertrag-neue-internetregeln-fuer-ard-und-zdf_aid_343040.html
[2] http://www.hulu.com/
[3] http://www.spiegel.de/sptv/0,1518,archiv-2000-307,00.html
[4] http://www.focus.de/focustv/archiv_artikel_focustv_januar_2007
@Baubirke: “Ausnahmen soll es nur bei kulturhistorisch bedeutsamen Diensten geben (die aber den Dreistufentest durchlaufen müssen)”
Der 12. Rundfunkstaatsvertrag ist so kompliziert, dass eigentlich keiner mehr durchsteigt, was er konkret bedeutet.
Grundsätzlich gilt: Mit 7-Tage-Frist dürfen die ÖRA alles in Netz stellen. Die 7-Tage-Regel ist sozusagen die weiträumige Ausnahme vom Drei-Stufen-Test. Wenn öffentlicher Mehrwert nachgewiesen wird, ist den ÖRA im Netz alles erlaubt – bis auf “presseähnliche Produkte”.
Was das konkret bedeutet, versteht kein Mensch. Das müssen jetzt die Verfahren und Gerichte klären. Zu einer verbindlicheren Lösung war die Politik nicht in der Lage.
[...] sich Teile der GEZ-Gebühren sinnvoller einsetzen als damit Werbung für die ECHO-Verleihung zu machen, die Investitionen in neue Medien und entsprechende, auch mobil einsetzbare Angebote, sollte jedoch [...]