Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Impressums-Bußgelder, Tauss, StudiVZ

von , 14.9.09

Bußgeldverfahren gegen Impressumsverstöße
Die Bußgeldvorschriften im Telemediengesetz, die Verstöße gegen Impressumspflichten rügen, sind keine völlig nutzlosen Normen. Auf Recherchen von Telemedicus hin stellte sich heraus, dass es tatsächlich Verfahren gab, in denen Ordnungsbehörden wegen Impressumsverstößen Bußgelder verhängt haben. Die Regierung Mittelfranken, die für Bayern zuständig ist, spricht davon, in „einer hohen zweistelligen Anzahl“ von Fällen tätig geworden zu sein und auch die Bezirksregierung Düsseldorf bestätigte, dass es zahlreiche Verfahren gegeben habe.

Kinderporno-Verdacht: Tauss’ Immunität aufgehoben
Der Bundestag hat die Immunität von Jörg Tauss ein weiteres Mal aufgehoben – diesmal in Bezug auf die Anklageerhebung gegen den Abgeordneten. Im März hatte der Immunitätsausschuss des Bundestags bereits eine Hausdurchsuchung bei dem Abgeordneten erlaubt. Die Staatsanwaltschaft hat nun angekündigt, eine große Strafkammer mit dem Fall zu befassen. Grund sei das „große öffentliche Interesse“.

20.000 demonstrieren für „Freiheit statt Angst“
Am Samstag haben in Berlin mehrere zehntausend Bürger an einer Massendemonstration für mehr Datenschutz teilgenommen. Zentrale Kritikpunkte der Demonstranten waren die Vorratsdatenspeicherung und das Zugangserschwerungsgesetz. Organisiert hat die Demonstration maßgeblich der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“, unterstützt worden war die Aktion von einem breiten Bündnis aus Parteien und NGOs. Die Demonstation in Berlin war Teil eines weltweiten Aktionstags unter dem Motto „Freedom not Fear“. Obwohl die Demonstration größtenteils friedlich ablief, ermittelt die Polizei nun in den eigenen Reihen wegen eines gewalttätigen Zwischenfalls zwischen Beamten und Demonstranten am Rande der Veranstaltung.

Kontroverse Diskussion zum „Internet-Manifest“
Ein Bündnis aus Web2.0-affinen Journalisten, Bloggern und Unternehmensberatern hat vergangene Woche zeit- und wortgleich auf verschiedenen Webseiten ein „Internet-Manifest“ veröffentlicht. In diesem „Manifest“ fordern die Unterzeichner, mehr auf die Besonderheiten des Internets einzugehen. „Die Freiheit des Internets ist unantastbar“, heißt es dort beispielsweise, oder „Das Internet ist der neue Ort für den kritischen Diskurs“. Allerdings wurde das Manifest in der deutschen Netz-Szene überwiegend kritisch aufgenommen: Es handele sich überwiegend um „alten Wein in neuen Schläuchen“; den Unterzeichnern des Manifests gehe es weniger um die Sache des Internets, sondern mehr darum, die eigene Meinungsführerschaft zu behaupten.

Internationaler Streit um Google Books
Die Besonderheiten des Internets bringen es manchmal mit sich, dass juristische Fragen von Weltrang von amerikanischen Bezirksgerichten entschieden werden. Aktuell verhandelt das Bezirksgericht New York das „Google Books Settlement“: Ein Vergleich aus einem amerikanischen „class action”-Verfahren, das international Auswirkungen auf Urheberrechtsfragen in Bezug auf digitale Buchkopien hat. Gegen das Settlement hat mittlerweile eine Vielzahl von Betroffenen interveniert, unter anderem die deutsche und die französische Regierung, die VG Wort und der Bundesverband deutscher Verleger. Das Gericht hat nun für den 8. Oktober eine weitere Verhandlung angesetzt.

StudiVZ und Facebook einigen sich gütlich
StudiVZ und Facebook haben ihre verschiedenenen Rechtsstreite gütlich beigelegt. Vorausgegangen waren mehrere Klagen, die sich alle um einen Vorwurf drehten: StudiVZ sei als „Copycat“ von Facebook erschaffen worden. Ob dieser Vorwurf sich belegen ließ, und welche rechtlichen Schlüsse dies zulässt, wird nun vorerst im Dunkeln bleiben: Die Unternehmen bewahren über die genauen Inhalte der Einigung Stillschweigen. Bekannt ist lediglich, dass StudiVZ ans Facebook eine unbekannte Summe zahlt.

Digitale Dividende: Versteigerung 2010 wirft Fragen auf
Der Bund will die Funkfrequenzen, die mit der Digitalen Dividende freiwerden, versteigern – und wirft damit Fragen auf. Dr. Hege, Direktor der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, wies darauf hin, dass längst nicht sicher sei, ob die Telcos, die die Frequenzen ersteigern sollen, diese auch wirklich refinanzieren könnten. Außerdem gibt es Streit unter den Telcos selbst: Die Anbieter der E-Netze (O2 und E-Plus) sehen sich durch die Vergabepraxis in der Vergangenheit gegenüber den D-Netzbetreibern benachteiligt und wollen deshalb nun bei der neuen Runde einen Vorteil.

Drei-Stufen-Test: Landesmedienanstalten weiter aktiv
Der Drei-Stufen-Test wird durchgeführt von den Rundfunkräten der Rundfunkanstalten. Die Internet-Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird also kontrolliert von eigenen, internen Gremien. Die Landesmedienanstalten, die bisher nur den privaten Rundfunk überwachen, sehen das kritisch: Man sei für die Regulierung von Telemedien viel besser geeignet, meint man dort, und hat nun einen „Leitfaden” zum Drei-Stufen-Test veröffentlicht, der das untermauern soll.

EuGH bestätigt nationale Verbote von Online-Glücksspielen
Der Europäische Gerichtshof hat vergangene Woche entschieden, dass Mitgliedsstaaten den Betrieb ausländischer Online-Glücksspiele in ihrem Hoheitsgebiet verbieten dürfen. Denn Internet-Glücksspiele seien nicht harmonisiert und die Überwachung ausländischer Internet-Anbieter für nationale Behörden oftmals schwierig. Aus „zwingenden Gründen des Allgemeininteresses” sei eine solche Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit deshalb gerechtfertigt, wenn die Verbote der Verhinderung von Straftaten dienen.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengesteltt von Simon Möller.

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