Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Forenhaftung, Google Books, SWIFT

von , 16.11.09

Urteil zur Haftung bei Usercontent
Das Telemediengesetz stellt Dienstanbieter im Internet von der Haftung für fremde Inhalte fast vollumfänglich frei (§§ 8 ff. TMG). Das führt häufig zu Ergebnissen, die nicht sachgerecht sind. Eine der Lücken hat der Bundesgerichtshof nun gestopft – indem er den Begriff „fremde Inhalte” reduzierte. „Fremd”, und damit haftungsprivilegiert, ist eine Information laut der Entscheidung dann nicht mehr, wenn der Dienstanbieter sie sich „zu eigen gemacht” hat. Der BGH hat entschieden, dass das im Fall der Webseite Chefkoch.de der Fall war: Wer „nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung übernommen” habe, der könne auch nicht haftungsprivilegiert sein.

Bundesgerichtshof legt Frage zur internationalen Zuständigkeit im Internet vor
Welches Gericht ist zuständig, wenn ein österreichisches Unternehmen durch eine Veröffentlichung, die im Internet weltweit abrufbar ist, das Persönlichkeitsrecht eines deutschen Bürgers verletzt? Diese Frage, die auch in der Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert wird, wollte auch der BGH nicht alleine beantworten. Der Gerichtshof hat die Frage deshalb dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Opt-Out-Klausel bei “Happy Digits” zulässig
Der BGH hat zu der Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Einwilligung i.S.d. § 4a Abs. 1 BDSG zulässig ist. Im Streit stand eine Regelung aus dem Kundenbindungs- (und Datensammel-) Programm „Happy Digits”. Die Klausel dort war zwar optisch hervorgehoben, aber als Opt-Out-Lösung gestaltet – das heißt, blieb der Kunde untätig, gab er automatisch seine Einwilligung zum Datensammeln. Dies hat dem BGH ausgereicht.

Deutschland bricht aus dem SWIFT-Deal aus
SWIFT ist die zentrale Stelle in der Kommunikation zwschen den Banken Europas. Wenn in Europa eine Transaktion stattfindet, dann laufen die zugehörigen Daten mit hoher Wahrscheinlichkeit bei SWIFT durch – eine nützliche Informations-Sammelmöglichkeit für US-Terrorabwehr, und ein Alptraum für Datenschützer. Die zuständigen Behörden auf Europaebene wollten nun – unter dem Radar der Öffentlichkeit und ohne viel Federlesen – den USA erlauben, auf die SWIFT-Daten zuzugreifen. Die neugewählte Bundesregierung, maßgeblich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, fand das nicht so gut und hat erklärt, aus dem Deal auszusteigen. Vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon müssen Entscheidungen in diesem Bereich aber einstimmig gefällt werden, d.h. der Deal ist vorerst gescheitert. Mit Inkrafttreten des Vertrags wird sich das aber ändern.

Google Buchsuche: Deutschland bleibt außen vor
Im Verfahren um die Google Book Search haben die Parteien einen neuen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Die für Deutschland wichtigste Entscheidung ist damit schon jetzt gefallen: Die Rechte deutscher Autoren und Verlage bleiben durch die neue Version des Settlements im Wesentlichen unberührt. Genau diese Befürchtung hatten deutsche Gruppen so lange vorgebracht, bis schließlich sogar Bundeskanzlerin und Justizministerin sich in Amerika gegen den Deal einsetzten. Über die neue Version des Google Book Settlement muss nun noch das Bezirksgericht New York entscheiden.

Verbraucherzentrale mahnt erfolgreich Social Networks ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat erfolgreich die wichtigsten deutschen Betreiber von Social Networks abgemahnt. Gegenstand der Abmahnungen waren Fehler in den AGB, unter anderem beim Datenschutz und zur Rechteinräumung an fremden Inhalten.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jede Woche zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Simon Möller.

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