Von der Automatisierung bis zum Zeitungszukunftsgesetz

von , 23.12.09

Mit dem Ende der Netzeitung wie wir sie kannten, steht auch die wöchentliche Kolumne von Christian Bartels vor dem Ende. Das bedauern wir sehr, verbinden dies mit dem Wunsch häufiger auch Bartels-Texte auf Carta präsentieren zu können und verweisen hier auf einen Auszug seiner letzten Kolumne. Für März 2010 steht in der Prognoseschrift:

Die Bundesregierung stellt ihren Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für die Verleger von Druckwerken vor. Entgegen verbreiteten Befürchtungen werden publizistisch tätige Internetnutzer wie z.B. Blogger nicht extra zur Kasse gebeten. Eine Abwägung, wann gewerbliche Textverwertung beginne, erscheine nicht praktikabel. Vielmehr unterliegen ab 2012 alle Geräte, die die sogenannte «elektronische Presse» aus dem Internet empfangen können, zum Beispiel Computer, Handys und ab 2016 auch Kühlschränke, einer Abgabepflicht an die zu gründende Verwertungsgesellschaft Presse. Die Höhe der monatlichen Abgaben wird 2011 durch externen Sachverstand bestimmt. Mit der Durchführung wird die Gebühreneinzugszentrale GEZ betraut, deren Bestand damit gesichert ist.

Die ganze Kolumne hier.


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