#Breitband-Internet

Netzneutralität und Multimedia-Inhalte: Quo vadis?

von , 1.12.09

von Jan Krone und Tassilo Pellegrini

Roaming-Gebühren für Auslandsverbindungen und Terminierungs-Entgelte für Inlandsverbindungen sind heutzutage auf dem Mobilfunkmarkt selbstverständlich. Portokosten für den Brief- und Paketversand werden von der Wirtschaft ebenso wie von Privatpersonen akzeptiert – als Dienstleistungsgebühr für Aufgabe, Transport und Zustellung von Kommunikation, Information und Waren. Je länger ein Gespräch dauert, je mehr Netze privater Dienstleister für die Zustellung in Anspruch genommen werden, je größer und schwerer Waren sind, desto höher ist die Gebühr.

Übertragen auf das Internet beschreibt diese Ausprägung eine Form von regulierter Netzneutralität.

Netzneutralität gewährleistet den freien Zugang zu Transportnetzen unterschiedlichster Spezifikation ohne Diskriminierung der Inhalte und Güter im Rahmen der für einzelne Netze geltenden Gesetze. Die Netzneutralität im Internet ist gegenwärtig weitgehend unreguliert. Sie fußt bislang auf einer internationalen Vereinbarung über die Interkonnektivitäts-Regelungen der Netzwerkbetreiber.

Für die Nutzer eines Service-Angebots im Internet gilt: das Einspeisen ebenso wie das Abrufen von Information muss bezahlt werden. Ein Multimedia-Unternehmen bezahlt für den eingespeisten Traffic an seinen Access-Provider. Der Internet-User bezahlt für den Netzzugang an seinen Service-Provider.

Bislang unentgeltlich ist die Durchleitung von Datenpaketen durch fremde Netze auf dem Weg vom Server zum Client. Von der Multimediawirtschaft ebenso wie von den Usern wird dies bislang als eine Art „Wegerecht“ wahrgenommen; es gerät jetzt jedoch ins Blickfeld der Anbieter von Backbone-Netzen (Netzwerkbetreiber wie beispielsweise die Deutsche Telekom AG oder Telekom Austria), die hier neue Erlöspotenziale in Zeiten eines beständig schärfer werdenden Wettbewerbs erschließen wollen.

Angestoßen in den USA im Jahr 2005, hat die Auseinandersetzung um die Bepreisung von Vertriebswegen im Internet auch Europa erreicht. Das EU-Parlament stimmte der Kommissions-Vorlage, dem 2. EU-Telekommunikations-Paket zu. Darin enthalten ist einerseits die vertraute Garantie des offenen Zugangs zu Kommunikationsnetzen. Andererseits enthält die Richtlinie keine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des bedingungslos freien Durchleitens von Datenpaketen.

Lediglich das Verkehrsmanagement der Netzbetreiber muss offen gelegt und Mindeststandards der Übertragungsqualität müssen eingehalten werden.

Die Netzbetreiber sehen nun, nach anhaltenden Gesprächen im Rahmen und Umfeld der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), die Zeit gekommen: Nicht mehr nur dem User oder dem Anbieter  soll der Datentransport in Rechnung gestellt werden, sondern den dateneinspeisenden Akteuren je nach Volumen die Dienstleistung „Datentransport fremder Inhalte“ im weitesten Sinn. Der Kostenfaktor Vertrieb wird dadurch bei der Produktkalkulation für Breitbandinhalte im Internet neu bestimmt.

Konkret: In einer denkbaren Variante 1 müsste etwa RTL für die Transportkosten seiner Video-Files aufkommen, sobald die Angebote außerhalb des heimischen Access-Providers bzw. des Backbone-Netzes abgerufen werden. In der Variante 2 wären es die Nutzer, die Entgelte für Angebote zu zahlen hätten, wenn sie sich außerhalb des Versorgungs-Backbones befinden würden.

Von Seiten der Netzwerkbetreiber wird argumentiert, dass die überbordende Datenlast, die sich aus zunehmenden Multimedia-Inhalten im Netz ergibt, den Ausbau bestehender Infrastrukturen notwendig mache und somit evolutionäre Abrechnungsmodelle eingeführt werden müssten. So könnten Mittel für einen weiteren Infrastruktur-Ausbau erworben, oder, einfach genommen, das Geschäftsfeld Breitbandnetz wesenstypisch bearbeitet werden. Für die Medienwirtschaft, als auch für die kommunizierende Gesellschaft, ist die Netzneutralität heute größtenteils Voraussetzung, um multimediale Inhalte zu verbreiten und die damit verbundenen Refinanzierungsmodelle – wie etwa Werbung – zu bedienen.

Die Schnittmenge für die Multimediabranche bilden dabei hauptsächlich die Angebote Web-TV und Mediatheken. Deren Markterfolg steht aktuell im Verdacht, nur unter einer Beibehaltung der Netzneutralität zu funktionieren. File-Sharing-Netzwerke für Musik oder Filme würden in diesem Szenario quasi nebenbei zur Geschichte in der ökonomischen Entfaltung eines globalen Kommunikationsnetzwerkes.

Für die Multimediabranche wird ein Spannungsverhältnis mit den Netzbetreibern durch eine offensichtlich falsche Grundannahme eines frei zu bewirtschaftenden Gutes Internet deutlich: Die das Internet bildenden Netzwerke waren größtenteils schon immer private Netze, in denen mittlerweile zusätzliche Geschäftsmodelle der Betreiber ausgerollt werden.

Eine uneingeschränkte Netzneutralität kann somit in dieser Hinsicht nicht als natürliche Grundvoraussetzung interpretiert werden.

Das scheinbar historisch erworbene „Wegerecht“ im Internet von Individual-Nutzern wie auch netzbasierten Service-Providern ohne eigene Infrastruktur findet jedoch zunehmend politische Unterstützung. Inwieweit allerdings die Kommunikationsfreiheit einer Gesellschaft von breitbandigen Multimedianageboten im Internet abhängig wäre, wenn schmalbandige Kommunikation (E-Mail, Messaging, HTML usw.) unberührt bliebe, stellt die Ansprüche auf kostenneutrale Durchleitung von Breitbandinhalten in Frage.

Die als Lösung für die Problematik aus dem Rundfunkrecht bekannten Must-Carry-Regelungen für gesellschaftlich relevante Angebote umfassen jedoch keineswegs Entgeltbefreiungen für die Datendurchleitung. Must-Carry-Regelungen können im Rahmen einer zu regulierenden Netzneutralität mit Durchleitungsentgelt-Obergrenzen für spezifische, dem Gemeinwohl dienenden Informationsdatenströmen ausgestaltet werden. In Deutschland zuständig: die Bundesnetzagentur.

Ungelöst und unbesprochen in diesem Kontext ist heute weitestgehend die Definition von „breitbandigen“ und „schmalbandigen“ Inhalten sowie deren spezifische Identifikation unter allen Netzdiensten als besonders zu schützende Angebote für Meinungsfreiheit, Beitrag zur politischen Willensbildung und Informationsfreiheit.

Letztlich entwickeln sich die Backbone-Provider zu einem Katalysator für die digitalen Multimediamärkte – wie auch andere Netzwerke in anderen Branchen (Post, Mobilfunk).

Die Innovationskraft des Internet steht im Spannungsverhältnis zwischen Kommunikationsfreiheit und Geschäftstätigkeit und zwischen Netz und Inhalt. Ein Spannungsverhältnis, das politisch zu lösen ist und bei der es auf konsensuales Vertriebsmanagement ankommt.

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