von Redaktion Carta, 6.8.10
Sollte die Leistungsschutzrecht-Abgabe für Presseverleger kommen – die Branche selbst soll davon freigestellt bleiben: Verlage und Journalisten, so die Planung, sollen keine Leistungsschutzabgaben zahlen. Genau dies könnte aber schwierige werden:
Wolfgang Schimmel, Justiziar bei der Gewerkschaft Ver.di, wies nun in einem Interview mit dem medienpolitischen Fachmagazin promedia darauf hin, dass der Beruf des Journalisten nicht geschützt sei. Da sich somit theoretisch jeder als Journalist bezeichnen könnte, sei eine Freistellung von der Leistungsschutzabgabe für freie Journalisten kaum umsetzbar:
Schimmel: “Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen.”
Freie Journalisten würden daher, so Schimmel, spezielle Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen müssen, wonach sie “auf keinen Fall mehr für die Nutzung zahlen müssen, als sie an Ausschüttungen erhalten.”
Daraus könnte folgen, dass freie Journalisten weniger Ausschüttungen aus der Leistungsschutzabgabe erhalten als ihre festangestellten Kollegen.
Prinzipiell begrüße Ver.di die Initiative der Verlage ihre Branche zu sichern, so Schimmel. Es sei prinzipiell richtig, wenn sich die Verlage gegen die “Gratismentalität im Internet” stellen würden.
Carta präsentiert hier ein Auszug aus dem Interview von Jana Illhardt mit Ver.di-Justiziar Wolfgang Schimmel:
Herr Schimmel, es gibt Stimmen, die sagen, dass ein Leistungsschutzrecht für Verleger überflüssig sei, da die Verleger bereits heute an den Einnahmen der VG Wort beteiligt seien. Warum ist ein Leistungsschutzrecht notwendig?
Schimmel: In der Debatte um das Verlegerleistungsschutzrecht gibt es viele Stimmen – manche mit mehr, manche mit weniger Sachkenntnis. Dass die Zeitschriften- und Zeitungsverlage schon heute wegen der ihnen von Urhebern eingeräumten Rechte Ausschüttungen der VG Wort erhalten, ist richtig, aber kein Argument gegen ein Leistungsschutzrecht der Verlage.
Die Ausschüttung der VG Wort erhalten die Verlage für das Kopieren aus Periodika oder für Pressespiegel und – das nebenbei – verwenden die Einnahmen für die Journalistenausbildung. Beim Leistungsschutzrecht geht es um Vergütungen für die Nutzung des Angebots der Verlage im Internet.
Warum unterstützt Ver.di eine solche Forderung der Verleger?
Von „Unterstützen“ kann man noch nicht sprechen. Wir sind im Gespräch mit den Verlagen und Verlegerverbänden und werden, wenn wir uns auf eine Lösung der noch offenen Fragen verständigen können, das Vorhaben im Gesetzgebungsverfahren unterstützen.
Warum? Die Verlage suchen nach neuen Wegen zur Finanzierung der gedruckten Presse und des Angebots im Internet, weil die Erlöse aus dem Vertrieb und den Anzeigen zurückgehen. Das ist Aufgabe jedes Unternehmens. Damit trägt es besser zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei als mit Sparorgien zu Lasten der Beschäftigten und der Qualität.
Es gibt keinen Grund für eine Gewerkschaft, die Beschäftigte der Branche vertritt, sich gegen eine solche Initiative zu stellen, die der Sicherung der ganzen Branche dienen könnte. Außerdem ist es prinzipiell richtig, wenn sich die Verlage gegen die Gratismentalität im Internet stellen. Urheber und ausübende Künstler leisten etwas – und diese Leistung soll auch respektiert und bezahlt werden – sogar im Internet. Wenn Verlage das nun erkennen, kann das kein Schaden sein. Das ist übrigens nicht nur die Position von ver.di. In diesem Punkt sind wird mit dem DJV einer Meinung und arbeiten mit ihm intensiv zusammen.
Wer sollte im Rahmen des Leistungsschutzrechts für die Nutzung von Angeboten der Printverlage bezahlen müssen?
Die ursprünglich veröffentlichte Idee der Verlage war es, von den Betreibern von Suchmaschinen eine Vergütung einzufordern. Suchmaschinen finanzieren sich über Werbung, konkurrieren also in diesem Feld mit den Verlagen.
Man wollte sich also einen Teil des Stücks vom Werbekuchen, das mittlerweile bei Google und Co. gelandet ist, holen oder zurückholen – wie immer man das sehen will. Die Rechtfertigung: Presseverlage liefern einen erheblichen Teil des Stoffes im Internet, ohne den es für Suchmaschinen nichts auszuwerten gäbe.
Mittlerweile geht es den Verlagen wohl mehr darum, dort, wo ihre Angebote im Internet zu Erwerbszwecken genutzt werden, eine Vergütung zu erhalten.
Dient ein Leistungsschutzrecht dem Schutz von Geschäftsmodellen der Verlage?
Das Wort „Geschäftsmodell“ wird neuerdings gerne benutzt, um tradierte Formen der Verbreitung von Information und Kulturgütern zu diskreditieren, ja ihnen die Daseinsberechtigung abzusprechen. Internetpiraterie richtet sich ja – angeblich – auch nicht gegen die Rechte der Urheber, sondern „nur“ gegen vermeintlich überholte „Geschäftsmodelle“ der Medienkonzerne.
Natürlich ist die Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten ein „Geschäftsmodell“, aber ein für kreative Menschen existenziell wichtiges und damit schützenswertes. In diesem Sinne ist auch der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften ein „Geschäftsmodell“. Dass die Verlage diese Existenzgrundlage geschützt sehen wollen, ist durchaus verständlich.
Inwieweit kann ein Leistungsschutzrecht für Verleger die Interessen der Urheber, der Journalisten negativ beeinflussen?
Das ist eine Frage der Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts. Wir haben den Verlegern verdeutlicht, dass die Rechte der Urheber uneingeschränkt gewahrt werden müssen.
Das ist auch akzeptiert. Praktisch beschränkt sich der Schutz der Verlage also auf das von Ihnen im Netz bereitgestellte Datenobjekt – normalerweise also den HTML-Quellcode. Wer darauf zugreift, müsste ein künftiges Leistungsschutzrecht respektieren. Das Urheberrecht an einzelnen Beiträgen besteht davon unabhängig; diese können also auch anderswo im Netz publiziert werden.
Unter welchen Voraussetzungen können Journalisten und Autoren von einem Leistungsschutzrecht profitieren?
Wenn es eine Vergütung aus dem Leistungsschutzrecht gibt, werden – so die verbindliche Zusage der Verlage, die Journalistinnen und Journalisten daran beteiligt. Mit etwas Optimismus kann man auch annehmen, dass die Verlage jedenfalls einen Teil der Erlöse in das Produkt investieren. Das hätte dann zusätzliche Arbeitsplätze und mehr Aufträge für Freie zur Folge.
Viele Journalisten sind Selbständige und müssten Sie für Recherchen selbst etwas bezahlen. Sollte das zugunsten der freien Journalisten im Gesetz berücksichtigt werden?
Es ist nicht einfach, freie Journalisten im Gesetz von Vergütungsansprüchen freizustellen.
Die Probleme fangen bereits an, wenn man versucht den Kreis der Begünstigten zu definieren: Journalismus ist eine ungeschützter Beruf, es gibt also – aus sehr guten Gründen übrigens – keiner Zulassung oder Genehmigungsverfahren.
Die praktische Konsequenz ist, dass sich jede und jeder Journalist nennen kann. Die Verlage sind aber bereit, das Problem vertraglich zu lösen: Journalisten, die am Aufkommen aus dem Verlegerleistungsschutzrecht ja beteiligt werden sollen, werden danach auf keinen Fall mehr für die Nutzung zahlen müssen, als sie an Ausschüttungen erhalten.
Es wird also keine freie Journalisten wirtschaftlich schlechter gestellt als jetzt – einige aber sicher besser.
Dies ist ein Auszug aus dem Interview von Jana Illhardt mit Ver.di-Justiziar Wolfgang Schimmel. Es erschien unter dem Titel „Es ist richtig, wenn sich die Verlage gegen die Gratismentalität im Internet stellen“ im medienpolitischen Fachmagazin promedia, Ausgabe 08/2010, das mit Carta kooperiert.