Vorratsdatenspeicherung: Notwendigkeit nicht nachgewiesen
Der Europäische Gerichtshof wird voraussichtlich am 8. April sein Urteil über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sprechen, die die Mitgliedstaaten zur Speicherung der Verkehrsdaten der Telekommunikation verpflichtet.