Zementierung der Misere

von , 6.1.10

Braun kritisiert, dass diese weiterhin nicht von den vereinbarten Sätzen leben könnten. Über den Begriff der “angemessenen Vergütung”, der sich aus der Urhebervertragsrechtsnovelle ergibt, schreibt Braun:

“Wenn jedoch die Journalisten den Verlegern schriftlich geben, dass diese Honorierung “angemessen” sei, stellen sie sie damit von sämtlichen weitergehenden Ansprüchen frei, und zwar für die nächsten Jahrzehnte. Sie geben damit das einzige Druckmittel aus der Hand, das sie haben. Sie brauchen sich dann nicht zu wundern, wenn sie auch zukünftig von ihrer Arbeit nicht werden leben können.”

Er sieht den eigentlichen Zweck der Vereinbarung darin, bei den Gewerkschaften die Zustimmung zum geplanten Leistungsschutzrecht für Verleger zu erkaufen.

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