Michael Schmalenstroer 27.11.13

Gurlitt: Ernüchterung

Langsam kommt etwas Licht in den Fall Gurlitt.

Wolfgang Messer 23.04.12

Nicht gezahlte GEZ-Gebühren: Verwirrung um Verjährungsfrist (Update)

Die aus der Römerzeit stammende Juristenweisheit “Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand” hat bis heute Gültigkeit: Nur selten ist der Ausgang eines Gerichtsverfahrens vorhersagbar. Daran ändern auch vermeintlich “eindeutige” Gesetze nichts, etwa die BGB-Regelung zur regelmäßigen Verjährung eines Anspruchs nach drei Jahren. Es gibt immer wieder Ausnahmen, die diese Frist außer Kraft setzen – etwa bei der Nachzahlung von Rundfunkgebühren.