Grundrecht auf Netzneutralität?

von , 25.2.10

Zwei lesenswerte Beiträge in Sachen Netzneutralität: Bei Telemedicus resümiert Simon Möller einen Aufsatz des Rechtswissenschaftlers Bernd Holznagel. Holznagel sieht diese in seinem Aufsatz “Netzneutralität als Aufgabe der Vielfaltssicherung” (kein Volltext) als Verfassungsgut an und schlägt – in Analogie zum Rundfunkrecht – Must-Carry-Regeln für Netzbetreiber vor.

Holznagel greift hier – m.W. das erste Mal in der juristischen Literatur – beim Aspekt der Netzneutralität das Argument der Vielfaltssicherung auf. … Abzuwägen ist der Grundsatz der Netzneutralität aber, so Holznagel, mit dem Eigentums-Grundrecht der Netzbetreiber (Art. 14 GG): Diese haben ein Recht daraus, selbst zu entscheiden, was über ihre Netze läuft.

In anderer Perspektive beschäftigt sich Kristian Köhntopp mit der Netzneutralität und fordert für ein Grundrecht auf persönliche Interaktion in Kommunikationsnetzen:

Es geht darum, die Finger aus der Kommunikationsinfrastruktur heraus zu lassen. Wenn Infrastruktur sich … für individuelle Transaktionen auf dem Substrat dieser Infrastruktur interessiert und sie manipuliert – ganz egal aus welchem Grund auch immer – dann ist sie keine Infrastruktur mehr, sondern eine dritte Partei.

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