Mehr Netzkontrolle durch Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?

von , 12.1.10

Avar Freude liegt ein Arbeitsentwurf der Überarbeitung Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vor. Seiner Meinung nach konnte hier der nächste Versuch “einer umfassenden Inhaltskontrolle” des Internets vorliegen. So konnten zukünftig auch Soziale Netzwerke und Community-Webseiten ihre Inhalte einschließlich nutzergenerierter Inhalte nach Alterstufen klassifizieren müssen. In § 5 des Entwurfs heißt es:

Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat.

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