von Redaktion Carta, 16.6.10
Ralf Dewenter stellt fest, dass ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger deren Innovationsfähigkeit hemmen würde:
Wenn rückläufige Einnahmen aufgrund struktureller Veränderungen aus Sicht der Verlage natürlich bedauerlich sind, ein verbrieftes Recht auf Mindestgewinne existiert jedoch nicht. Temporäre und nachhaltige Reduktionen der Nachfrage gehörten schon immer zu den normalen Entwicklungen in Märkten. Meist haben diese Entwicklungen dazu geführt hat, dass Innovationen hervorgebracht wurden, die neue oder verbesserte Produkte und Produktionsprozesse zur Folge hatten und in einer stärkeren Nachfrage bzw. deutlichen Kostensenkungen resultierten.