Teresa Z.: Von der Polizei zuerst geschlagen und anschließend ausgeforscht
Polizeigewalt nimmt zu, wird aber bisher nur von Wenigen wahrgenommen. Durch den Münchner Fall wird eine breitere Öffentlichkeit auf Verfehlungen der Exekutivorgane aufmerksam.
Pressefreiheit auch für Leserkommentare?
Laut Bundesverfassungsgericht sind auch Leserkommentare durch die Pressefreiheit geschützt. Das Landgericht Augsburg übergeht dessen Entscheidung.