Vera Bunse 30.03.12

Leistungsschutzrecht nimmt auch Blogger ins Visier

Eines der am meisten übersehenen Worte in den Forderungen und Aussagen der Verleger zum Leistungsschutzrecht lautet “gewerblich”. Die Einstufung hat nämlich nichts damit zu tun, ob ein Blog eine geldwerte Leistung erbringt, sondern wird auch über die Regelmäßigkeit der Beiträge und den “privaten” Charakter bestimmt – eine reine Frage der Sichtweise.