Robin Meyer-Lucht | 20 Kommentar(e)
Beim Leistungsschutzrecht für Verlage geht es um die Schaffung einer ganz neuen Einnahmequelle: einer Art Gebühreneinzugszentrale für die Nutzung von Online-Texten. Bislang ist bemerkenswert unklar, wie ein solches System konkret funktionieren könnte.
11.06.2009 |
Die Karriere des Themas “Leistungsschutzrechte für Verlage” ist in der Tat atemberaubend. Anfang März sagte Springer-Chef Mathias Döpfner erstmals “Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright”. Kaum drei Monate später ist der Ansatz ganz oben auf die Forderungsliste der Verleger gerückt. Leistungsschutzrechte sollen den Weg aus dem Online-Schlamassel weisen.
Dabei geht es bei den Leistungsschutzrecht um weit mehr als nur die bessere Durchsetzung des Urheberrechts, die derzeit noch die Disskussion beherrscht.
Es geht um die Erschließung einer ganz neuen Einnahmequelle: Das Leistungsschutzrecht für Verlage könnte Basis sein für etwas, das die FTD gestern “Gema für Onlinetexte” genannt hat: Eine Art Gebühreneinzugszentrale für die Nutzung von Online-Texten. Eine “Verwertungsgesellschaft der Verlage” (Döpfner) könnte den Weg ebnen für eine neue Pauschalvergütung für Onlinetexte.
Es geht folglich um nichts weniger als das Online-Geschäftsmodell von printorientierten Medienhäusern überhaupt.
Man könnte auch sagen: Mit dem Leistungsschutzrecht haben die Verlage ihre Version der Kulturflatrate für Journalismus vorgestellt (siehe Text von Wolfgang Michal).
Doch hier fangen die Fragen erst an: Wie soll die neue Urheberrechtsvergütung für Verlage funktionieren? Wer zahlt wofür? Mit welcher Begründung? Wer ist überhaupt Verleger? Und wie werden die Urheber beteiligt?
Recht deutlich ist zu erkennen, dass Google News mit Hilfe des Leistungsschutzrechts in die Schranken und möglicherweise auch in die Abgabenpflicht gewiesen werden soll (mehr hier). Aber eine Google News-Abgabe kann schwerlich die Lösung der Erlösprobleme der Verlage sein. Die Einnahmen von Google News sind marginal. Google kann mit der Einstellung des deutschen Google News drohen, was den Verlagen mehr schaden als nützen würde.
Wenn man die Sache durchdenkt, wir klar: Die Verlage müssen sehr viel potentere Zahler für ihre Verwertungsgesellschaft im Auge haben. Hierzu sind bislang nur kursorische Ansätze und Ideen zu hören. Mal ist von Telkos die Rede als möglichen Einzahlern, dann wieder von Unternehmen. Ohnehin erscheint bemerkenswert unklar, wie die Vergütungssysteme nach Schaffung eines Leistungsschutzrechts eigentlich konkret ausgestaltet werden würden und von wem.
Bemerkenswert ist aber vor allem, dass die Verleger plötzlich eine Pauschalvergütung ihrer Inhalte anstreben, die von ihrem Kern her eher zum Prinzip der Allmende- als zu dem der Marktwirtschaft zu passen scheint: Die Vergütung läuft nicht mehr über den Markt und einzelne Tauschakte, sondern über eine kommissionvermittelte Blackbox der kollektiven Vergütung und Preissetzung.
Es ist erstaunlich, wie sich Vorstellungen zur Kulturflatrate von den Grünen und Verlegeransätze hier angenähert zu haben scheinen. Vielleicht kommen hier die neuen Geschäftsmodelle einer internetvermittelten Kultur- und Medienwirtschaft zu sich selbst. Pauschalvergütung schlägt Einzelverkauf.
Noch aber liegt sehr viel Euphorie und PR-Nebel über dem Thema.
Zum Thema siehe auch:
– Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht
Da Kulturflatrates ja gerade sehr angesagt sind, arbeite ich gerade mal an einem Text – Arbeitstitel “Markt- oder Allmendewirtschaft: Worum es bei der Kulturflatrate eigentlich geht”. Nächste Woche haben wir auch noch einen Text von den Günen zu dem Thema.





Die Verleger begreifen, dass sich das Netz nicht in (Abo-)Portionen aufteilen lässt. Denn was würde passieren, wenn ein Online-Text auf einen anderen Online-Text verlinkt, der nicht im Abo enthalten ist? Kommt dann ein rotes Stoppschild? “Achtung, Sie verlassen den bezahlten Sektor!” Dieses Kammerdenken würde den Grundgedanken des Netzes zerstören.
Und zur Verleger-Gema: Die Frage ist, wer in dieser neuen Verwertungsgesellschaft Sitz und Stimme hat. Und was die VG Wort wohl dazu sagt, dass sie Konkurrenz bekommen soll.
Lieber Wolfgang,
Matthias hat drüben gerade geschrieben:
http://carta.info/10424/internet-paid-content/
Deshalb kann man zwar eine Art Steuer auf DSL-Anschlüsse erheben, die Verteilung der Einnahmen aber muss praktisch wieder jeden einschließen, der sich im Internet äußert, alles andere wäre eine Diskriminierung und damit vermutlich verfassungswidrig.
Tja, wer hat eigentlich schon mit der VG Wort gesprochen? Die vergütet ja nun wiederum das Ausdrucken von Texten auf abgepflichtigen Druckern, wenn ich das richtig sehe.
Das ist alles sehr kompliziert….
Ich bezweifle, dass hier eine praktikable Lösung gefunden werden kann, deren Administrationskosten NICHT die Einnahmen vollständig auffrißt.
Ich glaube, dass sich weder ohne noch mit der VG Wort eine praktikable Lösung finden lässt, die alle Anspruchberechtigten in fairer Weise an einer Leistungsschutzabgabe oder Kulturflatrate beteiligen würde. Die VG Wort und die Verlage prellen ja jetzt schon gemeinsam die Online-Autoren um Tantiemen. Die VG Wort, indem sie vor 2 Jahren ein selten unpraktikables System mit einzelen einzubauenden Zählpixeln ersonnen hat. Und die Verlage (bis auf Heise, soweit ich weiß), in dem sie sich einfach weigern, die Zählpixel einzubauen.
[...] 3. “Verleger-Gema für Onlinetexte” (carta.info, Robin Meyer-Lucht) “Beim Leistungsschutzrecht für Verlage geht es um die Schaffung einer ganz neuen Einnahmequelle: einer Art Gebühreneinzugszentrale für die Nutzung von Online-Texten. Bislang ist bemerkenswert unklar, wie ein solches System konkret funktionieren könnte.” [...]
Liebe Ulrike,
Spiegel Online nutzt die Zählpixel der VG Wort nun auch.
Was man auch noch bedenken sollte: Die Musikindustrie hat ja schon ein Leistungsschutzrecht. Und die ist bislang noch nicht auf die Idee gekommen, etwa eine Gema-Gebühr von den Telkos zu fordern…
Bei dem ganzen Thema habe ich den Eindruck, dass man hier versucht, etwas einzufangen, was sich nicht mehr einfangen lässt. Die Büchse der Pandora ist geöffnet, der Geist ist aus der Flasche und keiner wird ihn wieder reinkriegen.
Damit will ich weder gegen Verlage polemisieren, noch die Situation von Journalisten schön reden. Auch das Urheberrecht ist ein berechtigtes Instrument, das man im 21. Jahrhundert nicht über Bord werfen sollte.
Aber mit einer Haltung und den Konzepten von Gestern wird man nicht die Strukturen für Morgen schaffen können, zumal wir heute eine regelungstechnische Leerstelle haben, in die hinein andere schon mal fleißig Fakten schaffen.
@4: Heise online weigert sich, die Zählpixel einzubauen, weil das System so umständlich ist, dass 2 Vollzeitstellen erforderlich wären, das umzusetzen. Also bleibt es bei den tollen 3 Euros pro Beitrag mit +1800 Zeichen, die die VG Wort an die Zählpixelverweigerer raushaut. Nun stelle man sich vor, die von den Verlegern geforderte Gebühr würde sich pro Beitrag auf ähnlichem Niveau bewegen…..
[...] Verleger-Gema für Onlinetexte: Wer zahlt wofür? (Und wer ist Verleger?) — CARTA Copyright Diesen Artikel bookmarken bei [...]
[...] Über die praktischen und rechtlichen Probleme der ”Verleger-GEMA” haben auch Robin Meyer-Lucht und Matthias Schwenk hier bei Carta schon geschrieben. Die Verlage verwandeln ihre Portale mit [...]
[...] neue Einnahmequellen erschließen möchten (siehe dazu u.a. Robin Meyer-Lucht: “Verleger-Gema für Onlinetexte: Wer zahlt wofür? (Und wer ist Verleger?)“). In die gleiche Kerbe schlägt Ulrike Langer mit ihrem Beitrag “Das Netz besteht aus [...]
[...] neue Einnahmequellen erschließen möchten (siehe dazu u.a. Robin Meyer-Lucht: “Verleger-Gema für Onlinetexte: Wer zahlt wofür? (Und wer ist Verleger?)“). In die gleiche Kerbe schlägt Ulrike Langer mit ihrem Beitrag “Das Netz besteht aus [...]
[...] Verleger-Gema für Onlinetexte: Wer zahlt wofür? (Und wer ist Verleger?) — CARTA Beim Leistungsschutzrecht für Verlage geht es um die Schaffung einer ganz neuen Einnahmequelle: einer Art Gebühreneinzugszentrale für die Nutzung von Online-Texten. Bislang ist bemerkenswert unklar, wie ein solches System konkret funktionieren könnte. (tags: Leistungsschutzrecht VG_Wort Urheberrecht Internet blog 2009 06/2009 Geschäftsmodell Verwertungsgesellschaft Kulturflatrate) [...]
es wäre so einfach, schliesst den google bot aus und google listet die inhalte nicht mehr, FERTIG. natürlich verliert Ihr dadurch 90% eures Traffics und 90 % der Werbeinnahmen. Grotesk dämliche Diskussion.
Die “Verleger-Gema” ist nichts anderes als der verblendete Anspruch eines vermeintlichen Gutsherren auf Besitzanspruch im Internet. Burda selbst profitiert seit Erfindung von google durch das Abkupfern und “Übersetzen” von Beiträgen samt Klau von Fotos amerikanischer Boulevardmagazine in seine deutschen Lifestyle- und Tabloidprintprodukte. Er hat also offensichtlich am meisten von google profitiert und müsste dann erst einmal an die amerikanischen Urheber zahlen. Das dürfte auch einem grossen deutschen Medienunternehmen wie Burda das Kreuz brechen, wenn die Urheber ihre Ansprüche geltend machen würden.
Im Grunde sehen sich die Verlage dem selben Problem, wie die Großen der Film- und Musikindustrie gegenüber: sie haben über Jahrzente eine der mächtigsten Monopole aufgebaut in welchem sie die schwere Arbeit der Künstler (Maler, Bildhauer, Regisseure, Schauspieler, Musiker, Autoren, Designer …) nutzen und vermarkten. Dabei schöpfen sie den Sahnesatz ab und geben die Molke an die Erzeuger weiter. Die Sahne soll kontrolliert an die Nutzer verteilt werden, die dafür ordentlich zur Kasse gebeten werden. Das Problem ist nicht, daß die Künstler nicht entlohnt würden, mehr oder weniger gut. Das Problem sind die dicken Maden oben, die sich mit der Arbeit anderer die Taschen vollstopfen. Und die sehen ihre Felle davonschwimmen.
Um weiter den großen Reibach zu machen und die eigene Existenz zu sichern, muß die Gesetzgebenung in die Verantwortung genommen und der Kunde gezwungen werden.
Eine Kulturflat ist ein Utopia, das den Geschäftmodellen der Monopolisten in die Quere kommt. Dabei würde idealer Weise jeder, ungeachtet der Nutzung, zur Pauschalzahlung verdonnert. In dem Zuge könnte man dann die Großen Distributions- und Einnahmemaschinerien abschaffen (spriche GEZ, Plattenlabel, Filmstudios … die ganzen derzeitigen Nutzungsrechteinhaber). Das Geld würde direkt an die Erzeuger, sprich Künstler verteilt. Die Verteilung erfolgt eigenständig, quasi selbstorganisiert, über das Medium Internet. Damit würden die heutigen Vertriebsstrukturen auf einen Schlag vertrocknen.
Die kosten würden sich massivst reduzieren (Allerdings auch die Arbeitsplätze). Urheber- und Vermarktungsrecht behielte der Erzeuger/Künstler selbst und erhielte auch alle Erlöse. Vermutlich würden die Einnahmen der Erzeuger sogar gleichbleiben oder sogar steigen.
Frage ist nun: wer wird als Erzeuger in einer Internetkultur mit Kulturflatrate berücksichtigt? Jeder Blogger, Forumsschreiber, youtube-Einsteller, Hobby-Photograph, …
Das Internet lebt von den Beträgen eines jeden, dem freien Meinungsaustausch. Jeder Teilnehmer ist ein Kulturreisender und gleichzeitig Kulturschaffender, zu einem großteil auch Medienerzeugender (Text, Bild, Ton – Interaktion, Bildung, Dienstleistung)
Wenn die Medien ihre Inhalte nicht kostenfrei im Internet kursieren und durch Suchmaschinene oder private Foren zusammengefasst und aufgearbeitet sehen wollen, dann dürfen sie sie nicht ins Internet stellen. Dann dürfen sie am Internet nicht teilnehmen.
Ich sehe mich hier auch als Autor. Wo bleibt mein Geld?
Sorry, wenn ich das mal versuche, auf die Spitze zu treiben:
Das klingt fast, wie ein, Verleger- Patent für zusammenhängende Sätze und eine Verlagspflicht für alle Urheber, die zusammenhängende Sätze veröffentlichen.
Autoren, die es wagen, Verlage zu ‘umgehen’, stehen trotzdem unter dem gesetzlichen ‘Schutz(geld)zwang’ und werden nachträglich indirekt zur Kasse gebeten, indem die, den Autoren zustehenden Gelder zu den Verlagen umgeleitet werden.
Vergleichbare, leider noch legale Strukturen des Menschenhandels finden wir nur noch im Sportgeschäft (Fußball) mit Spielerverkauf und teilweise unverschämt hohen Transfersummen und – sorry: illegal in Zuhälterkreisen!
Zurück zur Sache: Über Zählpixel ermittelte direkte Auszahlung an die Autoren ist die beste und gerechteste Form der Vergütung. Sollten Bücher oder Texte in Zeitungen und Zeitschriften von Verlagen veröffentlicht worden sein, sollten diese Verleger ‘angemessen’ beteiligt werden. Alles Andere geht direkt an die Autoren unter Beteiligung der Platform- Betreiber. Dazu muss das Zählpixel- Prozede noch erheblich verbessert, am besten automatisiert werden. Mit von der VG-Wort ausgegebenen Zertifikaten dürfte dies technisch nicht so schwierig sein.
So profitieren alle an der tatsächlich geleisteten Arbeit.
Ich glaube kaum, dass vor etwas mehr als vierhundert Jahren irgendein Verleger Rücksicht auf das Monopol der Bänklesänger genommen hat.
Deren Arbeit wurde nämlich durch die ersten, regelmässig erscheinenden Zeitungen obsolet und die Sänger arbeitslos. Das Modell, Nachrichten zu veröffentlichen hatte sich durch die Zeitungen schlagartig verändert.
Seit etwa zehn Jahren erleben wir einen erneuten Paradigmenwechsel, mit dem Unterschied, dass erstmals Monopol-Konzentrationen obsolet werden.
Texte werden nicht mehr kanalisiert und verbreiten sich erstmals in der Geschichte unkontrolliert. Dies ängstigt vor allem die Politik, die den Verlegern sicher größtmögliche Unterstützung zusagt. Damit bin ich wieder am Beginn meines Textes. So werden für mich auch die extremen Bemühen aller(!) Regierungen verständlich, Zensur- und Filterstrukturen aufzubauen. Auch hier existieren Parallelen in der Medien- bzw Zeitungsgeschichte.
Die Internetsteuer, sie kommt jetzt eben. Als Kopfpauschale, mit Nutzungsvermutung für die entsprechenden Inhalte, deren Nutzung damit abgegolten werden soll.
[...] Meyer-Lucht: Verleger-Gema für Onlinetexte: Wer zahlt wofür? (Und wer ist Verleger?), CARTA.info, [...]
[...] Das heißdiskutierte Leistungsschutzrecht könnte das in Teilen ändern, ist aber noch völlig diffus. Geschützt sind aber Werke, also ein gut formulierter Bericht oder eine informative Grafik. Deren [...]