Thomas Stadler 24.01.13

Das deutsche Strafverfahren genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht

In Strafverfahren ist es nicht selbstverständlich, etwa Zeugenaussagen wörtlich zu protokollieren. Die Vorschriften hinken den technischen Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts um Jahrzehnte hinterher.