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Wolfgang Michal

Der Tag, an dem die SPD die Wahlen verlor

Wolfgang Michal | 14 Kommentar(e)


Innerhalb einer Dreiviertelstunde hat die SPD die Bundestagswahlen verloren. Nicht erst am 27. September, sondern bereits am 3. Juli 2009. Damals stimmte die SPD im Bundestag gegen ihre eigenen Interessen. Aber warum?

21.09.2009 | 

Wie man Gelegenheiten nutzt, das wissen die Konservativen. Und deshalb erklärte Angela Merkel am vergangenen Samstag, sie werde auch dann mit der FDP regieren, wenn es im Bundestag nur zu einer Mehrheit mit Hilfe von so genannten Überhangmandaten reicht. Prozentual genügen Schwarz-Gelb nämlich schon 46 Prozent.

Und die SPD? Sie beeilte sich, die CDU vor einer „verfassungswidrigen“ Mehrheit zu warnen. Dabei wusste sie längst, was kommen würde. Man könnte sogar sagen: Die SPD hat die Bundestagswahlen vorsätzlich verloren.

Und das kam so:

Am 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Wahlrecht in punkto Überhangmandate geändert werden muss, da es durch den „Effekt des negativen Stimmgewichts“ zu einer Missachtung des Wählerwillens kommen könnte. Das Gericht gab den Abgeordneten auf, das Wahlrecht bis spätestens 2011 zu ändern. Doch diese Frist erschien den Fraktionen von SPD, Grünen und Linken zu lang. Sie wollten vermeiden, dass die Bundestagswahl 2009 „verfassungswidrige Mehrheiten“ erzeugt.

Noch im Februar 2009 brachten die Grünen deshalb einen „Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“ ein. Er wurde am 5. März im Plenum erstmals beraten. Die dafür vorgesehene Redezeit: 30 (!) Minuten.

Warum so hastig? Die Betreiber der vorzüglichen Website wahlrecht.de (deren Klage zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts geführt hatte), mahnten die Abgeordneten, sie würden das Ausmaß des Problems nicht erkennen. Wahlrecht.de rechnete den Abgeordneten vor, dass das Potential von Überhangmandaten bei der Bundestagswahl 2009 „bei bis zu 100 Sitzen liegen“ könne. „Und wenn die Überhangmandate vor allem auf eine Partei entfallen, ist die Umkehr einer Stimmenminderheit in eine Mehrheit bei der Verteilung der Sitze im Bundestag möglich – gerade weil eine Partei nicht von ihren Wählern gewählt wird. Dies würde zu einem erheblichen Verlust des Vertrauens in unsere Demokratie führen.“

Aufgrund der Umfragen zu dieser Zeit war klar, dass die stärkste Partei – die CDU/CSU – bei den kommenden Wahlen 8 bis 10 Prozentpunkte vor der zweitstärksten liegen könnte. Zahlreiche Überhangmandate waren also äußerst wahrscheinlich.

Am 4. Mai 2009 kam es zu einer ersten Experten-Anhörung beim Innenausschuss des Deutschen Bundestages. Zu dieser Zeit sah alles noch nach einer einvernehmlichen Lösung aus. Auch Norbert Lammert von der CDU plädierte für rasches Handeln. Doch am 17. Juni scheiterte plötzlich die Absicht von CDU/CSU und SPD, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl gemeinsam zu ändern. Die CDU wollte keine schnelle Wahlrechtsreform mehr und verwies kalt lächelnd auf den Koalitionsvertrag. Dort hatten CDU und SPD festgelegt, dass sie im Bundestag nicht gegeneinander abstimmen.

Am 28. Juni 2009 warnten die Fraktionen von Linken und Grünen noch einmal eindringlich vor einer möglichen „verfassungswidrigen Regierung“ durch Überhangmandate. Sie appellierten an die SPD, trotz Koalitionsvertrag für den Gesetzentwurf der Grünen zu stimmen. Die Kanzlerin dagegen drohte, sämtliche SPD-Minister zu entlassen, wenn die SPD für den Änderungsantrag der Opposition stimmen sollte.

Und dann passierte es: Am 1. Juli 2009 empfahl der Innenausschuss des Deutschen Bundestages den Abgeordneten die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Grünen (Vorsitzender dieses Ausschusses: der SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy, Obmann: der SPD-Abgeordnete Dieter Wiefelspütz).

Zwei Tage später, am 3. Juli 2009, also exakt ein Jahr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, votierte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, FDP und SPD gegen das von den Grünen eingebrachte „Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes“. Nur 3 SPD-Abgeordnete stimmten mit den Grünen, darunter der ehemalige Innenminister Otto Schily.

Die SPD wollte die Koalition, deren Amtszeit bereits zu Ende war, nicht platzen lassen. War das nun dumm oder strohdumm?

Weder noch. Die Nibelungentreue der SPD-Fraktion hatte ein klares politisches Ziel: Sie wollte es sich mit der CDU nicht verderben, weil sie hoffte, die große Koalition nach der Wahl fortsetzen zu können. Anders ausgedrückt: Die SPD-Führung hatte zu keiner Zeit eine politische Alternative zu Rot-Schwarz erwogen. Alle Überlegungen hinsichtlich Rot-Rot-Grün oder Rot-Gelb-Grün waren nur dazu bestimmt, jene SPD-Mitglieder, die eine Fortführung der großen Koalition ablehnten, im Wahlkampf zu mobilisieren. Seit dem Putsch gegen Kurt Beck lautete der Fahrplan der SPD-Spitze: Fortsetzung der Großen Koalition.

Grundlage dieses Fahrplans war der feste Glaube, Angela Merkel werde sich nicht trauen, nach dem 27. September eine „verfassungswidrige“ Regierung anzuführen, also eine schwarz-gelbe Koalition, deren Bundestagsmehrheit sich auf Überhangmandate gründet.*

Die SPD-Führung verwechselte dabei ihre eigene Angst mit der vermeintlichen Angst der Konservativen. Doch die hatten noch nie große Skrupel, Gelegenheiten zu nutzen, wenn sie sich boten.

So könnte die ‚Cleverness’ der SPD-Führung (den Koalitionsvertrag am 3. Juli 2009 bewusst nicht zu brechen) am 27. September zum Rohrkrepierer werden.

*Angela Merkel könnte vor allem dann mit Hilfe von Überhangmandaten regieren, wenn das Zweitstimmenergebnis für schwarz-gelb das Zweitstimmenergebnis für rot-rot-grün übertrifft, wenn also z.B. schwarz-gelb zusammen 47,6 Prozent der Stimmen hätte, rot-rot-grün aber nur 47,4 Prozent. Ein winziger Stimmenvorsprung würde das Legitimationsproblem halbwegs lösen.

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14 Kommentare

  1. Robin Meyer-Lucht |  21.09.2009 | 20:07 | permalink  

    Lieber Wolfgang,

    dass die SPD sich nicht getraut hat, mit Rot-Rot-Grün für das neue Wahlgesetz zu stimmen ist doch letztlich nur ein weiterer Beweis dafür, dass die Partei Machtinstinkt und Machtoption zugleich verloren hat.

    Deine Analyse, dass die SPD im Grunde seit Beck wieder in die große Koalition wollte, teile ich uneingeschränkt.

    Aber hat nicht auch Schröders Rot-Grün 2002 vor allem auf Basis von Überhangmandaten gewonnen – oder zumindest so die eigene Mehrheit deutlich stabilisiert?

    Rot-Grün hat nach der Wahl 2002 mit 47,1 Prozent regiert….

    Der Tag an dem die SPD die Wahl verloren hat ist doch eigentlich der 18. Juni, der Tag an dem das ZugErschwG verabschiedet wurde.

  2. Dreiviertelstunde « Roberts Blog |  21.09.2009 | 21:23 | permalink  

    [...] 3. Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass… weiter hier bei http://www.carta.info – klicken Sie mal rein. Verfasst von Robert Koop Eingeordnet unter Wahl Kommentar [...]

  3. Wolfgang Michal |  21.09.2009 | 23:30 | permalink  

    @Robin, 2002 gab es jenseits der paar Überhangmandate auch eine knappe Zweitstimmenmehrheit für rot-grün.
    Die spannende Frage ist, ob schwarz-gelb (wie angekündigt) auch dann regiert, wenn der Zweitstimmenanteil dieser Koalition kleiner ist als der Zweitstimmenanteil der anderen Bundestagsparteien. Das wäre etwas Neues! Und vor dem Hintergrund des BVerfG-Urteils “tollkühn”.

    Die Entscheidung vom 3. Juli ist aber vor allem politisch interessant. Sie hat klar gemacht, dass die SPD ausschließlich auf eine einzige Karte setzt: auf schwarz-rot. Hätte die SPD beim Wahlgesetz mit den Grünen gestimmt (und gegen den Koalitionsvertrag), wäre die Option schwarz-rot an diesem Tag vom Tisch gewesen. Die SPD hätte sich dann als politische Alternative aufbauen und profilieren müssen (aber dazu hatte sie wohl nicht die Kraft).

    Beim Netzsperrengesetz lag zwar die gleiche Problematik vor (Ablehnung durch die SPD in letzter Minute hätte Bruch des Koalitionsvertrages bedeutet), aber bei diesem Thema war auch die Opposition tief gespalten. Das wäre also kein Signal gewesen.

  4. links for 2009-09-22 – synapsenschnappsen |  22.09.2009 | 09:02 | permalink  

    [...] Der Tag, an dem die SPD die Wahlen verlor — CARTA (tags: Politik Recht SPD) [...]

  5. randOM |  22.09.2009 | 09:49 | permalink  

    Erschreckend. Wo doch selbst der SPD-Spitze klar sein müsste, dass die Partei in der Großen Koalition immer weiter zerrieben wird. Alle Erfolge heftet sich die CDU ans Revers, für die Misserfolge ist die SPD verantwortlich. So steuert man munter auf einstellige Wahlergebnisse zu…

  6. Hans Hensellek |  22.09.2009 | 10:12 | permalink  

    Ist es nicht so, daß der Wähler auch dann sagt, wer regieren soll, wenn er seine Erststimme z.B. der CDU gibt und seine Zweitstimme der FDP?

  7. Christoph Drösser |  22.09.2009 | 10:30 | permalink  

    Das Verfassungsgerichtsurteil richtet sich doch gar nicht gegen die Überhangmandate an sich, sondern gegen Paradoxa, die das Wahlrecht hervorbringt (“negatives Stimmgewicht”, d.h. mehr Stimmen für eine Partei führen zu weniger Sitzen). So lange es Erst- und Zweitstimmen gibt, muss es Überhangmandate irgendeiner Form geben, weil man direkt gewählte Kandidaten nicht wieder aus dem Bundestag rauswerfen kann.

  8. Wolfgang Michal |  22.09.2009 | 10:45 | permalink  

    Lieber Christoph, der Lösungsvorschlag der Grünen lautete: Verrechnung der Überhangmandate einer Partei mit den Listenmandaten der anderen Bundesländer. Diese Verrechnung wurde bereits Mitte des 1990er Jahre als “repräsentanzförderndes Kompensationsmodell I” vom Bundesinnenminister vorgeschlagen.

  9. Christoph Drösser |  22.09.2009 | 11:24 | permalink  

    Gute Idee. Wenn die SPD weiter so schrumpft, könnte das aber auch irgendwann dazu führen, dass die CDU trotz 35 Prozent Zweitstimmen über 70 Prozent der Direktmandate kriegt – und dann hängt wieder was über …

  10. Wolfgang Michal |  22.09.2009 | 11:40 | permalink  

    Ist zwar unwahrscheinlich, dass eine Partei mit 35 Prozent Zweitstimmen über 70 Prozent der Direktmandate erhält, aber Du bist eben durch und durch Mathematiker.

  11. Christoph Drösser |  22.09.2009 | 11:49 | permalink  

    :-)
    (Wobei: Zurzeit haben CDU und SPD je ca. 50 Prozent der Direktmandate, das wird sich bei dieser Wahl schwer zugunsten der CDU verschieben.)

  12. viktor baku |  22.09.2009 | 14:26 | permalink  

    wenn ich dem link “… die kanzlerin DROHTE, sämtliche SPD-Minister zu entlassen …” folge, finde ich keinen hinweis auf diese explizite drohung!?

  13. Wolfgang Michal |  22.09.2009 | 17:23 | permalink  

    @viktor baku: Sie haben Recht. Die Kanzlerin droht ja nie selbst.

    Zunächst hatte SPD-Chef Franz Müntefering an die Bundeskanzlerin geschrieben und eine rasche Änderung des Wahlrechts angemahnt. Viele SPD-Abgeordnete waren “stinksauer” (Zitat Wiefelspütz) über die Blockadehaltung der Union. Sie wollten dem Antrag der Grünen zustimmen. Als das Drängen aus der SPD stärker wurde, machte die CDU klar, dass an dieser Frage die ganze Koalition hänge.

    Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, unterstrich: „Wir haben uns verabredet, nur gemeinsam Gesetze zu machen.“

    Und sueddeutsche.de schrieb am 29.6.2009: „CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warnte die SPD vor einem Koalitionsbruch. Dies würde bedeuten, dass sich die Partei drei Monate vor der Bundestagswahl in die Opposition begebe. Dies werde ihr bei der Wahl nicht nützen.“

    Könnte man schon als Drohung auffassen, oder?

  14. Schäuble in schlechter Verfassung | fxneumann · Blog von Felix Neumann |  22.09.2009 | 18:39 | permalink  

    [...] Weil die SPD nicht den Koalitionsvertrag brechen wollte, hat sie sich dem Grünen-Antrag auf eine Wahlrechtsreform, die die Problematik des negativen Stimmgewichts beheben sollte, noch vor der Bundestagswahl nicht zugestimmt. Nachdem Angela Merkel auch ohne Stimmenmehrheit bei Mandatsmehrheit Schwarz-Gelb will, dämmert der SPD, was das bedeutet: Eine illegitime Mehrheit sei das. Schlechte Verlierer im voraus seien das, meint Schäuble in der Leipziger Volkszeitung, und obendrein sei »die Demokratie gefährdet«, wenn man die Legitimität der Bundestagswahl anzweifle. Schäuble irrt. Das Interview, das mir nur auszugsweise über das Presseportal vorliegt, scheint überhaupt sehr kurios zu sein: Es sei »ein Prinzip der Demokratie«, dass man sich über die Grundprinzipien des Wahlrechts nicht streite, so Schäuble. [...]

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