Drosselklauseln der Telekom bei Flatrates unwirksam
Das Landgericht Köln hat laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW AGB-Klauseln der Telekom für unwirksam erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates im Festnetz vorsehen.
Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG? (Update)
Bereits jetzt wertet die Telekom aus, ob ein Nutzer Spotify nutzt, weil es sich dabei um einen von ihr privilegierten Dienst handelt.
Die Telekom und der Geist des Bildschirmtextes
Nicht totzukriegen: Die alten zentralistischen Strukturen der früheren Bundespost feiern Wiederauferstehung.