von Robin Meyer-Lucht, 8.10.10
Udo Vetter auf Lawblog:
Das Bundeskriminalamt ist kein Autobauer, Brausehersteller oder Mobilfunkanbieter, für den Pressearbeit in erster Linie Marketing ist (und sein darf). Als Behörde ist das Bundeskriminalamt zu einer fairen Pressearbeit verpflichtet. …
Auch wenn das Bundeskriminalamt sich mit seinen Exklusiv-Pressekonferenzen nicht rechtswidrig verhält, sondern juristisch höchsten grenzwertig agiert, muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, hier offensichtlich einseitig und mit lobbyistischer Denkweise zu agieren.
Siehe auch Netzpolitik.