Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – DFL, Vorratsdaten, Hadopi

von , 21.9.09

Klage der DFL gegen Bundeskartellamt zurückgewiesen
Die Klage der Deutschen Fußball-Liga (DFL) gegen ein Vorgehen des Bundeskartellamts ist unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund formeller Mängel entschieden. Die DFL wollte überprüfen lassen, ob das Bundeskartellamt verbreiten durfte, dass es das aktuelle Vermarktungsmodell der Bundesliga-Rechte für rechtswidrig hält – ohne jedoch einen entsprechenden offiziellen Bescheid zu erlassen. Die DFL ist der Ansicht, es hätte einer derartigen Verfügung bedurft, weil man sich nur gegen eine solche auch gerichtlich wehren kann. Mit der bloßen Äußerung habe das Bundeskartellamt „Fakten geschaffen” und gleichzeitig der betroffenen DFL jegliche Rechtsschutzmöglichkeit abgeschnitten. Diese sah sich nämlich daraufhin gezwungen, ihre Lizenzvergabepraxis zu ändern. Nach Aussage der DFL hat das Gericht dieses Vorgehen der Behörde ebenfalls kritisiert. Die Gründe für die Klageabweisung liegen noch nicht vor.

Haftung für User-Postings in Online-Foren eingeschränkt
Das Landgericht Berlin hat den Umfang der Prüfungspflichten von Forenbetreibern eingeschränkt: Wurde er auf eine rechtsverletzende Äußerung aufmerksam gemacht, muss der Betreiber das betroffene Thread nur auf inhaltsgleiche weitere Postings hin durchsuchen. Kommentare anderen (rechtswidrigen) Inhalts kann er bei dieser Kontrolle außer Acht lassen. Danach trifft ihn keine pauschale Prüfungspflicht für sämtliche Rechtsverletzungen auf seiner Plattform; solche Pflichten sind nur insoweit zumutbar, als sie eine ganz bestimmte kritische Äußerung betreffen.

HanseNet muss Vorratsdaten speichern
Das Verwaltungsgericht Köln hat bereits am 8. September einen Antrag von HanseNet zurückgewiesen, mit dem das Unternehmen eine vorläufige Befreiung von der Vorratsdatenspeicherungspflicht erreichen wollte. Die Bundesnetzagentur hatte HanseNet im Juli dazu verpflichtet, die dafür nötige Infrastruktur zu schaffen; dagegen hatte der Anbieter Widerspruch eingelegt, über den jedoch noch nicht entschieden wurde. Für die Zwischenzeit hat das Unternehmen vor dem Verwaltungsgericht beantragt, diesem Widerspruch eine aufschiebende Wirkung zukommen zu lassen. Das hat das Gericht abgelehnt: HanseNet muss die Verfügung sofort umsetzen, weil sein privates Interesse geringer zu bewerten sei, als das öffentliche an einer effektiven Strafverfolgung. Schließlich bestehe die Pflicht schon kraft Gesetzes und nicht erst durch die Anordnung der Bundesnetzagentur. Zwar wird das Gesetz zurzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft – allerdings hat dieses die Regelung bisher (in einer einstweiligen Anordnung) nur in Bezug auf die Abrufmodalitäten, nicht jedoch im Hinblick auf die generelle Speicherpflicht eingeschränkt.

Bankdaten: Neues Transfer-Abkommen zwischen EU und USA
Das Abkommen bezüglich der Übermittlung von Bankdaten der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zwischen der EU und den USA soll im Jahr 2010 neu verhandelt werden. Mit dieser Forderung konnten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments  gegenüber dem Ministerrat durchsetzen. Sollte bis dahin der Lissabon-Vertrag in Kraft sein, wird ein solcher Vertrag ganz entscheidend vom Parlament bestimmt werden. Die Parlamentarier wollen dann einen stärkeren Schutz der EU-Bürger gegenüber den USA durchsetzen. Insbesondere die Verfahrensrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten sollen ausgebaut werden, um einen Missbrauch der Daten zu verhindern. Das ist auch nötig, weil nach Europäischem Datenschutzrecht, persönliche Informationen nur in Drittstaaten mit einem vergleichbaren Schutzniveau übermittelt weden dürfen.

Landesmedienanstalten verhängen Bußgelder gegen Call-in-Shows
Die Sender Sat. 1 und Das Vierte müssen erstmals Bußgelder wegen bestimmter Quiz-Sendungen bezahlen. Grund dafür sind Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung: Die zuständigen Landesmedienanstalten haben diverse Verstöße gegen Informationspflichten sowie irreführende Aussagen gerügt. Auch Formate der Sender 9Live, Kabel eins und DSF laufen entsprechende Verfahren. Doch nicht alle Betroffenen fügen sich dieser Regulierung. So hat ProSieben/Sat. 1 angekündigt, sich gerichtlich gegen diese Maßnahmen zu wehren. Auf Initiative von 9Live wird zurzeit die Gewinnspielsatzung als solche vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft.

Frankreichs Nationalversammlung segnet HADOPI-Gesetz ab
Am Dienstag hat die französische Nationalversammlung das sog. HADOPI-Gesetz beschlossen. Damit wird das „Three-Strikes-Modell” eingeführt: Internetnutzer, die wiederholt Urheberrechtsverletzungen begehen, könnnen mit einer Kappung des Online-Zugangs bestraft werden. Diese erneute Abstimmung war nötig, weil der Verfassungsrat einen Teil des Gesetzes annulliert hatte. Nach dessen Entscheidung dürfen Zugangssperren – wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Informationsfreiheit – nur von einem Richter, nicht aber von einer Behörde verhängt werden. Weil danach aber noch weitere Änderungen an dem „Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” vorgenommen worden waren, muss dieses nun nochmal beiden Kammern des Parlaments (Nationalversammlung und Senat) vorgelegt werden. Eine endgültige Abstimmung soll wohl am 22. September statt finden.

Creative Commons untersucht Bedeutung von „non-commerical”
Die Creative Commons Foundation hat eine Untersuchung veröffentlicht, in der der Begriff der „nicht-kommerziellen” Lizenz präzisiert wird. Dabei wurden verschiedenste Internetnutzer und Kreative nach ihrem Verständnis von „non-commercial” befragt. Bei der Beurteilung spielte wohl insbesondere eine Rolle, ob die Befragten selbst Geld mit ihrer eigenen oder fremden Kunst verdienen. Diese tendierten eher dazu, den Gebrauch einer Lizenz als nicht-kommerziell einzuordnen. Einigkeit bestand bei allen Befragten v.a. darin, dass die Nutzung in Verbindung mit Online-Werbung grundsätzlich kommerziell ist.

Google beteiligt Verlage an neuem Nachrichtendienst „Fast Flip”
Weil sich die Verlage durch die Verwertung ihrer Inhalte hintergangen fühlen, war Google in letzter Zeit mächtig in die Kritik geraten. Mit dem neuen Pilot-Projekt „Fast Flip” kommt Google den Verlagen nun jedoch entgegen: Bei dem neuen Nachrichtendienst sollen Verlage künftig an den Einnahmen beteiligt werden. Nutzer können sich bei „Fast Flip” durch verschiedene Online-Inhalte zu bestimmten Themen blättern, ähnlich wie bei herkömmlichen Zeitschriften. Zu jedem Inhalt wird eine eigene Werbeanzeige geschaltet, deren Erlös zwischen Google und dem entsprechenden Verlag aufgeteilt werden soll.

a2n: Barcamp zur Zukunft der Musikindustrie
Die Initiative all2gethernow hat in Berlin ein Barcamp zur Zukunft der Musikindustrie veranstaltet. Anlass war die Absage der PopKomm durch ihren Gründer Dieter Gorny mit der Begründung, seit der Etablierung des Internets lasse sich mit Musik kein Geld mehr machen. Die Teilnehmer des Barcamps wollten nun auch über die Chancen des Netzes für Kreative und Verwerter diskutieren und alternative Wertschöpfungsmodelle erarbeiten. Einzelne Themen waren u.a. Netlabels, Soziale Netze und Finanzierungsstrategien.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengesteltt von Christiane Müller.

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