Mollath: Ein Opfer der Psychiatrie
Die Einweisung Gustl Mollaths beruhte auf überaus fragwürdigen Schlüssen. Die Anwendung des § 63 StGB bedarf dringend der Überprüfung.
Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt der BND Metadaten?
Es gibt zwar entsprechende Gesetze, doch anscheinend werden sie lediglich als Handlungsempfehlung betrachtet.