Gurlitt: Ernüchterung
Langsam kommt etwas Licht in den Fall Gurlitt.
Nicht gezahlte GEZ-Gebühren: Verwirrung um Verjährungsfrist (Update)
Die aus der Römerzeit stammende Juristenweisheit “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand” hat bis heute Gültigkeit: Nur selten ist der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersagbar. Daran ändern auch vermeintlich “eindeutige” Gesetze nichts, etwa die BGB-Regelung zur regelmäßigen Verjährung eines Anspruchs nach drei Jahren. Es gibt immer wieder Ausnahmen, die diese Frist außer Kraft setzen – etwa bei der Nachzahlung von Rundfunkgebühren.