Kopftuchurteil: Dem politischen Islam auf den Leim gegangen!
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist gut gemeint, aber völlig weltfremd. Für den politischen Islam ist das Urteil ein großartiges Ereignis, weil er sein patriarchalisches Weltbild nun auch am Kopf deutscher Beamtinnen durchsetzen kann. Für nicht-muslimische Anhänger einer offenen Gesellschaft ist es lediglich das gute Gefühl der Selbstvergewisserung. Jedoch geht es beim Kopftuch nicht um Glaubensfreiheit, sondern um die Frage von Gender und Moral.
Aktuell wie nie
Zeit für mehr Transparenz im öffentlich-rechtlichen
Rundfunk als Basis für Auftrag und Wettbewerb.
Der politische Einfluss ist zu groß: ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Gebot der Staatsferne genügen muss.
Anklagebank Ehrenloge
Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen: Das war die Strategie der FC Bayern-Aufsichtsräte aus den Unternehmen Adidas, VW, Telekom und Audi.
Abmahnfalle Pixelio-Bilder
Abenteuer Internet: Eine Entscheidung des Landgerichts Köln verlangt von den Nutzern die Urheberkennzeichnung im Bild selbst.
Drosselklauseln der Telekom bei Flatrates unwirksam
Das Landgericht Köln hat laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW AGB-Klauseln der Telekom für unwirksam erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates im Festnetz vorsehen.
OLG München: VG Wort verstößt „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.
Bodo Ramelows Triumph und die Grenzen der streitbaren Demokratie
Die Unrechtmäßigkeit der Überwachung ist nun zwar festgestellt, doch in Bezug auf den Verfassungsschutz übt sich das BVerfG in vornehmer Zurückhaltung.
Die Welt braucht Mannings und Snowdens
Wenn Straftaten und Kriegsverbrechen nicht geahndet werden, deren Enthüller aber als Täter gelten soll: das nennt man wohl zu Recht Heuchelei.