von Vera Bunse, 13.8.12
Man muss kein Fan der Privaten sein, kann sich aber schon fragen, wie solche Scheuklappen zu einem globalisierten Wettbewerb passen:
“Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien”, sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. “Die Dynamik dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen.” (kress)
Die Marktmacht von RTL und ProSiebenSat1 wäre also der von YouTube / Google unterzuordnen? Ein deutsches Gericht reguliert den deutschen Markt und unterbindet neue Angebote, ebnet damit aber einem international agierenden Konzern, der sich im Zweifelsfall wenig um deutsches Recht kümmern wird, den Weg? Oh no.
Auch das Öffentlich-rechtliche steht sich selbst im Weg. Matthias Dell überlegt im Altpapier, eine Aussage des ZDF-Programmchefs Norbert Himmler zitierend:
“Ich habe eine genreübergreifende Task-Force in meinem Bereich beauftragt, in verschiedenen Richtungen zu experimentieren. Zentrale Fragen dabei sind: Was senden in dieser Zeitschiene ARD, RTL und Sat.1?”
Das ist natürlich fantasievoll ohne Ende. Sentimentale Spaßvögel könnten behaupten, dass die Chance, “zu gestalten” aka “kreativ zu sein” doch genau daran läge zu überlegen, was man selber eigentlich für ein gutes Programm hält.
ARD und ZDF stricken unterdessen weiter an Germany’s Gold. Doch gutes Programm ist, was dem Einzelnen gefällt. Und den werden solche Überlegungen kalt lassen, vorausgesetzt, er hat einen einigermaßen belastbaren Internetzugang.