Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Bei den Abmahnungen zu kurz gesprungen: Der Gesetzgeber konnte sich nicht zu wirklich sinnvollen Änderungen durchringen.
Bei den Abmahnungen zu kurz gesprungen: Der Gesetzgeber konnte sich nicht zu wirklich sinnvollen Änderungen durchringen.