von Robin Meyer-Lucht, 24.9.10
Markus Beckedahl hat drüben bei Netzpolitik ja im Grunde schon alles zum Thema “Nationale Initiative Printmedien” (NIP) gesagt:
Die Bundesregierung verweist in einer Pressemitteilung auf das Programm mit dem Höhepunkt in einer Podiumsdiskussion über „Wie können wir Kinder und Jugendliche für Print begeistern?“ Wohlgemerkt: Da steht nicht “für Lesen begeistern”.
Die Art und Weise, wie sich hier die Bundesregierung für Gattungsmarketing – und nicht für Qualitätsjournalismus an sich – einspannen lässt, ist atemberaubend. Hier wird einseitig für einen Medienträger – nicht für den Inhalt – Partei ergriffen. Hier wird einseitig ein Distributions- und Öffentlichkeitsmodell als normativ überlegen verklärt. Das nun veröffentlichte Thesenpapier der NIP geht fast soweit, eine Art verfassungsrechtlichen Bestandsschutz für Printmedien zu konstruieren.
Printmedien sind zweifellos wunderbare Medien. Doch einer derartige PR-Umarmung durch die Bundesregierung tut weder ihnen nach einem Staatsminister gut.
In dem Papier heißt es :
Wer sich am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Diskurs beteiligen möchte, bleibt also auch im Zeitalter des Internet auf ein qualitativ hochwertiges, vielfältiges und in möglichst vielen Verkaufsstellen erhältliches Angebot von Zeitungen und Zeitschriften angewiesen.
Schauen wir doch mal, wie hochwertig, vielfältig und kritisch die Auseinandersetzung mit der Initiative in den Printmedien ausfallen wird.
Siehe auch:
- Neunetz/Marcel Weiss: Zirkelschluss beim Medienwandel: Falsche Prämisse der Bundesregierung
Siehe auch zum Thema auf Carta: