Wo Papier irrt: Textangebote gehören nicht zur Grundversorgung
Im Netz gibt es eine Fülle vielfaltsstiftender Beiträge. Digitaler Textangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Gewährleistung von Vielfalt bedarf es daher nicht. Auch das Verfassungsgericht hat das bereits angedeutet.
Papier: Das Internet ist am ehesten Rundfunk
Hans-Jürgen Papier über sein Gutachten «Presse macht Rundfunk»: über die fragwürdige Kategorie «Presseähnlichkeit», über das neue Orientierungsbedürfnis der Bürger im Netz und Schutzpflichten des Gesetzgebers zugunsten der Presse.