von Robin Meyer-Lucht, 26.2.10
Netzpolitik spricht nach der gestrigen Diskussion beim Internetverband ECO bereits davon, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei “politisch bereits halbtot“. Tatsächlich hat Siegfried Kauer (CDU), Vorsitzender des Rechtsauschusses des Bundestages, erstaunlich deutlich darauf bestanden, dass der Bundestag das Vorhaben sehr genau prüfen werde. Am liebsten sei ihm eigentlich, wenn sich zwei so starke Akteure wie Google und Axel Springer auf dem Verhandlungswege (“Compliance”) einigen könnten, wie Stefan Krempl auf Heise.de schreibt. Dort finden sich auch die Argumente der anderen Gesprächsteilnehmer: Etwa die Darstellung von Google, man fühle sich wie ein Taxifahrer, der nun durch Abgaben auf seine Touren zur Oper die Oper mitfinanzieren solle. Zuvor hatte übrigens der Rechtsanwalt Dieter Frey in einer Einführung erklärt, mit dem Leistungsschutzrecht könnte “die Informationsgesellschaft praktisch zum Erliegen kommen”.
Siegfried Kauders (Foto) zweite Einlassung etwa zur Hälfte der Diskussion war jedoch in der Tat der bemerkenswerte Moment des Abends. Hier seine Äußerung in Richtung Christoph Keese in voller Länge (basierend auf Tonmitschnitt):
Die Presseverleger wittern Morgenluft. Und da fühlen Sie sich bitte nicht zu sehr auf der sicheren Seite, weil das Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag steht. Der Teufel steckt manchmal im Detail. Ich habe das Gefühl, dass Sie schon recht konkrete Vorstellungen und Überlegungen haben. Ich versichere Ihnen, es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der gewinnt, der den besseren Lobbyismus betreibt. Hier sind schwierige rechtliche Problematiken abzugrenzen. Wir werden uns das nicht leicht machen. Wir werden auch prüfen, wie es im europäischen Ausland ausschaut: Gibt es dort vergleichbare Vorschriften, die man übernehmen könnte?
Wir werden prüfen, ob hier unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten etwas regulierungsbedürftig ist. Hier liegt in der Tat wohl eine Schutzlücke vor. Ist es aber keine, sieht das schon sehr viel anders aus. Verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass ein Gesetz, so wie es von einem Ministerium vorgelegt wird, auch den deutschen Bundestag verlässt. Einigt sich eine Regierungskoalition in Detailpunkten nicht, ist das ganze Projekt auf Eis gelegt. Manchmal scheitert es an einem Paragrafen oder an einem Komma. Also: Sie haben noch nicht gewonnen. Sie müssen die Politik überzeugen, dass hier eine Schutzlücke entstanden und ein regulierungsbedürftiger Sachverhalt gegeben ist. Allein die Tatsache, dass das Leitungsschutzrecht im Koalitionsvertrag steht, gibt das Ihnen noch nicht die Sicherheit, dass dies zum Erfolg führen wird.
Am Ende des Abends zog Kauder folgendes Fazit:
Nicht jede Podiumsdiskussion führt zu einem Mehrwert. Aber dieser Abend schon. Wir fingen bei Milliardengewinnen an – und kamen über Millionengewinne zur schwierigen Situation der kleineren Presseverlage. Der Blick auf Springer und Google allein reicht nicht, um diese Sachlage bewerten zu können. Wäre in der Tat die Pressevielfalt in Gefahr, müsste man die Situation noch einmal anders bewerten. Aber die Behauptung, dass einzelne Unternehmen in Gefahr sein könnten, genügt politisch nicht.
Ich kann Ihnen ganz ehrlich sagen: Für mich ist die Entscheidung, ob Hü oder Hott, noch völlig offen.
“Halbtot” ist das Leistungsschutzrecht damit allerdings nicht. Es ist lediglich deutlich geworden, dass für den Rechtspolitiker Kauder die Sache weniger eindeutig ist als für den Kulturpolitiker Neumann.