Vom Leistungsschutz zum Link-Verbrechen

von , 18.11.09

Es ist also noch unklar, was das neue Recht können soll. Prinzipiell sind entweder Verbote oder Ausschließlichkeitsvereinbarungen denkbar. Daraus ergeben sich fünf Optionen. Christiane Schulzki-Haddouti, futurezone

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