Was Datenbrief und Leistungsschutzrecht gemeinsam haben

von , 25.3.10

Michael Seemann sieht eine bemerkenswerte Parallele zwischen Daten- und Urheberschutz: In beiden Fällen gehe es um den Verlust von Verfügungsgewalt und den Wunsch, Kontrolle zurückzugewinnen:

Der vor allem vom CCC angestrebte Datenbrief hat die selbe Aufgabe wie das von der Verlagsindustrie angestrebte Leistungsschutzrecht. Weil die digitale Kommunikation es für den Absender unmöglich macht das weitere Vorgehen seiner «Message» zu kontrollieren und weil es im Gegenzug dem Empfänger der Nachricht ungeahnte Verfügungsgewalt über sie gibt, muss – nach dem Willen von Datenschützern und Rechteinhabern – der Umgang mit diesen Daten verteuert werden. Beides wird damit begründet, dass man nur so die bestehenden «Rechte» an den «Daten» gegenüber bösen Webkommunisten auf der einen, und den bösen Privatsphärenkapitalisten auf der anderen Seite sichern könne.

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